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bus aus der schweiz


 
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samu^413
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...und hat diesen Thread vor 5549 Tagen gestartet!


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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 13.05.2010 19:12:48    Titel: bus aus der schweiz
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hallo ein freund von mir hat in der schweiz noch einen 18t bus zu stehen

kann mir vieleicht jemand sagen was es kosten würde den rüber zu holen und hir anzumelden??
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Bobycarfahrer
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BeitragVerfasst am: 13.05.2010 21:38:45    Titel:
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Moin moin

Zu erst kommt es drauf an, was er damit vorhat. Also ob er ihn Privat, oder Gewerblich nutzen möchte.

Dann ist das die eigentliche einfuhr eine normale Sache, wie bei jedem anderen Fahrzeug.

Wenn es sich um ein Modell Handelt, welches auch in Deutschland zu kaufen gab, so kann man zur Zulassung beim Hersteller die Unterlagen anfordern.

Wenn es sich aber um ein Modell, welches in der Schweiz nur gab, handelt, so muß eine eigene Abnahme inkl. Abgas Gutachten erstellt werden.

Wenn es dann noch Gewerblich eingesetzt werden soll, so muss es die Auflagen der BOkraft erfüllen, evtl noch ein Fahrtenschreiber nach oder umgerüstet werden.

_________________
cu Bobycarfahrer
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BeitragVerfasst am: 15.05.2010 08:04:22    Titel:
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Für die Einfuhr, der Zollsatz ist 10% die Steuer die üblichen 19%, Grundlage ist der Warenwert normalerweise der Transaktionswert(Kaufspreis)

Wenn der Bus nicht selbst gefahren werden kann kommen die Transportkosten dazu.

Führerscheinregelung beachten, alte Klasse Zwei ist vorteilhaft, die neuen Klassen unterscheiden zwischen Lkw und Bus, mit Klasse C/CE geht eine Überführung nicht mehr

Zitat:
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
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samu^413
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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 15.05.2010 10:59:14    Titel:
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er wurde als womo umgebaut also rein privat er hat in darmals mitgenommen um dadrin zu wohnen

und Bj müste glaube ich anfang der 80er sein
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BeitragVerfasst am: 15.05.2010 12:20:31    Titel:
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samu^413 hat folgendes geschrieben:
er wurde als womo umgebaut also rein privat er hat in darmals mitgenommen um dadrin zu wohnen

und Bj müste glaube ich anfang der 80er sein



für den Zollsatz ändert sich nichts!
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samu^413
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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 15.05.2010 20:39:37    Titel:
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das mit dem kaufpreis ist ja nicht da im der bus ja schon gehört hat wo er in die schweiz gefahren ist und als er da war hat er ihn nur noch abgemeldet
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 15.05.2010 21:29:26    Titel:
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Jede Ware die die EU verlässt wird mit Verlassen zur Nichtgemeinschaftsware, zur Gemeinschaftsware kann sie Ware nur werden wenn Sie in den freien Verkehr überführt wird, in der Regel fallen dabei Abgaben an, es gibt natürlich auch Möglichkeiten ohne Abgaben in den freien Verkehr zu überführen.

Wie lange ist die Ausfuhr in die Schweiz her?

Zieht dein Bekanter wieder zurück?
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bueti
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BeitragVerfasst am: 15.05.2010 23:03:55    Titel:
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iirc kann er ein jahr lang eine "gratis" rückführung machen. viele infos zum export von ch nach de: http://hallo-schweiz.ch/CH_20b_auto_export.htm

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BeitragVerfasst am: 16.05.2010 00:01:50    Titel:
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auf die Möglichkeiten in dem link zielen ja meine Fragen ab
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