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falsch geparkt mit LAND ROVER

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flashman
Vertikalzeppelin, erdgebunden
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010 20:38:50    Titel:
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Ähm Siggi, Gebühren können nur dem auferlegt werden, der sie auch verursacht hat. Die brauchen nämlich eine Grundlage. Und wenn man Dir fälschlicherweise ein Ticket ausferlegt (jetzt mal wirklich fälschlich und nicht Schlupfloch), dann musst Du natürlich auch keine Gebühren zahlen. Wäre es anders, würde jeder seine Verkehrsrechtsschutz bemühen. Unsicher

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Miststück
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010 20:42:37    Titel:
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hallo peter,

du solltest auf jeden fall schriftlich wiederspruch einlegen.

es kann sehr gut sein das die damen und herren vom ordnungsamt eigentlich ein anderes fahrzeug aufgenommen haben und sich vertippt haben bei der aufnahme. heißt - jemand mit einem ähnlichen kennzeichen stand dort und wurde aufgeschrieben.

wenn die das aufnehmen klemmen die einem immer auch einen zettel an die windschutzscheibe und wenn du dich dort nicht lange aufgehalten hast müsste der ja dort geklemmt haben... *oder hattet ihr orkan??*

das jemand dein kennzeichen gedoppelt hat.. glaube ich jetzt nicht - meistens sind das fehler bei der aufnahme des falschparkers.

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Wer mit der Herde geht, kann nur Ärschen folgen!!!!
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010 22:46:33    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Ähm Siggi, Gebühren können nur dem auferlegt werden, der sie auch verursacht hat. Die brauchen nämlich eine Grundlage. Und wenn man Dir fälschlicherweise ein Ticket ausferlegt (jetzt mal wirklich fälschlich und nicht Schlupfloch), dann musst Du natürlich auch keine Gebühren zahlen. Wäre es anders, würde jeder seine Verkehrsrechtsschutz bemühen. Unsicher



das hat mir meie rechtsanwältin anders erklärt........... Unsicher

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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flashman
Vertikalzeppelin, erdgebunden
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010 22:48:27    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Ähm Siggi, Gebühren können nur dem auferlegt werden, der sie auch verursacht hat. Die brauchen nämlich eine Grundlage. Und wenn man Dir fälschlicherweise ein Ticket ausferlegt (jetzt mal wirklich fälschlich und nicht Schlupfloch), dann musst Du natürlich auch keine Gebühren zahlen. Wäre es anders, würde jeder seine Verkehrsrechtsschutz bemühen. Unsicher



das hat mir meie rechtsanwältin anders erklärt........... Unsicher


Ich hatte das schon und ich hab ne Verkehrsrechtsschutz. Komisch. Wie hat sie das begründet? Gesetz regelt sowas eindeutig. Wer unschuldig "beklagt" wird, muss nicht die Staatsauslagen tragen. Die trägt immer der Staat. Ist in der SPO nicht anders. Unsicher

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Yankee
Kastenbrot-Dealer
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010 22:50:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Ähm Siggi, Gebühren können nur dem auferlegt werden, der sie auch verursacht hat. Die brauchen nämlich eine Grundlage. Und wenn man Dir fälschlicherweise ein Ticket ausferlegt (jetzt mal wirklich fälschlich und nicht Schlupfloch), dann musst Du natürlich auch keine Gebühren zahlen. Wäre es anders, würde jeder seine Verkehrsrechtsschutz bemühen. Unsicher



das hat mir meie rechtsanwältin anders erklärt........... Unsicher


Dann solltest du dir das nochmal genauer erklären lassen Ätsch

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bin ich hier richtig ???
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marienthaler
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Disco1 300TDi
BeitragVerfasst am: 07.04.2010 22:50:44    Titel:
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nem Arbeitskollege hatten sie paar mal genervt...er wäre ein Benzindieb...war aber jedes Mal nen ganz anderes Auto in ner anderen Farbe...mit seinem Nummernschild

dann sind sie dahintergekommen...
So nen Depp in der Kennzeichenbedruckerei hatte nen Zahlendreher in beide Kennzeichen reingemacht...und im Zulassungsamt beim Stempeln...Bekleben beim Anmelden hats dann bei dem keiner Gemerkt.....

Fazit:
trotz total anderen Auto ne Menge Lauferei und Ärger....wärs noch was ähnliches gewesen......gar nicht auszudenken was dann alles los gewesen wäre...und eh die das mal durch überprüfen und Zufall bemerkt haben Hau mich, ich bin der Frühling Unsicher

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Schadstoffstark & Leistungsarm... Heiligenschein


Zuletzt bearbeitet von marienthaler am 07.04.2010 22:51, insgesamt einmal bearbeitet
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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.04.2010 22:51:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Vielleicht finden wir da noch einige Meinungen und Erlebnisse. Vielleicht haben wir auch Verkehrsrechtsexperten hier. Ja

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Hulg
Against Kryptografie
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1. F70
BeitragVerfasst am: 08.04.2010 01:24:38    Titel:
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@Andreas
Meinte eigentlich mit meinem P.S. nur dieses ständige Drohen mit juristischen Schritten. Kommt mir wie Kanonen auf Spatzen vor und Muskelspielerei.

