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TÜV-Rückdatierung auch bei Abmeldung/1 Jahr Fristüberschreitung?
Auto abmelden + mind. 1 Jahr später neue HU - Rückdatierung?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5429 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.10.2010 15:13:33    Titel: TÜV-Rückdatierung auch bei Abmeldung/1 Jahr Fristüberschreit
 Antworten mit Zitat  

Servus liebe Automobilliebhaber!

Dass die neue HU-Plakette bei Überschreiten der Fälligkeit um mehrere Monate rückdatiert wird auf "alte Fälligkeit plus übliche Frist 2 Jahre", ist mir bekannt.
(Auch dass das in Hessen nicht mehr praktiziert wird, ist mir bekannt - ich wohne aber in Bayern, und normalerweise bin ich auch froh und glücklich damit)

Was passiert aber bei folgendem konkreten Beispiel (Anekdote aus dem wahren Leben eines "fahrbereite-Schrotthaufen-Sammlers" Supi ):

Pünktlich kurz nach der HU-Fälligkeit unseres Dienstältesten (Volvo 264, Erstzulassung 1976) ergab sich so nebenbei noch ein Frontalcrash mit preislich etwa gleichgeschätztem Schaden wie die neue HU kosten würde.
Wären also grob geschätzt für Unfallbehebung UND neue HU 1000-1500 € nötig (Anmerkung der Redaktion: Das Auto selbst kostete 500 €).

Nun denke ich mir (da ich ja noch ähem "ein paar" andere Autos habe und die Kiste nicht lebensnotwendig brauche) als alter Beamter: Abmelden, abwarten und erst mal in Ruhe Kaffee trinken. Zumindest die Kennzeichen mit der längst überfälligen HU-Fälligkeit runter und das rollende Häufchen Elend in die Tiefgarage, neben den Rolls-Royce vom norwegischen Nachbarn und dem neuesten Ankömmlung dort, einem irgendwas-70er-Lancia-Beta.

Nächstes Jahr im Sommer werde ich meinen kleinen Sohn und nen fetten Hammer schnappen und wir dengeln das Ding quasi als Beamtensohn-Lehrstück so gut es geht wieder zusammen.
Zur HU-Vorfahrt ginge es dann also erst 1 Jahr später wie die alte Fälligkeit war, vielleicht sogar fast 2 Jahre später, mal sehen, wie ich dazukomme (und meistens schaffe ich außer Forums-Surfen fast gar nix... Heiligenschein ).

Welche HU-Laufzeit krieg ich dann - angenommen - nächstes Jahr im Sommer verpasst?
- Rückdatiert auf 7/2010 plus 2 Jahre? Ergäben dann ab HU-Termin 7/2011 also nur´n schlappes 1 Jährchen!
- Die vollen 2 Jahre Gültigkeit ab neuer HU, wenn ich nachweisen kann, dass das Auto in der Zwischenzeit ja abgemeldet war?
- Oder ne völlig neue Lösung, auf die ich in meinen kühnsten Träumen grad net draufkomm?

Vielen Dank für eure kreative Mithilfe!

Ergebenst
Euer Willi
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Forcierer
Der Schläfer
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 15:46:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

bei meinem Moped ist der TÜV seit 2007 abgelaufen. Wenn ich da neu TÜV mache ist der ja schon wieder abgelaufen. Hau mich, ich bin der Frühling Muss ich dann 2x TÜV machen? Unsicher

PS: war immer angemeldet.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5429 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.10.2010 17:24:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Forcierer hat folgendes geschrieben:
bei meinem Moped ist der TÜV seit 2007 abgelaufen. Wenn ich da neu TÜV mache ist der ja schon wieder abgelaufen. Hau mich, ich bin der Frühling Muss ich dann 2x TÜV machen? Unsicher

PS: war immer angemeldet.


EBEN. Genau DAS ist die Frage - DU hast es nur etwas kompakter-knackiger ausgedrückt als ich!
Respekt
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grijo
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:01:17    Titel:
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Ich hatte beim Motorrad folgenden Fall:

TÜV war 03/2007 abgelaufen,
dann 09/2008 zum TÜV gefahren Prüfung bestanden und TÜV nur bis 03/2009 bekommen,
also für ca. ein halbes Jahr.

