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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 15:46:37    Titel:
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grafe hat folgendes geschrieben:
ein tourist aus dem ausland darf nicht in die umweltzone ohne aufkleber?
wie soll denn das funktionieren? da muss jeder, der hier in D mal durchfährt um in berlin zu pinkeln in die werkstatt und so nen kleber kaufen? Hau mich, ich bin der Frühling


Ja Ja
Und die Anzeigetafeln auf den Autobahnen warnen mehrsprachig davor. Unsicher

Andererseits ist es auch völlig egal, da Dich der Bussgeldbescheid eher nicht juckt YES

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 16:01:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
grafe hat folgendes geschrieben:
ein tourist aus dem ausland darf nicht in die umweltzone ohne aufkleber?
wie soll denn das funktionieren? da muss jeder, der hier in D mal durchfährt um in berlin zu pinkeln in die werkstatt und so nen kleber kaufen? Hau mich, ich bin der Frühling


Ja Ja
Und die Anzeigetafeln auf den Autobahnen warnen mehrsprachig davor. Unsicher

Andererseits ist es auch völlig egal, da Dich der Bussgeldbescheid eher nicht juckt YES


Mensch, Flashi, hast du ein Rückgrat: Obwohl sich alle drüber wundern, vertrittst du weiterhin tapfer deine (amtlich richtige) Aussage! Respekt

Jaja, als Faustregel kann man sich im dt. Bürokratendschungel immer merken: Es gilt (fast) immer diejenige mehrere Möglichkeiten, die am unlogischsten und unbequemsten und teuersten ist! Vertrau mir

Thema: "Bußgeldbescheid, Wohnsitz im Ausland und Juckreiz oder nicht":
Jo, den Safari mit Wohnsitz in USA wird ne Verwarnung net jucken (nur n Strafbefehl, den würden "wir" am Flughafen für ihn sauber aufheben für die Ausreise oder nächste Einreise Zwinker Ätsch ), als EU-Bürger juckt´s einen seit neuerdings aber ganz gewaltig, die Zeiten, in denen meine herzallerliebste Mama mit Wohnsitz in D ohne Angst und (in D) unverfolgbar mit 210 km/h über italienische Autobahnen düsen konnte, ist längst vorbei - das war noch ne schöne Zeit, als wir EU-Bürger die Knöllchen der anderen EU-Länder sammeln oder unsere Toilette damit tapezieren konnten! Love it
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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 16:25:51    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
für die technische Seite gibt es keine erwähnenswerten Einschränkungen, für die Zoll und die Kraftfahrzeugsteuer darf das Fahrzeug bis zu einem Jahr hier benutzt werden, mit der Einschränkung das keiner der seinen Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft(Zoll)/Deutschland(Kfz Steuer) hat das Fahrzeug benutzt.


Die Übergangsfrist von 1 Jahr gilt nur zulassungstechnisch (§ 20 Abs. 1 und 6 FZV), nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz darf man nur 6 Monate in D ohne Kfz-Steuer-Entrichtung fahren (§ 3 KraftStG)!




ich hab Dir mal die Nummer 13. des besagten Paragraphen kopiert.

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden
Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die
Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von
Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;


Ja es war nicht danach gefragt, es hat auch keiner nach der Umweltplakette gefragt, aber im Gegensatz zu der Ordnungswidrigkeit wenn der TE ohne Plakette in der Umweltzone erwischt wird kostet der Entzug aus der Vorübergehenden Verwendung, so nennt sich das Zollverfahren wenn ein Ausländer hier mit seinem Pkw fährt, richtig Geld in der Höhe wie die Abgaben fällig sind bei einem normalen Import, von einer eventuellen Bussgeld oder strafrechtlichen Ahndung ist da noch keine Rede.
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BeitragVerfasst am: 24.09.2010 16:47:58    Titel:
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ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
für die technische Seite gibt es keine erwähnenswerten Einschränkungen, für die Zoll und die Kraftfahrzeugsteuer darf das Fahrzeug bis zu einem Jahr hier benutzt werden, mit der Einschränkung das keiner der seinen Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft(Zoll)/Deutschland(Kfz Steuer) hat das Fahrzeug benutzt.


Die Übergangsfrist von 1 Jahr gilt nur zulassungstechnisch (§ 20 Abs. 1 und 6 FZV), nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz darf man nur 6 Monate in D ohne Kfz-Steuer-Entrichtung fahren (§ 3 KraftStG)!




ich hab Dir mal die Nummer 13. des besagten Paragraphen kopiert.

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden
Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die
Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von
Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;



Hab grad mal einen Teil des Schriftverkehr von damals gefunden, als ich mich mit Kollegen der Lapo und mit nem Kfz-Steuer-Finanzbeamten über die Thematik "Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs im Inland" akut unterhalten hatte. Du hast recht, für beide Gesetze gilt die 1-Jahres-Frist.

