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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 09.05.2010 21:56:04 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.05.2010 21:59:54 Titel: |
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Das kenn ich, soweit waren wir auch schon auf Seite 1 dieses Threads, aber laut Rubber Duck soll es ja als Bayer möglich sein in Hessen (wo die Ausnahmeregelung wie´s scheint nach wie vor nicht gilt) Sonn- und Feiertags einen Lkw mit unter 3,5to. z.Gg. und Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken zu fahren. | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 09.05.2010 22:37:38 Titel: |
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Hatte ich auch schonmal gelesen,dachte es ständ darin. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2010
| Fahrzeuge 1. Ford Ranger WildTrak 2010 2. Opel Vectra Kombi |
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Verfasst am: 21.06.2010 19:27:09 Titel: |
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Also ich hab die Info vom Ministerim - Mail müßte ich raussuchen - dass ich mich in den entsprechenden Bundesländern schlau machen sollte, ob ich fahren darf oder nicht.
Das Fahrverbot gilt nicht für Personen, die in dem Bundesland geboren sind, sondern für die die da fahren. | _________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :) |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: kurz vor den Bergen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Willys MB 2. TJ 2.5 supercharged 3. KK CRD |
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Verfasst am: 23.06.2010 15:33:38 Titel: |
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lt. dem Punkt 18 in dem .pdf von der ersten Seite wäre aber der Transport von
einem Geländewagen zu einer Veranstaltung - wenn das ein LKW
ist - kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung - oder sehe ich das falsch?
ein paar Kollegen hier haben auch LKW als die in A zwar eigentlich
PKW sind aber wegen der Steuer als LKW laufen | _________________ Pitch Black: TJ 2.5 4banger - under pressure - lifted, locked, protected, scratched & dented
Willys MB |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 23.06.2010 15:52:27 Titel: |
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XJAlex hat folgendes geschrieben: | lt. dem Punkt 18 in dem .pdf von der ersten Seite wäre aber der Transport von
einem Geländewagen zu einer Veranstaltung - wenn das ein LKW
ist - kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung - oder sehe ich das falsch?
ein paar Kollegen hier haben auch LKW als die in A zwar eigentlich
PKW sind aber wegen der Steuer als LKW laufen |
doch geht,mit Sammeltransporten sind wohl nicht ein Lkw mit 3,5 to gemeint, und im letzten Satz wird ja wieder auf die befreiten Kombinationen verwiesen. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2010
| Fahrzeuge 1. Ford Ranger WildTrak 2010 2. Opel Vectra Kombi |
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Verfasst am: 23.06.2010 21:54:04 Titel: |
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Also in NRW und in einigen anderen Bundesstaaten ist das für private Zwecke gelockert, so daß keine Sondergenehmigung notwendig ist, also Pferde zum Tunier, Geländewagen zum Gelände.
Nur wenn du gewerblich Sonntags ein Gespann bewegen willst, dann brauchst du die Ausnahmegenehmigung.
Ach ja, die Sonderregelung gilt für LKW bis 3,5 to.
Ansonsten einfach mal das Ministerium des jeweiligen Bundeslandes anmailen. Ich hab abends die Mail rausgeschickt und morgens schon die Antwort gehabt - war ich baff erstaunt, dass die sooo schnell waren.  | _________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :) |
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