 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 13.10.2010 07:52:34 Titel: |
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Morgen,
soweit ich weiß, gibt (gab?) es nie eine Vorschrift, die das Fahren ohne Windschutzscheibe o. Türen prinzipiell untersagt.
Das bedeutet aber nicht, daß man einfach so Türen abmontieren darf oder die Scheibe herunterklappen darf. Man verändert ja das Fahrzeug damit.
Die LJs sind z.b. auch ohne Türen verkauft worden, beim SJ sind sie Bestandteil des Fahrzeugs. Wegschrauben, was zum Auto gehört, darf man halt nicht einfach so. Durch eine runtergeklappte Scheibe entstehen scharfe Kanten und überstehende Befestigungsteile. Darin mag der Grund liegen, daß Hersteller das ausdrücklich untersagen.
Wenn´s eingetragen ist, ist ja alles gut.
In der Regel fragt kein Ordungshüter nach, ob entfernte Türen bei einem offenen Geländewagen legal sind. Man denk ja normalerweise "bei Jeeps gehört das so".
Bei einer genauen Kontrolle oder gar einem Unfall mag das anders aussehen.
Grüße Stephan | |
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