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Frage an die Versicherungsfachleute
Wasserschaden in der Mietwohnung


 
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RebelHeart
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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 15:58:48    Titel: Frage an die Versicherungsfachleute
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Hallo Leute,
ich hätte da mal ne Frage...
Vor einigen Wochen hatte ich bei mir in der Wohnung nen Wasserschaden, ich bewohne die untere Wohnung und der Heizraum ist sozusagen in meiner Wohnung. Durch ein Leck im Heizraum wurde meine Bude überflutet.
Jetzt krieg ich von jeder Seite verschiedene Aussagen, was die Gebäudeversicherung übernehmen müßte.
Daß meine beschädigten Möbel nicht bezahlt werden, is das Einzige wo sich alle einig sind (da wär schon Frage Nr. 1: übernimmt sowas evtl dann die Haftpflicht des Vermieters?)
Was ich hauptsächlich wissen müßte: wie siehts aus mit Kostenerstattung für anderweitige Unterkunft, das ausräumen der Möbel (wird alles in Eigenleistung gemacht, die Möbel stehen zur Zeit in meiner Halle), dier ja raus müssen, damit die Böden gemacht werden können?
Die komplette Wohnung bekommt neue Böden, der Versicherungsvertreter sagte es wird nur das erneuern der Böden erstattet (auch Eigenleistung), also rausreißen, Entsorgung etc. und neu Verlegen, alles andere wäre mit der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.
Jeder Andere mit dem ich bisher drüber gesprochen hab (Gutachter von der Trocknungsfirma, andere Versicherungsmakler) sagten daß die anderweitige Unterkunft, das Möbel ausräumen usw., eben alles was nötig ist um die Schäden zu beseitigen die Versicherung tragen müßte...
Wer kann mir dazu was sagen? Bräuchte mal die Meinung von Fachleuten...
So wie´s zur Zeit aussieht hab ich nen riesen Schaden, den ich ned verursacht hab, jede Menge Arbeit damit und soll darauf sitzen bleiben...

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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 19:58:19    Titel:
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ich kann es dir nur von mir sagen, als auch ein Heizungsrohr bei uns nachts im Keller die Krätsche machte und cm-hoch das Wasser drin stand.

das meiste hat die Gebäudeversicherung des Vermieters bezahlt, einen Teil meine Hausratsversicherung.

wie die sich dann bei den strittigen Punkten/Überschneidungen von Vertragspunkten geeinigt haben weiss ich nicht.

haben aber alles ersetzt (Nachweise oder Fotos waren erforderlich) incl. der Eigenleistung, Säuberung von Gegenständen und Abholung, wieder bringen der Sachen wo verschmutzt waren. Auch das Aufstellen und die Abholung eines entsprechenden "Spermüllcontainers" wurde übernommen.

Wichtig is, erst Fotos amchen, dann erst wegwerfen. Wichtig!! wenn du ne Hausratversicherung hast, den Versicherungsvertreter kommen lassen, das er alles anschauen kann.

Winke Winke
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Oliver
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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 21:16:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin Winke Winke

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters hat in der Regel nichts mit dem Schaden am Hut, da sie nach dem Verschuldensprinzip reguliert. Bei einem Rohrbruch oder einer defekten Heizung dürfte es schwer sein dem Vermieter ein Verschulden nachzuweisen. Ein Versuch wäre es allerdings wert. z.B. wenn es schon länger bekannt war, daß ein Defekt der Leitung oder Heizung vorlag und er diesen Schaden nicht behoben hat.

Die Bewgungs- und Unterstellungskosten für deine Möbel werden vom Gebäudeversicherer bezahlt, da diese Maßnahme zur Behebung des Gebäudeschadens notwendig ist.

Bei den Hotelkosten sieht es schon etwas schwieriger aus. Das wirst du wohl deiner Hausratversicherung, falls vorhanden, in Rechnung stellen müssen.

