Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
abgelaufener TÜV - Bußgeld?

Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Aktuelles - Informationen und Tagesgeschehen Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
grijo
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Köngen
Status: Urlaub


...und hat diesen Thread vor 5364 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Defender 110, 98, 300 TDi Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Defender 110, 95, 300TDI Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
3. Serie 2a, Bj. 64 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
4. BMW R100RS, Bj. 82
5. R1200GS, Bj 06
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 18:13:31    Titel: abgelaufener TÜV - Bußgeld?
 Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

ich habe bei mir vorm Haus auf der öffentlichen Strasse einen kleinen PKW Anhänger seit 2 Wochen stehen.
Der TÜV ist abgelaufen und ich muß ihn herrichten bevor er neuen TÜV bekommen kann.
Angemeldet ist der Hänger.

Nun hat mein Schwiegervater, der Besitzer des Hängers, einen Bußgeldbescheid bekommen.
Die Höhe usw. weiß ich nicht, er ist schon älter und war am Telefon recht aufgeregt,
ich muß da also selber hin und mir den Bescheid anschauen.

Ich dachte bisher, dass es OK ist solange das Fahrzeug angemeldet ist,
er wurde ja nicht "bewegt". Und bei einem parkenden Hänger ist es doch unterheblich ob er TÜV hat oder nicht.

Oder ist es echt so, dass auch bei einem parkenden Hänger ohne TÜV ein Bußgeld fällig wird?


Gruss,
Joachim
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Toxic4x4
da kommt eh nur Blödsinn raus
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. SJ Longbody 2,0 16V
2. D-Max 3L Schalter
3. Volvo Amazon
4. Suzuki DRZ 400 Y
5. Vespa PX 225
6. Cube Attention
7. Hackbrett Killer
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 18:30:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Angemeldet, öffentlicher Verkehrsraum und TÜV mehr als drei Monate überzogen= Verwarngeld

Gruß,
Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
RebelHeart
...a weng standesgemäß!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Schmidmühlen
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß
2. Ford Explorer XP1 4,0 V6 a weng standesgemäß
3. Ford Explorer ? V? Baustelle
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 18:33:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ja, das kann Dir durchaus passieren. Hatte ich mal in meinem früheren Betrieb, aufm Betriebsgelände. Der Hänger wurde am WE hingestellt, TÜV-Termin am Dienstag, am Montag sind die Bullen angerückt. Das is nicht zulässig weil das Gelände nicht eingezäunt, also öffentlich zugänglich ist. OK, die beiden Bullen waren echte Knieficker, aber zur reinen Rechtslage ist das genau die Aussage die zählt. Sicher bist Du da nur wenn der Hänger auf umfriedetem Privatgrund ist und den auch nicht verläßt. Aufm Weg zum bestätigten TÜV-Termin gibts glaub ich noch ausnahmen, aber das zählt ja in Deinem Fall nicht.

_________________
NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...


Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.11.2010 19:07:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

..wenn bei einem zugelassenen Fahrzeug der TÜV abgelaufen ist, es im öffentlichen Verkehrsraum steht, auch ggf. vor deinem Haus (Gehweg, Parkplätze, Buchten etc.) bekommste ein Ticket..Höhe je nach abgelaufenem Zeitraum. Hau mich, ich bin der Frühling

Winke Winke
Nach oben
MichaS
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Feucht
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 12.11.2010 19:11:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

RebelHeart hat folgendes geschrieben:
Sicher bist Du da nur wenn der Hänger auf umfriedetem Privatgrund ist und den auch nicht verläßt


Soweit ich das weiß stimmt das nicht.
Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, braucht es gültigen TÜV. Auch wenn das Teil auf einem eingezäunten Privatgrundstück steht.

Bekannter hatte ein angemeldetes Motorad mit abgelaufenen TÜV in seiner Garage stehe. Das Ding war Teilzerlegt, weil Defekt.
Polizei kam wegen was anderem und sah das Motorad.
Er mußte Bußgeld zahlen.

Viele Grüße
Micha

_________________
The different between a man and a boy is the price of his toy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
quadman
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Südostniedersachsen


Fahrzeuge
1. 4.2 Ltr. Diesel Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 19:48:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

RebelHeart hat folgendes geschrieben:


OK, die beiden Bullen waren echte Knieficker, aber zur reinen Rechtslage ist das genau die Aussage die zählt.



Nein, die Polizisten waren nur akkurat! Außerdem hat man ja zwei Jahre Zeit, sich den Termin mal einzuprägen...


Gruß Stefan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.11.2010 20:11:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

bei uns ist die Polizei nicht so knauserisch Supi darf nur nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehn. Drum kann ich gar net sagen ob es rechtens ist (als Laie), wenn ich meine Moppeds z.B. auf die Saison vorbereite, da kommt es schon mal vor das sie 2 Monate drüber sind. (TÜV Januar..ich geh immer im März/April).

Mach das in der Garage, sobald es wärmer wird..is auch kein öffentlicher Verkehrsraum. Schilder sieht man aber wenn Garagentor offen...Angemeldet sind sie ganzjährig.
Öffentlicher Verkehrsraum beginnt paar Meter weiter.. ab Gehweg, dann Strasse.

die haben bei mir noch nie was gesagt und standen schon in der Garage..wegen meinem Gespann. Ja

Hab schon paar Mal mit dem TÜV gesprochen, ob man den TÜV offiziell auf einen Frühlingsmonat legen könnte. Bin auch bereit auf paar Monate zu verzichten. NEIN geht net sagen die..also mach ich es so....und es wird rückdatiert.

