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Amerikanischer 4x4 in Europa - legale Ausruestung

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safari435
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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 15:35:24    Titel: Amerikanischer 4x4 in Europa - legale Ausruestung
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Ich moechte mein Auto nach Deutschland und einige andere Europaeische Lander bringen ( ca. 8 Monate). Mein 4x4 ist in den US strassenerlaubt, hat aber viele Veraenderungen. Roll cage, Bull bar, Winch, hoehergestellt und so weiter. Ist das legal in Europa. Wo kann ich darueber nachleses? Wie wisst Ihr was ihr an euren Wagen veraendern koennt?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 15:39:18    Titel:
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Es gibt da zwei verschiedene Hürden.

Wenn das Fahrzeug in D zugelassen werden soll (nur dann):

-> Müssen die Änderungen in den Fahrzeugschein übernommen werden
-> Müssen die Beleuchtungsteile (Streuscheiben etc) ein E-Prüfzeichen haben, was auf jeden Fall auswechseln bedeutet.

Wenn Du aber nur zu Besuch bist, ist alles echt easy. Wobei man mal schauen muss, wie Du zu ner "grünen" plakette kommst, um die Innenstädte befahren zu dürfen.

Die Änderungen ansich sind kein Problem, das haben ja auch einige straßenzugelassene Fahrzeuge hier. Es glt bei Besucherfahrzeugen die Regel, dass das Fahrzeug verkehrssicher sein muss.

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safari435
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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 22:53:52    Titel: grune plakete?
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Was ist eine grune plakete?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 22:57:55    Titel: Re: grune plakete?
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safari435 hat folgendes geschrieben:
Was ist eine grune plakete?


Hier in Deutschland wurde etwas ganz tolles eingeführt, über das sich 90% der einwohner riesig freuen und es jeden tag feiern (Satire): es gibt in viele größeren Städte sogenannte Umweltzonen. Die darf man nur befahren, wenn das Auto eine entsprechende Umweltplakette hat. Aber anders als üblich, braucht man zum erlangen selbiger mehr als Geld. Es gibg drei Farben rot, gelb und grün. Benziner mit Katalysator erreichen meist grün. Diesel entweder rot oder gelb oder gar keine.

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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 22:58:32    Titel:
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Bzgl. der Legalität von USA-legalen Umbauten an deinem Fahrzeug auf deutschen Straßen würde ich an deiner Stelle mal bei
- Kfz-Zulassungsstelle UND
- Polizei nachfragen.

PS: Grüne Plakette ist der Aufkleber auf der Windschutzscheibe, den du brauchst, damit du straflos in die Umweltzonen versch. deutscher Großstädte (und 1 Minikleinstadt: Pleidelsheim) fahren darfst. Jeder (in D anerkannte) G-Kat-Benziner kriegt die gegen 5 € Aufkleber-Gebühr, ebenso Diesel, die gewisse bestimmte Schadstoffklassen erreichen (welche das sind, hat mich als nicht-Diesel-Fahrer noch nie interessiert).
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kato
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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 23:03:04    Titel:
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Also als Tourist darfst du wohl überall fahren wo du willst!
Denke nicht das dir irgendjemand Probleme wegen grüner Zone machen wird! Naja
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flashman
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BeitragVerfasst am: 23.09.2010 23:06:21    Titel:
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kato hat folgendes geschrieben:
Also als Tourist darfst du wohl überall fahren wo du willst!


Ich glaub nicht Unsicher

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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 09:43:57    Titel:
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So weit ich weiß brauchen auch ausländische Touristen die blöden Dinger! In wie weit das dann wirklich verfolgt wird..keine Ahnung!

Hier gibt´s Infos: http://www.inar.de/blog/technik--co/20071217/umweltplakette-jetzt-auch-fuer-auslaendische-gaeste-und-ihre-autos.html

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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 10:10:46    Titel:
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Wende Dich mal an den ADAC.
Es gibt hier Grenzversicherungen (max. 12 Monate) und andere Sonderregelungen die den Betrieb eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland für eine befristete Zeit erlauben.

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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 11:04:12    Titel:
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für die technische Seite gibt es keine erwähnenswerten Einschränkungen, für die Zoll und die Kraftfahrzeugsteuer darf das Fahrzeug bis zu einem Jahr hier benutzt werden, mit der Einschränkung das keiner der seinen Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft(Zoll)/Deutschland(Kfz Steuer) hat das Fahrzeug benutzt.
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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 11:50:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Offtopic:

Wie kann DAS gehen?

