 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 28.09.2009 16:24:43 Titel: |
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Zitat: | RALLYE - ORDNUNG TRANSGOTHICA
Anlagen zur TRANSGOTHICA Rallye-Ordnung:
Umfang der technischen Überwachung
Sicherheitsregeln
Verhalten in extremen Situationen
Strafpunkte
I.Allgemeine Informationen
TRANSGOTHICA ist eine sportlich- touristische Veranstaltung, die für Geländemotorräder-, Quad-, /ATV -, UTV - und Geländewagenfahrer ausgetragen wird.
TRANSGOTHICA popularisiert sowohl den Motorsport als auch die Motortouristik in Polen. Die Rallye gibt Möglichkeit die regionalen Strecken und touristisch wertvolle Gegenden Polens kennen zu lernen. TRANSGOTHICA propagiert den aktiven Lebensstil, aktive Freizeitgestaltung und europäische Integration im sportlichen Geist.
Termin für TRANSGOTHICA: 11.09.2009 – 19.09.2009
ORE ist Inhaber der TRANSGOTHICA.
Die Bezeichnung sowie das Zeichen TRANSGOTHIKA gehören der ORE.
Organisator von TRANSGOTHICA ist ORE, weiter Veranstalter genannt.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Vorbereitung entsprechender Wertungsstrecken für jeweilige Klassen, aller in diesem Zusammenhang erforderlichen Bewilligungen und Zusagen, Verpflichtung der Richter, Bereitstellung aller notwendigen Installationen zur Überwachung der Strecke, Vorbereitung der Dokumentation sowie Sicherstellung einer gefahrlosen Veranstaltung.
Das Programm von TRANSGOTHICA ist auf der offiziellen Seite www.TRANSGOTHICA.pl veröffentlicht worden.
TRANSGOTHICA wird veranstaltet gemäß:
der vorliegenden Ordnung
den gültigen Verkehrsregeln
den Grundsätzen der Umweltfreundlichkeit
Die offizielle Sprache von TRANSGOTHICA ist Polnisch. Bei fehlender Übereinstimmung zwischen Polnisch und anderer Sprache der vorliegenden Ordnung, gelten Ordnungsregeln der polnischen Fassung.
II.Fachausdrücke
CROSS COUNTRY: zu dieser Fahrzeuggruppe gehören: MXC Enduro Motorräder QXC Quads auf der Strecke cross country – mit Einachsenantrieb 2 Räder oder Zweiachsenantrieb 4 Räder CXC Geländewagen bis zu 3,5 t Gesamtgewicht
TROPHY: Fahrzeuge mit 4x4 Antrieb, ausgestattet mit einer . Zu dieser Fahrzeuggruppe gehören: QTR Quads auf der Trophy – Strecke mit Zweiachsenantrieb, 4 Räder UTV ATV – Fahrzeuge side by side CTR Geländeautos bis zu 3,5 t Gesamtgewicht
ETAPPE: Jeder Teil der Rallye, der sich aus Start, Wertungsprüfung, Ein- und Ausfahrt und Ziel zusammensetzt.
Zufahrt: Streckenabschnitt, der zum Start führt, meistens auf öffentlichen Straßen. Dort gilt auch Zeitlimit.
SS Spezialstrecke: ausgeschilderter Streckenabschnitt, der in den Navigationsnotizen verzeichnet ist.Dort befinden sich Durchfahrtskontrollpunkte CP. Am Anfang und Ende jedes Spezialstreckenabschnittes befinden Zeitkontrollpunkte CPT. Die Fahrtzeit auf der Spezialstrecke wird gemessen und dient der Klassifikation.
CP Durchfahrtskontrollpunkt: gekennzeichnete Stelle, an der die Fahrtrichtigkeit überwacht wird.
CPT: Zeitkontrollpunkt, dort wird die Fahrtzeit gemessen.
