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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 5671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 08.01.2010 02:38:13 Titel: Suburban IMMER mit Lkw-Steuer? Oder zahlt jemand Pkw? |
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Servus Leute!
Die Lkw-Steuer-Diskussionen um die Blazer und sonstigen "kleinen" geschlossenen Geländewagen sind ja zur Genüge bekannt.
Auch um die hinlänglich bekannten (trotzdem von FA zu FA unterschiedlich gehandhabten!) Kriterien Länge Fahrgastraum und Länge Frachtraum, Verblechung, Gurtverschweißung, Trennwand usw. soll´s jetzt hier nicht gehen
Meine Frage ist: Wie sind denn die Erfahrungswerte unter Suburban-Fahrern, also "5 Sitzplätze, aber NACH den Sitzplätzen immer noch Laderaum bis zum Abwinken":
Eingetragen sind die wohl alle landauf landab als Lkw-geschl.Kasten. Und angeblich (lt. den bisher von mir befragten Suburban-Fahrern) auch alle vom Finanzamt so anerkannt sprich Lkw-Steuer.
Aber stimmt das nun auch wirklich oder gibts doch irgendwo unter euch oder euren Freunden nen Suburban-Fahrer, der Probleme hat(te), vom Finanzamt ne Lkw-Steuer auf seinen "Lkw-geschl.Kasten" zu bekommen?
Hat bei irgendjemandem von euch das FINANZAMT Trennwandeinbauten und/oder Seitenscheiben-Verblechungen und/oder Sitzbank-Entfernen/Gurt-Zuschweißen verlangt OBWOHL das Fahrzeug bereits von TÜV/Zulassungsstelle als Lkw anerkannt ist?
Kann das FA über TÜV/Zulassungsstelle hinaus Änderungen am Fahrzeug verlangen zur Anerkennung einer BEREITS EINGETRAGENEN Lkw-Zulassung? | |
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 Offroadine deluxe


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: Königreich Mittelfranken
| Fahrzeuge 1. M 1009 2. CJ7 5,9 3. RRC 3,9 4. 1/2 L60 5. und noch ein paar.. |
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Verfasst am: 08.01.2010 10:30:09 Titel: |
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Zitat: | Eingetragen sind die wohl alle landauf landab als Lkw-geschl.Kasten |
Für die Diesel mag das stimmen! Benziner laufen viele als PKW!!
Zitat: | also "5 Sitzplätze, aber NACH den Sitzplätzen immer noch Laderaum bis zum Abwinken |
Ab 3 Sitzplätzen steht fürs FA die Beförderung von Lasten nicht mehr im Vordergrund, was eine Voraussetzung für die Anerkennung ist. Ergo: kann Probleme geben!
Zitat: | Kann das FA über TÜV/Zulassungsstelle hinaus Änderungen am Fahrzeug verlangen zur Anerkennung einer BEREITS EINGETRAGENEN Lkw-Zulassung? |
Selbstverständlich!!!!!!
Ansonsten, wie schon mehrfach besprochen: VORHER beim zuständigen FA nachfragen und dann hoffen, dass der Beamte, der dir Infos gegeben hat, dann auch für deinen Vorgang zuständig ist.... | _________________ www.4x4-adventures.de |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 08.01.2010 12:24:10 Titel: |
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Die verkehrsrechtliche Zulassung als LKW durch den TÜV / Strassenverkehrsamt
hat nix mit der Besteuerung durch das Finanzamt zu tun.
Es gibt hubraumbesteuerte LKW genauso wie gewichtsbesteuerte PKW
Meist isses so, das im Grenzfall die Tageslaune des FA-Sachbearbeiters entscheidet. | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 08.01.2010 12:31:17 Titel: |
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Henning hat folgendes geschrieben: |
Meist isses so, das im Grenzfall die Tageslaune des FA-Sachbearbeiters entscheidet. |
Mein VW T4 war vom PKW über das Kombinationsfahrzeug und LKW bis zum WoMo auch schon
fast jeder Fahrzeugtyp, aber Rechtssicherheit in Sachen KFZ-Steuer bedeutet nur, daß du sicher den höchsten Satz zahlst
Zitat: http://www.proallrad.com
Zitat: | Um es vorweg zu nehmen, das Thema „Musterprozesse“ ist durch - und zwar mit einem Ergebnis, welches einmal mehr bestätigt, das das geschriebene Gesetzt oftmals nur (man möge die Wortwahl entschuldigen - aber sie trifft es jedoch am besten) einen „Scheiß“ wert ist. |
| _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 5671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 08.01.2010 17:12:38 Titel: |
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Danke für eure Beiträge:
Klar fragt man immer vorher schon beim Finanzamt nach, wie´s denn so aussieht (bei uns - Donau-Ries UND Freising - gehen sie bei Vorabanfragen nach Fotos/Internet usw. und beurteilen dann den erhofften "Lkw" nach der "Lkw-Optik").
Das Problem ist dann, wie 360er-Offroadine schon schreibt, wenn zw. Vorabanfrage und Zulassung gerade so viel zeitl. Zwischenraum liegt, dass bei der Erstellung des Steuerbescheids schon wieder ein anderer Sachbearbeiter an den Hebeln sitzt.
Telefonische Vorabanfragenn sind ja nix, worauf man sich verlassen kann.
Einige Suburban-Fahrer sagten mir, auch bei 5 Sitzplätzen wäre die Lkw-Besteuerung kein Problem wegen der trotzdem noch riesigen Ladefläche.
360 hält da z. B. dagegen.
Daher ja meine Frage, ob euch Suburban-Fahrer bekannt sind, die tatsächlich keine Lkw-Besteuerung bekommen haben!?
Weil ich mein, egal ob nun Pkw oder Diesel, ne jährliche Steuer von 1000-2000 Euro ist ja völlig sinnlos, unmöglich und bringt einen nur früher in´s Grab, wenn man bei jeder Fahrtminute dran denken muss, mit welchem riesigen Finanzposten man grade die Verschwendungssucht und Verblendung unserer Politiker unterstützt - ich würd mir da nur noch ne Lebenserwartung von 5 Jahren geben...
Sprich ohne Lkw-Besteuerung kann man so nen Suburban ja quasi faktisch gar net zulassen.
Euren Antworten entnehme ich auch: Ja, trotz Lkw-Eintragung MIT Sitzbank/Gurten/Seitenscheiben/ohne Trennwand kann das Finanzamt dieses Zeugs zusätzlich verlangen!? | |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Mitte 2006 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suburban K2500-1990 |
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Verfasst am: 25.01.2010 21:42:09 Titel: |
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Guten Abend,
einen Suburban ohne Trennwand und Verblechungen der Seitenscheiben als LKW durch zu bekommen halte ich für schwierig. In Bayern muß der Suburban mehr Laderaum als Fahrgastraum haben ( so wie überall eingentlich ) . Hinter der 2 Sitzreihe ist allerdings "nur" 1,80 Meter Laderaum zu 2 Meter Fahrgastraum. Geht schon mal nicht. Außerdem sind 5 Sitzplätze bei LKW Zulassung sehr ungern gesehen, da hier der Personentransport offensichtlich im Vordergrund steht.
Also muß eine Trennwand hinter den vorderen Sitzen rein und somit wächst die Ladefläche auf über 2,50 Meter. Der 6.2 Diesel macht 2350 EURO Steuer im Gegensatz zu 185 EURO - nicht gerade unerheblich.
Glück auf | |
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