Der Punkt mit der evtl. "doppelten Kfz-Steuer-Zahlung" (einmal im Ausland, einmal in D innerhalb dieser 1-Jahres-Frist, nach der das Auto ohnehin in D zugelassen werden muss) war damals net auf einen Unterschied in den Fristen bezogen (sind ja gleich), sondern auf den Passus, dass nur Personen, die ihren Wohnsitz NICHT in D haben, ein nicht in D zugelassenes Fahrzeug vorübergehend steuerfrei nutzen können.
Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, aber der Halter oder Nutzer in D wohnhaft ist, gilt für ihn die Steuerbefreiung nicht.
Da war eben damals (und ist es immer noch) die Frage, nach welchem Steuersatz in D er dann bemessen wird bei seinem im Ausland zugelassenen Fahrzeug (Pkw, Lkw oder Oldtimer).

Wie auch immer, der Safari will bestimmt net solange in D fahren, dass irgendeine (nichtvorhandene?) 6-oder-12-Monatsfrist ne Rolle spielen würde, also spielt´s für diesen Thread hier keine Rolle (ärgert mich aber persönlich, ich lass mich net gern für dumm verkaufen, von den Behörden schon gleich gar net, das hat Gründe, die net in ein öffentliches Forum gehören).
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BeitragVerfasst am: 08.10.2010 21:40:03    Titel:
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grafe hat folgendes geschrieben:
ein tourist aus dem ausland darf nicht in die umweltzone ohne aufkleber?
wie soll denn das funktionieren? da muss jeder, der hier in D mal durchfährt um in berlin zu pinkeln in die werkstatt und so nen kleber kaufen? Hau mich, ich bin der Frühling


Ja das ist tatsächlich so - JEDES Fahrzeug das in so eine Zone rein will braucht dieses Pickerl.
Die kann man sogar hier in der Schweiz (zb. bei TCS) bestellen. Hau mich, ich bin der Frühling
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 08.10.2010 21:47:54    Titel:
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Zitat:
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden
Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die
Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von
Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
;


Seit wann hat ein Tourist seinen Wohnsitz in Deutschland?

Wiso verwirrt ihr den Mann so?

Er darf uneingeschränkt sein in USA zugelassenenes Fahrzeug im gesamten europäischen Raum benutzen - UNEINGESCHRÄNKT.

Genauso wie auch wir unsere Autos uneingeschränkt in den USA benutzen dürfen wenn wir als Touristen da einreisen.

Ob er nun in Deutschland ne Plakette, in Österreich ein Pickerl, in der Schweiz eine Vignette oder in Südeuropa einfach ne Kreditkarte braucht ist in dem Zusammenhang und dieser Fragestellung völlig irrelevant.

Gaaaaanz einfach. Winke Winke

Grüessli
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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.10.2010 21:48:39    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
grafe hat folgendes geschrieben:
ein tourist aus dem ausland darf nicht in die umweltzone ohne aufkleber?
wie soll denn das funktionieren? da muss jeder, der hier in D mal durchfährt um in berlin zu pinkeln in die werkstatt und so nen kleber kaufen? Hau mich, ich bin der Frühling


Ja Ja



Find ich ehrlich gesagt auch richtig und konsequent!



(Heißt nicht, dass ich die Dinger gut finde)

_________________
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"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams
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xt600tenere
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BeitragVerfasst am: 08.10.2010 22:19:48    Titel:
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1.Wenn das Fzg den Richtlinien des Heimatlandes entspricht,darf es hier genutzt werden.
2.Es muß versichert sein.
3.Grüne Plakette auch für Besucher Pflicht.
4.Länger als ein halbes Jahr in D innerhalb eines Kalenderjahres mit Wohnsitz in D -FzG versteuern, ummelden,umrüsten.
5.Umgehung von 4.-Kurzer Grenzübertritt in Nachbarland und manist gerade erst neu angekommen.
6.Auch fremde Personen dürfen das KFZ fahren,jedoch nur weisungsgebunden im Auftrag des Halters "gelegentlich" nicht regelmäßig-sonst heißt das Steuerbetrug.
Hoffe es hilft
Gruß
XT600Tenere
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BeitragVerfasst am: 08.10.2010 22:41:34    Titel:
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Ozymandias hat folgendes geschrieben:
Zitat:
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden
Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die
Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von
Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
;


Seit wann hat ein Tourist seinen Wohnsitz in Deutschland?

Wiso verwirrt ihr den Mann so?

Er darf uneingeschränkt sein in USA zugelassenenes Fahrzeug im gesamten europäischen Raum benutzen - UNEINGESCHRÄNKT.

Genauso wie auch wir unsere Autos uneingeschränkt in den USA benutzen dürfen wenn wir als Touristen da einreisen.

Ob er nun in Deutschland ne Plakette, in Österreich ein Pickerl, in der Schweiz eine Vignette oder in Südeuropa einfach ne Kreditkarte braucht ist in dem Zusammenhang und dieser Fragestellung völlig irrelevant.

Gaaaaanz einfach. Winke Winke

Grüessli


Nein, so ganz einfach ist es eben nicht!

