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abgelaufener TÜV - Bußgeld?

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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 13.11.2010 20:15:36    Titel:
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bili hat folgendes geschrieben:
hab da auch noch nen suzuki, der seit april abgelaufen ist.
steht in der tiefgarage und wird momentan nicht bewegt.
wenn ich also jetzt einen tüv-termin bei meiner werkstatt habe, gilt das dann auch als bestätigter termin ?
also kann ich dann gefahrlos zu meiner werkstatt fahren um den wagen da abzugeben ?
oder gilt das nur, wenn ich direkt beim tüv einen termin habe ?


Jap, darfst Du! Wenn ja was kommt (in der Regel wirst ja angehalten dann) kann Dir die Werkstatt den Termin ja bestätigen!

borsti hat folgendes geschrieben:
Schilder runter und mit roter Nummer zur Werkstatt.


Wär ich vorsichtig! Kann von Kennzeichenmißbrauch bis zur Urkundenfälschung gehen! Für ein zugelassenes Fahrzeug dürfen keine anderen als die zugeteilten Kennzeichen verwendet werden! Kennzeichen+Zul.Besch. Teil I + II + Fahrzeug stellen rechtlich eine zusammengesetzte Urkunde da. Wird ein Teil verändert => Urkundenfälschung! Is wengerl teurer als nen Ticket!

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.11.2010 20:42:28    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:

borsti hat folgendes geschrieben:
Schilder runter und mit roter Nummer zur Werkstatt.


Wär ich vorsichtig! Kann von Kennzeichenmißbrauch bis zur Urkundenfälschung gehen! Für ein zugelassenes Fahrzeug dürfen keine anderen als die zugeteilten Kennzeichen verwendet werden! Kennzeichen+Zul.Besch. Teil I + II + Fahrzeug stellen rechtlich eine zusammengesetzte Urkunde da. Wird ein Teil verändert => Urkundenfälschung! Is wengerl teurer als nen Ticket!


drum fahr ich immer mit dem Anhänger (Mopped drauf) zum TÜV etc. Dieses ganze Behördenhinundher..is mir zu kompliziert. Und wenn dann noch die Polizei mit ins Spiel kommt..ne..muss net sein.. Supi

unsere Zulassungsstelle zickt da auch mächtig rum, wenn man ein Kurzkennzeichen (für Normalbürger, rot is ja meist Händler) für ein bereits zugelassenes Fahrzeug beantragen will. Fahrten zum TÜV (zugelassenes Fahrzeug) wenn abgelaufen..wollen die auch net.. Hau mich, ich bin der Frühling

Da sind die hart drin. Kann sie aber auch verstehn. Bei uns in der Region is da schon viel Unfug getrieben worden. Drum diese einschneidenden Massnahmen aus Behördensicht.

gibt nur paar Möglichkeiten bei uns..

- legal, mit Anhänger hinbringen.. Mopped drauf..
- nicht erwischen lassen und trotzdem hinfahren zum TÜV und hoffen das man das
Babberln dann bekommt...
- oder Fahrzeug erst abmelden..dann Kurzkennzeichen, dann zum TÜV, dann wieder normal anmelden und die Behörde klebt dann alles drauf. Hau mich, ich bin der Frühling so irgendwie hat die Dame mir das erklärt... Unsicher

Winke Winke
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 13.11.2010 21:26:02    Titel:
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Kalle hat folgendes geschrieben:
Rote Nummer ist nicht mehr so einfach - Kurzzeitkennzeichen kaufen Headbanger




FÜR ZUGELASSENE GIBT ES KEINE KURZZEITKENNZEICHEN..... > DOPPELVERSICHERUNG......

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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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BeitragVerfasst am: 13.11.2010 21:30:13    Titel:
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oder Fahrzeug erst abmelden..dann Kurzkennzeichen, dann zum TÜV, dann wieder normal anmelden - so hätt' ich das als braver Bürger auch gemacht.

Bis ich mehrmals mitbekommen habe dass die Zulassungsstellen den Abmelder eines TÜV - überzogenen Fahrzeugs bei der Polizei denunziert haben. Welch Schwachsinn jemanden beim in Ordnung bringen so einer Angelegenheit noch zu bestrafen.

Seitdem - man darf das zwar auch nicht - verliere ich in so einem Fall meinen Fahrzeugschein vor der Abmeldung (braucht ne eidesstattliche Verlicherung - naja - und kostet auch...) und kratze vorher das TÜV - Papperl fein säuberlich ab. Mir lieber als ein Punkt.

