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und es ist Sommer,
bzw. womit sich Gerichte im Sommer beschäftigen müssen

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 11:38:38    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:

DANN GEHT DER UNBEDARFTE,NICHTWISSENDE ZU SEINEM REIFENFRITZEN
ODER DER VERSTEIGERUNGSBUDE SEINES GERINGSTEN MISSTRAUENS UND
KAUFT ,,WINTERREIFEN,, ......HOFFENTLICH KANN ER SICH,
BIS ER SIE BRAUCHT,MERKEN WIE DIE DINGRT HIESSEN UND WIE SIE AUSSAHEN.
UND OB DA EINE SCHNEEFLOCKE (neuerdings) ODER M+S (früher) DRAUFSTEHT
SPIELT EIGENTLICH EINE UNTERGEORDNETE ROLLE.


Das wäre ja die "ich-bin-intelligent-und-kann-mir-selbst-helfen"-Variante, Siggi! Lt. dem Richterspruch ist dies aber dem gemeinen deutschen Michel nicht unbedingt abzuverlangen... Hau mich, ich bin der Frühling



DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
ich bin immer mit den AT oder MT gefahren, vor zwei Jahren hab ich mir dann das erste Mal "echte" Wintereifen gegönnt, mit Schneeflocke und Lammellen

ein Unterschied wie Tag und Nacht

egal wie oft da M+S drauf steht und wie die Reifen gelobt werden, ich werde in Zukunft nur noch echte Winterreifen fahren, der Grip ist unbeschreiblich im Vergleich zu den ganzen andern M+S Reifen


Ist auch meine Erfahrung: Letzten Winter AT und MT gegen nagelneue echte Winterreifen getestet, das Ergebnis ist echt beeindruckend (pro "echte" Winterreifen)!


BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
Der Verlauf des Threads demonstriert klar und deutlich, wie Gerichte zu solchen Urteilen kommen und das Maddoc es sehr passend formuliert hat.

Auch Symbole oder Kürzel nehmen dem unbedarften Bürger nicht das Denken ab. Man kann gerne darüber diskutieren, das die Vergabe der Symbole krankt, aber die Verdummung des Volkes soweit zu bestätigen, das der Autofahrer nicht zu wissen braucht, was er da für Reifen unterm Arsch hat, das ist mehr als bedenklich.

Und wie Siegbert schon sagte - wenn ich keine Ahnung habe, dann muss ich halt wo hingehen, wo Leute für´s Ahnung haben bezahlt werden (aka Fachhändler).


Das stimmt.

BlueGerbil hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Hinzukommt noch, dass man legal sommers wie winters durchaus Altreifen (ohne Risse und Beschädigungen) noch aus Zeiten fahren darf (also 80er und frühe 90er), zu denen es noch keinerlei Schnee-Kennzeichen gab!


Wer 30 Jahre alte Reifen im Straßenverkehr bewegt sollte dringend überprüft werden, ob seine geistige Verfassung zum Führen eines Fahrzeugs ausreicht...


Das ist faktisch völlig falsch! Es gibt kein vorgeschriebenes Reifenhöchstalter!
Zudem kommt mir deine Bemerkung äußerst arrogant und "amtsanmaßend" vor! Bist du denn ein amtlicher Kfz-Sachverständiger zur Prüfung der Verkehrssicherheit von Personenkraftwagen (kurz TÜV-/Dekra-/GTÜ-/KÜS-/usw.-Prüfer genannt)?
Wenn ein TÜV-Prüfer ein Fahrzeug incl. Reifen egal-wie-alt (!) für vorschriftsmäßig befindet, dann wird das auch so sein!
x-Mal so erlebt mit Fahrzeugen auf buchtstäblich steinalten (aber NICHT oder kaum rissigen!) Reifen!
Aber der "technische Sachverständige" Bluegerbil weiß es natürlich besser als einer, der sein Handwerk gelernt hat... Nee, oder?



