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Lastabhängiger Bremskraftverteiler Terrano2 Maverick


 
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outdooruwe
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...und hat diesen Thread vor 5835 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 13:58:10    Titel: Lastabhängiger Bremskraftverteiler Terrano2 Maverick
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Hallo Gemeinde, ich hab da jetzt nen TM 50/80 Fahrwerk in meinem kurzen Mav verbaut. Das Gutachten verlangt nun für den TÜV die Einstellung des Bremskraftverteilers nach Herstellerangaben.
Nun das Problem...2 Werkstätten (1x reine Nissan, 1x Nissan und Ford) sagen beide da gäbe es keine Daten drüber seitens Hersteller und können (oder wollen) das nicht machen.

Weiß da wer genaueres als die Händler?

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Gruß Uwe
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 14:16:06    Titel:
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bei Opel is es ähnlich Ja die Werkstätten mussten auch nicht was ich damals von ihnen genau wollte Hau mich, ich bin der Frühling ..bei meinem Fronti stand das auch im Höherlegungs-Gutachten... Ja

Der Fronti wurde hinten mit drei dicken Menschen beladen (Hecktür auf) Hau mich, ich bin der Frühling
..dann ab auf den Bremsenprüfstand... Supi

war nach der Höherlegung immer noch ok..von den Daten her... Ja

einstellen musste man nichts... und Prüfer war zufrieden bei der Abnahme

Winke Winke
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 14:17:09    Titel:
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Durch die Höherlegung ist der Abstand Achse/Bremskraftregler größer geworden.
Der Regler der in der Regel mit einer Feder mit der Achse verbunden ist, regelt nun so, als würde dein Wagen hinten weniger wiegen.
Sprich, weniger Bremswirkung.

Du könntest jetzt entweder eine längere Feder verwenden, oder noch einfacher:
Einfach dort wo die Feder auf die Achse greift etwas bauen, damit der Punkt höher kommt. Adapterblech für die Halterung oder sowas.
Und eben um genau den Wert höher setzen, um den Du den Wagen höher gelegt hast.

Gruß Andreas
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outdooruwe
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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 14:39:49    Titel:
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tinker20 hat folgendes geschrieben:
Durch die Höherlegung ist der Abstand Achse/Bremskraftregler größer geworden.
Der Regler der in der Regel mit einer Feder mit der Achse verbunden ist, regelt nun so, als würde dein Wagen hinten weniger wiegen.
Sprich, weniger Bremswirkung.

Du könntest jetzt entweder eine längere Feder verwenden, oder noch einfacher:
Einfach dort wo die Feder auf die Achse greift etwas bauen, damit der Punkt höher kommt. Adapterblech für die Halterung oder sowas.
Und eben um genau den Wert höher setzen, um den Du den Wagen höher gelegt hast.

Gruß Andreas


Das ist soweit klar, mir gings halt darum das laut Gutachten eine Einstellung nach Herstellerangaben mit Bescheinigung gefordert ist, und ob wer weis ob´s da Einstelldaten von Nissan gibt.

Werd mal mit dem TÜVler sprechen ob´s ihm reicht wenn er selber auf´n Stand fährt. Komm ich nur leider im Moment nicht hin, da sich die Öffnungszeiten mit meiner Arbeitszeit beißen.

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Gruß Uwe
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Patrolier
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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 15:33:31    Titel:
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Die Einstellmodalitäten und Einstelldaten für die Feder des LBR, die Einstellung der Anschlagschraube und die Druckmeßprüfungen der partiellen Bremsdrücke an der Vorder- und Hinterachse stehen z.B. für den Terrano II in dessen WHB, Band 2, Kapitel Bremsanlage, BR 9-10. Genauso findet man die spezifischen Daten im WHB des Terrano I oder dem der Patrols W/K 160/260. Die Nissan-Fahrzeuge sind generell gut dokumentiert.

Der Nissanhändler könnte schon. Aber der will nicht. Die Daten habe ich hier.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß lediglich die Länge der Feder einzustellen NICHT ausreicht. Wer keine Meßvorrichtung für die Bremsdruckprüfung hat, soll die Finger davon lassen. Bei der Druckmessung kann ein Meßblatt der eingestellten partiellen Bremsdrücke Vorder-/Hinterachse erstellt werden, das beim TÜV zusammen mit einer Kopie der Einstelldaten vorgelegt wird. Das muß dann reichen.
Alles andere ist Herumgepfusche. Wir bremsen hier bei jedem Wetter und allen Straßenverhältnissen 2-3 t-Geschosse ab und keine Tretroller.

