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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LandRover Freelander 2 |
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Verfasst am: 14.11.2010 17:45:13 Titel: |
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Betreff der roten Händlernummer: Mein Stand ist, das ein Händler seine rote Nummer nicht verleihen darf zumindest es nicht tun sollte. | _________________ Grüße Colli |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.11.2010 18:41:22 Titel: |
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Was es so Alles für Probleme gibt !
Das eigentliche, heiße Problem ist das man mit einer völlig verschissenen TÜV-Fälligkeit nun endlich gewillt ist den TÜV machen zu lassen ? Mit einem zugelassenem Fahrzeug ?
Und ?
Dann lässt man sich einen Termin geben und fährt zum TÜV - fertig.
Versteh den bisher geschriebenen Unsinn nicht so recht | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.11.2010 18:47:28 Titel: |
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colli1979 hat folgendes geschrieben: | Betreff der roten Händlernummer: Mein Stand ist, das ein Händler seine rote Nummer nicht verleihen darf zumindest es nicht tun sollte. |
Das ist korrekt, der Händler darf aber zwecks Überführung, Abholung, Werstattfahrt, usw. Irgendeine Person seines Vertrauens beauftragen die genannten Zwecke zu erledigen.
Und nun ?
Das Vertrauen kann man für 50€ für die Dauer von 3 Tagen, oder nach Terminvereinbarung erwerben | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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Verfasst am: 14.11.2010 18:54:13 Titel: |
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das stimmt leider nicht
§16 FZV
2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen
auf Deutsch, nur der Inhaber oder feste Mitarbeiter dürfen die Nr benutzen | |
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 14.11.2010 18:59:01 Titel: |
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Naja,
zwischen zum TÜV fahren und dem Plakette tatsächlich bekommen steht oftmals eine ganze Menge Arbeit.
Manchmal kost's 'nen Haufen Geld das grad net da ist, man kanns Nötige oft net selber Richten oder man hat partout keine Zeit zum Reparieren, es fehlen die passenden Ersatzteile oder oder oder...
Sonst würd' man ja einfach hinfahren - fertig. Soooo einfach isses aber net immer.
Dieses Wochenende wollt' ich z.B. auch soooo viel machen - und wofür ist die Zeit draufgegangen: Der Kleine hat Matheschulaufgabe.... da muss die andre Arbeit warten. Kennzeichen runter vom Hänger - soll er stehn bis ich dazu komm'
Grüsse
Markus | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 14.11.2010 19:18:37 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | das stimmt leider nicht
§16 FZV
2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen
auf Deutsch, nur der Inhaber oder feste Mitarbeiter dürfen die Nr benutzen |
Grr Du weist Alles - verstehst aber nix | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 14.11.2010 21:03:08 Titel: |
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MarkusZ hat folgendes geschrieben: | Naja,
zwischen zum TÜV fahren und dem Plakette tatsächlich bekommen steht oftmals eine ganze Menge Arbeit.
Manchmal kost's 'nen Haufen Geld das grad net da ist, man kanns Nötige oft net selber Richten oder man hat partout keine Zeit zum Reparieren, es fehlen die passenden Ersatzteile oder oder oder...
Sonst würd' man ja einfach hinfahren - fertig. Soooo einfach isses aber net immer.
Dieses Wochenende wollt' ich z.B. auch soooo viel machen - und wofür ist die Zeit draufgegangen: Der Kleine hat Matheschulaufgabe.... da muss die andre Arbeit warten. Kennzeichen runter vom Hänger - soll er stehn bis ich dazu komm'
Grüsse
Markus |
man sollte eben nicht erst mit den arbeiten anfangen wenn morgen der termin ist.
grosse probleme kündigen sich meist vorher an und sind nicht schlagartig zum
TÜV-termin da.........also sind das alles nur ausreden.
wenn die kohlen grad nicht da sind,notfalls das fahrzeug abmelden und nochmal
EIN ZUGELASSENES FAHRZEUG DARF WEDER MIT DER ROTEN NUMMER
DES HÄNDLERS,NOCH MIT KURZZEITKENNZEICHEN GEFAHREN WERDEN. | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 14.11.2010 23:00:36 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | böses auto hat folgendes geschrieben: |
Ansonsten gilt, Fahrzeug ist angemeldet dann muß er auch zum TÜV, ..einzige Ausnahmen sind, ... das Teil ist nicht fahrbereit, weil meinetwegen die Achse drunter weg ist, |
Vergiss das mal ganz schnell wieder.
Und Auto ohne Achse darf auch auf Privatgrund nicht stehen. |
Nö, passt schon, guckst du §1 StVG (Zulassung), sinngemäß: KFZ die auf öffentlichen Straßen bewegt werden sollen bedürfen einer Zulassung... Außerdem §29 StVZO und §3 FZV
Wenn Auto kaputt, sprich nicht fahrbereit, dann auch nix öffentlicher Verkehr, also auch nicht der Bedarf einer Zulassung, also auch nix HU... (wurde bei uns in der Ausbildung von nem Rechtsmokel gelehrt, der es aber mal so richtig genau genommen hatte)
Ansonsten kann ich nur sagen, kleine ungebremste Anhänger kommen wenn überhaupt maximal in 10 % der Fälle pünktlich zur Untersuchung, viele sind nen halbes Jahr drüber.
