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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 04.04.2010 20:49:33 Titel: |
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben: | Wilfired75 hat folgendes geschrieben: | Bin heute irgendwie völlig verwirrt: Ist nicht die StVZO durch das FZG ersetzt worden? Steht aber vermutlich da der gleiche Passus drin...
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Hab grad mal nachgelesen und bin jetzt im Bilde bzgl. StVZO und FZV (nicht FZG, das ist die Abkürzung für Fahrzeug, klar ):
Das haben sie mal wieder genauso besch... gelöst wie mit dem Schengener Grenzkodex, dem "Nachfolger" des Schengener Durchführungsübereinkommens:
Neues Gesetz ersetzt NICHT vollständig das alte Gesetz, sondern nur in Teilen!
Das Ergebnis ist dann: Aus 1 Gesetz (StVZO) mach 2 (nämlich StVZO und FZV), wobei man das erste, "alte" Gesetz (StVZO) soweit zerstückle, dass anschließend nicht mehr ganz das Gleiche drinsteht wie im neuen Gesetz (FZV).
Und das alles natürlich nur zur weiteren Verwirrung des deutschen Michels, typisch Gesetzgeber!
Tja, und zur Praxis, wie das dann effektiv aussieht, wenn die AU-Bescheinigung zwar nicht mitgeführt, aber auf Verlangen doch vorgezeigt (sofort an Ort und Stelle??? ) werden muss, übergebe ich das Wort an die Praktiker von der Straße...  |
Im großen udn ganzen richtig, StVZO wird über kurz oder lang ganz ersetzt, ist ja auch schon Teilweise in FZV FEV StVO etc übergegangen.
Die AU Bescheinigung gibt es ansich nicht mehr, wie gesagt, wir drucken die gar nicht mehr aus. kann sein, dass der ein oder andere das noch nicht mitbekommen hat oder meint, das haben wir immer so gemacht und die auch weiterhin noch ausdruckt, aber ansich nicht.
HU Bescheinigung muss wie gesagt nicht mitgeführt werden, aber auf Verlangen vorgezeigt werden, z.B. den nächsten Tag auf der Wache oder so??? Habe ich aber noch nie erlebt. Deshalb würde ich mir ja auch einfach ne Kopie ins Auto legen und gut ist. sollte das Original mal weg sein, könnte es z.B. mal beim Ummelden Probleme geben.
Obwohl, da würde theoretisch auch der Stempel im Fahrzeugschein reichen.
Gruß Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Der letzte Offroader?


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Zwigge
| Fahrzeuge 1.  Disco1 300TDi |
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Verfasst am: 04.04.2010 21:05:39 Titel: |
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bei mir steht jetzt in der Hu auf dem Schein so sinngemäß in Fett geschrieben:
HU Nur in Verbindungmit AU Nr. 252-23-10-345 gültig..
evt können die das dann online abfragen??  | _________________
Schadstoffstark & Leistungsarm...  |
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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 04.04.2010 21:18:38 Titel: |
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marienthaler hat folgendes geschrieben: | bei mir steht jetzt in der Hu auf dem Schein so sinngemäß in Fett geschrieben:
HU Nur in Verbindungmit AU Nr. 252-23-10-345 gültig..
evt können die das dann online abfragen??  |
Nö, ist nur auf dem Rechner gespeichert, auf dem die AU durchgeführt wurde, da kommt keiner online drauf.
Wenn es ne AU war, die durch ne Werkstatt beigesteuert wurde, dann hast du den Ausdruck mitbekommen, dann müsste aber auch noch die Werkstattkontrollnr. mit auf dem HU-Bericht stehen und es kommt trotzdem niemand online dran. | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Der letzte Offroader?


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Zwigge
| Fahrzeuge 1.  Disco1 300TDi |
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Verfasst am: 04.04.2010 21:24:19 Titel: |
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böses auto hat folgendes geschrieben: |
Nö, ist nur auf dem Rechner gespeichert, auf dem die AU durchgeführt wurde, da kommt keiner online drauf.
Wenn es ne AU war, die durch ne Werkstatt beigesteuert wurde, dann hast du den Ausdruck mitbekommen, dann müsste aber auch noch die Werkstattkontrollnr. mit auf dem HU-Bericht stehen und es kommt trotzdem niemand online dran. |
genau so isses..der Focus war zur Durchsicht und zum TÜV in der Werkstatt
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