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Ärger mit BenQ Reparaturservice
kann das echt angehn?

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BlueGerbil
Le gerbil plus bleu
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1. Taxi
2. Toyota LeihCruiser
BeitragVerfasst am: 20.10.2009 19:28:14    Titel:
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Forcierer hat folgendes geschrieben:
aber das bei dem vorhandenen Mangel die Lampe und die Hauptplatine defekt sein soll halte ich für sehr unwahrscheinlich.


Da bin ich zu 100% bei Dir.

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Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!

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Dirtrider
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1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 21.10.2009 08:17:34    Titel:
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Winke Winke


... das ist aber alles typisch für unsere Wegwerfgesellschaft! Hau mich, ich bin der Frühling

Kauf doch einfach ein neues Gerät! Ätsch

... und machs Dir nicht so schwer rotfl

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Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.

Ja, das Leben ist hart ... aber gemein!
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4x4orca
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1. Samurai x 2
BeitragVerfasst am: 27.11.2009 15:08:50    Titel:
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Hallo,
ich beschäftige mich beruflich mit dem Thema (Service-Center - aber nicht BenQ)

Was hast du genau in den Auftrag geschrieben, mit dem du das Gerät zum Service geschickt hast.

Soweit du etwas als Endkunde oder Firma (ich vermute mal, du bist kein MM-Händler) zum Servicecenter schickst, so muss das Servicecenter wie folgt vorgehen

Schicktst du es als Garantie ein und es ist keine:
Muss das Servicecenter zunächst mitteilen, dass es keine Garantie ist und anfragen, ob dir ein kostenpflichtiger KV erstellt werden soll. Das gilt auch, wenn es ne Pauschale dafür gibt udn die Ablehung kostenpflichtig ist - siehe nächster Punkt).
In dieser KV-Anfage muss dir die Option gegeben werden, das Gerät unrep. gegen Rücksendepauschale zurück zu erhalten. Es fallen also nur die Transportkosten an. Die musst du aber zahlen oder das Gerät halt selber abholen. Das Servicecenter ist ja schliesslich nicht die Wohlfahrt (Es passiert halt leider sehr oft, dass Geräte einfach auf gut Glück lange nach der Garantiezeit eingeschickt werden, oder innerhalb der Garantie unmengen von Geräte mit Fremdeingriff oder sonstigen Schäden (z.B. Wasserschaden). Auf die Rücksendepauschale in diesem Fall zu verzichten, liegt im Ermessen des Service-Centers und darf deshalb nicht als Standard angesehen werden).

Dann erhälst du einen KV mit eben diesen Ablehngebühren für entstandenen Aufwand. Der kann je nach Fehler schon ziemlich aufwendig sein und sogar Teilreparaturen notwendig machen, um alle defekten Baugruppen für den KV identifizieren zu können.


Schickst du es als kostenfpflichtige Rep. ein
Sollte die Reparatur kostenpflichtig sein und es gibt ein Pauschale in den Reparaturbedingungen (die gibts immer im Internet zu sehen), dann gehts direkt in die Reparatur.
Gibts keine, kann es direkt zum kostenpflichtigen KV kommen, wenn es so in den Rep.-Bedingungen steht.
Da es hier aber die meisten Streitfälle gibt, weil die Leute meinen, es gelte auch hier die o.a. Regelung, gehen die Service-Center meist so vor, dass auch bei diesen Fällen wie bei Garantie vorgegeangen wird, also erst mal gefragt wird.


Falls du im Auftrag hinein geschrieben hast, dass bei Out-of-Warranty-Repair erst mal nenen KV haben willst, dann musst du wohl zahlen, da du damit dem entsprechenden Passus der Reparaturbedingungen zugestimmt hast.


Gruss
Sacha
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Forcierer
Der Schläfer
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...und hat diesen Thread vor 5767 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 27.11.2009 15:29:03    Titel:
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mir gings hier auch etwas um die Schadensanalyse. Ich hab schon ein bissl Plan und es ärgert mich eben, das die hier einen Schaden gefunden haben wollen der sehr unwahrscheinlich ist.
Das ist in etwa so wie wenn dein Auto nicht startet und die Werkstatt sagt der Anlasser ist durchgebrannt und die Benzinpumpe geht nicht mehr.
Mir auch klar, das wenn man eine defekten Anlasser hat und dann einfach Motor mit allen Anbauteilen, Getriebe und Achsen wechselt, das Auto wieder fährt. Nur nötig wars nicht.

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.11.2009 16:20:54    Titel:
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4x4orca hat folgendes geschrieben:
... muss das Servicecenter wie folgt vorgehen

Schicktst du es als Garantie ein und es ist keine:
Muss das Servicecenter zunächst mitteilen, dass es keine Garantie ist und anfragen, ob dir ein kostenpflichtiger KV erstellt werden soll. Das gilt auch, wenn es ne Pauschale dafür gibt udn die Ablehung kostenpflichtig ist - siehe nächster Punkt).
In dieser KV-Anfage muss dir die Option gegeben werden, das Gerät unrep. gegen Rücksendepauschale zurück zu erhalten.


Ist das tatsächlich generell so?

Hab nämlich letztens ein (2 Monate alt) Gerät wg. Fehlfunktion zum Händler zurückgeschickt und soll jetzt 60 Eer bezahlen, weil es angeblich nicht defekt sei und eine Stunde gepüft wurde. Das find ich irgendwie auch nicht spaßig dafür zu bezahlen, dass die Kiste nicht funktionierend zurückgeschickt wird. Und bei der Summe zum Anwalt kann man ja grad vergessen.
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4x4orca
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1. Samurai x 2
BeitragVerfasst am: 30.11.2009 14:37:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Tordi hat folgendes geschrieben:
4x4orca hat folgendes geschrieben:
... muss das Servicecenter wie folgt vorgehen

Schicktst du es als Garantie ein und es ist keine:
Muss das Servicecenter zunächst mitteilen, dass es keine Garantie ist und anfragen, ob dir ein kostenpflichtiger KV erstellt werden soll. Das gilt auch, wenn es ne Pauschale dafür gibt udn die Ablehung kostenpflichtig ist - siehe nächster Punkt).
In dieser KV-Anfage muss dir die Option gegeben werden, das Gerät unrep. gegen Rücksendepauschale zurück zu erhalten.


Ist das tatsächlich generell so?

Hab nämlich letztens ein (2 Monate alt) Gerät wg. Fehlfunktion zum Händler zurückgeschickt und soll jetzt 60 Eer bezahlen, weil es angeblich nicht defekt sei und eine Stunde gepüft wurde. Das find ich irgendwie auch nicht spaßig dafür zu bezahlen, dass die Kiste nicht funktionierend zurückgeschickt wird. Und bei der Summe zum Anwalt kann man ja grad vergessen.


Hallo Tordi,
such dir mal aus dem Internet die entsprechende Auslassung über das Thema raus (Habs nicht zur Hand). Damit solltest du den Laden konfrontieren. Es wird oftmals versucht, da was raus zu holen, weil der Hersteller die NDF's nicht bezahlt.

Gruss
Sacha
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