Man könnte das allerdings auch vor dem Weg zum Tüv abkratzen und mit nur mit dem Brief hinfahren. Dann fehlt einem zuerst der Stempel im Schein, den kann man aber später nachtragen lassen.

Mein Hänger ist auch drei Monate drüber und steht am Grundstück. Das Kennzeichen liegt aber wohlweislich im Keller.

Grüsse

Markus

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böses auto
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BeitragVerfasst am: 13.11.2010 22:07:09    Titel:
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MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Hi Joachim,

don't panic:

> 2 Monate überschritten: 25€ + 0 Punkte
4-8 Monate drüber: 40€ + 1 Punkt
8 Monate und mehr drüber: 75€ + 2 Punkte

Grüsse

Markus


so wie oben ist es nur bei SP pflichtigen Fahrzeugen,
bei allem was Ottonormalverbraucher so rumfährt ist es noch was billiger:

> 2 Monate überschritten: 15€ + 0 Punkte
4-8 Monate drüber: 25€ + 0 Punkt
>8 Monate drüber: 40€ + 2 Punkte

Bußgeldkatalog, lfd.Nr. 186.2


Ansonsten gilt, Fahrzeug ist angemeldet dann muß er auch zum TÜV, egal ob er auf öffentlichem Grund oder irgendwo im Keller steht, einzige Ausnahmen sind, wenn ausserhalb der BRD oder aber das Teil ist nicht fahrbereit, weil meinetwegen die Achse drunter weg ist, dann darf es aber natürlcih auch nicht auf öffentlichem Grund stehen.

Beste Grüße
Frank

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.11.2010 22:33:37    Titel:
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böses auto hat folgendes geschrieben:
MarkusZ hat folgendes geschrieben:
Hi Joachim,

don't panic:

> 2 Monate überschritten: 25€ + 0 Punkte
4-8 Monate drüber: 40€ + 1 Punkt
8 Monate und mehr drüber: 75€ + 2 Punkte

Grüsse

Markus


so wie oben ist es nur bei SP pflichtigen Fahrzeugen,
bei allem was Ottonormalverbraucher so rumfährt ist es noch was billiger:

> 2 Monate überschritten: 15€ + 0 Punkte
4-8 Monate drüber: 25€ + 0 Punkt
>8 Monate drüber: 40€ + 2 Punkte

Bußgeldkatalog, lfd.Nr. 186.2


Ansonsten gilt, Fahrzeug ist angemeldet dann muß er auch zum TÜV, egal ob er auf öffentlichem Grund oder irgendwo im Keller steht, einzige Ausnahmen sind, wenn ausserhalb der BRD oder aber das Teil ist nicht fahrbereit, weil meinetwegen die Achse drunter weg ist, dann darf es aber natürlcih auch nicht auf öffentlichem Grund stehen.

Beste Grüße
Frank


so is es bei meinen Mopped`s, da ich die Wintermonate nutze, die grösseren Sachen umzubauen bzw. Umbauten vorzunehmen. Fahrbereit sind sie dann nicht, in dem Zustand. Hau mich, ich bin der Frühling Fahren tut man ja in der warmen Jahreszeit. Supi

vielleicht is das der Grund, warum unser Polizei noch nie bei mir was gesagt hat. Hatte es ja weiter oben geschrieben..dass sie schon bei mir vor der Garage standen (öffentlicher Gehweg, paar Meter weg) bissel geschaut und wir uns freundlich unterhalten haben. Schilder haben sie gesehn.. sind ja an den Fahrzeugen dran.

Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 07:02:00    Titel:
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Moin,

Sorry ich will niemandem auf die Füsse treten, aber was in Gottes Namen ist so schwer dran seine Karre einfach mal rechtzeitig zum TÜV zu fahren?

Ich bin der Meinung das sachen wie ...termin vergessen und wer guggt schon auf seine Plakette einfach nur ausreden sind. Dafür gibt es eben solche Gesetzte und um ganz ehrlich zu sein sollten die Cops das noch viel mehr beachten bei dem schrott der so unseren Strassen rumrollt......



wer seinen TÜV vergisst bezahlt halt eben ein kleines "Erinnerungsgeld" - auch ich musste neulich mal wieder die kostenpflichtige Erinnerungsfunktion in anspruch nehmen weil man bei Fahren eben nicht telefoniert.
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borsti
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 08:04:01    Titel:
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Kalle hat folgendes geschrieben:
Rote Nummer ist nicht mehr so einfach - Kurzzeitkennzeichen kaufen Headbanger


Die Werkstatt wird doch wohl rote Nummern haben.