BB: Probe zwischen den Bändern: Bezeichnung des Fahrstreifens auf dem Spezialstreckenabschnitt, der zwischen Bändern auf der linken und rechten Seite verläuft. Eingetragen im Roadbook.
AB gekennzeichnet durch Bänder: Zeichen auf der Strecke, sie bedeuten die vom Veranstalter angegebene Fahrtrichtung ohne Entfernungsangabe.
AZT Azimut: Fahrt nach dem Azimut
MAP Karte: Fahrt nach der Landkarte
RBK Roadbook:
Jedes Team bekommt Roadbook RBK mit Etappenbeschreibung.
Entfernungen im Roadbook sind mit Genauigkeit bis zu 10m angegebenen.
Kontrollpunkte CP, sowie Zeitkontrollpunkte CPT und Spezialstreckenabschnitte sind im Roadbook eingetragen.
Roadbook RBK kann gleichzeitig als Fahrtenkarte dienen, wo Kontrollpunkte CP, Zeitkontrollpunkte CPT und Spezialstrecken (SS)Fahrten eingetragen werden.
MTA Zeitlimit für die Spezialstrecke SS: Die Zeit, die für die Fahrt bis zum Ende des Spezialstreckenabschnitts vorgesehen ist. Die Schlusszeiten für den Spezialstreckenabschnitt werden vom Veranstalter angegebenen.
Strafen: Strafen, die für die in der Anlage erwähnten Handlungen verhängt werden.
TC Technische Kontrolle: Überprüfung, ob der Zustand des Fahrzeugs und dessen Ausstattung mit der Rallye – Ordnungsregeln übereinstimmen. Überprüfung des Fahrzeugscheins, der Versicherung und ob das Fahrzeug ordnungsgemäß beklebt worden ist. Die technische Kontrolle ist Pflicht und deren Nichtbeachtung kann zu der Nichtzulassung des Teams zur Rallye führen. Ein Stellvertreter des Teams muss dabei anwesend sein.
Die Abfertigung der Teilnehmer: Das Treffen der Teilnehmer mit dem Kommandor der Rallye.Ein Stellvertreter des Teams muss anwesend sein.
Etappenteilnehmer oder Spezialstreckenteilnehmer ist ein Team, dass auf eigene Faust oder mit Hilfe eines anderen Teilnehmers, der auch an dieser Etappe/ an diesem Spezialstreckenabschnitt teilnimmt, startet.
Das Team: Bei Autos und UTV Fahrzeugen bilden ein Team - der Fahrer und Pilot. Bei Motorräder und ATV bildet ein Team der Fahrer.
Tarif: die schlechteste Wertung auf der Spezialstrecke SS oder auf der Etappe ( Fahrtzeit plus Strafe) erhöht um 30 %.
Bordkarte: Ein Dokument, welches den Abschluss der Etappe und der einzelnen Spezialabschnitte SS bestätigt.
Die Teams sind verpflichtet die verplombte Bordkarte der jeweiligen Etappe sofort am Ziel vorzulegen.
Der Verlust der Bordkarte für die jeweilige Etappe führt zum Verhängen einer Strafe.
Alle Änderungen, die in der Bordkarte von den Teilnehmern vorgenommen werden, sind als Täuschungsproben anzusehen und führen zum Ausschluss von der Rallye.
Hilfe von Außen/ Service: Körperliche Hilfe, in jeglicher Form, die dem Team auf der Spezialstrecke geleistet wird. D.h. Hilfe bei Fahrzeug – und Seilwindenreparaturen, Bringen von Autoteilen, Werkzeugen, Kraftstoff, Ölen, Flüssigkeiten, Ausleihen von Bändern, Seilen, Übertragungsblocks u.s.w. Hilfeleistungen von Anderen, die nicht Etappenteilnehmer sind, z. B. Hilfe bei Streckenfahrt, bei Befestigung der Bänder, Seilen, Blocks, Aufstellen der umgekippten Fahrzeuge u.s.w. Gegenseitige Hilfe von Rallye Teilnehmer in der jeweiligen Spezialstrecke SS ist zugelassen.