In der Gebäudeversicherung ist allerdings auch Mietausfall nach einem versicherten Schaden gedeckt. (wenn es nicht gerade ein Uraltvertrag ist) Du kannst also beruhigt deine Miete kürzen oder gar komplett einbehalten bis der Schaden behoben ist. Vom ersparten Geld mietest du dich dann bei einer netten älteren Dame ein die sich freut einen jungen Burschen mal ein wenig verwöhnen und bekochen zu dürfen. Smile

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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 23:34:46    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:
Moin Winke Winke

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters hat in der Regel nichts mit dem Schaden am Hut, da sie nach dem Verschuldensprinzip reguliert. Bei einem Rohrbruch oder einer defekten Heizung dürfte es schwer sein dem Vermieter ein Verschulden nachzuweisen. Ein Versuch wäre es allerdings wert. z.B. wenn es schon länger bekannt war, daß ein Defekt der Leitung oder Heizung vorlag und er diesen Schaden nicht behoben hat.

Die Bewgungs- und Unterstellungskosten für deine Möbel werden vom Gebäudeversicherer bezahlt, da diese Maßnahme zur Behebung des Gebäudeschadens notwendig ist.

Bei den Hotelkosten sieht es schon etwas schwieriger aus. Das wirst du wohl deiner Hausratversicherung, falls vorhanden, in Rechnung stellen müssen.

In der Gebäudeversicherung ist allerdings auch Mietausfall nach einem versicherten Schaden gedeckt. (wenn es nicht gerade ein Uraltvertrag ist) Du kannst also beruhigt deine Miete kürzen oder gar komplett einbehalten bis der Schaden behoben ist. Vom ersparten Geld mietest du dich dann bei einer netten älteren Dame ein die sich freut einen jungen Burschen mal ein wenig verwöhnen und bekochen zu dürfen. Smile


will das nur abschliessen so als Info, da es jedem passieren kann und heute Vermieter nicht immer gleich alles reparieren lassen.

In meinem Fall war es bekannt, nur der Vermieter hat es immer rausgezögert. Im wurde das auch schriftlich mitgeteilt.
Wartungsfirma hatte vorher den Schaden am Rohr aufgenommen, immer etwas geflickt. So brauchte ich mir dort nur ne Kopie vom Angebot der nötigen Reparatur holen Grins War damals rein zufällig im Keller als die das begutachtet hatten, zwecks Angeboterstellung. Supi

wie gesagt, die Gebäudeversicherung und meine Hausratversicherung hat das alles übernommen, in wieweit die den Schaden dann dem Vermieter in Rechnung gestellt haben weiss ich nicht. Das Rohr war aber dann nach 2 tagen komplett repariert Hau mich, ich bin der Frühling

aber nun zurück zum Ursprungsthema Winke Winke
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RebelHeart
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BeitragVerfasst am: 24.06.2010 15:44:46    Titel:
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OK, en Mietausfall wollen die schon mal nicht übernehmen, ebenso die Kosten fürs Möbel umstellen. Auf den beschädigten Möbeln bleib ich wohl sowieso sitzen, weil Hausrat entfällt wegen is nicht... Nee, oder?

Das Einnisten bei ner älteren Dame die mich bekocht is schon passiert YES (was n Glück daß meine Mom kein Internet hat...)

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BeitragVerfasst am: 24.06.2010 15:50:25    Titel:
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hast du eine Rechtschutzversicherung? Winke Winke

dann lass dich von einem Rechstanwalt beraten und versuche es über das gesetzliche Mahnverfahren bzw. Amtsgericht (Zivilrecht etc.), den Schaden beim Vermieter einzuklagen..

dir is ein Schaden enstanden Supi vielleicht geht da was..is ja von Einzelfall zu Einzelfall immer entsprechend zu bewerten. Ja



Winke Winke
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RebelHeart
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BeitragVerfasst am: 24.06.2010 16:22:05    Titel:
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Also meine Vermieterin verklagen wäre nur allerletztes Mittel... mit der hab ich ein super Verhältnis, und gerade wenn man im gleichen Haus wohnt sollte man das ned unbedingt gefährden...

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BeitragVerfasst am: 24.06.2010 17:26:39    Titel:
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dann würde ich mal mit ihr reden..wie es für beide Seiten ein vernünftiges Ergebnis gibt.

du hast ja auch dafür gearbeitet und musstest es kaufen Ja


Winke Winke
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Bart
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1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 24.06.2010 19:32:31    Titel:
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He Tom siehs positiv, dein Arbeitsweg hat sich drastisch verkürtzt Ich muss weg

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Gruß, der Bärtige
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