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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 5364 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Defender 110, 98, 300 TDi  2. Defender 110, 95, 300TDI  3. Serie 2a, Bj. 64  4. BMW R100RS, Bj. 82 5. R1200GS, Bj 06 |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:13:31 Titel: abgelaufener TÜV - Bußgeld? |
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Hallo zusammen,
ich habe bei mir vorm Haus auf der öffentlichen Strasse einen kleinen PKW Anhänger seit 2 Wochen stehen.
Der TÜV ist abgelaufen und ich muß ihn herrichten bevor er neuen TÜV bekommen kann.
Angemeldet ist der Hänger.
Nun hat mein Schwiegervater, der Besitzer des Hängers, einen Bußgeldbescheid bekommen.
Die Höhe usw. weiß ich nicht, er ist schon älter und war am Telefon recht aufgeregt,
ich muß da also selber hin und mir den Bescheid anschauen.
Ich dachte bisher, dass es OK ist solange das Fahrzeug angemeldet ist,
er wurde ja nicht "bewegt". Und bei einem parkenden Hänger ist es doch unterheblich ob er TÜV hat oder nicht.
Oder ist es echt so, dass auch bei einem parkenden Hänger ohne TÜV ein Bußgeld fällig wird?
Gruss,
Joachim | |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:30:51 Titel: |
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Angemeldet, öffentlicher Verkehrsraum und TÜV mehr als drei Monate überzogen= Verwarngeld
Gruß,
Andreas | |
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 ...a weng standesgemäß!


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Schmidmühlen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß 2. Ford Explorer XP1 4,0 V6 a weng standesgemäß 3. Ford Explorer ? V? Baustelle |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:33:14 Titel: |
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Ja, das kann Dir durchaus passieren. Hatte ich mal in meinem früheren Betrieb, aufm Betriebsgelände. Der Hänger wurde am WE hingestellt, TÜV-Termin am Dienstag, am Montag sind die Bullen angerückt. Das is nicht zulässig weil das Gelände nicht eingezäunt, also öffentlich zugänglich ist. OK, die beiden Bullen waren echte Knieficker, aber zur reinen Rechtslage ist das genau die Aussage die zählt. Sicher bist Du da nur wenn der Hänger auf umfriedetem Privatgrund ist und den auch nicht verläßt. Aufm Weg zum bestätigten TÜV-Termin gibts glaub ich noch ausnahmen, aber das zählt ja in Deinem Fall nicht. | _________________ NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...
Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..." |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.11.2010 19:07:50 Titel: |
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..wenn bei einem zugelassenen Fahrzeug der TÜV abgelaufen ist, es im öffentlichen Verkehrsraum steht, auch ggf. vor deinem Haus (Gehweg, Parkplätze, Buchten etc.) bekommste ein Ticket..Höhe je nach abgelaufenem Zeitraum.
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Feucht Status: Offline
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Verfasst am: 12.11.2010 19:11:50 Titel: |
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RebelHeart hat folgendes geschrieben: | Sicher bist Du da nur wenn der Hänger auf umfriedetem Privatgrund ist und den auch nicht verläßt |
Soweit ich das weiß stimmt das nicht.
Sobald ein Fahrzeug angemeldet ist, braucht es gültigen TÜV. Auch wenn das Teil auf einem eingezäunten Privatgrundstück steht.
Bekannter hatte ein angemeldetes Motorad mit abgelaufenen TÜV in seiner Garage stehe. Das Ding war Teilzerlegt, weil Defekt.
Polizei kam wegen was anderem und sah das Motorad.
Er mußte Bußgeld zahlen.
Viele Grüße
Micha | _________________ The different between a man and a boy is the price of his toy |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
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Verfasst am: 12.11.2010 19:48:34 Titel: |
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RebelHeart hat folgendes geschrieben: |
OK, die beiden Bullen waren echte Knieficker, aber zur reinen Rechtslage ist das genau die Aussage die zählt. |
Nein, die Polizisten waren nur akkurat! Außerdem hat man ja zwei Jahre Zeit, sich den Termin mal einzuprägen...
Gruß Stefan | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.11.2010 20:11:05 Titel: |
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bei uns ist die Polizei nicht so knauserisch darf nur nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehn. Drum kann ich gar net sagen ob es rechtens ist (als Laie), wenn ich meine Moppeds z.B. auf die Saison vorbereite, da kommt es schon mal vor das sie 2 Monate drüber sind. (TÜV Januar..ich geh immer im März/April).
Mach das in der Garage, sobald es wärmer wird..is auch kein öffentlicher Verkehrsraum. Schilder sieht man aber wenn Garagentor offen...Angemeldet sind sie ganzjährig.
Öffentlicher Verkehrsraum beginnt paar Meter weiter.. ab Gehweg, dann Strasse.
die haben bei mir noch nie was gesagt und standen schon in der Garage..wegen meinem Gespann.