Hatte auch mal den Fall, dass ich verwechselt wurde und durch nachfragen wurde das geklärt und ohne großes Gedöns erledigt.

Gebühren bezahlt der der sie verursacht hat, ohne Owi kein Verursacher also fällt es der Staatskasse zur Last. Ganz einfach und von dir richtig erkannt.

Aber nochmal meine Frage. Wird heutzutage nicht generell ein Beweisfoto gemacht? Steht doch immer auf den Strafzetteln drauf Zeuge soundso und Beweisfoto.

Gruß Holger

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skitty
Das geht doch besser ...
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1. Suzerl Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 08.04.2010 01:35:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hätt auch mal ne Frage Unsicher
Zwar nicht zum Thema Falschparken passend, aber trotzdem...

Wenn man beim zu schnell Fahren geblitzt wird, bekommt man ja das Foto (mittlerweile) nicht mehr zugesendet, sondern nur die Zahlungsaufforderung. Ich hab aber in meinem Bekanntenkreis schon von Fällen gehört, da war dieses Foto gleich dabei.
Wann schicken die also das Bild mit?
Und wenn ich das nun extra anfordern würde, wie viel Bearbeitungsgebühr kostet mich das?
Mir gehts nicht drum ob ich's war oder nicht, ich würd halt gerne das Foto sehen... Grins
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Hulg
Against Kryptografie
Abenteurer


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1. F70
BeitragVerfasst am: 08.04.2010 01:37:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das Mitschicken ist wohl willkürlich, da ich es schon ohne und mit Foto bekam. Keine Ahnung weshalb.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.04.2010 01:55:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

skitty hat folgendes geschrieben:
Hätt auch mal ne Frage Unsicher
Zwar nicht zum Thema Falschparken passend, aber trotzdem...

Wenn man beim zu schnell Fahren geblitzt wird, bekommt man ja das Foto (mittlerweile) nicht mehr zugesendet, sondern nur die Zahlungsaufforderung. Ich hab aber in meinem Bekanntenkreis schon von Fällen gehört, da war dieses Foto gleich dabei.
Wann schicken die also das Bild mit?
Und wenn ich das nun extra anfordern würde, wie viel Bearbeitungsgebühr kostet mich das?
Mir gehts nicht drum ob ich's war oder nicht, ich würd halt gerne das Foto sehen... Grins


bei mir war es auch schon unterschiedlich...also einmal mit und einmal ohne Foto.

kurz dort angerufen und drum gebeten, sie mögen mir bitte ein Beweisfoto schicken, kam dann paar Tage später, ohne erneuten Gebührenbescheid.

Winke Winke
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Pirat
Unser Anderl deluxe
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1. LR 90 Tdi
BeitragVerfasst am: 08.04.2010 12:34:16    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Naja - falsche Ortsbezeichnung, falsche Fahrzeugmarke. Da kann man schon erfolgversprechend Einspruch einlegen. Bei sovielen Fehlern ist ja nicht sicher, dass das das abgetippte Kennzeichen überhaupt stimmt.

Hirschauer hat folgendes geschrieben:
...War mit einem Toyota Starlet unterwegs und die eifrige Beamtin hat jedoch Suzuki als Marke eingetragen. Habe der Behoerde dann mitgeteilt, dass ich keinen Suzuki fahre, sondern einen Toyota. Soweit ich mich erinnere, kam dann ein Schreiben mit der Aufhebung des Strafzettels........

So wie beim Hirschi war es bei mir auch. Nur das es Bullen waren, die mich im Überholverbot beim Überholen gesehen haben und dann die falsche Marke notiert haben.
Einfach mitteilen, dass Du keinen Land Rover hast und fertig! Mehr mußt Du nicht schreiben.
Wenn die zu blöd sind die Marke richtig aufzuschreiben, ist bestimmt auch das KZ falsch. YES

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Gruß, Anderl
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DerAlex
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1. Mitsubishi L300 4WD
2. Ford Fiesta
BeitragVerfasst am: 08.04.2010 16:43:45    Titel:
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Hat zwar bloß indirekt was mit dem Straßenverkehr zu tun, aber trotzdem:

Ich hatte vor ein paar Jahren mal ein Kärtchen vom Pfändungsbeautragten meiner Stadt im Briefkasten mit der Aufforderung (nicht Bitte, sondern Aufforderung!), am nächsten Morgen um 9 Uhr in seinem Büro aufzutauchen und die knapp 170 Euro mitzubringen, sonst würden weitergehende Maßnahmen eingeleitet Obskur

