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Fahrverbot an Sonntagen

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flying
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...und hat diesen Thread vor 5555 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.05.2010 08:39:30    Titel: Fahrverbot an Sonntagen
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hallo,
zwar hab ich mal eine frage anläßlich sonn- feiertags fahrverbot für lkws.
ich will aufs forum treffen fahren. nur nicht mit´m jeep weil das mir zu teuer ist. so jetzt dachte ich mit ich nehme mein fiat doblo schmeiß hinten ein anhänger dran und nehme das quad mit statts dem lada. soweit so gut nur ist mir eingefallen mal gelesen zu haben das man bei lkw zulassung keine anhänger ziehen darf an sonn- feiertagen.
die kiste läuft zwar gewerblich ist aber im schein auf meinen namen eingetragen nicht auf den firmen namen also somit ist es keine gewerblich fahrt oder?
und das dingens ist unter 3,5 tonnen Vertrau mir

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flying
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BeitragVerfasst am: 08.05.2010 08:48:33    Titel:
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Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?

Vom Fahrverbot betroffen sind

alle Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet.
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind

Allein fahrende Sattelzugmaschinen
Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)


grad gefunden. der satz in der mitte heißt das ich fahren darf!? Vertrau mir

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Rubber Duck
Offroader
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Fahrzeuge
1. Grand Cherokee ZG 5,9
BeitragVerfasst am: 08.05.2010 09:06:32    Titel:
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Das wurde erst neulich hier in einem ähnlichen Zusammenhang diskutiert.

Derzeit sieht es wohl so aus, dass in einigen Bundesländern das Fahren von LKW <3,5t GG und Anhänger zu Freizeitzwecken nicht mehr genehmigungspflichtig ist.
Weil die ganze Sache aber noch nicht länderübergreifend umgesetzt wurde, könnte es bei einer Kontrolle in einigen unserer Kleinstaaten da sicher noch Probleme geben.

Gruß
Rubber Duck
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flying
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...und hat diesen Thread vor 5555 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 08.05.2010 09:27:35    Titel:
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ok danke, heißt anscheinend ohne genehmigung darf ich nicht mit anhänger fahren auch wenn mein quad nur hinten drauf steht!?

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Bart
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Fahrzeuge
1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 08.05.2010 09:32:13    Titel:
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Nö, du darfst dann glaub ich allgemein ned mit Hänger fahren Unsicher

Aber ist der Fiat als LKW eignetragen?

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flying
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BeitragVerfasst am: 08.05.2010 09:38:44    Titel:
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ja Hau mich, ich bin der Frühling

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 08.05.2010 10:10:55    Titel:
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haste kein Fahrzueg wo PKW drin steht Zwinker

ich tucker mit meinen Anhängern auch Sonntags, bei bedarf durch die gegend..
zugfahrzeug als PKW angemeldet und Anhänger nicht gewerblich Ja
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 08.05.2010 10:51:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Rubber Duck hat folgendes geschrieben:

Weil die ganze Sache aber noch nicht länderübergreifend umgesetzt wurde, könnte es bei einer Kontrolle in einigen unserer Kleinstaaten da sicher noch Probleme geben.


Nachdem das von der Länderverkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, würd ich´s im Zweifelsfall drauf ankommen lassen und vor den Kadi ziehen. Dumm lediglich, wenn der jeweilige Beamte auf stur schaltet und erst mal die Weiterfahrt verbietet.

@Flying - für Bayern gibt´s ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums aus 2008. Ausdrucken, mitnehmen, vorzeigen.



Sonntagsfahrverbot komp.pdf
 Beschreibung:

Download
 Dateiname:  Sonntagsfahrverbot komp.pdf
 Dateigröße:  414.18 KB
 Heruntergeladen:  811 mal

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DerGlonntaler
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Mit dabei seit Ende 2008
Status: Offline


Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.05.2010 13:27:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

auch LKW bis 3,5 t dürfen mit Hänger fahren, wenn zu freizeitzwecken fährst

und mit deim Quad hinten drauf ist das doch einwandfrei ne Freizeitveranstaltung

also los gehts
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masterpatrol
zu doof für hier? ;-)
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Mit dabei seit Anfang 2008
Wohnort: Forchheim


Fahrzeuge
1. MTD Rasentraktor.RIP
2. Castelgarden
BeitragVerfasst am: 08.05.2010 21:31:26    Titel:
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Mir egal, ich fahre mit einem LKW bis 3,5Tonnen und Wohnwagen und es hat bis jetzt keine Sau (grünweiß) interressiert. Ganz im Gegenteil hab ich festellen müssen, daß ich mit WW noch nie aufgehalten worden bin aber dafür solo um so öfter Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Gruß Michl

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Lieber Schweinekisten, als gar kein Spaß!!!
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flying
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Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Alling


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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 09:14:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ok ein Patrol ist nicht so auffällig wie ein kastenwagen in der hinsicht.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 09:19:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hast Du Dir das PDF da oben eigentlich mal angesehen? Unsicher
Da gibts doch nix mehr zu diskutieren mit hätte, wäre, wenn.
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Baloo
Pudding-Inside-Crew
Archeofoppterix
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Mit dabei seit Mitte 2005


Fahrzeuge
1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 09:20:57    Titel:
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Wir wurden mit Landy + Anhänger am Sonntag schon rausgezogen, sind aber kein LKW.
Wurden aber genau deswegen rausgezogen und nur das kontrolliert. Diese Mistkerle hab ich mir damals nur gedacht.

Aber an der Regelung hat sich was geändert. Steht auch schon weiter oben.

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flying
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Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Alling


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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 09:30:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

und wie schauts in hessen aus?

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Overflow
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Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Planet Erde


Fahrzeuge
1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 10:26:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ein Fiat Doblo ist ein PKW, den Du als LKW versteuerst und er bleibt trotzdem ein PKW auf Privatfahrt. Das ist doch kein Sattelzug.

Winke Winke

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Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!

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