Tanken: Die Tankmöglichkeiten werden vom Veranstalter an der offiziellen Tafel vor dem Etappenanfang angegeben.
III.Teilnahmebedingungen
Jedes Team, das an der TRANSGOTHICA teilnehmen möchte soll den Anmeldeformular (www.TRANSGOTHICA.pl) ausfüllen und die Anmeldegebühr bezahlen.
Die Pflichtanmeldegebühr für Teilnehmer: Mit Rabatt - Einzahlungen bis zum 16.03.2009
- Auto 2990,00 + MwSt. 22%
- Motorrad/ATV 1990,00 + MwSt. 22%
Einzahlungen nach dem 16.03.2009
- Auto 3588,00 + MwSt.22%
- Motorrad/ ATV 2388,00 + MwSt. 22%
In der Anmeldegebühr sind folgende Leistungen beinhaltet:
- Einfahrt auf die TRANSGOTHICA Strecke
- die Möglichkeit am Wettbewerb teilzunehmen
- Angebotspakete vom Veranstalter
- Geschenke von Sponsoren
- Werbung für das Team auf der Seite www.TRANSGOTHICA.pl
- Zugang zu Infomaterial
- Karte mit Streckenbeschreibung
- medizinische Hilfe
- Einfahrt in unsere Fahrerlager, Benutzung vom Parkplatz, Zugang zum Strom und Wasser
- Eintritt für das Team zu den Abschlussfeierlichkeiten am Schloss zu Bütow
Pflichtgebühren für Servicefahrzeuge:
- Einzahlungen bis zum 16.03.2009, mit Rabatt
Zweiachsenservicefahrzeug – 400,00 + MwSt. 22%
Dreiachsenservicefahrzeug – 550,00 + MwSt. 22%
Vierachsenservicefahrzeug – 600,00 + MwSt. 22%
- Einzahlungen nach dem 16.03.2009 + MwSt. 22%
Zweiachsenservicefahrzeug – 480,00 + MwSt. 22%
Dreiachsenservicefahrzeug – 660,00 + MwSt. 22%
Vierachsenservicefahrzeug – 720,00 + MwSt.22%
In der Gebühr für Servicefahrzeuge sind gewährleistet: - Einfahrt in unsere Fahrerlager, Benutzung von Parkplatz, Zugang zum Strom und Wasser - Eintritt für zwei Personen zu den Abschlussfeier am Schloss zu Bütow.
Die Verpflegungskosten, freiwillig
Mit Rabatt, Einzahlung bis zum 16.03.2009
- Verpflegung für 1 Person, 8 Tage – 600,00 + MwSt. 7%
Einzahlung nach dem 16.03.2009
- Verpflegung für 1 Person, 8 Tage – 720,00 + MwSt. 7%
Ein Verpflegungspaket beinhaltet:
- 8 x Frühstück
- 8 x Lunchpaket
- 8 x warmes Abendessen mit Nachtisch
Es ist möglich, durch Vermittlung vom TRANSGOTHICA - Büro eine Hotelübernachtung im Bereich des Fahrerlagers zu buchen. Die Kosten und alle Infos dazu werden auf unserer Seite www.TRANSGOTHICA.pl veröffentlicht
In der Anmeldegebühr sind inklusive - Umweltgebühren, Einfahrtkosten in Privatobjekte, Benutzung von Privatgrundstücken u.a.
Die Anmeldung und Einzahlung der Anmeldegebühr gelten als Anerkennung der vorliegenden Rallye – Ordnung.
Mit dem Eingangsdatum der Anmeldegebühr und Zuteilung der Startnummer gilt Anmeldung als angenommen.
Im Fall einer Absage der Anmeldung seitens des Veranstalters, ist dieser zur Benachrichtigung des sich Anzumeldenden und zwar spätestens 10 Tage nach dem Eingang der Anmeldegebühr verpflichtet. Beim Fehlen einer schriftlichen Absage im vorgenannten Termin, gilt die Anmeldung als akzeptiert.
