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Kurzzeitkennzeichen und Anhänger ????


 
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vinzenz
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...und hat diesen Thread vor 5532 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.05.2010 12:22:35    Titel: Kurzzeitkennzeichen und Anhänger ????
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Pkw mit Kurzzeitkennzeichen und normal zugelassener Trailer dran.

Gestern Nacht von ein paar vorwitzigen Mitgliedern der Ordnungsmacht angehalten worden und man wollte glatt meine Weiterfahrt verhindern mit der Begründung das es nicht zulässig wäre in genannter Konstellation zu fahren.

Auf dem roten Wisch zu den KZK ist zwar alles mögliche vermerkt aber nicht das man so keinen Hänger ziehen darf. Konkret bezifferte Paragraphen konnten aber auch nicht benannt werden.

Ist da was dran ?

Jedenfalls konnt ich letztendlich weiterfahren (nachdem die Jungs das komplette Programm durchgezugen haben)

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BeitragVerfasst am: 31.05.2010 14:32:35    Titel:
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Das passt so.


Zitat:
§ 16 der FZV

Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
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grafe
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BeitragVerfasst am: 31.05.2010 14:50:47    Titel:
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es handelt sich um eine probefahrt - belastungsfahrt. das geht nunmal nur mit hänger und was druff Winke Winke

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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 31.05.2010 15:39:09    Titel:
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Hallo

Probe und Überführungsfahrten sind nur mit dem Fahrzeug allein gestattet an dem die Nummer angebracht ist, man darf mit einem Fzg mit roter Nr weder andere Abschleppen noch irgendwelche Anhänger ziehen, diese Nr gilt nur für das Auto selbst

wenn die rote Nr am Hänger ist, darf dieser nur leer gezogen werden, jede Art von Ladung ist verboten

das gilt auch fürs zugfahrzeug bzw Auto, wenn man sich mal kurz nen alten Bus leiht ne rote Nr drannschraubt um damit mal schnell am WE seinen Umzug machen will, das geht nicht und ist genauso verboten

eventuell hat das auch versicherungstechnische Gründe, ein Hänger ist ja im normalen Fahrbetrieb über das zugfahrzeug versichert und diese Regelung gibts hier nicht, daher ist es dann auch fahren ohne Versicherungsschutz
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vinzenz
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...und hat diesen Thread vor 5532 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.05.2010 16:25:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
Hallo

Probe und Überführungsfahrten sind nur mit dem Fahrzeug allein gestattet an dem die Nummer angebracht ist, man darf mit einem Fzg mit roter Nr weder andere Abschleppen noch irgendwelche Anhänger ziehen, diese Nr gilt nur für das Auto selbst

wenn die rote Nr am Hänger ist, darf dieser nur leer gezogen werden, jede Art von Ladung ist verboten

das gilt auch fürs zugfahrzeug bzw Auto, wenn man sich mal kurz nen alten Bus leiht ne rote Nr drannschraubt um damit mal schnell am WE seinen Umzug machen will, das geht nicht und ist genauso verboten

eventuell hat das auch versicherungstechnische Gründe, ein Hänger ist ja im normalen Fahrbetrieb über das zugfahrzeug versichert und diese Regelung gibts hier nicht, daher ist es dann auch fahren ohne Versicherungsschutz


hast du dazu Quellen wo es geschrieben steht ?

Wobei die Aussage von @Grafe mir wesentlich besser gefällt !

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 31.05.2010 17:40:34    Titel:
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Die vom Glonntaler aber richtiger ist...

Einfacher isses, einfach mal bei der Zulassungsstelle nachzufragen, wenn Du so was vorhast. Die sollen Dir dann ne Bescheinigung ausstellen, sollten sie Dir das genehmigen.

Argumentieren könntest Du allenfalls mit der o.g. Probe-Belastungsfahrt. Die darf aber nur im engen Umkreis um die Standortadresse erfolgen, etc. Problem dabei ist, dass allein schon der Umkreis von der jeweiligen richterlichen Entscheidung im Gebiet abhängt. Diese werden kaum veröffentlicht sein.

Alles weitere liesse sich aus den Erweiterungen und Kommentaren zum § 16 FZV auslesen. Werden - glaub ich - vierteljährlich aktualisiert und gibts im gut sortieren Jurisliteraturfachhandel.

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colli1979
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BeitragVerfasst am: 31.05.2010 19:11:58    Titel:
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so wie der Glonntaler es beschreibt kenne ich es auch.
Fz. mit rote Nummer + Anhänger: no go
Anhänger mit roter Nummer + Ladung : no go
Kollega aus Südeuropa der eigentlich IMMER mit dem einen Wagen fährt: no go
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