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ahk am zj aber keine anhängelast eingetragen

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samu^413
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...und hat diesen Thread vor 5690 Tagen gestartet!


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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 04.01.2010 14:53:00    Titel: ahk am zj aber keine anhängelast eingetragen
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habe ein kleines problem mit der AHK und zwar habe ich mir eine bei ebay bestellt aber leider ist keine ABE dabei und in meiner zulassung ist keine anhängelast eingetragen muss ich die AHK jetzt beim tüv vorstellen?
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 04.01.2010 15:31:25    Titel:
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Ja das musst Du.
Mir sind für den ZJ AHKs von 2.8-3.5 Tonnen Zuggewicht bekannt.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 04.01.2010 16:01:48    Titel:
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..wenn es sich um eine AHK mit E-Nummer handelt muss sie nicht eingetragen werden.

E-Nummer steht auf dem kleinen Typenschild an der AHK. Solltest du gar keine Papiere von der AHK haben, kannste die beim Hersteller anfordern (Der steht auch auf dem Typenschild)...meist kostenlos, einige verlangen paar Euro`s. Und diese Papiere meist 2-3 Blätter (Einbauanleitung, Typenbezeichnung des jeweiligen GW`s) musste dann immer mitführen und auf verlangen vorzeigen..z.B. HU...Polizei etc..

Beispiel E-Nummer: E 4000023 (is jetzt von meinem GW Zwinker)

sollte sie keine E-Nummer haben (wieder Typenschild anschauen), dann muss sie eingetragen werden. Hierzu brauchste dann ein Gutachten.



Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 12:30:34    Titel:
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wegen der Anhängelast musst Du auch zum TÜV, der wird wahrscheinlich Unterlagen vom Hersteller haben wollen.
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 12:37:56    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Ja das musst Du.
Mir sind für den ZJ AHKs von 2.8-3.5 Tonnen Zuggewicht bekannt.


Ja, das stimmt so ungefähr.
3,5 to hat die europ. Version, 2,9 to hat die kanad. Version (wenn man dafür ne Herstellerbescheinigung aktuell anfordert), 2,490 to hat die kanad. Version ab Werk bzw. damaligem Import nach Europa.
So war´s zumindest bei unseren Modellen.
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 12:40:20    Titel:
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ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
wegen der Anhängelast musst Du auch zum TÜV, der wird wahrscheinlich Unterlagen vom Hersteller haben wollen.


Wir haben unseren Kanadier "aufanhängelasten" lassen sprich von Chrysler Deutschland eine Herstellerbescheinigung angefordert (kostet über 50 €!), damit er statt 2,490 to 2,9 to hat. Mit der Bescheinigung müssen wir aber nur noch zur Zulassungsstelle zum Eintragen in die Fzg.papiere, wurde uns gesagt, weil die Anhängelast lt. Chrysler nur was mit dem Fzg. selbst und nicht mit der Ahk-Marke zu tun hat!(?) Jedenfalls hat uns niemand nach der Ahk-Marke gefragt, aber die Daten des Fzg.s brauchten sie ganz genau.
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 13:18:17    Titel:
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Ok nicht zum Tüv nur zur Zulassungsstellem, denke der Prüfer möchte die Herstellerbescheinigung trotzdem haben ob die Anhängerkupplung, D-Wert, für die Anhängelast reicht. Die Aussage von Chrysler halte ich für Grenzwertig, wenn der Hersteller der AHK nur für die in Deutschland serienmässige 2,49to gebaut hat und nur dafür gerade steht, sollte man schon vorher genau hinschauen was man da hat.

meinte das Kanada Modell
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 13:36:50    Titel:
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ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
Ok nicht zum Tüv nur zur Zulassungsstellem, denke der Prüfer möchte die Herstellerbescheinigung trotzdem haben ob die Anhängerkupplung, D-Wert, für die Anhängelast reicht. Die Aussage von Chrysler halte ich für Grenzwertig, wenn der Hersteller der AHK nur für die in Deutschland serienmässige 2,49to gebaut hat und nur dafür gerade steht, sollte man schon vorher genau hinschauen was man da hat.