Der Veranstalter hat das Recht zur Absage der Anmeldung ohne Angabe der Gründe.
Im Fall eines Rücktritts des Teilnehmers (muss schriftlich eingereicht werden), wird die Anmeldegebühr nach folgenden Regeln erstattet:
bis zum 16.03.2009 – 100 % Erstattung minus Abwicklungskosten in Höhe von 50,00 PLN bis zum 15.06.2009 – 70% Erstattung
bis zum 15.08.2009 – 40% Erstattung
- nach dem 15.08.2009 – keine Erstattungsmöglichkeit
Im Fall der Limitüberschreitenden Zahl der Anmeldungen entscheiden über den Start:
Datum des Anmeldegebühreingangs die erreichten Ergebnisse in den Editionen der GOTHIC RACE und GOTHIC TROPHY Anderes
Die technische Prüfung (TC) ist Voraussetzung zum Start.
Alle Teilnehmer müssen volljährig sein.
Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Der Fahrer und der Pilot dürfen ihre Plätze tauschen
Die Teilnehmer sollen:
in einem guten Gesundheitszustand, der auch körperliche Anstrengung nicht ausschließt, sein
Situationen, die die Teilnehmer, Veranstalter oder Drittpersonen in Gefahr bringen können,vermeiden
bei einem Unfall, sich gegenseitig Hilfe leisten und den Rettungs-/medizinischen Dienst, sowie den Veranstalter darüber informieren.
die Umwelt schützen
Während der Rallye sollen die Teilnehmer der Rallye – Ordnung, den Hinweisen des Veranstalters, der Richter und Hinweisen anderer, vom Veranstalter bevollmächtigten Personen, Folge leisten.
Über Streitigkeiten wird der Ausschuss entscheiden.
Jeder Teilnehmer ist zivil - und strafrechtlich für alle durch seine Handlungen entstandenen Schäden verantwortlich.
Der Fahrerlager ist auch ein Teil der Umwelt und auch dort gelten die gleichen Umweltschutzbedingungen 25.Bei Streitfragen eines Teilnehmers mit einer Drittperson wird der Veranstalter darauf bedacht sein, den guten Namen von TRANSGOTHICA zu wahren.
Die Teilnahme,an der TRANSGOTHICA, auch wenn sie gefährlich werden kann, erfolgt auf eigenes Risiko. Dies bestätigt der Teilnehmer mit eigenhändigem Unterschrift auf der „Erklärung“.
Das Unterschreiben der Erklärung gilt als Verzicht auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Das Nichtunterschreiben der vorgenannten Erklärung bedeutet , dass der Teilnehmer zum Start nicht zugelassen wird und die Gebührenerstattung nicht möglich ist.
Auf keinen Fall kann der Veranstalter für Personen- und Sachschäden, die der Teilnehmer verursacht hat, auch gegenüber Drittpersonen, verantwortlich gemacht werden und in Haftung treten müssen.
Der Veranstalter kann für Gesundheitsschäden oder für dadurch entstandenen Probleme der Teilnehmer nicht verantwortlich gemacht werden.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet die obige Rallye – Ordnung zu lesen und Bestätigung dessen durch eigenhändige Unterschrift.
Der Veranstalter behält sich die Veranstaltung ohne Angabe der Gründe absagen zu können,vor. In diesem Fall wird die Anmeldegebühr erstattet.
Der Veranstalter trägt keine Kosten, welche in Verbindung mit der Absage der Veranstaltung die Teilnehmer gehabt haben.
Der Veranstalter behält sich das Recht alle erforderlichen Änderungen bei der Veranstaltung zu treffen, die aus der höheren Gewalt resultieren könnten oder welche mit den nötigen Sicherheitsmaßnahmen verbunden sind, oder welche von der administrativen Obrigkeit verordnet worden sind oder aber, wenn erforderlich, die Veranstaltung gänzlich abzusagen zu können und dies ohne dafür in Haftung oder Schadenersatz zu treten.