Die werden ja auch nur im Frühling und im Herbst gebraucht und stehen den Rest des Jahres hochkant in der Ecke auf dem Kennzeichen... (sagen zumindest die Jungs immer, die ganz aufgeregt nen halbes Jahr zuspät auf den Hof rollen)
Beste Grüße Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 14.11.2010 23:08:07 Titel: |
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böses auto hat folgendes geschrieben: |
Wenn Auto kaputt, sprich nicht fahrbereit, dann auch nix öffentlicher Verkehr, also auch nicht der Bedarf einer Zulassung, |
Wir reden aber von Fahrzeugen,die Zugelassen sind.
Kuck doch mal in der Oldtimerszene,wie oft da schon Restautationsobjekte,
durchs Ordnungsamt,vom Privatgrund geholt wurden. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 14.11.2010 23:11:51 Titel: |
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Siggi was machste, wenn die Garage etwas weiter weg is, nicht mehr in die Hausratversicherung fällt. Man gerade ein Alltags-Fahrzeug für den TÜV vorbereitet, weil es durch den TÜV soll. Ersatzteillieferungen dauern länger oder Reparatur zieht sich 2-3 Monate hin, wo man vorher nicht erahnen konnte. Nun is es aber abgemeldet worden wegen fehendem TÜV. Also nicht versichert..und nu..
also lässt man es angemeldet..auch ohne TÜV..bis man es zur HU vorführt.
wie schaut es dann aus..so versicherungsmässig wegen TÜV abmelden, Vorbereitung und Reparaturen machen...nicht zugelassen, kein Versicherungsschutz... Garage geknackt.. ..Audo beschädigt oder Teilkaskoschäden dran..bezahlt die Versicherung trotzdem?..da es wegen fehlendem TÜV abgemeldet werden musste.
Fragen über Fragen..
hoffe es war net zu kompliziert, was es ja eigentlich nicht ist  | |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 15.11.2010 10:44:12 Titel: |
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Sandman hat folgendes geschrieben: | Siggi was machste, wenn die Garage etwas weiter weg is, nicht mehr in die Hausratversicherung fällt. Man gerade ein Alltags-Fahrzeug für den TÜV vorbereitet, weil es durch den TÜV soll. Ersatzteillieferungen dauern länger oder Reparatur zieht sich 2-3 Monate hin, wo man vorher nicht erahnen konnte. Nun is es aber abgemeldet worden wegen fehendem TÜV. Also nicht versichert..und nu..
also lässt man es angemeldet..auch ohne TÜV..bis man es zur HU vorführt.
wie schaut es dann aus..so versicherungsmässig wegen TÜV abmelden, Vorbereitung und Reparaturen machen...nicht zugelassen, kein Versicherungsschutz... Garage geknackt.. ..Audo beschädigt oder Teilkaskoschäden dran..bezahlt die Versicherung trotzdem?..da es wegen fehlendem TÜV abgemeldet werden musste.
Fragen über Fragen..
hoffe es war net zu kompliziert, was es ja eigentlich nicht ist  |
ganz einfach.............der TÜV termin kommt nicht überraschend und wenn ich
ersatzteile für meinen III bestimmt schlechter bekomme als du für dein
auto habe ich mein auto meist,nicht immer,zum TÜV termin fertig.
und mal einen oder zwei monate überzogen ist ärgerlich und wird zurückdatiert.
die versicherung ist erstmal zweitrangig und der obligatorische einbruch ind
die entfernte garage ist mir in den letzten 19 jahren,solange haben wir unsere
etwa 6km entfernte halle,noch nicht vorgekommen.  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 15.11.2010 10:49:35 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | .............die versicherung ist erstmal zweitrangig und der obligatorische einbruch ind
die entfernte garage ist mir in den letzten 19 jahren,solange haben wir unsere
etwa 6km entfernte halle,noch nicht vorgekommen.  |
Nach der Logik könnte man also alle Versicherungen kündigen,
die man in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen hat  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 15.11.2010 10:52:31 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | das stimmt leider nicht
§16 FZV
2. Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen
auf Deutsch, nur der Inhaber oder feste Mitarbeiter dürfen die Nr benutzen |
Freie Mitarbeiter dürfen auch. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 15.11.2010 11:00:23 Titel: |
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Am Besten ist es den TÜV-Termin einzuhalten.  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Goldener User des Jahres!


Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 15.11.2010 16:21:21 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Am Besten ist es den TÜV-Termin einzuhalten.  |
Oder das ganze TÜV gedösel ersatzlos abzuschaffen. Jeder Fahrer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich, so wie das bei durchreisenden LKWs aus Kasachstan etc. ja auch gehandhabt wird, die müssen ja auch an der Grenze nicht zum TÜV. Warum eigentlich die EInheimischen?  | _________________ https://www.instagram.com/zebradisco/
Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician" |
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