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Strada
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BeitragVerfasst am: 17.07.2009 19:48:49    Titel:
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Das hat nichts mit HK zu tun, da dies bei allen Brennern der Fall ist.
Sollte es natürlich schon wieder Tag werden, wenn die Birnen 100% erreicht haben, sind´s kaputt rotfl
Aber vielleicht sollte man ja die Diskussion abtrennen ??Winke Winke
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Torsten
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BeitragVerfasst am: 17.07.2009 22:27:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo strada warum abtrennen hast du angst das wir hier was diskudieren was vielleicht nicht so zuträglich für das geschäft von Global-Offroad.com ist
und noch mal zu deinen zusatzscheinwerfern zeig mir doch mal wo geschrieben steht das die die gesetzgebung für xenon scheinwerfer nicht für Zusatzscheinwerfer gilt und bitte ein aktuelles schreiben
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1. E.ATV Evolution 525
BeitragVerfasst am: 17.07.2009 23:13:52    Titel: HID / E / Arbeits / Zusatz / Scheinwerfer / Xenon
 Antworten mit Zitat  

Torsten hat folgendes geschrieben:
Hallo strada warum abtrennen hast du angst das wir hier was diskudieren was vielleicht nicht so zuträglich für das geschäft von Global-Offroad.com ist
und noch mal zu deinen zusatzscheinwerfern zeig mir doch mal wo geschrieben steht das die die gesetzgebung für xenon scheinwerfer nicht für Zusatzscheinwerfer gilt und bitte ein aktuelles schreiben


Mal so gefragt, warum hat Hella keine Reinigungsanlage für seine Xenon Zusatzschweinwefer?!

http://www.hella-press.de/search_detail.php?text_id=717&archiv=1&language=d&newdir=ger

Ganz einfach, weil man keine benötigt.
Es geht hier darum das die Scheinwerfer weder mit Fern- noch mit Abblendlicht sondern als seperat geschaltete Scheinwerfer genutzt und somit als zusätzliche Scheinwerfer zb. als Arbeitsscheinwerfer betrieben werden!

Ich verweise für das Thema Fern- und Abblendlicht im Zusammenhang mit Xenon gern auf:
StVZO §50 Absatz 10

Weil da steht was es zu beachten gilt.

Und für das Thema: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
StVZO §52

Natrürlich stellt dies keine Rechtsberatung dar.
Gerne kann man sich im Detail an TÜV und Dekra wenden, hier bekommt man gern geholfen. Allerdings muss man klar rüberbringen was man will!

Im übrigen diskutieren wir hier gerade über Dinge die unserem Geschäft sehr zuträglich sind, also keine Angst darum. Weiter gehts!

Schönes WE!

[alex]

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Torsten
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BeitragVerfasst am: 18.07.2009 00:49:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ok Arbeitscheinwerfer
§ 52 (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

ok wenn ich gerade mit meinen müllwagen unterwegs bin darf ich sie also einschalten
zum thema HELLA
http://www.hella.com/hella-de-de/assets/documents/Truck_deutsch.pdf
seite 4 links unten unter dem bild wenn man sowas nicht brauch warum verkauft das dann hella
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 18.07.2009 07:01:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
seite 4 links unten unter dem bild wenn man sowas nicht brauch warum verkauft das dann hella


Das ist für Umrüstsätze der Fahrzeug-Hauptscheinwerfer auf Xenon. Das sind dann keine Zusatzscheinwerfer sondern Hauptscheinwerfer und die brauchen Weitenreguliereung/Waschanlage. Zusatzscheinwerfer nicht bzw. die müssen die bereits angeführtem Bestimmungen für Zusatzscheinwerfer genügen. Siehe zB Hella Luminator Xenon.
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 18.07.2009 08:35:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Torsten hat folgendes geschrieben:
seite 4 links unten unter dem bild wenn man sowas nicht brauch warum verkauft das dann hella


Die Frage wurde im Posting vor deinem exakt beantwortet. Versuche doch bitte, das zu lesen und zu verstehen und nicht nur anzuschauen.

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Fux muß man sein!