IV.Technische Ausrüstung
Zum Start werden Fahrzeuge mit dem Gesamtgewicht bis zu 3500 kg zugelassen.
Alle Fahrzeuge benötigen eine gültige Dauerzulassung und eine Haftpflichtversicherung, mindestens für die Dauer von TRANSGOTHICA.
Alle Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein. Dies wird bei der technischen Abnahme vor dem Start und während der Rallye überprüft.
Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen:
Bereifung
Landwirtschaftliche, sowie nicht serienmäßige Bereifung ist nicht zugelassen.
Schutzhelme
Alle genutzten Schutzhelme müssen ECE – Normen entsprechen. Sie sollen sich im, oder am Fahrzeug während der technischen Abnahme (TC) befinden. Schutzhelm tragen ist Pflicht während der gesamten Spezialstrecke SS und bei Motorräder und Quad während der gesamten Etappe – solange das Fahrzeug in Bewegung ist.
Schutzbekleidung
Motorrad- , ATV/Quad Fahrer müssen eine entsprechende Schutzkleidung mit verstärktem Rücken-, Armen – und Knienschutz sowie einen entsprechenden Schuhwerk tragen.
Sicherheitsgurte
Autos und Fahrzeuge in der UTV Klasse müssen mit homologierten Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Die Benutzung von Fabriksicherheitsgurten bei Fahrzeugen mit geschlossener Kabine, wo keine Konstruktionsänderungen vorgenommen wurden, ist zugelassen. Die Teams der Klasse TROPHY(CTR) und ATV side by side sind bei Überqueren von Furten, tiefem Wasser oder Fahrten auf den Moorgebieten von der Gurtpflicht befreit.
Sicherheitskäfig
Überrollkäfig ist Pflicht. Fahrzeuge mit geschlossener Fabrikkarosserie, bei denen keine Konstruktionsänderungen vorgenommen worden sind, dürfen ohne Käfig zum Start zugelassen werden.
Feuerlöscher
Jedes Auto muss mit mindestens zwei Feuerlöscher mit dem Gesamtgewicht des Löschmittels von 2,0 kg, ausgestattet sein. Feuerlöscher sollen im Fahrzeug in Griffnähe angebracht werden. Feuerlöscher müssen einen gültigen Attest besitzen.
Sitze
Wir empfehlen Sportsitze statt Fabrikoriginalsitze. Fahrzeuge mit geschlossener Fabrikkarosserie, bei denen keine Konstruktionsänderungen vorgenommen worden sind, dürfen mit Fabriksitzen zum Start zugelassen werden. Jedes Fahrzeug soll mit zwei - vorn und hinten am Fahrzeug, rot gekennzeichnete Abschleppösen ausgestattet sein.
Scheiben
Alle Fahrzeugen müssen eine Mehrschichtfrontscheibe, die entsprechend gekennzeichnet ist, besitzen. Wenn die Laminatkennzeichnung fehlt, soll die Scheibe zusätzlich von innen durch eine Klarsichtfolie geschützt werden. Bei offenen Fahrzeugen muss die Frontscheibe auf Dauer befestigt und fest eingerahmt worden sein. Die Seitenscheiben können aus Polycarbonat gemacht werden. Bei Fahrzeugen ohne Seitenscheiben empfehlen wir Sicherheitsnetze zu benutzen.
Stromschalter
Jedes Fahrzeuge soll mit mindestens einen Stromschalter, dem Fahrer und Pilot frei zugänglich, ausgestattet sein. Mit dem Schalter sollen alle Stromquellen und Empfangsgeräte ausgemacht werden können, mit Ausnahme von Navigation und Kontrollgeräten. Dies betrifft Fabrikoriginalfahrzeuge, bei denen keine Konstruktionsänderungen vorgenommen worden sind und die elektrischen Spannung in Navigations- und Kontrollgeräten beibehalten worden ist, nicht.