Unab
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 11:55:48    Titel:
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dazu braucht man keinen ,,technischen sachverstand,, das sagt einem der ,,GESUNDE MENSCHENVERSTAND,, .......... Smile
sieh dir mal reifen an die 10,20oder 30 jahre alt sind...............da sind die flanken so porös da wird einen bange.
wer sowas wissentlich im strassenverkehr fährt,dem gehört nicht nur der führerschein entzogen
sondern der sollte mal zum facharzt gehen............. Ja

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 12:11:58    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:

Das wäre ja die "ich-bin-intelligent-und-kann-mir-selbst-helfen"-Variante, Siggi! Lt. dem Richterspruch ist dies aber dem gemeinen deutschen Michel nicht unbedingt abzuverlangen... Hau mich, ich bin der Frühling

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Das ist faktisch völlig falsch! Es gibt kein vorgeschriebenes Reifenhöchstalter!
Zudem kommt mir deine Bemerkung äußerst arrogant und "amtsanmaßend" vor! Bist du denn ein amtlicher Kfz-Sachverständiger zur Prüfung der Verkehrssicherheit von Personenkraftwagen (kurz TÜV-/Dekra-/GTÜ-/KÜS-/usw.-Prüfer genannt)?
Wenn ein TÜV-Prüfer ein Fahrzeug incl. Reifen egal-wie-alt (!) für vorschriftsmäßig befindet, dann wird das auch so sein!
x-Mal so erlebt mit Fahrzeugen auf buchtstäblich steinalten (aber NICHT oder kaum rissigen!) Reifen!



So die beiden Aussagen beissen sich aber etwas... einmal Selbstverantwortung einfordern und gleichzeitig über die laschen Gesetze meckern....

Was denn nu?

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 12:14:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Lemming hat folgendes geschrieben:
Wilfired75 hat folgendes geschrieben:

Das wäre ja die "ich-bin-intelligent-und-kann-mir-selbst-helfen"-Variante, Siggi! Lt. dem Richterspruch ist dies aber dem gemeinen deutschen Michel nicht unbedingt abzuverlangen... Hau mich, ich bin der Frühling

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Das ist faktisch völlig falsch! Es gibt kein vorgeschriebenes Reifenhöchstalter!
Zudem kommt mir deine Bemerkung äußerst arrogant und "amtsanmaßend" vor! Bist du denn ein amtlicher Kfz-Sachverständiger zur Prüfung der Verkehrssicherheit von Personenkraftwagen (kurz TÜV-/Dekra-/GTÜ-/KÜS-/usw.-Prüfer genannt)?
Wenn ein TÜV-Prüfer ein Fahrzeug incl. Reifen egal-wie-alt (!) für vorschriftsmäßig befindet, dann wird das auch so sein!
x-Mal so erlebt mit Fahrzeugen auf buchtstäblich steinalten (aber NICHT oder kaum rissigen!) Reifen!



So die beiden Aussagen beissen sich aber etwas... einmal Selbstverantwortung einfordern und gleichzeitig über die laschen Gesetze meckern....

Was denn nu?


beides ist Verfassungswidrig !

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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 16.07.2010 12:34:19    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
dazu braucht man keinen ,,technischen sachverstand,, das sagt einem der ,,GESUNDE MENSCHENVERSTAND,, .......... Smile
sieh dir mal reifen an die 10,20oder 30 jahre alt sind...............da sind die flanken so porös da wird einen bange.
wer sowas wissentlich im strassenverkehr fährt,dem gehört nicht nur der führerschein entzogen
sondern der sollte mal zum facharzt gehen............. Ja


Wo wohnst du denn, dass bei euch der Facharzt zuständig ist für die Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Reifens? Bei uns in Bayern ist da der Kfz-Sachverständige (anzutreffen bei TÜV, Dekra, usw. siehe oben)!
Ja Vertrau mir

Im übrigen ist in diesem Zusammenhang die Lektüre von Fachliteratur zur Wissenbildung empfehlenswert, auch im diesjährigen "alte-Reifen"-Test in der OldtimerMarkt konnte kein eindeutiges "gefährliches Reifenalter" festgestellt werden.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 12:41:39    Titel:
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Lemming hat folgendes geschrieben:
Wilfired75 hat folgendes geschrieben:

Das wäre ja die "ich-bin-intelligent-und-kann-mir-selbst-helfen"-Variante, Siggi! Lt. dem Richterspruch ist dies aber dem gemeinen deutschen Michel nicht unbedingt abzuverlangen... Hau mich, ich bin der Frühling

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Das ist faktisch völlig falsch! Es gibt kein vorgeschriebenes Reifenhöchstalter!
Zudem kommt mir deine Bemerkung äußerst arrogant und "amtsanmaßend" vor! Bist du denn ein amtlicher Kfz-Sachverständiger zur Prüfung der Verkehrssicherheit von Personenkraftwagen (kurz TÜV-/Dekra-/GTÜ-/KÜS-/usw.-Prüfer genannt)?
Wenn ein TÜV-Prüfer ein Fahrzeug incl. Reifen egal-wie-alt (!) für vorschriftsmäßig befindet, dann wird das auch so sein!
x-Mal so erlebt mit Fahrzeugen auf buchtstäblich steinalten (aber NICHT oder kaum rissigen!) Reifen!