Bin natürlich nicht hin, weil ich mir keiner Schuld bewusst war und ja schließlich arbeiten musste, für so einen Quatsch fehle ich doch nicht am Arbeitsplatz...
Habe aber pünktlich um 9 angerufen und gefragt, worum es denn gehe. Das unfreundliche "Sie wissen genau worum es geht" (sehr unfreundlich der Typ, genau wie sein Kärtchen) half mir nicht weiter, auch nicht der Hinweis dass die Nachbarstadt diese 170 Euro einfordere...
Nach längerem Hin und Her stellte sich dann raus dass es um eine Krankenwagenfahrt ging, die anlässlich eines (unverschuldeten) Autounfalls auf dem Weg zur Berufsschule fällig wurde. Kostet 135 Euro plus 35 Euro Mahngebühr, weil ich auf die Mahnungen nicht reagiert habe. Die Rechnung hatte ich einige Tage nach Erhalt bei der Krankenkasse eingereicht, und Mahnungen hatte ich (also persönlich, nach Hause) nie bekommen, sonst wäre mir ja aufgefallen dass da was nicht stimmt!

Na um es kurz zu machen: Mein Fehler war, dass ich die Rechnung der Krankenkasse gab, dieses aber eigentlich zur Berufsgenossenschaft gehört hätte, weils ja ein Wegeunfall war. Bei der Kasse fühlte man sich (zurecht) nicht zuständig, aber anstatt mir bescheid zu geben, hat man die rechnung entweder unter den Tisch fallen lassen oder verbummelt, jedenfalls war sie auf Nachfrage nicht auffindbar Wut Und Mahnungen sind dort wohl auch nie angekommen...

Ende vom Lied war dass ich die 135 Euro für die Fahrt von der Kasse erstattet bekam (nachdem ich mit 170 Euro in Vorkasse getreten bin), auf den 35 Euro Mahngebühren aber sitzen geblieben bin, weil ich ja nicht auf die Mahnungen reagiert habe Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
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Alufant
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1. Schmeckfender 110 3ooTdi SW
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BeitragVerfasst am: 08.04.2010 21:00:16    Titel:
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bin ja fast beruhigt,dass es noch mehr von dem quatsch auch anderen passiert/e.

waren anfang januar in oberwiesenthal zum snowboarden,fuhren auf unseren
parkplatz,hab mich schon gewundert das da kein ordner stand wie sonst auch immer.
kurz umgeschaut, ohh parkautomaten.. naja egal.. hin und ähhh?? wie jetzt?
stand der ordner mit seiner gelben warnjacke umringt von leuten extra noch da und
wechselte freundlichst das geld der wartenden.

auf meine frage, wieviel denn der automat für ne tageskarte haben möchte ,meinte er 5 euro.
hab ihm nen 10er zum wechsel gegeben und ticket gezogen.. drauf stand bis 14 uhr.

als wir dann von der piste kamen,dachte ich, ich bin bekloppt.. strafzettel dran Obskur Wut
parkticket war aber von außen sichtbar angebracht!
nen kumpel mit seinem L200 hatte keinen strafzettel.

also abgewartet bis post kam,stellungnahme geschrieben(mit kopie des parktickets) und die zahlung von 10 euro verweigert.
mir gehts nicht wirklich ums geld aber das ist echt ne frechheit Wut

dann bei unseren ordnungsamt vorbeigeschaut,denen das vorgetragen
und auch der amtsleiter war meiner meinung.
die haben dann mal dort angerufen um auskunft gebeten
aber die zuständige frau ********* war krank.
wollte zurückrufen,was bis heut noch nicht geschah.
nach wiederholter zahlungsaufforderungen und nichtbeachtung meinerseits wird es
nun an die bußgelstelle weitergeleitet.... schaun mer mal Hau mich, ich bin der Frühling

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Sven

Lass mich, ich kann das!! .. ohhh kaputt.

Tschöö, bin dann weg
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 08.04.2010 21:24:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

hab auch mal eine mahnung bekommen autonumer ...V8, war aber stillgelegt. da hatten die an einen Dodge Van gleich den überweiser gehängt. der hatte aber autonummer ...U8 haben die so gekliert, das sie es nachher selber nichtmehr lesen konnten. stilllegung hingeschickt und alles war gut.

fotos mit schicken ist glaube ich vom landkreis abhängig.
freund von mir kam fast mal in erklärungsnot wurde geblitz mit der "falschen" beifahrerin. meint er, macht ja nix. wird ja balken drüber gemacht. Aber nur wenn ein Beifahrer da ist! aber ich glaub seine freundin hat nie nachgefragt.
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