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Ab 2010 : AU-Plakette gibts nicht mehr
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böses auto
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1. LR90ST/HT 300Tdi
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BeitragVerfasst am: 24.11.2009 15:46:27    Titel:
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Der einzige Unterschied zu bisher ist, das bei allen Fahrzeugen, die zuvor die AU brauchten, diese nun maximal im Vormonat zur HU-Fälligkeit durchgeführt werden darf (so wie bisher die UMA wie die AU bei den OBD Fahrzeugen heißt, sprich im Großen und Ganzen alle Otto ab 2002 und Diesel ab 2004) und die Plakette vorne wegfällt.
Sie darf weiterhin von Werkstätten beigesteuert werden und Fahrzeuge, die bisher keine AU brauchten brauchen sie natürlich auch weiterhin nicht.


Gruß Frank

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VT - #13
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flying
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BeitragVerfasst am: 24.11.2009 20:02:21    Titel:
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ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
flying hat folgendes geschrieben:
oh des ist aber scheiße. dann macht auf gut deutsch der tüv auch die au Unsicher Hau mich, ich bin der Frühling


nein, die Prüfungen können von verswchiedenen Organisationen/Werkstätten abgenommen werden, nur gibt es für die AU keine Plakette mehr sondern nur noch die Bescheinigung über die AU welche es inziwchen auch schon gibt, die AU muss halt vor der HU bestanden sein.


ok, dann ist es ja egal. hatte sonst kats (wieder) nachrüsten müßen rotfl rotfl

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marienthaler
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 01.04.2010 20:32:46    Titel:
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da häng ich mich mal ran:

heute hatt ich mit meinem Focus mal HU und AU...

für die AU gibts ja keine Plaskette mehr,aber trotzdem wie immer den Extra-Zettel

jetzt wurde mir gesagt,ich soll den immer mitführen Unsicher

war das immer so?auch zu Plaketten Zeiten?oder hab ich jetzt keine Plakette mehr,und muß dafür den AU Zettel ständig spazierenfahren??

wär ja auch blöd...zumal eine bestandene HU eigentlich Alles sagen müsste Vertrau mir

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 01.04.2010 20:39:55    Titel:
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Ja, war schon immer so, den AU-Zettel musste man schon immer mitfahren - hab aber noch nie ne Verkehrskontrolle erlebt, bei der ein Polizist die AU-Bescheinigung verlangt hätte - hätte ich auch noch nie dabeigehabt!
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 01.04.2010 20:40:31    Titel:
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Sowohl den "AU-Zettel" als auch die TüV-Prüfbescheinigung muss mitgeführt werden. Das ist schon seit Jahren so.

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Stefan
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marienthaler
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 01.04.2010 20:42:18    Titel:
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uups...das hab ich wohl immer verdrängt Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

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PatrolY61
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1. Dodge Ram 1500 Hemi Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Ford Mondeo Tunier Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 02.04.2010 01:13:05    Titel:
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Den ganzen Papierkram mitführen und zack hast schon wieder ein zwischen die Hörner bekommen, wegen überschreitung des zGG. Papier ist halt schwer.

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Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird
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marienthaler
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 02.04.2010 07:48:28    Titel:
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ich dacht halt,jetzt da es keine Extra Plakette mehr gibt,reicht auch der HU Stempel in der Zulassung+Plakette,zumal man die ja ohne bestandene AU eh nicht kriegt..

das is dann wohl deutsche Bürokratie
Unsicher

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BeitragVerfasst am: 02.04.2010 09:43:08    Titel:
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nö, musst nix mit führen, in der 29 StVZO steht nur geschrieben du musst den HU-Bericht aufbewahren und ggf. zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

allerdings könnte es natürlich sein, dass das manche Cops das falsch auslegen und direkt vor Ort drauf bestehen, dürfen sie aber eigentlich nicht.
Also am besten Original wegheften und ne Kopie ins Auto und alles wird gut.

AU Bericht drucken wir z.B. gar nicht mehr aus. Den gibt es nur noch auf Papier, wenn er von ner Werkstatt beigestellt wird.


Ergo: Keiner braucht mehr nen AU-Bericht durch die Gegend fahren. Vertrau mir


Gruß Frank

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VT - #13
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BeitragVerfasst am: 02.04.2010 11:39:36    Titel:
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böses auto hat folgendes geschrieben:
nö, musst nix mit führen, in der 29 StVZO steht nur geschrieben du musst den HU-Bericht aufbewahren und ggf. zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

allerdings könnte es natürlich sein, dass das manche Cops das falsch auslegen und direkt vor Ort drauf bestehen, dürfen sie aber eigentlich nicht.
Also am besten Original wegheften und ne Kopie ins Auto und alles wird gut.

AU Bericht drucken wir z.B. gar nicht mehr aus. Den gibt es nur noch auf Papier, wenn er von ner Werkstatt beigestellt wird.


Ergo: Keiner braucht mehr nen AU-Bericht durch die Gegend fahren. Vertrau mir


Gruß Frank


Bin heute irgendwie völlig verwirrt: Ist nicht die StVZO durch das FZG ersetzt worden? Steht aber vermutlich da der gleiche Passus drin...

Wenn du die erforderlichen Bescheinigungen net dabei hast, aber vorlegen musst (ungefähr so hast du es zitiert), dann ist das ungefähr so praktisch, wie wenn du bei einer Fahrscheinkontrolle im Zug deine Identität nicht nachweisen kannst (Schwarzfahrerfälle usw.): Richtig toll für die weitere Tagesplanung ist dann nämlich, dass der Betreffende dann aussteigen und auf die Wache mitkommen muss, bis seine Identität geklärt ist! Ätsch rotfl
Gehe davon aus, dass man bei Verkehrskontrollen seinen "neuen Spontanfreunden in Grün" erstmal die Papiere Zuhause zeigen muss, bevor man wieder zur Tagesordnung übergehen kann - evtl. aber auch nachträgliche Vorlage auf der Wache?
(Ist das so? Ist nicht mein Arbeitsbereich, privat hatte ich den Fall auch noch nie...)
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 02.04.2010 12:05:51    Titel:
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MOIN!

Mein Stand von damals als ich noch Kfz-Heini war:

- HU offiziell nur möglich mit gültiger AU - unabhängig wie alt - heute max. 1 Monat
- weil siehe oben, kein Mitführen des AU-Zettels notwendig! auch kein Zwang zur
Vorlage

Gruß Colli
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 02.04.2010 16:06:51    Titel:
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na da haben die sich in der Werkstatt wohl auch geirrt ,oder der Prüfer.. Hau mich, ich bin der Frühling


ne Kopie werd ich trotzdem mitnehmen,aber die Originale hab ich gerne daheim Vertrau mir

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Gazelle
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BeitragVerfasst am: 02.04.2010 17:13:44    Titel:
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Aber mittlerweile scheinen die AU Plaketten schon Sammlerwert zu haben, mir ist gestern meine von 12/09 geklaut wurden. Man sieht sogar noch die Fingerabdrücke vom abknippern.
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BeitragVerfasst am: 02.04.2010 18:17:59    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Bin heute irgendwie völlig verwirrt: Ist nicht die StVZO durch das FZG ersetzt worden? Steht aber vermutlich da der gleiche Passus drin...


Hab grad mal nachgelesen und bin jetzt im Bilde bzgl. StVZO und FZV (nicht FZG, das ist die Abkürzung für Fahrzeug, klar Hau mich, ich bin der Frühling ):

Das haben sie mal wieder genauso besch... gelöst wie mit dem Schengener Grenzkodex, dem "Nachfolger" des Schengener Durchführungsübereinkommens:

Neues Gesetz ersetzt NICHT vollständig das alte Gesetz, sondern nur in Teilen!

Das Ergebnis ist dann: Aus 1 Gesetz (StVZO) mach 2 (nämlich StVZO und FZV), wobei man das erste, "alte" Gesetz (StVZO) soweit zerstückle, dass anschließend nicht mehr ganz das Gleiche drinsteht wie im neuen Gesetz (FZV).
Und das alles natürlich nur zur weiteren Verwirrung des deutschen Michels, typisch Gesetzgeber! Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?

Tja, und zur Praxis, wie das dann effektiv aussieht, wenn die AU-Bescheinigung zwar nicht mitgeführt, aber auf Verlangen doch vorgezeigt (sofort an Ort und Stelle??? Unsicher ) werden muss, übergebe ich das Wort an die Praktiker von der Straße... Smile
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 02.04.2010 19:57:19    Titel:
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Eigentlich (!) sollte es für die AU-Bescheinigung kein Verlangen geben......
aber eigentlich ist ja auch eigentlich kein Wort....
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