So die beiden Aussagen beissen sich aber etwas... einmal Selbstverantwortung einfordern und gleichzeitig über die laschen Gesetze meckern....

Was denn nu?


Hääää?

Wo hab ich über lasche Gesetze gemeckert?

Als freier Bundesbürger kann man in vielen Fällen froh sein über "lasche Gesetze", die einem noch Spielraum für eigenverantwortliches Handeln lassen.

Aber eine Sanktionierung einer Winterreifenpflicht ist natürlich Humbug, wenn der Gesetzgeber nicht klar und verbindlich vorgibt, was überhaupt ein Winterreifen ist, geschweige denn eine fachlich-wissenschaftliche "Winterreifen-Prüfung" incl. einem anzeigenden Symbol existiert!
Das Ergebnis sind dann solche Richtersprüche, die auf den ersten Blick zwar ebenso Nonsens-mäßig erscheinen, im Grunde (Bestimmtheitsgebot) aber auf den gesetzlichen Missstand berechtigterweise hinweisen!
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Lemming
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 13:42:41    Titel:
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@Wilfired
Wollte damit folgendes sagen
Das ists ja, nur weil der Gesetztgeber es durch lasche Gesetzte erlaubt muss es ja nicht gut sein.
Da sich viele immer bis an die Grenze des Erlaubten herantasten muss man sich halt nicht wundern wenn diese Gesetzt eines Tages verschärft werden.

In komkreten Fall: Es gibt keim max. Alter für Reifen aber jeder weiss das die Weichmacher langsam aus dem Gummi herausgehen und der Reifen unsicherer wird.Sich dann aber trotzdem noch einen 20-30 Jahren alten Reifen aufziehen zu wollen nur weil er noch gut aussieht ist zwar erlaubt aber dumm und hat zur Folge das wenn sowas häufiger mit Konsequenzen passiert, Unfälle nämlich, der Gesetzgeber das Alter der Reifen reglementiert bund alle wieder über den Regelwahn meckern. Genauso bei den WR, wenn jeder den gesunden Menschenverstand nutzen würde bräuchte man so eine Diskussion nicht.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 14:11:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Lemming hat folgendes geschrieben:
@Wilfired
Wollte damit folgendes sagen
Das ists ja, nur weil der Gesetztgeber es durch lasche Gesetzte erlaubt muss es ja nicht gut sein.
Da sich viele immer bis an die Grenze des Erlaubten herantasten muss man sich halt nicht wundern wenn diese Gesetzt eines Tages verschärft werden.

In komkreten Fall: Es gibt keim max. Alter für Reifen aber jeder weiss das die Weichmacher langsam aus dem Gummi herausgehen und der Reifen unsicherer wird.Sich dann aber trotzdem noch einen 20-30 Jahren alten Reifen aufziehen zu wollen nur weil er noch gut aussieht ist zwar erlaubt aber dumm und hat zur Folge das wenn sowas häufiger mit Konsequenzen passiert, Unfälle nämlich, der Gesetzgeber das Alter der Reifen reglementiert bund alle wieder über den Regelwahn meckern. Genauso bei den WR, wenn jeder den gesunden Menschenverstand nutzen würde bräuchte man so eine Diskussion nicht.


Klar.

Der gesunde Menschenverstand bezieht aber auch alles mit ein, z. B. den Einsatzzweck!
Vielleicht hat es ja einen berechtigten Grund, warum der Gesetzgeber ja erlaubt, dass man auf ner 10-Oldtimer-Flotte (nur ein Beispiel! WIR haben nicht so viele Autos... Grins Heiligenschein ), die 2-3x im Jahr nur bei Trockenheit und quasi im Schritttempo bewegt werden, keine nagelneuen Reifen montieren braucht!?

Der Grund der "unbestimmten" Winterreifenpflicht jedenfalls ist meines Wissens der, dass es dem Bürger überlassen wird, bei winterlichen Verhältnissen sein Auto mit Sommerreifen ganz einfach am Parkplatz stehen zu lassen, das ist erlaubt und gefährdet niemanden!
Wer sein Auto aber auf Glatteis und Schnee bewegt, sollte zumindest alles Mögliche getan haben (z. B. Winterreifen aufgezogen), damit so wenig wie möglich passieren kann - das ist klar.
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MichaS
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 15:10:03    Titel:
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Ein, meiner Meinung nach, schon lange überfälliges Urteil.

Da hilft auch das appelieren an den gesunden Menschverstand nichts. Und die die nicht wissen was ein Winterreifen sollen aussterben.
Hmm, naja, danke auf jeden Fall das meine Frau aussterben soll.

Hier wurde ein Verordnung geschaffen, die dem Bürger vorschreibt, was er tun soll, ohne eine Möglichkeit zu schaffen, wie er das machen soll.
Wenn man Winterreifen vorschreibt, brauchts auch ein klares Erkennunsmerkmal für den Verbraucher.
M&S oder Schneeflocke sind es nicht. Was ist den nun ein Winterreifen?
Der mit Lamellen, oder vielleicht doch nicht?
Genau das bemerkt auch das Gericht in seinem Urteil:

"Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien.

Außerdem, das Problem war auch bei der Herausgabe der Verordnung schon klar.
Soweit ich das verstanden habe, ist ja nirgends von Winterreifen die Rede.
Sondern von "angepasster Bereifung".

Dann sage ich jetzt mal, im Januar bei +8 Grad auf trockener Fahrbahn, habe ich mit einem Winterreifen nicht die "angepasste Bereifung"

Alles in allem eine sehr schwammige, überflüßige Verordnung.
Sinnvoller wäre es, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Winterreifen bindend vorzuschreiben.
Dann muß es aber eine klare Vorgabe geben, was den überhaupt ein Winterreifen ist.

Viele Grüße
Micha

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Overflow
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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 16.07.2010 15:30:09    Titel:
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Das ist ein Winterreifen.



Ich finds reichlich dreist schon um diese Jahreszeit die alljährliche Winterreifendiskussion
anzufangen. Aber mal im Ernst: Haben Schneepflug-Unimogs Lamellen-Winterreifen?
Haben LKWs Lamellen-Winterreifen? Haben öffentliche Busse Lamellen-Winterreifen?
Haben Traktoren Lamellen-Winterreifen? Die angepasste Fahrweise bemerke ich im
Winter immer bei winterbereiften PKWs die mit +200kmh über die Autobahn donnern!

Nun noch ernster: Ich habe für mich festgestellt, daß ein neuer Sommerreifen im
Winter manchmal besser ist als ein 8 Jahre alter Winterreifen. Eben wegen der
bereits oben angesprochenen Weichmacher im Gummi. Also wäre es rationell
betrachtet, das Reifenverfallsdatum auf 4 Jahre zu beschränken. Andererseits gibt
es solche schwachsinnigen Regelungen wie die Reifenlärmbeschränkung, die
ordentliches Profil in Zukunft verbieten soll.

Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 16:35:48    Titel:
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Overflow hat folgendes geschrieben:
Das ist ein Winterreifen.



Ich finds reichlich dreist schon um diese Jahreszeit die alljährliche Winterreifendiskussion
anzufangen. Aber mal im Ernst: Haben Schneepflug-Unimogs Lamellen-Winterreifen?
Haben LKWs Lamellen-Winterreifen? Haben öffentliche Busse Lamellen-Winterreifen?
Haben Traktoren Lamellen-Winterreifen? Die angepasste Fahrweise bemerke ich im
Winter immer bei winterbereiften PKWs die mit +200kmh über die Autobahn donnern!

Nun noch ernster: Ich habe für mich festgestellt, daß ein neuer Sommerreifen im
Winter manchmal besser ist als ein 8 Jahre alter Winterreifen. Eben wegen der
bereits oben angesprochenen Weichmacher im Gummi. Also wäre es rationell
betrachtet, das Reifenverfallsdatum auf 4 Jahre zu beschränken. Andererseits gibt
es solche schwachsinnigen Regelungen wie die Reifenlärmbeschränkung, die
ordentliches Profil in Zukunft verbieten soll.

Winke Winke



Ich nehme an Du meinst das sarkastisch Unsicher

Dieser Reifen ist sicherlich gut im Gelände und weichem Neuschnee, aber bei Nässe, Eisglätte, und festgefahrenem Schnee sehe ich den weniger.