Die Kleinen mit den Tretrollern sind VOR uns.

Gruß
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stewa
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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 21:03:56    Titel:
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Im Werkstatthandbuch stehen dazu Druckangaben, die das Regelventil beladen u. unbeladen einstellen soll.

Ich brauchte auch so eine Bescheinigung für meine Zusatzfedern.

Nachdem sich der Meister bei Nissan in die Materie eingelesen hatte bekam ich einen neuen Termin da das notwendige Bremsdruckmessgerät erst angefordert werden müsse.

Zu meinem neuen Termin hatten sie dann aber das Messgerät doch nicht da.

Schließlich ging's dann auch ohne, auf dem Bremsenprüfstand, einmal unbeladen und einmal mit Ladung gemessen.

Alles gut, Prüfbescheinigung bekommen u. damit zum Tüv.

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gruß, Stephan
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outdooruwe
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BeitragVerfasst am: 01.02.2010 21:11:10    Titel:
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Ich werd sehen das ich Kontakt zum Prüfer aufnehme um mal zu hören was der will.

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Gruß Uwe
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BeitragVerfasst am: 02.02.2010 08:02:08    Titel:
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outdooruwe hat folgendes geschrieben:
Ich werd sehen das ich Kontakt zum Prüfer aufnehme um mal zu hören was der will.


..so hatte ich es dann auch gemacht, bevor mir die Fachwerkstatt an dem Bauteil rumspielt. Ja Der Prüfer meinte auch, wir versuchen es erst so und schauen mal..ob es passt. Meist muss nicht verstellt werden, da es nur ne Überprüfung is.

Dann muss da nichts verändert werden. War dann auch so...einmal unbeladen mit Höherlegungsfahrwerk und einmal mit beladenem Fahrwerk auf dem Bremsenprüfstand gewesen.. Supi

Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 02.02.2010 08:12:32    Titel:
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ich würde den prüfer nichmal dadrauf ansprechen, und nur versuchen das fahrwerk eingetragen zu bekommen. da die meisten prüfer nur die nummern auf den teilen vergleichen und dann die daten aus den gutachten in den papieren eintragen, also stoß besser die pruber nicht auf sachen die sie garnich interesieren,
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BeitragVerfasst am: 02.02.2010 08:18:41    Titel:
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hyaene hat folgendes geschrieben:
ich würde den prüfer nichmal dadrauf ansprechen, und nur versuchen das fahrwerk eingetragen zu bekommen. da die meisten prüfer nur die nummern auf den teilen vergleichen und dann die daten aus den gutachten in den papieren eintragen, also stoß besser die pruber nicht auf sachen die sie garnich interesieren,


muss jeder selber wissen..und man kann da..mal wertfrei gesagt... trefflich drüber diskutieren.. Ja hier geht es aber um die Bremsleistung....und das is meine persönliche Meinung. Sowas will ich schon geprüft haben..ob es passt nach dem Einbau Ja

Winke Winke
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1. VW T4
BeitragVerfasst am: 02.02.2010 08:51:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ich sag ja nicht das man sowas nicht überprüfen soll, die bremsleistung sollte man auf jedenfall überprüfen lassen, ich sag nur das man den prüfer nicht unbedingt drauf hinweisen soll,
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outdooruwe
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BeitragVerfasst am: 02.02.2010 10:58:45    Titel:
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Patrolier hat folgendes geschrieben:
Die Einstellmodalitäten und Einstelldaten für die Feder des LBR, die Einstellung der Anschlagschraube und die Druckmeßprüfungen der partiellen Bremsdrücke an der Vorder- und Hinterachse stehen z.B. für den Terrano II in dessen WHB, Band 2, Kapitel Bremsanlage, BR 9-10. Genauso findet man die spezifischen Daten im WHB des Terrano I oder dem der Patrols W/K 160/260. Die Nissan-Fahrzeuge sind generell gut dokumentiert.

Der Nissanhändler könnte schon. Aber der will nicht. Die Daten habe ich hier.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß lediglich die Länge der Feder einzustellen NICHT ausreicht. Wer keine Meßvorrichtung für die Bremsdruckprüfung hat, soll die Finger davon lassen. Bei der Druckmessung kann ein Meßblatt der eingestellten partiellen Bremsdrücke Vorder-/Hinterachse erstellt werden, das beim TÜV zusammen mit einer Kopie der Einstelldaten vorgelegt wird. Das muß dann reichen.
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Gruß


Ich werd mir die Angaben zum WHB mal ausdrucken und bei gelegenheit der Nissan FACHWerkstatt mal zeigen. Ätsch

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Gruß Uwe
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