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1. E.ATV Evolution 525
BeitragVerfasst am: 18.07.2009 09:05:49    Titel: HID XENON LED BAR LIGHT
 Antworten mit Zitat  

Delta8 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
seite 4 links unten unter dem bild wenn man sowas nicht brauch warum verkauft das dann hella


Das ist für Umrüstsätze der Fahrzeug-Hauptscheinwerfer auf Xenon. Das sind dann keine Zusatzscheinwerfer sondern Hauptscheinwerfer und die brauchen Weitenreguliereung/Waschanlage. Zusatzscheinwerfer nicht bzw. die müssen die bereits angeführtem Bestimmungen für Zusatzscheinwerfer genügen. Siehe zB Hella Luminator Xenon.


Ich schließe mich hier meinen Vorpostern an.
Vielleicht sollte ergänzend noch hinzugefügt werden, dass, worüber wir hier gerade reden meint:

Zusatzscheinwerfer (HID / XENON) - seperat geschaltet - im öffentlichen Straßenverkehr normalerweisse mit Kappen abgedeckt und nicht genutzt - definiert & verwendet als Arbeitsscheinwerfer

Das ist die Grundlage! Daher stimme ich Blue erneut zu - erst lesen und verstehen bzw. das gleiche Verständnis haben und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, dann schreiben.

Die Produkte in unserem Sortiment sind für den richtigen Anwendungsbereich geeignet, geprüft und so wie sie sind auch zugelassen.
Ich würde mir sowas sonst nicht geben Smile

An dieser Stelle sei noch angemerkt, zusätzliche Lampen die für Sport- oder Wettbewerbe ausserhalb der Straßen (BAJA, GORM, DAKAR, Rallye allgemein) genutzt werden eine Ausnahme bilden, so dass sie zumindest am Fahrzeug verbleiben dürfen! Eine Nutzung als "Fahrlicht" auf der Straße ist ebenso unzulässig, das beschreiben ja wie bereits erwähnt die §50 und 52 der StVZO.

Und zum Schluss: Was jeder einzelne tut und dies vielleicht nicht rechtens ist, das sei jedem selbst überlassen!

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BeitragVerfasst am: 20.07.2009 15:09:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mal so nebenbei: Ein E-Prüfzeichen besagt mal gar nichts. Ne Blaue Rundumkennleuchte hat auch ein E-Zeichen, aber draufschrauben darf man sich die trotzdem nicht. Selbst wenn man sie im Straßenverkehr nicht benutzt. Nach dem E-Zeichen muss eine Nummer stehen, und diese besagt um was für einen Scheinwerfertyp und um welchen Verwendungszweck es sich handelt.
Und jedes Leuchtmittel das an einem Kraftfahrzeug angebracht ist muss im Öffentlichen Straßenverkehr Bauartgeprüft sein, auch Arbeitsscheinwerfer.
Das mit den Nachrüstxenon-China-Krachern ist ne ganz geile sache. Selbst wenn der Brenner Perfekt an der Position sitzen würde wo die Glühleuchte sitzt, würde er maximal das selbe licht machen was der Scheinwerfer mit einer H1 H3 oder H7 Birne machen würde, nur ein wenig heller halt. Und von der Lichtfarbe mal ganz abgesehen, die nicht dem doch schon sehr natürlichen Licht eines Markenxenonscheinwerfers entspricht. So kommt es bei den China-Krachern gerne vor das einfach mal alles Bläulich ist, also Wasser, Matsch, Steine, alles Blau, und nicht wie bei beispielsweise einem Luminator Xenon alles seine "eigene" Farbe behält. Desweiteren sind schon ne menge fälle bekannt wo die 99,-Euro Set Vorschaltgeräte im normalen Straßenverkehr bei Regen abgesoffen sind und mal eben 1100 Volt in einer Kurzschlussreaktion auf die Bordelektrik gegeben haben, auch geil. Freut sich jedes Motorsteuergerät drüber. Und das der Hersteller sich da nichts annimmt sollte bei dem Preis auch jedem Bewusst sein.
Einen normalen Scheinwerfer auf Xenon umzurüsten ist so Sinnfrei wie in einem Stöfchen anstelle eines Teelichtes eine LED einzubauen... Weil ein Scheinwerfer nun mal eben auf das jeweilige Leuchtmittel abgestimmt ist, mit Reflektor und ggf. noch Streuscheibe. Ein Xenonbrenner macht ca 12 mal so viel licht wie eine H1 Birne, der Hersteller weiß dieses zu nutzen und legt einen Xenonscheinwerfer so aus das mit dem Licht die maximale Ausleuchtung in Reichweite und Breite rausgeholt werden kann, was nicht der fall ist wenn man einen H1 Scheinwerfer mit Xenonbrenner versieht. Dann hat man wie gesagt im Glücklichsten fall die selbe Ausleuchtung, nur etwas heller. Aber selbst das ist nicht der fall, weil der Brenner immer anders sitzt als eine Glühbirne, und so sogar noch licht verloren geht weil der Reflektor nicht richtig genutzt werden kann.
Ich mein es hat schon einen Grund warum ein Luminator bei Hella 400 Euro normal kostet, konnte sich jeder in Bad Kissingen von überzeugen was die können. Da sitzen nun mal 3000 Ingenieure die Prüfmittel haben die nicht mal die Automobilindustrie besitzt, den die kommt selbst zu Hella um ihre teile zu testen. Habe ich selbst gesehen, ein großer Deutscher Autmobilhersteller lässt seine Funkschlüssel beispielsweise bei Hella auf funktion und Dichtigkeit testen, nur mal so als Beispiel. In China kümmerts keinen ob das teil dicht ist oder nicht...
Aber gut, das ist in Amerika nicht viel anders.
MfG
Nico
P.S.: Was für einen Referenzwert haben deine H.I.D. Scheinwerfer?

