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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.05.2010 10:39:21    Titel:
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Was zählt ist die Typisierung, und da kann auch ein Golf Lkw sein.
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Overflow
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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 11:03:05    Titel:
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Gilt die Typisierung nach KBA oder nach Oberfinanzbehörde? Unsicher

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Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 09.05.2010 11:05:29    Titel:
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Dass die Typisierung und die Besteuerung zwei paar Stiefel sind, dürfte inzwischen aber bekannt sein Grins
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flying
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...und hat diesen Thread vor 5556 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 09.05.2010 11:13:05    Titel:
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entscheidend für die grünen männchen ist doch was im schein steht und da steht geschloßener kasten (muß ich später aber nochmal nach schauen). ich glaub das ist alles auslegungssache. welche behörde ist den für den mist zuständig das ich die anrufen kann?
Winke Winke

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Rubber Duck
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1. Grand Cherokee ZG 5,9
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 11:32:50    Titel:
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flying hat folgendes geschrieben:
und wie schauts in hessen aus?


Hessen hält sich bisher anscheinend etwas zurück.

Ein umfangreicher Beitrag dazu steht im multi-board.com zur aktuellen(?) Situation in den einzelnen Bundesländern.

Am Besten den kompletten Beitrag durchlesen. Weiter unten kommt dann noch eine Karte und der wichtige Hinweis, dass die vereinfachte Regelung von einzelnen Ländern noch KEIN Gesetz ist.

Mein Wissensstand zur Korridorproblematik:
Ausschlaggebend ist der in den Papieren eingetragene Standort des Fahrzeuges. Ein Bayer darf also sonntags mit Anhänger nach Hessen fahren, wohingegen der hessiche Mitbürger seinen Anhänger am Sonntag keinen Meter bewegen darf.

Für Bayern nähere Infos bei:
Margot Adamczyk
Landratsamt Erding
Verkehrswesen
Tel: 08122/58-1621
Fax: 08122/58-1318

bzw. Bayer. Staatsministerium des Innern, Herrn Fellner.


Gruß
Rubber Duck
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flying
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...und hat diesen Thread vor 5556 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 09.05.2010 17:50:42    Titel:
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danke den werde ich morgen mal anrufen

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HJK
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1. Pajero V20 2.8 TD Intercooler lang
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 17:52:43    Titel:
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Zwar OT aber passt gerade so schön.

Eins draufgesetzt.

Für den Anhänger brauchst Du in diesem Falle keine Zulassung und Versicherung.
Musst aber dennoch ein Kennzeichen haben!

Versichert ist der Hänger über das jeweilige zugfahrzeug.

Es ist schließlich ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten.

Und was Reitern und Bootseigner Recht ist, ...

Wer's nicht glaubt, ich kann's belegen!
[/OT]

_________________
16-fache Grüße

Jürgen
-----------
Seitdem die Preise exorbitant gestiegen sind, holen sich viele Deutsche ihr Benzin wieder aus dem Ausland. Allerdings noch nicht ganz so organisiert wie im Krieg. (Wolfgang Mocker)
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flying
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...und hat diesen Thread vor 5556 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 09.05.2010 18:22:34    Titel:
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ja dann hast aber ein grünes nummerschild Vertrau mir

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 19:26:27    Titel:
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Zitat:
Es ist schließlich ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten.


das muß aber auch so in den Papieren stehen, außerdem muß der Hänger von der Bauart her schon etwas spezielles sein, nen ganz normalen Tandemhänger bekommst Du niemals als Sportanhänger zulassungfrei eingetragen, zumindest nicht ohne Spezlwirtschaft Wir werden uns schon einig...
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Henning
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 19:42:24    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
..das muß aber auch so in den Papieren stehen, außerdem muß der Hänger von der Bauart her schon etwas spezielles sein, nen ganz normalen Tandemhänger bekommst Du niemals als Sportanhänger zulassungfrei eingetragen, zumindest nicht ohne Spezlwirtschaft Wir werden uns schon einig...


Sooooo speziell muß das gar nicht sein Smile
Mein 08/15 Autotransporter hat auch grüner Nummern. Nur darf der Anhänger dann eben
ausschließlich zum Transport von Sportgeräten genutzt werden, jede andere Verwendung
ist u.a. Steuerhinterziehung Ja

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Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 19:49:21    Titel:
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wenn es sicher haben willst, frag bei der Regierung f Oberbayern

Bereichsleiter Verkehr

Franz Lutz
Abteilungsdirektor

Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2538
Fax-Nr.: +49 (89) 2176-402538
Zimmer-Nr.: 2205


stellv. Sachgebietsleiterin

Yvonne Pschorr
Leitende Regierungsdirektorin

Telefon-Nr.: +49 (89) 2176-2397
Fax-Nr.: +49 (89) 2176-402397
Zimmer-Nr.: 2309
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 09.05.2010 19:52:59    Titel:
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Autohänger ist ja schon wieder was spezielles, weil der bestimmt kein durchgehenden Boden hat, sondern nur die Fahrschiene, wenn doch, dann hast nen sehr großzügigen Prüfer und Glück gehabt

ich kenn einen der hats nicht eingetragen bekommen, wegen durchgehendem Boden
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 21:15:26    Titel:
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Rubber Duck hat folgendes geschrieben:
der wichtige Hinweis, dass die vereinfachte Regelung von einzelnen Ländern noch KEIN Gesetz ist.



Und auch keins wird:
http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2009/0301-400/391-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/3... [Link automatisch gekürzt]

"Der Bundesrat hat sich in seinen Sitzungen am 6. März 2009 und am 3. April 2009 jeweils gezwungen gesehen, dieser Empfehlung nicht zuzustimmen. Die Bundes-regierung hatte mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 16. Februar 2009 und vom 26. März 2009 den Ländern unter Hinweis auf eine - auch auf ausdrückliche Nachfrage der Länder - nicht näher beschriebene "kritische Haltung der Bundesregierung" mitgeteilt, die beiden Verordnungen nicht zu verkünden, wenn das Plenum des Bundesrates der Empfehlung zustimmt. Die nicht zustimmenden Beschlüsse des Bundesrates am 6. März 2009 und am 3. April 2009 entsprechen daher nicht dem tatsächlichen Regelungswillen des Bundesrates."

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 21:35:16    Titel:
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Rubber Duck hat folgendes geschrieben:

Ausschlaggebend ist der in den Papieren eingetragene Standort des Fahrzeuges. Ein Bayer darf also sonntags mit Anhänger nach Hessen fahren, wohingegen der hessiche Mitbürger seinen Anhänger am Sonntag keinen Meter bewegen darf.


Fände ich spannend, woher stammt diese Info?

BTW - was hat das Erdinger Landratsamt mit dem Thema zu tun?
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Henning
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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 21:50:00    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Rubber Duck hat folgendes geschrieben:
der wichtige Hinweis, dass die vereinfachte Regelung von einzelnen Ländern noch KEIN Gesetz ist.



Und auch keins wird:

"....."


Oder eben doch, nur etwas später Grins
Zitat:
Ziel ist es, nunmehr nachträglich einen zustimmenden Beschluss des Bundesrates zu den empfohlenen Änderungen herbeizuführen, der nicht mehr von der Ankündigung eines Verkündungshindernisses beeinflusst ist.
Außerdem soll vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot die Beförderung landwirt-schaftlicher Erzeugnisse in ihrer Erntezeit ausgenommen werden.

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Henning
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