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Entwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnis


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 7104 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:07:09    Titel: Entwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnis
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Hab heute mal was gefunden

interiesant in bezug auf Pflanzenöl sind
Seite 32
Seite 75 und 76 da erkärt wird warum Pflanzenöl höher besteuert werden mus als Biodiesel



Entwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen vom 30.1.2006.pdf
 Beschreibung:

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 Dateiname:  Entwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen vom 30.1.2006.pdf
 Dateigröße:  438.56 KB
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 7104 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:25:27    Titel:
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für die die nicht die ganze Datei downloaden möchten
die Seite 75


Weiterhin wird eine Besteuerung von Pflanzenöl eingeführt, das auf dem Kraftstoffmarkt ein
Konkurrenzprodukt zu Biodiesel darstellt. In dem o.g. Biokraftstoffbericht ist Pflanzenöl aufgrund
der im Jahr 2004 geringen Marktrelevanz nicht überprüft worden. Seitdem wurde jedoch
ein erheblicher Anstieg der Verwendung von Pflanzenöl als Kraftstoff festgestellt, so
dass aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und Steuergerechtigkeit dieses Produkt nicht
steuerfrei belassen werden kann
. Verglichen mit Biodiesel sind für Pflanzenöl weniger Produktionsschritte
erforderlich, die Kosten für den Kraftstoffeinsatz sind daher niedriger. Eine
Besteuerung von 15 Cent pro Liter, d. h. eine um 5 Cent je Liter höhere Besteuerung als bei
reinem Biodiesel
, ist aus diesem Grund gerechtfertigt.
Zu Absatz 1
Absatz 1 regelt den Grundsatz der Steuerentlastung für Energieerzeugnisse, die Biokraftoder
Bioheizstoffe enthalten. Für die Entlastung ist ein Antrag erforderlich, in dem sowohl die
Höhe des Biokraft- oder Bioheizstoffanteils als auch die bereits erfolgte Versteuerung nachzuweisen
sind.
- 76 -
Zu Absatz 2
I
n Satz 1 wird im Ergebnis erreicht, dass der biogene Anteil von Energieerzeugnissen grundsätzlich
von der Energiesteuer befreit ist. Biokraft- und Bioheizstoffe, die vollständig aus
Biomasse bestehen, sind dementsprechend in vollem Umfang steuerbefreit.
Als Ausnahme von Satz 1 wird in Satz 2 die Besteuerung von Fettsäuremethylester und
Pflanzenöl biogenen Ursprungs festgelegt, wenn diese als Kraftstoff eingesetzt werden. Damit
wird in die Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenöl, die aus den bereits o. g. Gründen
notwendig wurde, eingestiegen.
Nach Satz 3 Nr. 1 Buchstabe a beträgt die Steuerentlastung für Biodiesel in Reinform 370,40
Euro für 1 000 Liter. Dies führt im Ergebnis zu einer Steuerbelastung von 0,10 Euro je Liter,
da Biodiesel nach § 2 Abs. 4 wie Dieselkraftstoff (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 b) zu besteuern ist.
Nach Satz 3 Nr. 1 Buchstabe b beträgt die Steuerentlastung für Biodiesel bei Mischungen
mit fossilen Energieerzeugnissen 320,40 Euro für 1 000 Liter. Bei Mischungen mit fossilem
Dieselkraftstoff beträgt die Steuerbelastung folglich 0,15 Euro je Liter.
Nach Satz 3 Nr. 2 beträgt die Steuerentlastung von Pflanzenöl 320,40 Euro für 1 000 Liter.
Die Steuerbelastung beträgt folglich 0,15 Euro je Liter.


Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut Wut
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 7104 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:37:23    Titel:
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Es gibt immer ein Argument für Steuern, man muss nur lange genug suchen...... Hau mich, ich bin der Frühling

PS: Wir hatten die Wahl................... Vertrau mir
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 7104 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:42:42    Titel:
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Kann ich dann das Salatöl für meinen Salat steuerlich absetzen wenn ich beweisen kann das ich das Zeug geschluckt und nicht zur Fortbewegung genutzt hab ?
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BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:43:24    Titel:
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SpeedyB hat folgendes geschrieben:

PS: Wir hatten die Wahl................... Vertrau mir


richtig zwischen Rot-Grün und Schwarz
aber keiner hat was von Rot-Schwarz gesagt vor der Wahl Vertrau mir

auserdem ist Rot schon immer die Farbe des Teufels gewesen rotfl rotfl rotfl rotfl
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BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:44:43    Titel:
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Dürfte eine interessante Klage werden, "Mineralölsteuer auf ein Lebensmittel" !
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.02.2006 13:44:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Offroad Events hat folgendes geschrieben:
Kann ich dann das Salatöl für meinen Salat steuerlich absetzen wenn ich beweisen kann das ich das Zeug geschluckt und nicht zur Fortbewegung genutzt hab ?


mir tut sich da eigentlich eine andere FRage auf können die mir nachweisen
das ich in meinen Salat weniger öl reintue dieses aber dafür in meinen Tank Unsicher rotfl rotfl rotfl
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Das kurze Zebra
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1. TD5 (Der Kurze)
2. C 63 (The Fast)
BeitragVerfasst am: 06.02.2006 15:01:14    Titel:
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ja spinnen wir den Gedanken mal weiter

einige Heizen ja mit Biomasse ... also Scheiße von Mensch und Tier ... das ist ja auch Ersatz für Gas/Öl welches der Besteuerung unterliegt

Da immer mehr mit Biomasse heizen ist das voll ungerecht für das arme Öl und Gas ... aber unsere Regierung tritt für Gerechtigkeit in allen Belangen ein und somit wird das Verrichten menschlicher und tierischer Bedürfnisse ab 2007 mit einer Steuer von 29 Cent/Kilo belegt.

Tixi Vermietstationen müssen monatlich pro Mietklo eine vorab Pauschale von 78.- Euro pro Häuschen entricheten

To be continued ... Smile
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 06.02.2006 20:51:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das kurze Zebra hat folgendes geschrieben:
Tixi Vermietstationen müssen monatlich pro Mietklo eine vorab Pauschale von 78.- Euro pro Häuschen entricheten
To be continued ... Smile


DIXI
das zahlt doch dann auch nur wieder der Kunde und mit ner Gehaltskürzung kommt unser Unternehmen net durch, dann zünden wir die Hütten an
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MichaelZ
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Mit dabei seit Mitte 2005
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2. DC E220CDI T
3. Honda CY50 Alkohol
BeitragVerfasst am: 07.02.2006 00:36:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mir kommt das fast wie eine Umschulungsmaßnahme vor:
Vom Ölmüller zum Steuereintreiber, ohne den Arbeitsplatz oder die Beschäftigung wechseln zu müssen. Nee, oder?
Der Tankwart von gestern ist ja schon recht lange Steuereintreiber mit der Nebenbeschäftigung Supermarktkassierer.

Aber jetzt mal abwarten, was sich die Herren einfallen lassen, um Pflanzenölkraftstoff von Lebensmittelölen unterscheidbar zu machen.

Wenn Pflanzenöl für Kraftstoffe eingefärbt werden soll, dann bitteschön mit dem gleichen Zeugs wie Heizöl rotfl

Wenns nicht so einfach wird, dann ist das Pflanzenöl im Tank halt Biodiesel.
Am Auspuffgeruch kann mans kaum unterscheiden.

Aber wie gsagt, erst mal ganz ruhig abwarten und auf die neuen (nichttechnischen) Herausforderungen reagieren.

Sie wollen alle nur Dein Bestes, nicht wahr?

_________________
Das Wetter ist mir einerlei,
hab ja angetriebene Achsen zwei.
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