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BeitragVerfasst am: 20.07.2009 15:59:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Allradler_Nico hat folgendes geschrieben:
Mal so nebenbei: Ein E-Prüfzeichen besagt mal gar nichts. Ne Blaue Rundumkennleuchte hat auch ein E-Zeichen, aber draufschrauben darf man sich die trotzdem nicht. Selbst wenn man sie im Straßenverkehr nicht benutzt. Nach dem E-Zeichen muss eine Nummer stehen, und diese besagt um was für einen Scheinwerfertyp und um welchen Verwendungszweck es sich handelt.
Und jedes Leuchtmittel das an einem Kraftfahrzeug angebracht ist muss im Öffentlichen Straßenverkehr Bauartgeprüft sein, auch Arbeitsscheinwerfer.
Das mit den Nachrüstxenon-China-Krachern ist ne ganz geile sache. Selbst wenn der Brenner Perfekt an der Position sitzen würde wo die Glühleuchte sitzt, würde er maximal das selbe licht machen was der Scheinwerfer mit einer H1 H3 oder H7 Birne machen würde, nur ein wenig heller halt. Und von der Lichtfarbe mal ganz abgesehen, die nicht dem doch schon sehr natürlichen Licht eines Markenxenonscheinwerfers entspricht. So kommt es bei den China-Krachern gerne vor das einfach mal alles Bläulich ist, also Wasser, Matsch, Steine, alles Blau, und nicht wie bei beispielsweise einem Luminator Xenon alles seine "eigene" Farbe behält. Desweiteren sind schon ne menge fälle bekannt wo die 99,-Euro Set Vorschaltgeräte im normalen Straßenverkehr bei Regen abgesoffen sind und mal eben 1100 Volt in einer Kurzschlussreaktion auf die Bordelektrik gegeben haben, auch geil. Freut sich jedes Motorsteuergerät drüber. Und das der Hersteller sich da nichts annimmt sollte bei dem Preis auch jedem Bewusst sein.
Einen normalen Scheinwerfer auf Xenon umzurüsten ist so Sinnfrei wie in einem Stöfchen anstelle eines Teelichtes eine LED einzubauen... Weil ein Scheinwerfer nun mal eben auf das jeweilige Leuchtmittel abgestimmt ist, mit Reflektor und ggf. noch Streuscheibe. Ein Xenonbrenner macht ca 12 mal so viel licht wie eine H1 Birne, der Hersteller weiß dieses zu nutzen und legt einen Xenonscheinwerfer so aus das mit dem Licht die maximale Ausleuchtung in Reichweite und Breite rausgeholt werden kann, was nicht der fall ist wenn man einen H1 Scheinwerfer mit Xenonbrenner versieht. Dann hat man wie gesagt im Glücklichsten fall die selbe Ausleuchtung, nur etwas heller. Aber selbst das ist nicht der fall, weil der Brenner immer anders sitzt als eine Glühbirne, und so sogar noch licht verloren geht weil der Reflektor nicht richtig genutzt werden kann.
Ich mein es hat schon einen Grund warum ein Luminator bei Hella 400 Euro normal kostet, konnte sich jeder in Bad Kissingen von überzeugen was die können. Da sitzen nun mal 3000 Ingenieure die Prüfmittel haben die nicht mal die Automobilindustrie besitzt, den die kommt selbst zu Hella um ihre teile zu testen. Habe ich selbst gesehen, ein großer Deutscher Autmobilhersteller lässt seine Funkschlüssel beispielsweise bei Hella auf funktion und Dichtigkeit testen, nur mal so als Beispiel. In China kümmerts keinen ob das teil dicht ist oder nicht...
Aber gut, das ist in Amerika nicht viel anders.
MfG
Nico
P.S.: Was für einen Referenzwert haben deine H.I.D. Scheinwerfer?


