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Auto ab und wieder anmelden. Steuernachteile?


 
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mqp
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Fahrzeuge
1. 260er
BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:34:19    Titel: Auto ab und wieder anmelden. Steuernachteile?
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Ich bin wegen einer Kniefraktur ca für 3 Monate aus dem Verkehr gezogen.
Deshalb überlege ich, meinen Patrol für die Zeit abzumelden. Er war die letzten 11 Jahre auf mich zugelassen. Laufe ich Gefahr bei Wiederanmeldung höher eingestuft zu werden als bisher? Mein Wagen ist ein 260er Patrol ohne irgendwelches Schadstoffgedöns.

Martin
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:38:52    Titel:
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Ist das Teil noch nach Gewicht besteuert? Dann Füße still halten und einen weiten Bogen um die Zulassungsstelle machen.

Gute Besserung.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:43:58    Titel:
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Was zahlst Du an Steuern/Versicherung, die Gebühren für An und Abmelden sind ja gegenzurechnen.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:47:55    Titel:
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Außerbetriebsetzung 5,60€, Wiederzulassung 11,40€ - da muss man bei drei Monaten nicht viel gegenrechnen Smile
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:52:32    Titel:
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Wenn dein Auto ganz normal nach aktueller Gesetzgebung versteuert ist, dann ändert sich natürlich nix bei ner Ab- und Wiederanmeldung.

Wenn es "falsch" bzw. nach gutem-Willen des Finanzbeamten besteuert ist (d. h. irgendn Sondertarif wie z. B. Lkw-Steuer, den ein anderer Beamter wieder ganz anders beurteilen kann), dann kann es natürlich bei jeder "Neu-Aufrollung" des Falles sein, dass du deinen Sonderstatus verlierst.

Also: Ohne n paar konkrete Daten von dir kommen wir bei der Beratung hier nicht weiter!
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mqp
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1. 260er
BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:54:29    Titel:
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Ne, Gewichtsbesteuert ister leider nicht. Ich bezahle ,glaube ich so um die 900 € Steuern und 120€ Haftpflicht halbjährlich.
Ich meine aber mal irgendwo gelesen zu haben, daß die letzte Steuererhöhung nur für Neuanmeldungen zutrifft. Oder so.

Martin
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 21.12.2009 19:57:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Dann melde die Kiste ab. Die neue Besteuerung nach CO2 gilt nur für Neuzulassungen seit 01.07.09, hat mit Deinem nichts zu tun.
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mqp
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1. 260er
BeitragVerfasst am: 21.12.2009 20:10:59    Titel:
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Alles klar, besten Dank.

Martin
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Overflow
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Wohnort: Planet Erde


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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 21.12.2009 21:24:41    Titel:
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In Deinem Fall würde ich das gesparte Geld in einen KAT stecken und dafür in Zukunft Steuern sparen.
Das sollte sich für Dich bereits nach 9 gefahrenen Monaten rechnen.

_________________
Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!

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mqp
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1. 260er
BeitragVerfasst am: 22.12.2009 00:49:37    Titel:
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Gibt es denn für den 260er überhaupt einen anerkannten Kat? Klar, für den Y60 schon, aber für den alten?

Martin
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