Ich bin jetzt paar Winter mit fast neuen BF Goodrich All-Terrain gefahren, da es bei uns nicht so viel schneit und wenn es schneit ist das Schöne weiss auch gleich wieder weg.
Kam einmal mit diesen Pneus auf festgefahrenen Schnee als wir einen Kollegen in der Deutschschweiz besuchten und da merkte man das so ein Pneu weit entfern ist von einem Winterpneu. Praktisch keine Traktion von Bremsweg nicht zu sprechen.

Jetzt habe ich BF Goodrich M/T drauf und mit denen würde ich nur auf weichem Neuschnee fahren, für den Winter müssen jetzt richtige Winterpneus drauf, auch wenn’s bei uns nicht so viel und lange Schnee hat.
Ein Schnee Tag kann reichen um die Fuhre in den Graben zu stellen. rotfl rotfl

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 17:26:57    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
dazu braucht man keinen ,,technischen sachverstand,, das sagt einem der ,,GESUNDE MENSCHENVERSTAND,, .......... Smile
sieh dir mal reifen an die 10,20oder 30 jahre alt sind...............da sind die flanken so porös da wird einen bange.
wer sowas wissentlich im strassenverkehr fährt,dem gehört nicht nur der führerschein entzogen
sondern der sollte mal zum facharzt gehen............. Ja


Wo wohnst du denn, dass bei euch der Facharzt zuständig ist für die Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Reifens? Bei uns in Bayern ist da der Kfz-Sachverständige (anzutreffen bei TÜV, Dekra, usw. siehe oben)!
Ja Vertrau mir

Im übrigen ist in diesem Zusammenhang die Lektüre von Fachliteratur zur Wissenbildung empfehlenswert, auch im diesjährigen "alte-Reifen"-Test in der OldtimerMarkt konnte kein eindeutiges "gefährliches Reifenalter" festgestellt werden.




ich kann nichts dafür das du nicht ALLES liest.............. Obskur

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 17:40:15    Titel:
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da gibts doch bestimmt einen Grund,warum der Gesetzgeber die Schneeflocke nicht genommen hat als Pflicht,sondern das M+S


alle Ganzjahresreifen dürften dann im winter nicht gefahren werden bei PKW...das hätte erst nen aufschrei gegeben..

den fahren ja in meiner Gegend ne Menge Leute

am ende isses doch so...wenn was passiert...is das Geschrei groß...also muss am besten jeder selber wissen,was er im Winter fährt als Reifen Vertrau mir

PS: wer kennt noch die alten DDR-Winterreifen,die hatten ein Profil wie die jetzigen MTs rotfl rotfl

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BeitragVerfasst am: 16.07.2010 19:02:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ja.. Grins

drum hatte sich ja der gesetzgeber nicht 100% festgelegt, wegen den dahinterstehenden Lobbygruppen Hau mich, ich bin der Frühling Im Ursprungstext sah das mal anders aus Grins

ich denke, schlussendlich wird es ein Gutachter im Einzelfall entscheiden müssen, ob es die richtigen Reifen waren bei einem Unfall. Wobei meine Versicherung sagt, dass M&S- Zeichen auf der Reifenflanke reicht dehnen völlig aus um die gesetzliche "Winterreifenpflicht" zu erfüllen.

Winke Winke
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 17.07.2010 00:04:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich versteh nicht das Ihr teilweise diesem Richter auch noch Recht gebt

es ist doch egal, ob man Winterreifen an der M+S Kennzeichnung erkennt, oder an der Schneeflocke oder einfach am Namen, XXXX Snow yyyyWintercontact usw

fakt ist nunmal das Winterreifen Pflicht sind, und dieser Trottel ist mit SOMMERREIFEN ins Schaufenster gefahren, vielleicht hilft manchen hier mal alles zu lesen

Zitat:
In dem verhandelten Fall war eine Autofahrer mit seinem Pkw auf Sommerreifen ........


also hat er das Bußgeld vollkommen zu Recht bekommen, wieso der Richter da auf einmal auf so eine Begründung kommt ist mir ein Rätsel
Zitat:
"Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" anzusehen seien.


das SOMMERREIFEN ungeeignet sind, dürfte für jeden Klar sein, bis auf den Richter, der vermutlich nur U-Bahn fährt und nedmal nen Führerschein hat
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