Im großen und Ganzen hast du mit deinem fachlichen Know How Rundumschlag recht und sicherlich dem einen oder anderen noch was erklären können! Danke an dieser Stelle dafür.
Grundsätzlich haben wir in der bisherigen Diskussion jedoch versucht dem ein oder anderem User nahezulegen was Zusatzscheinwerfer sind UND das unsere Scheinwerfer weder aus Nachrüstsätzen, irgendwelchen China-Krachern oder sonstigem bestehen.

Zudem die Steuerteile integriert sind, was deine 1000 Volt Boardspannungsblitz Theorie für unsere Produkte entkräftet und sich ebenfalls jeder ein Bild auf der Abentuer Allrad machen konnte, was ziemlich viele getan haben.

Ich sags mal so. Jeder Hersteller und Lieferant hat das Recht seine Produkte, für seinen ausgewählten Markt anzubieten. Wenn diese Marktbegleitung einem Erstausstatter irgendwie zu nervig wird lässt man sich schon was einfallen. Jedoch könnte es einen schon wundern wieso auf anderen Kontinenten ein Hersteller der 3000 Ingenieure beschäftigt nicht mal nen Pappenstiel gewinnt?!

Mögen wir der Bürokratie danken um solche Monopole haben zu dürfen.

Referenzwert?! Ich werde Ihn bei gelegenheit bekanntgeben, wenn jemand so frei ist und mir den Link schickt wo zu lesen ist, was es damit auf sich hat im zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern! §50 & 52 der StVZO jedenfalls nicht... Und selbst wenn, gelten diese Werte für Abblend- bzw. Fernlicht! - Wer mag kanns gerne nachlesen in meinem Lieblingsdokument, Punkt 3.3 - Link gibts unten bei "Leseratten"

Allradler_Nico hat folgendes geschrieben:
Und jedes Leuchtmittel das an einem Kraftfahrzeug angebracht ist muss im Öffentlichen Straßenverkehr Bauartgeprüft sein, auch Arbeitsscheinwerfer.


Aha, dann hat die Dekra in 2006 in Ihrem offiziellen Dokument: Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern wohl einen Fehler gemacht?

Für unsere Leseratten: Lichttechnische Einrichtungen >> Seite 66 Punkt 5.3.2

Wie gesagt, wir reden immernoch über das selbe?! Zusatzscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer und wenn ich noch einen oben drauf setze, in Wettbewerben oder Sportveranstaltungen [Rallye] (in keinem Reglement, ausser aktuell GORM, sind Zusatzscheinwerfer "E" geprüft, Vorschrift).

Genug Futter für den Nachmittag? Ich freu mich... [alex]

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BeitragVerfasst am: 20.07.2009 22:33:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Um eben diese Chinakracher gings mir ja auch, ich habe damit nicht deine Produkte gemeint. Mach aber doch einfach mal ein Foto von der Front deiner Scheinwerfer und stell das rein interessehalber mal hier rein, und zwar eines wo man jegliche art von Beschriftung lesen kann.
Das mit dem Marktbegleiten der Erstausrüster versteh ich nur nicht ganz. Ich glaube wir müssen uns mal bei nem Bier unterhalten.

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BeitragVerfasst am: 20.07.2009 22:47:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Allradler_Nico hat folgendes geschrieben:
Um eben diese Chinakracher gings mir ja auch, ich habe damit nicht deine Produkte gemeint. Mach aber doch einfach mal ein Foto von der Front deiner Scheinwerfer und stell das rein interessehalber mal hier rein, und zwar eines wo man jegliche art von Beschriftung lesen kann.


Werde ich machen sobald die neue serie da ist. Aktuell steht da nichts, weils nicht nötig ist / war, wie schon gesagt.