Dein "UNEINGESCHRÄNKT" (siehe oben) stimmt NICHT, hier sind die Einschränkungen (bei der Benutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in D):
- der Halter oder auch der Nutzer darf keinen Wohnsitz in D haben!
- die Nutzung in D ist begrenzt auf lt. Gesetz 1 Jahr, allerdings hatten wir in der Diskussion mit Kollegen von der Landespolizei irgendwo ne Auslegung gefunden, wonach schon bei einer Nutzung von über 6 Monaten in Deutschland von einem "regelmäßigen Standort in Deutschland" ausgegangen wird und somit das Auto in Deutschland zugelassen werden muss.
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Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
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6. Cube Attention
7. Hackbrett Killer
BeitragVerfasst am: 09.10.2010 22:34:40    Titel:
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kato hat folgendes geschrieben:
Also als Tourist darfst du wohl überall fahren wo du willst!
Denke nicht das dir irgendjemand Probleme wegen grüner Zone machen wird! Naja


Dann komm mal zur nächsten Messe nach Hannover...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 10.10.2010 23:13:12    Titel:
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Zitat:
- der Halter oder auch der Nutzer darf keinen Wohnsitz in D haben!



Hallo Wilfried - AUFWACHEN Heiligenschein

Er ist Tourist, TOURIST, als Tourist hat man keinen Wohnsitz in Deutschland, man ist auf der durchreise.
Und das halbe Jahr ist sowas von Makulatur, DU kannst ihm als Polizist ja eh nie beweisen dass er UNUNTERBROCHEN in Deutschland war - also ist das Gesetz toter Buchstabe, wie so viele andere. Hau mich, ich bin der Frühling

Hört doch auf ständig solchen Sondermüll auszugraben, das bringt doch nix, das verwirrt bloss die Fragenden, wahrscheinlich liest er eh längst nicht mehr mit weils im zu ...... wurde.

Grüessli Ozy


Nachtrag; dieses Gesetz gibts nebenbei in jedem anderen Land auch dass man als Bewohner kein Fahrzeug aus dem Ausland fahren darf, das ist nicht speziell deutsch sondern usus.
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mipi
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1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM
BeitragVerfasst am: 11.10.2010 14:39:21    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Oilworker hat folgendes geschrieben:
Wende Dich mal an den ADAC.
Es gibt hier Grenzversicherungen (max. 12 Monate) und andere Sonderregelungen die den Betrieb eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges in Deutschland für eine befristete Zeit erlauben.


Die Eingangsfrage war nicht bzgl. Steuer und Versicherung und Zoll gemeint (da gibt´s Übergangsfristen, bis das Fahrzeug dann tatsächlich auch in D zur Kasse gebeten wird), sondern die Frage nach Umbauten, die im Ausland zwar legal sind, aber nicht in Deutschland.

Dazu gibt´s aktuell nen Thread auf volvoniacs.de (Volvo-Forum), die meinen dort (angeblich aus eigenen Erfahrungswerten), dass Umbauten eines ausländischen Fahrzeugs auch in D erlaubt sein müssen.
Weiß net, ob das wirklich so ist, fände ich persönlich aber total hirnrissig! Ich muss doch als Ausländer auf Besuch in D mein Fahrzeug net extra nach den deutschen Gesetzen umbauen lassen oder wie!? Obskur



frag mal die tiefer,lauter Fraktion mit d-Kennzeichen, wenn sie am Wörthersee ihre Taferl abgeben... Antwort: du mußt.

_________________
Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.

Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert

und einen 2015er Mazda3
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 11.10.2010 21:55:07    Titel:
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Interessant, jetzt haben wir also von mehreren Leuten völlig entgegengesetzte Statements gehört:
Die einen sagen, der "Touri-Ami" (damit meine ich das Auto) muss NICHT nach deutschen Gesetzen umgebaut werden, wenn er sich auf deutschen Straßen bewegt.
Die anderen sagen, er muss schon.

Bin gespannt, welches von beiden Weisheiten sich als wahr herausstellt!

Smile
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 12.10.2010 13:38:18    Titel:
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mipi hat folgendes geschrieben:
...
mit d-Kennzeichen, wenn sie am Wörthersee ihre Taferl abgeben... Antwort: du mußt.


Kennzeichen abgeben im Ausland?

Wie soll denn das gehen?
Seit wann können A-Behörden D-Zulassungen einkassieren?

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Ich weiß nur daß hier in der Gegend einige US-Fahrzeuge mit ihrer US-Zulassung legal rumfahren, und denen ist die StVZO sowas von wurscht...

Es sind GI's, die hier stationiert sind, die haben sogar nen Wohnsitz in D, zumindest vorübergehend.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


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Toxic4x4
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BeitragVerfasst am: 12.10.2010 13:38:49    Titel:
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selbstverständlich darf ein Tourist mit einem in seinem Land legalen Fahrzeug in D oder irgendwo anders auf dieser Kugel fahren, solange nicht eine unmittelbare Gefahr von diesem Fahrzeug ausgeht!

Ausnahme: Rechtslenkerfahrzeuge in Linkslenkerländern (bzw anders herum), da müssen die Scheinwerfer so verändert sein, das entgegen kommende Fahrzeuge nicht geblendet werden (da isse wieder, die unmittelbare Gefahr)

Die mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände sind wiederum national geregelt, siehe Warnweste oder auch Verbandtasche für Motorräder in Ö.

Gruß,
Andreas
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