Hab schon paar Mal mit dem TÜV gesprochen, ob man den TÜV offiziell auf einen Frühlingsmonat legen könnte. Bin auch bereit auf paar Monate zu verzichten. NEIN geht net sagen die..also mach ich es so....und es wird rückdatiert.
Mopped`s werden alle mit Anhänger zum TÜV gefahren...im Januar is mir das alles zu kalt auf dem Bock..muss net sein..und hab auch keine Lust mich hinzulegen..wenn Schnee liegt.
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 12.11.2010 20:26:20 Titel: |
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Sandman hat folgendes geschrieben: | Hab schon paar Mal mit dem TÜV gesprochen, ob man den TÜV offiziell auf einen Frühlingsmonat legen könnte. |
Sollte kein Problem sein. Haben wir mit unserer Technik in der Firma so gemacht alles ausserhalb der Saison gelegt. Einfach mit gültigem TÜV in dem Monat wo wir es wollten noch eine neue Prüfung gemacht. Hat bei 2 LKW und 8 Anhängern in den letzten Jahren geklappt. | |
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 ...a weng standesgemäß!


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Schmidmühlen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß 2. Ford Explorer XP1 4,0 V6 a weng standesgemäß 3. Ford Explorer ? V? Baustelle |
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Verfasst am: 12.11.2010 21:03:48 Titel: |
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quadman hat folgendes geschrieben: | RebelHeart hat folgendes geschrieben: |
OK, die beiden Bullen waren echte Knieficker, aber zur reinen Rechtslage ist das genau die Aussage die zählt. |
Nein, die Polizisten waren nur akkurat! Außerdem hat man ja zwei Jahre Zeit, sich den Termin mal einzuprägen...
Gruß Stefan |
Nun ja, ich kenn so einige Polizisten, und wenn das Teil schon bei der Werkstatt aufm Hof steht und aufn TÜV wartet, hätten die wenigsten ein Ticket ausgestellt. Ich fands schon extrem. | _________________ NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...
Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..." |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Köngen Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 5364 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 12.11.2010 22:17:00 Titel: |
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Danke für die Antworten.
So wie es aussieht ist es also korrekt wenn ich ( mein Schwiegervater ) ein Knöllchen bekommt.
Habe jetzt im Internet gelesen dass es 2 Punkte geben kann wenn der TÜV länger als 2 Monate abgelaufen wäre.
Mal schauen was genau auf dem Bescheid steht.
Gruss
Joachim | |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 12.11.2010 22:54:57 Titel: |
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Hi Joachim,
don't panic:
> 2 Monate überschritten: 25€ + 0 Punkte
4-8 Monate drüber: 40€ + 1 Punkt
8 Monate und mehr drüber: 75€ + 2 Punkte
Grüsse
Markus | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Guter Forengeist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Gelnhausen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)- 2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul) 3. Dacia Logan 4. 425er Quad von TGB verkauft..... |
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Verfasst am: 12.11.2010 22:59:44 Titel: |
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2 monate ist nur ein verwarngeld...das mängelkärtchen musst du ausfüllen, abstempel lassen und dann vorweisen...denk dran...wenn du das nicht tust kümmert sich der landrat um dich......soweit würde ich es nicht kommen lassen.....ich bin mit dem schreiben etwas großzügiger, aber wenn lange überzogen ist dann schreibe ich auch ne owi und nen mängelkärtchen..... | _________________ „Man irrt immer, wenn man nicht die Augen schließt, um zu verzeihen oder um sich selbst zu erkennen.“
Maurice Maeterlinck, Pelléas et Mélisande |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: bergisch gladbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. suzuki samurai 2. defender 90 |
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Verfasst am: 13.11.2010 16:18:01 Titel: |
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hab da auch noch nen suzuki, der seit april abgelaufen ist.
steht in der tiefgarage und wird momentan nicht bewegt.
wenn ich also jetzt einen tüv-termin bei meiner werkstatt habe, gilt das dann auch als bestätigter termin ?
also kann ich dann gefahrlos zu meiner werkstatt fahren um den wagen da abzugeben ?
oder gilt das nur, wenn ich direkt beim tüv einen termin habe ? | _________________ der defenderblog: http://bigbili.blogspot.com/ |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 13.11.2010 17:37:00 Titel: |
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Schilder runter und mit roter Nummer zur Werkstatt. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. XJ 4.0 |
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Verfasst am: 13.11.2010 18:18:20 Titel: |
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Rote Nummer ist nicht mehr so einfach - Kurzzeitkennzeichen kaufen  | _________________ Cherokee 4.0 Bj. 2000 / ca. 3" höher / 31er Cooper STT / LPG / alle Skids / Safarisnorkel / Tire Carrier / chromoly rear axle / 4.11 / Automatiksperre hinten /
Stop Laughing, put the camera away AND GET A TOWROPE ! |
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