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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 14:58:21    Titel:
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Oilworker hat folgendes geschrieben:
Wende Dich mal an den ADAC.
Es gibt hier Grenzversicherungen (max. 12 Monate) und andere Sonderregelungen die den Betrieb eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland für eine befristete Zeit erlauben.


Die Eingangsfrage war nicht bzgl. Steuer und Versicherung und Zoll gemeint (da gibt´s Übergangsfristen, bis das Fahrzeug dann tatsächlich auch in D zur Kasse gebeten wird), sondern die Frage nach Umbauten, die im Ausland zwar legal sind, aber nicht in Deutschland.

Dazu gibt´s aktuell nen Thread auf volvoniacs.de (Volvo-Forum), die meinen dort (angeblich aus eigenen Erfahrungswerten), dass Umbauten eines ausländischen Fahrzeugs auch in D erlaubt sein müssen.
Weiß net, ob das wirklich so ist, fände ich persönlich aber total hirnrissig! Ich muss doch als Ausländer auf Besuch in D mein Fahrzeug net extra nach den deutschen Gesetzen umbauen lassen oder wie!? Obskur
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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 15:05:54    Titel:
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ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
für die technische Seite gibt es keine erwähnenswerten Einschränkungen, für die Zoll und die Kraftfahrzeugsteuer darf das Fahrzeug bis zu einem Jahr hier benutzt werden, mit der Einschränkung das keiner der seinen Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft(Zoll)/Deutschland(Kfz Steuer) hat das Fahrzeug benutzt.


Die Übergangsfrist von 1 Jahr gilt nur zulassungstechnisch (§ 20 Abs. 1 und 6 FZV), nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz darf man nur 6 Monate in D ohne Kfz-Steuer-Entrichtung fahren (§ 3 KraftStG)!
Zwischen den EU-Ländern gibt´s Steuer-Abkommen, da ist das unproblematisch, aber für ein Non-EU-Land-zugelassenes Auto muss wohl lt. Kraftfahrzeugsteuergesetz ab dem 7. Monat Steuer abgeführt werden.
In D zugelassen muss das ausländische Fahrzeug aber erst spätestens nach 1 Jahr.

Das würde praktisch bedeuten, dass man für sein in USA oder Indien oder Afrika oder sonstwo zugelassenes Fahrzeug ZUSÄTZLICH zum Heimatland dann in D auch noch Kfz-Steuer bezahlen muss, nämlich vom 7. bis zum 12. Monat.

Auf eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage an Kfz-Zulassungsstelle und Finanzamt, wie das praktisch dann ablaufen soll, warte ich heute noch.
Pikanterweise hab ich nämlich in meinem Fall ein tolles Schmankerl eingebaut, daran knabbern die betreffenden Beamten wohl noch heute:
Das Beispielfahrzeug (aus dem wahren Leben) ist im Ausland als steuerfreier Oldtimer zugelassen. In D muss es ja bis 12 Monate nicht umgemeldet/zugelassen werden. Würde dann aber vom Alter her nicht als Oldie, sondern als Lkw oder Pkw zugelassen werden.
Aber nach 6 Monaten muss Kfz-Steuer in D abgeführt werden.

So, meine Frage war also: Welche Kfz-Steuer muss ich nach 6 Monaten in D abführen: Pkw oder Lkw oder Oldtimer?

PS: Die Sache mit dem Wohnsitz steht aber im Gesetz so, dass der Fahrzeughalter keinen Wohnsitz in D haben darf, wenn ich mich recht erinnere. Aber ich guck mal bei Gelegenheit nach, ob sich das auch auf den Fahrzeugnutzer bezieht...
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grafe
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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 15:19:21    Titel:
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ein tourist aus dem ausland darf nicht in die umweltzone ohne aufkleber?
wie soll denn das funktionieren? da muss jeder, der hier in D mal durchfährt um in berlin zu pinkeln in die werkstatt und so nen kleber kaufen? Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 15:21:41    Titel:
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@safari435

am wichtigsten ist ein ebestätigung deiner versicherung, dass das auto auch in europa bzw in den bestimmten ländern versichert ist.
umbauten sind da denke ich zweitrangig, wenn du eine ordentliche amerikanische zulassung vorweisen kannst und das auto offensichtlich einigermassen fahrtüchtig ist. das sehe ich nicht als problem.

stelle doch mal ein bild des autos hier ein, damit man weiss worum es geht. ihr amis habt ja manchmal doch eher ungewöhnliche umbauten rotfl

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