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Fahrverbot an Sonntagen

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 21:56:04    Titel:
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Tordi hat folgendes geschrieben:


Fände ich spannend, woher stammt diese Info?



http://www.avd.de/startseite/service-news/news/alle-news/2010/maerz/avd/avd-fordert-ausnahmeregelung-beim-sonntagsfahrverbot/

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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 21:59:54    Titel:
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Das kenn ich, soweit waren wir auch schon auf Seite 1 dieses Threads, aber laut Rubber Duck soll es ja als Bayer möglich sein in Hessen (wo die Ausnahmeregelung wie´s scheint nach wie vor nicht gilt) Sonn- und Feiertags einen Lkw mit unter 3,5to. z.Gg. und Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken zu fahren.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 09.05.2010 22:37:38    Titel:
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Hatte ich auch schonmal gelesen,dachte es ständ darin.

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Madam_Mim
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BeitragVerfasst am: 21.06.2010 19:27:09    Titel:
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Also ich hab die Info vom Ministerim - Mail müßte ich raussuchen - dass ich mich in den entsprechenden Bundesländern schlau machen sollte, ob ich fahren darf oder nicht.

Das Fahrverbot gilt nicht für Personen, die in dem Bundesland geboren sind, sondern für die die da fahren.

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XJAlex
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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 15:33:38    Titel:
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lt. dem Punkt 18 in dem .pdf von der ersten Seite wäre aber der Transport von
einem Geländewagen zu einer Veranstaltung - wenn das zugfahrzeug ein LKW
ist - kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung - oder sehe ich das falsch?

ein paar Kollegen hier haben auch LKW als zugfahrzeug die in A zwar eigentlich
PKW sind aber wegen der Steuer als LKW laufen

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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 15:52:27    Titel:
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XJAlex hat folgendes geschrieben:
lt. dem Punkt 18 in dem .pdf von der ersten Seite wäre aber der Transport von
einem Geländewagen zu einer Veranstaltung - wenn das zugfahrzeug ein LKW
ist - kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung - oder sehe ich das falsch?

ein paar Kollegen hier haben auch LKW als zugfahrzeug die in A zwar eigentlich
PKW sind aber wegen der Steuer als LKW laufen


doch geht,mit Sammeltransporten sind wohl nicht ein Lkw mit 3,5 to gemeint, und im letzten Satz wird ja wieder auf die befreiten Kombinationen verwiesen.
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Madam_Mim
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BeitragVerfasst am: 23.06.2010 21:54:04    Titel:
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Also in NRW und in einigen anderen Bundesstaaten ist das Sonntagsfahrverbot für private Zwecke gelockert, so daß keine Sondergenehmigung notwendig ist, also Pferde zum Tunier, Geländewagen zum Gelände. rotfl

Nur wenn du gewerblich Sonntags ein Gespann bewegen willst, dann brauchst du die Ausnahmegenehmigung.

Ach ja, die Sonderregelung gilt für LKW bis 3,5 to.

Ansonsten einfach mal das Ministerium des jeweiligen Bundeslandes anmailen. Ich hab abends die Mail rausgeschickt und morgens schon die Antwort gehabt - war ich baff erstaunt, dass die sooo schnell waren. YES

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