Kraftstoff
Gemäß FIA Vorschriften wird im Motorsport als Kraftstoff Benzin oder Diesel benutzt. Fahrzeuge mit LPG Installation oder Gasantrieb dürfen nachdem sie vom technischen Direktor und Hauptrichter zugelassen worden sind, teilnehmen. In diesem Fall wird die Homologation der LPG Installation geprüft. Sie wird auch in Hinblick auf eventuelle Schäden, die auf den spezifischen Offroad Strecken entstehen können , geprüft.
Kraftstoffverbindungskabel müssen mit Hilfe von typischen Verschlüssen verbunden sein.Die Tankentlüftungsanlage muss vor einem unkontrollierten Spritausfluss bei einem Unfall schützen. Der Tankverschluss darf sich nicht über dem Umriss der Karosserie befinden. Der Tankverschluss muss, entsprechend den Richtlinien des Produzenten dicht und strapazierfähig sein. Wenn die Tanköffnung nach außen hin rangt, muss sie zusätzlich vor dem Öffnen/ Abreißen geschützt werden. Die Kraftstoffleitungen dürfen nicht in der Kabine verlaufen.
Trennwände
Es müssen Trennwände zwischen dem Kühler und Team - Kabine, zwischen Tank und Team - Kabine und zwischen Akku und Team - Kabine angebracht werden und zwar in dieser Art und Weise, dass dem Team, im Fall einer gefährlichen, undichten Stelle keine Verbrennungen drohen.Die Kühlleitungen müssen aus Metall hergestellt sein und andere elastischen Verbindungen sich außerhalb des Käfigs befinden.
Pflichtausrüstung Warndreieck Verbandskasten, gemäß medizinischer Empfehlung Bergegurt, Länge mindestens 6 m Meterzähler Servicedecke Mobiltelefon GPS oder Kompass
Pflichtausrüstung für Fahrzeuge der Gruppe TROPHY in den Klassen: QTR – Quad – Trophy, CTR – Autos Trophy, UTV – ATV side by side eine fest angebrachte Schutzband für Bäume, bei Benutzung der
Die Werbeaufkleber, vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, werden gemäß seinen Hinweisen am Fahrzeug platziert.
Konkurrenzwerbung am Fahrzeug zu TRANSGOTHICA oder derer Sponsoren ist nicht zugelassen.Nichtbeachtung wird bestraft.
Der Veranstalter behält sich die Interpretation des Ausdrucks – Konkurrenz vor.
V.Strecke
Alle Teams müssen die in Polen gültigen Verkehrsregeln beachten. (Gesetz über Verkehrsvorschriften vom 20.06.1997, Gesetzblatt vom 2005 Nr. 108, Pos. 908 mit späteren Änderungen.)
Der Fahrer trägt Haftung für sein Fahrzeug. Er hat Gefahren für sich und andere, Veranstalter und Drittpersonen zu vermeiden und ihnen.vorzubeugen.
Die Anfahrtszeit zu den Spezialabschnitten ist vom Veranstalter so berechnet worden, dass sie eine sichere und gefahrlose Geschwindigkeit ermöglicht.
TRANSGOTHICA benutzt normale Verkehrswege und Gelände, die forst – und landwirtschaftlich genutzt werden. Die Spezialabschnitte SS können auch auf den öffentlichen und Gemeindestraßen verlaufen – dort gelten die Verkehrsvorschriften. Die Etappen sind vom Verkehr nicht ausgeschlossen.
Auf der ganzen Rallye – Strecke richtet man sich nach dem Roadbook RBK.