Bin dann nochmals vorn rein und habe gleich nochmal eine Prüfung beantragt und bezahlt.
Da das Motorrad nun TÜV hatte gab es zwei Jahre zum aktuellen Datum "dazu", also bis 09/2010.

Mengenrabatt gab es leider nicht, obwohl der Prüfer keine Prüfung durchgeführt hat.

Gruss,
Joachim
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grijo
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:03:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Forcierer hat folgendes geschrieben:
bei meinem Moped ist der TÜV seit 2007 abgelaufen. Wenn ich da neu TÜV mache ist der ja schon wieder abgelaufen. Hau mich, ich bin der Frühling Muss ich dann 2x TÜV machen? Unsicher

PS: war immer angemeldet.


So wie ich es weiß bekommt man, wenn der TÜV mehr als 2 Jahre abgelaufen ist,
die 2 Jahre ab dem aktuellen Datum.

Nur wenn die 2 Jahre noch nicht vorbei sind wird zurückdatiert.

Gruss,
Joachim
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Henning
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:08:33    Titel:
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grijo hat folgendes geschrieben:

So wie ich es weiß bekommt man, wenn der TÜV mehr als 2 Jahre abgelaufen ist,
die 2 Jahre ab dem aktuellen Datum.

Nur wenn die 2 Jahre noch nicht vorbei sind wird zurückdatiert.

Gruss,
Joachim


So ist auch meine Info, was zugelassene Fahrzeuge betrifft Ja

Deshalb kann ich jetzt beruhigt mit dem Anhänger zum TÜV fahren (09/2008 abgelaufen) rotfl

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Gruß ........................
Henning
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:14:53    Titel:
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Dachte ich auch!
Hat der mich vor jahren doch glatt 2 mal bezahlen lassen! Wut
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grijo
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:23:52    Titel:
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Dachte ich auch!
Hat der mich vor jahren doch glatt 2 mal bezahlen lassen! Wut


Das würde ja bedeuten, wenn ein Auto 10 Jahre rumstand, dann muß ich 5x die Gebühren für den TÜV bezahlen........ Nee, oder?


Da hat er dich bestimmt über Ohr gehauen - der TÜV will ja auch leben Hau mich, ich bin der Frühling
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Henning
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:28:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Gerade mal beim TÜV-Nord geschaut:

Zitat:
Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.


Also Willi, meld ab den Karren Ja

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Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5429 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:28:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

grijo hat folgendes geschrieben:
Ich hatte beim Motorrad folgenden Fall:

TÜV war 03/2007 abgelaufen,
dann 09/2008 zum TÜV gefahren Prüfung bestanden und TÜV nur bis 03/2009 bekommen,
also für ca. ein halbes Jahr.

Bin dann nochmals vorn rein und habe gleich nochmal eine Prüfung beantragt und bezahlt.
Da das Motorrad nun TÜV hatte gab es zwei Jahre zum aktuellen Datum "dazu", also bis 09/2010.

Mengenrabatt gab es leider nicht, obwohl der Prüfer keine Prüfung durchgeführt hat.

Gruss,
Joachim


Das is ja völlig verrückt! Da wiehert der deutsche Amtsschimmel! Respekt Nee, oder?




Henning hat folgendes geschrieben:
So ist auch meine Info, was zugelassene Fahrzeuge betrifft Ja



Wobei sich ja schon grundsätzlich die Frage stellt: Spielt es für die Frist bzw. die Fristrückdatierung überhaupt ne Rolle, ob das Fahrzeug angemeldet oder abgemeldet war?





grijo hat folgendes geschrieben:
Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Dachte ich auch!
Hat der mich vor jahren doch glatt 2 mal bezahlen lassen! Wut


Das würde ja bedeuten, wenn ein Auto 10 Jahre rumstand, dann muß ich 5x die Gebühren für den TÜV bezahlen........ Nee, oder?



rotfl rotfl rotfl Hau mich, ich bin der Frühling
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...und hat diesen Thread vor 5429 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 15.10.2010 18:35:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Henning hat folgendes geschrieben:
Gerade mal beim TÜV-Nord geschaut:

Zitat:
Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.


Also Willi, meld ab den Karren Ja


Ah ja, das gefällt mir.
Hoffentlich gilt das auch für den TÜV Süd! Am besten, ich frag mal direkt bei denen nach (ungünstig, jetzt zu Beginn des WE).
Das mit dem Abmelden lässt sich einrichten, kann ja eh net ständig mit allen Kärren gleichzeitig rumfahren.
Bloß blöd, dass man dann später für die Fahrt HU + Werkstatt + Nach-HU n 5-Tages-Kennzeichen braucht, weil der Karren ja dann abgemeldet is.
Früher gab´s mal diese Regelung, dass man zur HU und zum Anmelden (innerhalb des Landkreises) mit dem noch nicht zugelassenen Auto, aber mit den dafür vorgesehenen Kennzeichen (bei Wiederzulassung) fahren durfte - das hat mir aber auf Nachfrage schon lange niemand mehr bestätigen können, war das am Ende nur n Witz von meinen Schrauberkumpels in meiner Jugend?
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Henning
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 19:14:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wilfired75 hat folgendes geschrieben:

Bloß blöd, dass man dann später für die Fahrt HU + Werkstatt + Nach-HU n 5-Tages-Kennzeichen braucht, weil der Karren ja dann abgemeldet is.
Früher gab´s mal diese Regelung, dass man zur HU und zum Anmelden (innerhalb des Landkreises) mit dem noch nicht zugelassenen Auto, aber mit den dafür vorgesehenen Kennzeichen (bei Wiederzulassung) fahren durfte - das hat mir aber auf Nachfrage schon lange niemand mehr bestätigen können, war das am Ende nur n Witz von meinen Schrauberkumpels in meiner Jugend?



Nee, laut TÜV-Nord ist das noch so Ja

Zitat:
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können.

Quelle

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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 21:28:35    Titel:
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Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Wobei sich ja schon grundsätzlich die Frage stellt: Spielt es für die Frist bzw. die Fristrückdatierung überhaupt ne Rolle, ob das Fahrzeug angemeldet oder abgemeldet war?


Logisch überlegt schon. Wenn's jedes Mal ab Tüv-Vorstellung zwei Jahre geben würde, würde jeder immer so lange wie möglich überziehen wollen, damit's über längere Zeit nicht so viel kostet. Also wird die Frist rückdatiert, dann bringt ein Überziehen nichts. Bei Abgemeldeten Fahrzeugen ist das ja hinfällig, weil man eh nicht damit fahren darf.
Aber was ist heutzutage schon logisch. Nee, oder?



Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
Früher gab´s mal diese Regelung, dass man zur HU und zum Anmelden (innerhalb des Landkreises) mit dem noch nicht zugelassenen Auto, aber mit den dafür vorgesehenen Kennzeichen (bei Wiederzulassung) fahren durfte - das hat mir aber auf Nachfrage schon lange niemand mehr bestätigen können, war das am Ende nur n Witz von meinen Schrauberkumpels in meiner Jugend?


Darfst du. Du musst halt auf dem schnellsten Weg zum Tüv bzw. Zulassungsstelle fahren und brauchst nen Versicherungsnachweis (die haben da so 5-Tages-Dinger oder so) und Nummernschilder.
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mneeland
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BeitragVerfasst am: 15.10.2010 21:49:58    Titel:
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wenn das auto abgemeldet (vorübergehend stillgelegt) ist dann bekommst volle frische 2 jahre.
ist der autowagen angemeldet über den zeitraum des stehen, wird zurückgeklebt und ggf doppelt "geprüft" und bezahlt.

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BeitragVerfasst am: 16.10.2010 00:03:51    Titel:
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Auto abgemeldet: 2Jahre neue HU (egal wann wie abgelaufen, bei mehr als 7 Jahren abgemeldet ggf. ein Vollgutachten weil das KBA den Datensatz des Fahrzeuges löscht) + 1mal bezahlen
Auto nich abgemeldet: bis 23 Monate überziehen rückdatieren, was drüber ist bekommt 2 Jahre ab Prüfdatum + 1mal bezahlen

das ist (außer in Hessen) amtlich, alles andere Betrug

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