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Stefan
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borsti
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 08:07:11    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
borsti hat folgendes geschrieben:
Schilder runter und mit roter Nummer zur Werkstatt.


Wär ich vorsichtig! Kann von Kennzeichenmißbrauch bis zur Urkundenfälschung gehen! Für ein zugelassenes Fahrzeug dürfen keine anderen als die zugeteilten Kennzeichen verwendet werden! Kennzeichen+Zul.Besch. Teil I + II + Fahrzeug stellen rechtlich eine zusammengesetzte Urkunde da. Wird ein Teil verändert => Urkundenfälschung! Is wengerl teurer als nen Ticket!


Weis ich. Aber ne Fahrzeugidentnummer prüft doch bei der Kontrolle niemand nach(ist mir zumindest noch nie passiert).

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Stefan
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 09:49:47    Titel:
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Navi hat folgendes geschrieben:
Moin,

Sorry ich will niemandem auf die Füsse treten, aber was in Gottes Namen ist so schwer dran seine Karre einfach mal rechtzeitig zum TÜV zu fahren?

Ich bin der Meinung das sachen wie ...termin vergessen und wer guggt schon auf seine Plakette einfach nur ausreden sind. Dafür gibt es eben solche Gesetzte und um ganz ehrlich zu sein sollten die Cops das noch viel mehr beachten bei dem schrott der so unseren Strassen rumrollt......



wer seinen TÜV vergisst bezahlt halt eben ein kleines "Erinnerungsgeld" - auch ich musste neulich mal wieder die kostenpflichtige Erinnerungsfunktion in anspruch nehmen weil man bei Fahren eben nicht telefoniert.


bei meinen vierrädrigen fahrzeugen passt das schon mit dem TÜV-Termin, da ich vorher alles nochmal in der Werkstatt nachschaue und der TÜV Mittwochs immer da is..

also zwei Schraubertage Mo u. Die. angesetzt..dann wir gleich grosse Jahres-Inspektion gemacht und Mittochs bekomm ich das Babberl.. Ja

bei meinen Mopped´s is es halt bissel anders, aber ich schaff es noch da einen Frühjahrs-TÜV-Termin zu bekommen.. Ja Machbar is es ja, wie ich weiter vorne gelesen habe. Supi Ich fahr im Winter mit Moppedsommerreifen net zum TÜV..nachher leg ich mich noch flach bei Schnee..und das Mopped is hin, oder der Prüfer fährt mir die Kiste an die Wand.. Hau mich, ich bin der Frühling nö..in dem Punkt bin ich Warmduscher.. rotfl

also niggs mit ..vergessen oder net schauen.. Zwinker
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 10:49:02    Titel:
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@sandmännchen
mal zur erinnerung:wenn es der sherrif drauf anlegt gibt es auch ein beet wenn dein mopped auf
dem anhänger seht,zugelassen ist und keinen TÜV hat/er abgelaufen ist............. Vertrau mir
kommt eben immer auf den sherrif an.......... Ja

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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 11:06:22    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
@sandmännchen
mal zur erinnerung:wenn es der sherrif drauf anlegt gibt es auch ein beet wenn dein mopped auf
dem anhänger seht,zugelassen ist und keinen TÜV hat/er abgelaufen ist............. Vertrau mir
kommt eben immer auf den sherrif an.......... Ja


wenn mir die Polizei an "den Karren fahren will", tun/könnten die das sowieso. Finden kann man immer was an einem fahrzeug Ja aber bis jetzt war alles freundlich und nett. Und so belasse ich es auch. Zwinker
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 16:23:07    Titel:
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böses auto hat folgendes geschrieben:


Ansonsten gilt, Fahrzeug ist angemeldet dann muß er auch zum TÜV, ..einzige Ausnahmen sind, ... das Teil ist nicht fahrbereit, weil meinetwegen die Achse drunter weg ist,


Vergiss das mal ganz schnell wieder.

Und Auto ohne Achse darf auch auf Privatgrund nicht stehen.

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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 16:31:44    Titel:
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Da schraubst halt die Nummern ab.

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BeitragVerfasst am: 14.11.2010 16:42:51    Titel:
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Und dann muss ich nichtmehr zum TÜV?
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