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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2008 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5859 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 14.07.2009 18:28:30 Titel: Bitte Hilfe bei Auspuffsuche |
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Ja wenn man im G den Kat ausbaut gibts keinen Auspuff mehr.
Scheine aber beim Jeep fündig geworden zu sein.
Vorhandener Platz wäre für den Topf ca. 80l x 23b x16h
Rohraußendurchmesser 63mm (2,5z)
Kann mir jemand mit einer Jeep-Auspuffgröße helfen?
Auch mit TÜV?
Motorleistung TD 140 kw
Danke | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 14.07.2009 19:22:21 Titel: |
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Aber das schrieb ich Dir doch genau. Du kannst mit den Daten bei jedem Ami-Shop anrufen und kriegst den Auspufftopf Deiner Wahl. Wir (Ex) Jeeper machens genau so. Und ich würde mal sagen, dass ich auch genau so nen Topf unter meinem G hab - von den Ausmaßen her.
Wäre ja ne blöde Idee, einen DC Originaltopf zu kaufen.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader

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Verfasst am: 14.07.2009 19:29:33 Titel: |
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Hast mir ja auch sehr geholfen, aber die Jeep gibts mit TÜV.
Und wenns geht solls so sein.
Sind halt mal in einem Land wo Stempel und Pickelhaube was zählen - Entschuldigung-Pickelhaube gibts erst nach der Wahl
Grüße aus Franken | |
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Verfasst am: 14.07.2009 19:47:41 Titel: |
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Du wohnst doch nicht in Österreich oder der Schweiz?
Die Jeep-Töpfe im Original kommen nur mit EBE für den Jeep, niemals mit Gutachten für andere Fahrzeuge. Und ich sags gern nochmal - Auspufftopf und TÜV sind egal, solange die Lärmemmissionen der Fahrzeugklasse im Verhältnis zum Baujahr nicht überschritten werden. Du kannst also runterbauen, wie dir lustig ist - Solange das fahrzeug nicht zu laut wird. Und wirds zu laut, würde auch ein Gutachten nicht helfen, denn die Grenzwerte kommen vom KBA und sind "nicht verhandelbar".
Fahr doch mal zu Pitt stop oder so,da bekommst Du niemals ein Originalteil drunter. Einfachs weils nicht notwendig ist.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader

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Verfasst am: 14.07.2009 20:10:38 Titel: |
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Den TÜV reicht eine EBE - egal für welches Fahrzeug | |
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Verfasst am: 14.07.2009 20:13:04 Titel: |
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Das ist eine Entscheidung, die der TÜV nicht treffen darf.
Wenn ein Auspuff zu laut ist, kann er nicht eingetragen werden. Und wenn er leise genug ist, braucht er nicht eingetragen werden, da der Endtopf zu den Teilen zählt die nur auf Funktion, nicht aber auf Typ geprüft werden.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader

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Verfasst am: 14.07.2009 20:18:23 Titel: |
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Laut oder leiße kann nur ein Gutachten entscheiden - TÜV Böblingen.
ABER der Auspuff darf nach neuem EU-Recht links oder rechts liegen.
Ich weiß, du und ich gehen von gesundem Menschenverstand aus.
Versuche halt, die Sache nach VORSCHRIFT abzuklären. Wird nichts werden.
Aber die HUK sieht es anders. Zwar ist die Betriebserlaubniss erloschen, aber wenn es mit einem Unfall nichts zu tun hat machts nichts.
Danke HUK. | |
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Verfasst am: 14.07.2009 20:27:39 Titel: |
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wawa hat folgendes geschrieben: | Aber die HUK sieht es anders. Zwar ist die Betriebserlaubniss erloschen, aber wenn es mit einem Unfall nichts zu tun hat machts nichts. |
Ja das predige ich seit Jahren und die HUK muss das auch so sehen. Dafür gibts in Deutschland Gesetze für die fahrzeugpflichversicherung, die unterscheiden zwischen direkter Kausalität, keine Kausalität und Vorsatz.
Vorsatz: Versicherung zahlt nicht. Das tritt in Kraft, wenn Du wissentlich und mit dem Wollen zur Tat einen Unfall baust - Also z.B. Gas gibst und in ein Haus rast.
direkte Kausalität: Dein Umbau trug zum Unfall mittelbar und unmittebar teil. Beispiel: Fahren mit abgeschnittenen Schraubenfedern, aufschaukeln, Crash. Die Versicherung muss zahlen, wird dich aber in Regress nehmen. Das Limit liegt bei 5000 Euro (oder waren es 25000?)
Keine Kausalität: Du fährst nen Gangsta-Style Auspuff mit blauen Lampen drin und Du fährst jemanden in die Seite (Vorfahrtsfehler). Versicherung zahlt, Auspuff interessiert keine Sau.
Die Betriebserlaubnis ansich hat also erstmal nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun.
Nun zum Auspuff. Unabhängig davon, wer was akzeptieren will oder würde. Es gibt gesetzliche Grezwerte für die Lautstärke. Dir können 40 Prüfer nen Gansta-Style Afterburner eintragen. Wenn die Kiste dadurch zu laut wird und Prüfer 41 kommtmit einem Lautstärkemesser zu nahe, dann fliegt der Topf wieder raus. Solche pro Forma Eintragungen haben vor einer Prüfung unter Berücksichtung der grestzlichen grenzwerte keinen Bestand. Äquivalent zu Beleuchtungsanlagen.
Wieso willst Du überhaupt mit dem Topf zum TÜV? Was soll der machen? Reinschreiben "Endtopf vom Jeep"? Wozu? Wenn die ne Werkstatt einen neuen einbaut, wird der auch nicht eingetragen. Neue Stoßdämpfer werden auch nicht eingetragen, auch nicht die neue Baterie, die Reifen (bei gleicher Größe) etc. Es gibt viele Teile, die nur existieren müssen und funktionieren, wo nichts in den Papieren geändert wird. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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