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Huhu brauch Hilfe. 12" Höherlegung für Einsteiger?!

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.01.2010 20:30:35    Titel:
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Mir brauchst über US-Car-Treffen nix erzählen! Vertrau mir (Meine Bilder und Videos sind halt alle analog, weil war ja alles vor 10-15 Jahren, sonst würd ich mal flugs was einstellen - ach ja, da fällt mir spontan das Stichwort Lupo ein)

Aber coole Bilder von dem Treffen! Der Offroad-Van ist spitze! Sag mal, hast du statt Aufstelldach ne Aufstell-Ladefläche zum Schlafen? Obskur

Was anderes: Wann kriegen wir hier eigentlich die ersten Projekt-Fortschritte von dem 12" Chevy von GelbeSau zu sehen? Grins
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Big Chevy
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 20:41:07    Titel:
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Ja , an meiner Abdeckplane sind seiten und heckteil mit Fenstern . Große Luftmatratzte drauf , Plane hochgesteckt und fertig . Er wird so verärgert sein , das er sich garnich mehr meldet .

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 05.01.2010 20:46:51    Titel:
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Logisch und trotzdem genial, deine Schlafvariante, hab ich jedenfalls so noch nie gesehen bei nem Pickup!

An seiner Stelle würde ich jetzt auch entweder völlig verschwinden oder halt das Auto seiner Wünsche aufbauen und dann das Ergebnis zeigen (ach ja, müsste auch mal wieder aktualisieren was aus unserem Offroad-GC in der Zwischenzeit geworden ist...)
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keksi
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BeitragVerfasst am: 11.01.2010 21:22:40    Titel:
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Bundebacher hat folgendes geschrieben:
Hast du noch mehr Bilder von links dem kleinen?

[/b]



der Mitter Truck ist auch der einzige Truck (mit der höhe)der professionel aufgebaut worden ist!fährt aber auch eine halbe stunde auf der autobahn mit 180 und dabei hat er nicht alle 2 hände am lenkrad! Das fahrzeug wurde in californien aufgebaut!
Soviel ich weis hat er aber nur 42 drauf! dafür jeden andern sinnvollen bauteil den man benötigt!

meiner meinung muss ein truck so aussehen!
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1009
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BeitragVerfasst am: 11.01.2010 21:41:42    Titel:
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So hat halt jeder seine Meinung...))

Gibs denn in D Autobahnen mit mind. 20% Gefaelle? Dann schafft er vielleicht 180kmh. Fragt sich nur was sich als erstes zerlegt. Reifen, Kardan ?
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Big Chevy
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 10:05:19    Titel:
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Also zum zeitpunkt des Fotos waren es defenitiv 44er , ich hab es selbst gelesen ! Vertrau mir Und das Auto stand bzw fuhr nur ein paar meter neben uns , da war ich ein paar mal drüben zum quatschen und gucken . Aber ob der umbau so perfekt ist , naja , was mir damals bloß auffiel , das der Rahmen an mehreren stellen gerissen war und teilweise deletantisch wieder zusammengeschweißt war Grins
Kennt den noch jemand ? Der stand mal beim Herrn Weidling , da bin ich 800km gefahren um eine Probefahrt zu machen !!! Der hatte auch 44er und einen 6,? l mit Kompressor ! Der hatte Dampf ohne ende ! Er hatte beim vollen beschleunigen sogar kurz mit allen 4 rädern gekquietscht , wohlgemerkt mit 44ern . Der Umbau war auch sehr ordentlich gemacht und es war alles eingetragen ! Das einzige was mich damals abgeschreckt hat war der imense Durst der Maschine , ich wollte ja einen Truck für jeden Tag !

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Rusty Nail
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2. grad mal nix für'n Dreck.
BeitragVerfasst am: 09.02.2010 19:39:03    Titel:
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Gbt's (gab's) doch Fertig zum Kaufen.


Einfach mal beim Geigerkarl in München anrufen.
Die machen sowas gegen Geld.

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LG Elmar
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 09.02.2010 19:52:28    Titel:
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Rusty Nail hat folgendes geschrieben:
Gbt's (gab's) doch Fertig zum Kaufen.


Einfach mal beim Geigerkarl in München anrufen.
Die machen sowas gegen Geld.


Der Preis dürfte jenseits von Gut und Böse liegen, das steckt schon im Namen "Geiger"...

Aber die Idee, den Blazer-Grill einfach umzudrehen, damit die Scheinwerfer tief genug sind, ist schon gut!
YES
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Viking
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BeitragVerfasst am: 11.02.2010 18:21:17    Titel:
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Mal abgesehen davon , daß die umgedrehte Front total Kacke aussieht ... es ist nicht damit getan , "einfach den Grill umzudrehen" ! Die komplette Frontmaske muß umgeschweißt werden und die Scheinwerferrahmen passen danach auch nicht mehr . Sieht man sogar auf dem Foto , und das ist nichtmal ne Nahaufnahme . Diesen Schwachsinn wollte der Herr vom TÜV auch an meinem Auto , er faselte irgendwas von max. Scheinwerferhöhe 1,20m . Humbug !

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 11.02.2010 18:51:34    Titel:
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Viking hat folgendes geschrieben:
Diesen Schwachsinn wollte der Herr vom TÜV auch an meinem Auto , er faselte irgendwas von max. Scheinwerferhöhe 1,20m . Humbug !


Wenn diese Regel mit der Höhe der Scheinwerfer also doch nicht bindend ist, warum drehen dann die Leute bei Geiger den Grill um? Aussehen tut´s ja wirklich net so berauschend, und muss wohl doch viel mehr Arbeit dahinterstecken als man auf den ersten Blick denkt (wie du so beschreibst) - also warum, wenn gar nicht unbedingt notwendig?
(Oder bei uns in Bayern notwendig, aber bei dir - in Sachsen oder wo? - nicht?)

Obskur
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Viking
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BeitragVerfasst am: 11.02.2010 19:10:35    Titel:
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rotfl rotfl Nee , nix Sachsen hier ... Niedersachsen ! Laut §50 StVZO gibt es schon den Richtwert von 1200mm . Aber im Absatz 6 steht , daß :

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

Der TÜV bezog sich auf die 1200mm , die Dekra komischerweise auf den Absatz 6 und dort speziell auf die Sache mit der Anbringungshöhe von mehr als 1400mm . In den alten Bundesländern darf nur der TÜV solcherlei Sachen entscheiden und eintragen , in den neuen Bundesländern auch die Dekra .
Wenn der TÜV in Bayern oder speziell bei Geiger auf den 1200mm beharrt , dann muß man halt umbauen .

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Rusty Nail
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1. Mightybitchy Lancer &
2. grad mal nix für'n Dreck.
BeitragVerfasst am: 16.02.2010 21:09:51    Titel:
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Das Bild ist auch alt, die Kisten haben sie in den 80ern verkauft.
Und was der TÜV damals dem Geiger nicht hat durchgehen lassen (ich sag nur Fächerkrümmergutachten mit Einschlagzahlen) ging auch net.
Sollte sich heute aber geändert haben.

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LG Elmar
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