Allradler_Nico hat folgendes geschrieben:
Das mit dem Marktbegleiten der Erstausrüster versteh ich nur nicht ganz. Ich glaube wir müssen uns mal bei nem Bier unterhalten.


Können wir gern machen, vielleicht zu den 24h der GORM, auch wenn ich aktuell wenig Motivation habe zu erscheinen, da man Marktbegleiter wie uns, mit extrem guten Produkten wie den LED BAR LIGHT (als Arbeitsscheinwerfer bzw. Rallye Zusatz Spot) nicht haben möchte und mit einer Reglementänderung auf "E" geprüfte Scheinwerfer in der laufenden serie, setzt um erst garkeinen "Wettbewerb" zuzulassen Hau mich, ich bin der Frühling und uns bzw. andere "direkt" auslädt. Vielleicht trägt diese Anmerkung schon etwas zum Verständnis bei.

In diesem Sinne. "prost" und bis später... [alex]

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BeitragVerfasst am: 20.07.2009 23:16:39    Titel:
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irgendwie und insgesammt hört sich das nach "Kaffeefahrt-Verkauf" an. Viel salbungsvolle Worte - und nix konkretes genannt.

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BeitragVerfasst am: 20.07.2009 23:27:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

vinzenz hat folgendes geschrieben:
irgendwie und insgesammt hört sich das nach "Kaffeefahrt-Verkauf" an. Viel salbungsvolle Worte - und nix konkretes genannt.


Dann sei doch so frei und frag etwas konkretes und ich werde versuchen dies sachlich und fachlich richtig zu beantworten.
Mit einer so "weichen" Aussage kommen wir hier sicher nicht weiter.

Wer Fakten will bekommt Sie auch, an mir solls nicht liegen...

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BeitragVerfasst am: 21.07.2009 07:44:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

irgendwie bizar, hat jemand von den "kritikern" eigentlich vor sowas zu kaufen oder gehts denen nur drum rum zustänkern?

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BeitragVerfasst am: 21.07.2009 08:27:09    Titel:
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Dann nenn doch mal ein paar Details zu deinen extrem guten Produkten, wie z.b.: Typ der LED´s, Brennertypen in den Xenon Scheinwerfern, Isolux Diagramme, und was mich besonders interessieren würde wie die LED´s geschaltet sind, und was passiert wenn eine ausfällt. Außerdem würd ich gerne wissen was für eine Schutzklasse diese Scheinwerfer bieten. Entwicklungsdauer und Industriestandarts, nur um sicher zu gehen das die extrem guten Produkte auch extrem ausgereift und durchdacht sind.
Und fühl dich nicht gleich wieder angegriffen, wie es in den letzten Posts so rüberkommt. Das ist nämlich nicht wirklich böse gemeint, nur siehst du sicher ein das wenn einer mit nem Scheinwerfer auf den Markt kommt der ein eindeutiges Plagiat eines Markenscheinwerfers ist der grade mal ein Jahr auf dem Markt ist und fast 2 Jahre Entwicklungszeit in dem wohl Weltweit besten Entwicklungs und Testzentrum hinter sich hat, dieser nicht wirklich besser sein kann. Und das mit der Gorm, da musst nun mal einfach verstehen das wenn ein Konzern eine ganze Rennserie Sponsort das dieser auch auf Mitbewerber verzichten möchte. Du wirst auch bei einer Red-Bull Veranstaltung keinen Getränkestand mit Flying Horse finden...
Und irgendwie sieht es auch jeder ein das es auch ein wenig was mit Sicherheit zu tun hat wenn ein Veranstalter der so oder so darauf besteht das die Fahrzeuge angemeldet oder zumindest mit Kurzzeitkennzeichen versehen sind (wobei in diesem Moment der Halter dafür haftet das sein Kfz Straßenverkehrssicher ist), diese auch mit einer Straßenzulassungs fähigen Beleuchtungsanlage versehen sind. Grade bei einem 24 Stunden rennen, wo so grob über den Daumen gepeilt 10 Stunden mit licht gefahren wird...
Andere Rennserien schreiben dies in ihrem Reglement übrigens auch vor, und verbieten den Einsatz von Fernlicht unter Androhung von Zeitstrafen sogar völlig. Und das ganz ohne Scheinwerferhersteller als Sponsor.

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