VI. Wertung
Während der Rallye wird folgende Klassifikation geführt:
für Motorräder in der Klasse MXC (MOTORÄDER CROSS COUNTRY)
für Quads in der Klasse QXC (QUAD CROSS COUNTRY)
für Autos in der Klasse CXC (AUTOS CROSS COUNTRY)
für Quads 4R in der Klasse QTR (QUAD TROPHY)
für ATV side by side UTV ( UTV TROPHY)
für Autos in der Klasse CTR (AUTOS TROPHY)
Die Zuteilung zur entsprechender Klasse erfolgt gemäß der Team – Erklärung, sowie Erfüllung der technischen Anforderungen der o.g. Rallye – Ordnung Punkt IV.6
Eine Klasse entsteht, nachdem sich mindestens 5 Fahrzeuge angemeldet haben.
Die Startreihe beim Prolog geht nach Startnummern.
Die Startreihe bei der ersten Etappe ist vom erreichten Platz beim Prolog in der eigenen Gruppe XC oder TR abhängig. Die Vertreter der Gruppen starten nach dem Modus : Erster, Erster, Zweiter, Zweiter, u.s.w.
Die Startreihe zur nächsten Etappe hängt vom erreichten Platz in den Fahrzeuggruppen XC oder TR bei der vorangegangenen Etappe. Beim gleichen Ergebnis von mehr als einem Team - über der Startreihe entscheidet dann die erreichte Platzierung bei der vorigen Etappe.Startmodus wie oben.
Die Startzeit wird vom Rallye Büro angegeben.
Eine Verspätung zum Start hat zu Folge, dass dieses Team als letztes Team startet.
Die Startzeit zur ersten Spezialstrecke SS wird folgendermaßen berechnet: Die Etappenstartzeit plus Anfahrtszeit zur ersten Spezialstrecke SS, die im Roadbook RBK angegeben ist.
Die Startzeit zur nächsten Spezialstrecke SS wird folgendermaßen berechnet: Die Zeit, die am Ziel der letzten Spezialstrecke eingetragen ist plus Zeit, die als Anfahrtszeit zur SS im Roadbook RBK angegeben ist.
Beim Fehlen des Eintrags vom Ziel der letzten SS, wird die Startzeit am Start der laufenden SS vom Richter angegeben.
Die Zeitlimits für Eröffnung und Abschluss, sowie Anfahrtszeiten sind im Roadbook verzeichnet.
Protests bedürfen Schriftform und können im Büro eingereicht werden.
Über die eingereichten Einsprüche entscheidet der Ausschuss. Den Ausschuss bilden: der Kommandor, der technische Direktor und der Hauptrichter. Der Protestierende muss anwesend sein.
Der Einspruch muss spätestens 60 min. nach der Veröffentlichung der inoffiziellen Ergebnisse der Wertungsprüfung der jeweiligen Etappe eingelegt werden.
Der Einspruch darf nur nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 200,00 PLN, die nach Anerkennung des Protests zurückerstattet wird, eingelegt werden.
Der Einspruch ohne Kaution wird als ungültig betrachtet.
Die Entscheidung über den Einspruch wird vor der offiziellen Veröffentlichung der Ergebnisse für die jeweilige Etappe erfolgen.
Die Entscheidung wird öffentlich, auf der offiziellen Tafel des Rallye – Büros angegeben.
Über Klagen zu persönlichen Schäden oder Verlorenes wird nicht entschieden. VII.Umweltschutz Es ist unzulässig die Umwelt mit verschiedenen Kraftfahrzeugflüssigkeiten oder mit jeglichem Abfall zu verunreinigen. Die Zuwiderhandlung wird mit Strafen, siehe Anlage, geahndet. Es ist Pflicht die Schutzbänder für Bäume, bei Arbeit mit der zu benutzen. Die Zuwiderhandlung wird bestraft. Der Verkehr auf der Etappenstrecke außerhalb des Zeitrahmens von 24 Stunden vor Anfang der Etappe und 24 Stunden nach deren Abschluss ist, mit Ausnahme der Hilfeleistung für Personen oder Teams, die sich auf der Strecke befinden,verboten. Zuwiderhandlung wird bestraft.
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Kannst du damit was anfangen?  | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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