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Zulassungfrage
...wer wie was...warum weshalb warum

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ÜzPick
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BeitragVerfasst am: 28.09.2010 21:09:50    Titel: Zulassungfrage
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ich habe für kleines Geld einen kleinen 300 kg Anhänger von Westfalia einem Bauern unterm Apfelbaum aus den Rippen geleiert. Dieser Anhänger wurde am 7. Oktober 2009 abgemeldet, angeblich endgültig??, und Tüv ist im September 2009 abgelaufen....so wenn ich das Dingens wieder in den Verkehr bringen will wie muss ich was machen...muss ich das innerhalb eines Jahres ( also 7-Okt 2010) machen,oder gibt es das nicht mehr....ist es ein normaler Tüv oder eine Vollabnahme oder ist alles anders und nicht mehr wie früher....

wer weiß was und kann mir was sagen....

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Coyote
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BeitragVerfasst am: 28.09.2010 21:17:23    Titel:
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Ganz normal TÜV machen und ab dafür!
Die §21er gibts nur noch bei Importen. ;)

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 28.09.2010 21:52:15    Titel:
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den §21 gibt es nach 8 Jahren.

Endgültig abgemeldet bedeutet eigentlch auch §21 weil der Hänger bürokratisch nicht existiert und mit Hilfe de §21 eine Neuerfassung erfolgt.

Eine endgültige Abmeldung sollte im Brief (wen vorhanden) vermerkt sein. Die "endgültige Abmeldung§ war auch an den alten Briefen erkentlich in dem denem die Ecken ab/eingeschnitten wurden

Hast den Papiere dazu ? Dann ist es doch zu erkennen ?

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BeitragVerfasst am: 28.09.2010 23:03:18    Titel:
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Hallo

wenns nicht eilt würde ich mit dem TÜV warten, wenn Du jetzt oder im Oktober TÜV machst, bekommst nur ein Jahr, wenn ihn ab Nov machst, bekommst wieder 2 Jahre

früher gab es vorübergehende Stilllegung und Endgültige, mitlerweile wird das nicht mehr gemacht, sondern einfach Stillgelegt und fertig, das verfällt auch nicht mehr nach einem Jahr wie früher, sondern bleibt 7 Jahre gültig, so lange bleibt die FIN beim KBA gespeichert und eine Wiederzulassung ist dann kein Problem

leider gibts noch ein paar alteingesessene auf den Zulassungsstellen, die auf Wunsch dem Brief immer noch gerne die Ecke abschneiden, dann mußt halt zusätzlich nen neuen Brief beantragen, der Rest bleibt sich gleich,

entweder mit roter Nr zum TÜV, und HU machen, bzw Datenblatt erstellen, wenn der Brief entwertet ist, dann Zulassungsstelle und anmelden

oder Teilanmeldung machen, wenn Brief noch da und ok ist, dann bekommst Kennzeichen und nen vorläufigen Schein, damit kannst dann zum TÜV fahren, anschliessend nochmal zur Zulassung und den Rest erledigen, wobei die Variante glaub ich dem gelben Kurzzeitkennzeichen zum Opfer gefallen ist, weiß nicht genau ob das noch so geht, außerdem handhabt das jede Zulassungsstelle anders, also am besten dort fragen, wenn den Brief hast und weißt was Sache ist

Gruß Mani

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ÜzPick
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 06:54:52    Titel:
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soweit mal danke...den Brief und alten Schein habe ich noch, es sind keine Ecken abgeschnitten....soweit alles komplett......also ihr meint warten, normalen Tüv- evt- mit Kurzzeitkennzeichen- und anmelden?!

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 07:01:47    Titel:
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mit dem warten ist so eine Sache. Hier in Berlin funktioniert das nicht. Es wird der TÜV-Zyklus eingehalten, generell.

und wenn du das alte Nummernschild noch hast brauchst auch keine Kurzzeitnummer, sondern nur Versicherungsbestätigung, ominöse EVB-Nummer, und kannst damit zum TÜV und Zulassung

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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 07:30:09    Titel:
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ja nö...leider habe ich das alte Kennzeichen nicht mehr.....

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 09:38:02    Titel:
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Wieso warten? Wenn Du mit nem abgemeldeten Hänger zum TÜV fährst (wie auch immer :D ) und ne neue HU draufmachst, gilt die zwei Jahre, ferdisch! Wie lange die "originale" HU abgelaufen is oder war, is doch wurscht...

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 09:40:44    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Wieso warten? Wenn Du mit nem abgemeldeten Hänger zum TÜV fährst (wie auch immer :D ) und ne neue HU draufmachst, gilt die zwei Jahre, ferdisch! Wie lange die "originale" HU abgelaufen is oder war, is doch wurscht...


da hast natürlich recht. Den Hinweis mit "abgemeldet" ignoriert

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Kini
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 09:49:30    Titel:
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Und für "mit Anhänger zum TÜV" brauchst nicht mal ne Zulassung.


Kini

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 10:30:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Findet sich alles in der FZV §10:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 10:44:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Findet sich alles in der FZV §10:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden



hat Er keins



Donald Dark hat folgendes geschrieben:
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "



sowas macht die Zulassungstelle hat das schon jemand erlebt?
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 11:27:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

also bei uns geht es nicht (mehr)..im Zulassungsbezirk ohne erfasstes Kennzeichen, ungestempelt direkt (auf kürzestem Weg) zum TÜV und danach zur Zulassungstelle zu fahren. Keine Möglichkeit der Ausreden bei Verkehrskontrollen.

Wir müssen den normalen "Behördenweg" mit dem Kurzkennzeichen gehn. Wie es in anderen bezirken is, weiss ich nicht. Aber bei uns wurde das gnadenlos ausgenutzt.
Fahrzeug is ja nicht versichert und auch noch nicht erfasst. Und da wurden in dem Zustand auch schon mal "Umwege" gefahren und TÜV, die Zulassungstelle erst zum Schluss gemacht. Vorher andere Sachen erledigt. Hau mich, ich bin der Frühling


Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 11:39:07    Titel:
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Naja, das is dann freilich blöd, solche erwischmer hier auch immer wieder...

Aber die FZV is eigentlich bundeseinheitlich bindend. Wenn allerdings ne Zulassungsstelle Vorabzuteilungen ausschliesst, isses natürlich hinfällig, klar...

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BeitragVerfasst am: 29.09.2010 13:05:10    Titel:
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Ich hab von Zulassugsstelle und TÜV übereinstimmend die Aussage gekriegt, daß mit kein Kennzeichen zugeteilt wird, solange kein TÜV drauf ist (früher haben die das gemacht, aber halt nicht gestempelt). Ich soll mit dem nicht zugelassennen Anhänger zum TÜV fahren, das wäre nämlich so vorgeschrieben und erlaubt.

Hab ich dann auch gemacht.


Kinib

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