Mopped`s werden alle mit Anhänger zum TÜV gefahren...im Januar is mir das alles zu kalt auf dem Bock..muss net sein..und hab auch keine Lust mich hinzulegen..wenn Schnee liegt. Ja

Winke Winke
Nach oben
muzmuzadi
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Großröhrsdorf
Status: Offline


Fahrzeuge
1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 20:26:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sandman hat folgendes geschrieben:
Hab schon paar Mal mit dem TÜV gesprochen, ob man den TÜV offiziell auf einen Frühlingsmonat legen könnte.


Sollte kein Problem sein. Haben wir mit unserer Technik in der Firma so gemacht alles ausserhalb der Saison gelegt. Einfach mit gültigem TÜV in dem Monat wo wir es wollten noch eine neue Prüfung gemacht. Hat bei 2 LKW und 8 Anhängern in den letzten Jahren geklappt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
RebelHeart
...a weng standesgemäß!
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Schmidmühlen
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß
2. Ford Explorer XP1 4,0 V6 a weng standesgemäß
3. Ford Explorer ? V? Baustelle
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 21:03:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

quadman hat folgendes geschrieben:
RebelHeart hat folgendes geschrieben:


OK, die beiden Bullen waren echte Knieficker, aber zur reinen Rechtslage ist das genau die Aussage die zählt.



Nein, die Polizisten waren nur akkurat! Außerdem hat man ja zwei Jahre Zeit, sich den Termin mal einzuprägen...


Gruß Stefan



Nun ja, ich kenn so einige Polizisten, und wenn das Teil schon bei der Werkstatt aufm Hof steht und aufn TÜV wartet, hätten die wenigsten ein Ticket ausgestellt. Ich fands schon extrem.

_________________
NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...


Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
grijo
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Köngen
Status: Urlaub


...und hat diesen Thread vor 5364 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Defender 110, 98, 300 TDi Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Defender 110, 95, 300TDI Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
3. Serie 2a, Bj. 64 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
4. BMW R100RS, Bj. 82
5. R1200GS, Bj 06
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 22:17:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Danke für die Antworten.
So wie es aussieht ist es also korrekt wenn ich ( mein Schwiegervater ) ein Knöllchen bekommt.
Habe jetzt im Internet gelesen dass es 2 Punkte geben kann wenn der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen wäre.

Mal schauen was genau auf dem Bescheid steht.

Gruss
Joachim
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Garage
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 22:54:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi Joachim,

don't panic:

> 2 Monate überschritten: 25€ + 0 Punkte
4-8 Monate drüber: 40€ + 1 Punkt
8 Monate und mehr drüber: 75€ + 2 Punkte

Grüsse

Markus

_________________
Hell is empty and the devils are here
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ÜzPick
Guter Forengeist
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Gelnhausen
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)-
2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul)
3. Dacia Logan
4. 425er Quad von TGB verkauft.....
BeitragVerfasst am: 12.11.2010 22:59:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

2 monate ist nur ein verwarngeld...das mängelkärtchen musst du ausfüllen, abstempel lassen und dann vorweisen...denk dran...wenn du das nicht tust kümmert sich der landrat um dich......soweit würde ich es nicht kommen lassen.....ich bin mit dem schreiben etwas großzügiger, aber wenn lange überzogen ist dann schreibe ich auch ne owi und nen mängelkärtchen.....

_________________
„Man irrt immer, wenn man nicht die Augen schließt, um zu verzeihen oder um sich selbst zu erkennen.“
Maurice Maeterlinck, Pelléas et Mélisande
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
bili
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: bergisch gladbach
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. suzuki samurai
2. defender 90
BeitragVerfasst am: 13.11.2010 16:18:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

hab da auch noch nen suzuki, der seit april abgelaufen ist.
steht in der tiefgarage und wird momentan nicht bewegt.
wenn ich also jetzt einen tüv-termin bei meiner werkstatt habe, gilt das dann auch als bestätigter termin ?
also kann ich dann gefahrlos zu meiner werkstatt fahren um den wagen da abzugeben ?
oder gilt das nur, wenn ich direkt beim tüv einen termin habe ?

_________________
der defenderblog: http://bigbili.blogspot.com/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
borsti
Schwerkranker Araber
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: In dä Nä fo Fädd


Fahrzeuge
1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 13.11.2010 17:37:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schilder runter und mit roter Nummer zur Werkstatt.

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kalle
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. XJ 4.0
BeitragVerfasst am: 13.11.2010 18:18:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Rote Nummer ist nicht mehr so einfach - Kurzzeitkennzeichen kaufen Headbanger

_________________
Cherokee 4.0 Bj. 2000 / ca. 3" höher / 31er Cooper STT / LPG / alle Skids / Safarisnorkel / Tire Carrier / chromoly rear axle / 4.11 / Automatiksperre hinten /

Stop Laughing, put the camera away AND GET A TOWROPE !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Aktuelles - Informationen und Tagesgeschehen Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter =>
Seite 1 von 4 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

2.470156400247E+19 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.28  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen