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Fahrerflucht oder gelebte Lässigkeit?

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flashman
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...und hat diesen Thread vor 5339 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 20:41:58    Titel: Fahrerflucht oder gelebte Lässigkeit?
 Antworten mit Zitat  

Auf dem Weg vom Büro Richtung Netto Discount, kam mir folgende Frage...Basierend auf dem aktuelle Schneeeinbruch in Berlin. Unsicher

Situation:

Du fährst mit Deinem Fahrzeug auf eine Kreuzung zu. Das Fahrzeug ist schon älter und nicht aus der Generation "Hilfe Parkrämpler" oder es ist ein Allradler mit Stahlstoßstange hinten. Da rechts-vor-links gilt und von rechts ein andere Fahrzeug kommt, bleibst Du stehen. Hinter Dir ein anderes Fahrzeug, der Fahrer fuhr schon vorher etwas nahe auf und schafft diesmal die Bremsung nicht mehr - Sie / er rutscht Dir hinten rein. Relativ langsam, so mit 3-5km/h. Die Schuldfrage eindeutig klar: Nicht Du.

Frage:

Darf man (Du) aussteigen, den eigenen nicht vorhanden Schaden begrinsen, dem Unfall-Verursacher einen schönen Tag wünschen und einfach weiterfahren? Auch unter der Prämisse, dass sein neuer VW Beetle vorne keine Stoßstange in Wagenfarbe mehr hat, sondern ein Licht weniger und starke Dellen.

Oder zusammengefasst: Wenn ich nicht Unfallverursacher bin und auch zweifelsohne keine Teilschuld hab - Muss ich dann warten bzw. mit ihm die Daten austauschen? Und wenn ja: Wieso? Supi

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mneeland
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1. Golf 3ex BW. und nun nen zuzuki 413 mit umbau auf 16v
BeitragVerfasst am: 08.12.2010 20:46:10    Titel:
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mit ihm reden sollte man auf jeden fall. allein schon ums beileid auszudrücken. rechtlich ist das ne gute frage.
er könnte ja evtl behaupten du seiest grundlos rückwärts gefahren

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Baloo
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1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 08.12.2010 20:50:19    Titel:
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Ne, oder .......... rotfl

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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:01:43    Titel: Re: Fahrerflucht oder gelebte Lässigkeit?
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
Wenn ich nicht Unfallverursacher bin und auch zweifelsohne keine Teilschuld hab -

Aber du bist ein Beteiligter und damit wie der Name schon sagt beteiligt bzw. involviert und deshalb kann es eventuell als Unfallflucht ausgelegt werden. Könntest ja mal angenommen was zu verbergen haben, wie Alkohol im Blut usw. usw.

Zitat:
er könnte ja evtl behaupten du seiest grundlos rückwärts gefahren

Und genau deshalb kann auch bei so einer scheinbar glasklaren Situation ein Zeuge hilfreich sein.

Das kann dir ein Anwalt aber sicher ganz genau erklären.
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mneeland
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1. Golf 3ex BW. und nun nen zuzuki 413 mit umbau auf 16v
BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:02:07    Titel:
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Baloo hat folgendes geschrieben:
Ne, oder .......... rotfl


was denn solls alles schon gegeben haben Hau mich, ich bin der Frühling

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Anthrax
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:02:22    Titel:
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lustig das du das erwähnst... dieses szenario hatte ich mal mit einem kumpel im höhergelegten und mit eigenbaustoßstange ausgerüstetem samurai... sommer, sonne gute laune und lustiges gespräch, dach offen... quietschen von hinten und bäng... hing der tiefergelegte golf auf der stoßstange/ahk... wir drehen uns beide um, schauen... oh man... der 18 jährige bub steigt völlig panisch aus... schon den gesichtsausdruck "scheiße etz krieg ich auf die fresse" drauf...
mein kumpel steigt aus, schaut... "hmm.. bei mir ist nix, deiner sieht ja bös aus" ... das bejahte er missmutig... ich so aus dem auto raus "grün" ... mein kumpel verabschiedet sich freundlich und sagt noch das wirs grad bissl eilig haben... rotfl

den gesichtsausdruck von dem typen werd ich nie vergessen als er im rückspiegel immer kleiner wurde rotfl rotfl rotfl YES YES YES

rechtlich? keine ahnung... der war froh das er nichts zahlen musste...

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Desertcruiser
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1. Berna 5VM
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:05:54    Titel:
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wie geil Anthrax...

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:07:10    Titel:
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Sowas ähnliches hatte ich mal auf ner Mittelmeerfähre. Ein (mutmasslich) Lehrer mit T5 Womo hat beim nervös drauf warten dass die Rampe öffnet nicht gepeilt dass er beginnt rückwärts zu rollen. Ich hup noch, nützt aber nix. Seine Heckklappe war schwer beeindruckt von der Brownchurch Ramme. rotfl
Nein, ich hielt es nicht für nötig auszusteigen. Grins

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Anthrax
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:10:11    Titel:
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jenzz hat folgendes geschrieben:
Seine Heckklappe war schwer beeindruckt von der Brownchurch Ramme. rotfl
Nein, ich hielt es nicht für nötig auszusteigen. Grins


YES YES

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Barsch
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:21:15    Titel:
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Mir is mal auf dem Weg in die Berufsschule einer in den Justy hintenreingedonnert im Winter, mit nem nagelneuen Alfa. Am Justy war nix hin, ausser dass das Nebellich aus der Fassung gesprungen war (mit nem Klaps wieder in Position). Der Alfa hatte hatte nen Riss durch Kühlergrill und Stossstande, klar sichtbar auf dem knalligen Rot.

Hab mich auch mit nem "Bei mir is nix kaputt, ich sollte mal zur Schule" Verabschiedet. Der Alfa-Fahrer seinerseits war einsichtig aber den Tränen nahe.

Denke rechtlich nicht so problematisch. Die Meisten sind froh wenns da nix gibt. Theoretisch könntest ja dann die Polizei informieren und dann ginge das für den hinteren Fahrer sehr schnell mal in Richtung "Nicht beherrschen des Fahrzeugs" was Führerausweisentzug zur Folge haben kann.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:31:11    Titel:
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Barsch hat folgendes geschrieben:
Richtung "Nicht beherrschen des Fahrzeugs" was Führerausweisentzug zur Folge haben kann.


Zum Glück gibt´s diese etwas absonderliche Schweizer Regelung nicht in Deutschland Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:36:16    Titel:
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Die meisten Unfälle meines Lebens (unter denjenigen mit Fremdbeteiligung) haben ich und der "Unfallpartner" per Handschlag und "jeder zahlt sein Bier" geregelt.
Wenn mehr Leute vernünftig denken würden, bräuchten sich net so viele Polizeistreifen und Gerichte mit 95% Lappalien-Rechtsstreiten auseinandersetzen!
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jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:36:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Tordi hat folgendes geschrieben:
Barsch hat folgendes geschrieben:
Richtung "Nicht beherrschen des Fahrzeugs" was Führerausweisentzug zur Folge haben kann.


Zum Glück gibt´s diese etwas absonderliche Schweizer Regelung nicht in Deutschland Winke Winke


Nach dem Motto "Alles war bestens, und dann fuhr ich los. Ich kam von der Fahrbahn ab, überschlug mich mehrmals, und verlor dann die Kontrolle über mein Fahrzeug"

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:40:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das ist der "Universalrundumschlagparagraph", den haben sie gemacht damit sie jedem aus jedem Grund zu jeder Zeit den Führerausweis abnehmen können.
Eine Katastrophe ohne Ende.....
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 08.12.2010 21:51:25    Titel:
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So nen Paragrafen haben wir doch schon lange: Das ist bei uns die "Straßenverkehrsgefährdung" - sobald du etwas anders fährst als der (meist langsamere) Verkehrsteilnehmer vor, neben oder hinter dir, kann er dich wegen Straßenverkehrsgefährdung anzeigen! Der Paragraf ist auch ne Katastrophe!
Im Falle dessen, dass er auch nicht mehr Zeugen als du im Auto sitzen hat, zwar harmlos, aber falls er noch 1 oder mehrere Zeugen herbeizaubern kann, dann kannst mit nem simplen Überholvorgang ganz schnell deinen Führerschein loswerden - und erst nach 1 Jahr versch. Gerichtsverfahren, in denen du unschuldig gesprochen wirst, wiederbekommen (so einem Kumpel von mir passiert)!

Nee, oder?
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