meinte das Kanada Modell


Nach Rücksprache mit Chrysler UND TÜV gehts´bei den 2,490 to ODER 2,9 to beim Kanada-Modell nicht um die AHK an sich (wird wohl ein amerik. oder kanad. Ahk-Modell sein, wenn das Auto selbst aus Kanada stammt), sondern nur um die techn. Gegebenheiten am Fzg. Ein TÜV-Prüfer erklärte mir das so (auf meine Frage hin, warum denn der europ. GC 3,5 to kriegt und der kanad. GC nur 2,490 bzw. 2,9 to), auch wenn Motor/Leistung gleich sind: Er meinte, dass evtl. z. B. die Bremsen/Fahrwerk usw. beim europ. Modell anders (höhere Geschwindigkeiten?) dimensioniert sein könnten.
Ist aber ne reine Vermutung eines TÜV-Mannes, ob das wirklich so ist, konnte mir bisher noch keiner sagen.
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 13:44:09    Titel:
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@Wilfried75 wo habe ich vom Fahrzeug geschrieben, ich rede die ganze Zeit von der AHK

lies die Postings nochmal durch und versuche auch mal nur Ansatzweise meinen Gedänkengang zu verstehen.
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 13:47:31    Titel:
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ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
@Wilfried75 wo habe ich vom Fahrzeug geschrieben, ich rede die ganze Zeit von der AHK

lies die Postings nochmal durch und versuche auch mal nur Ansatzweise meinen Gedänkengang zu verstehen.


DAS ist es ja: DU redest von der AHK, aber die CHRYSLER HOMO-Leute UND DER von mir befragte TÜV-PRÜFER interessierten sich überhaupt nicht für den verbauten Ahk-Typ/Hersteller, sondern NUR FÜR DAS AUTO!

Kann sein, dass es bei einer Neueintragung einer erstmalig verbauten AHK anders aussieht. UNSER Beispiel handelt von der "Auflistung" einer bereits eingetragenen AHK.

Wir können ja einfach mal abwarten, was der Fragesteller in ein paar Tagen für Erfahrungswerte bzgl. Ahk-Eintragung und er eingetragenen Anhängelast zu berichten hat.
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samu^413
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:15:21    Titel:
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also der tüv man würde mir 2,4t eintragen dabei spielt die AHK keine rolle habe nämlich eine die für 3,5t ausgelegt ist spielt aber keine rolle da für das fahrzeug nur 2,4t freigegeben sind traurig traurig
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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:37:30    Titel:
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Das ist doch schon mal was. Im nächsten Schritt müsstest du vielleicht noch auflasten können.

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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 21:45:31    Titel:
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samu^413 hat folgendes geschrieben:
also der tüv man würde mir 2,4t eintragen dabei spielt die AHK keine rolle habe nämlich eine die für 3,5t ausgelegt ist spielt aber keine rolle da für das fahrzeug nur 2,4t freigegeben sind traurig traurig


Jetzt mal Klartext (mag sein, dass ICH manchmal zu viel schreibe, aber DU schreibst eindeutig zu wenig): Welchen ZJ sprich Europäer oder Amerikaner oder Kanadier hast du? Und hast du dir die Herstellerbescheinigung (50€, haben mittlerweile n bisschen erhöht auf 70 oder 80 €) für die zulässige Anhängelast deines Modells schon besorgt bei Chrysler?

Wo hast du denn DEN Blödsinn her, dass dein ZJ nur für 2,4 to freigeben ist!? Muss wohl ein bengalisches Modell sein, weil wie gesagt: Europäer bis 3,5 to, Kanadier bis 2,9 to.
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samu^413
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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 13.01.2010 14:29:13    Titel:
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keine arnung wo meiner her kommt ist aufjedenfall import weil im schein zu 2.2 nur nullen stehen und wegen der anhängelast habe bei chrysler angerufen und der meister hat mir 2,4t gesagt
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BeitragVerfasst am: 13.01.2010 14:39:31    Titel:
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samu^413 hat folgendes geschrieben:
keine arnung wo meiner her kommt ist aufjedenfall import weil im schein zu 2.2 nur nullen stehen und wegen der anhängelast habe bei chrysler angerufen und der meister hat mir 2,4t gesagt


Musst direkt bei Chrysler Homologation in Berlin anrufen/anmailen: (da kommt man dann in Holland oder so raus und die leiten einen wieder um nach Berlin)

Die Herstellerbescheinigung kriegst nicht beim örtlichen ChryslerHÄNDLER, sondern nur vom HERSTELLER (wie der Name "Herstellerbescheinigung" schon sagt). Die 2,4 to möchte ich dann mal schriftlich von Chrysler sehen, würde mich stark wundern! (wir sprechen schon vom 5.2er V8, oder?)

Direkt-Kontakt mit Homologation in Berlin hatte ich 4/2009 mal diesen (war wegen Minikat-Eintragung zur Euro2-Erlangung):

Elmar Rabbe
Chrysler Deutschland GmbH
Homologation

HPC V370
Postfach
10878 Berlin/Germany

Phone: +49 (0) 30 / 2694 - 4676
Fax: +49 (0) 30 / 2694 - 4677
E-mail:
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