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Umbau und TÜV

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DERpeter
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...und hat diesen Thread vor 7082 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Defender 90/sw
2. Z4 35is
BeitragVerfasst am: 01.03.2006 14:29:50    Titel: Umbau und TÜV
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Ahoi.
Mal was GANZ ANDERES: rein theoretisch betrachtet
hat ein Fahrzeug nach Umbauten, die vom TÜV abgenommen
werden müssen, jedoch bisher noch nicht wurden, keinen
Versicherungsschutz, oder? Wenn man nun also von der
Werkstatt zum TÜV fährt, dann einen Unfall baut… hat
man doch (rein theoretisch) die Arschkarte gezogen?


Obskur

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DERpeter
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 14:33:49    Titel:
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Falsch! Sehr verkürzt dargestellt: Die Versicherung übernimmt den Schaden trotz allem, kann (und im Extremfall wird) die Kosten aber von dir zurückfordern.
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DERpeter
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Fahrzeuge
1. Defender 90/sw
2. Z4 35is
BeitragVerfasst am: 01.03.2006 14:39:11    Titel:
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ThorstenD hat folgendes geschrieben:
kann (und im Extremfall wird) die Kosten aber von dir zurückfordern.


Nicht Dein Ernst, oder? Nicht Dein Ernst, oder? Nicht Dein Ernst, oder?
da kann man sich ja die schönsten szenarien vorstellen…
und wie würde man das umgehen?

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 14:40:39    Titel:
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Theoretisch ist der direkte Weg von der Werkstatt zum TÜV MIT Termin gedeckt. Die Versicherung muß nachweisen das der Unfall definitiv ursächlich mit dem Umbau zusammenhängt.
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DERpeter
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1. Defender 90/sw
2. Z4 35is
BeitragVerfasst am: 01.03.2006 14:48:27    Titel:
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interessant. man macht sich halt so seine gedanken…

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DERpeter
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flashman
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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 15:36:22    Titel:
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Ergänzung zu ThorstendD: Die maximale Regress-Summe, die die Versicherung von Dir zurückfordern kann, falls eine Kausalität zwischen uneingetragenem Umbau und Unfall besteht (!), liegt bei 5.000 oder 25.000 Euro (bin mir nicht mehr über dn Betrag sicher).

Man hat immer Versicherungsschutz, mit Ausnahme bei Grobem Vorsatz / Fahrlässigkeit = Wissen und Wollen, also z.B. einen Unfall provozieren. Dann zahlt die versicherung nix und der Geschädigte muss klagen.

Aber ein nicht eingetragener Auspuff oder Fahrwerk, sind solange völlig egal, solange sie nicht mit dem Unfall zu tun haben. Winke Winke (Kausalität, direkt oder indirekt)

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DERpeter
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1. Defender 90/sw
2. Z4 35is
BeitragVerfasst am: 01.03.2006 15:38:19    Titel:
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hehe… vielen dank. Ja

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flashman
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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 15:41:05    Titel:
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Weil ich diesen Hinweis seit Ewigkeiten predige (es kommt dauernd vor, dass jemand postet, ein Aufkleber auf der Heckscheibe, de rnicht eingetragen sein, füre zum Verlust des Versicherungsschutzes), habe ich mich vor kurzem nochmal in die offizielle Lektüre (Gesetzgebung) eingelesen. Man will ja auch nix falsches Schreiben. Winke Winke

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Henning
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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 15:56:48    Titel:
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Hab ich sowohl im VmV wie auch im ORF schon mal eingestellt

OLG Köln

Allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht bei Umbauten nicht automatisch
2.9.98
Sie kennen noch den Spruch: "Falsche Zündkerzen drin – Betriebserlaubnis erloschen!"
Das gilt nicht mehr seit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO, und wurde durch ein Urteil vom OLG Köln bestätigt (7.2.97 - Ss 11/97):
"Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß § 19 Abs 2 StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr."
Die bloße Nichtübereinstimmung des Fahrzeugzustandes mit den Daten im Fahrzeugschein (hier falsche Reifengröße) reicht deshalb nicht für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis aus.
Gegebenenfalls sind Behörden und Gerichte nunmehr verpflichtet, beispielsweise unter Hinzuziehung von technischen Sachverstän-igen im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die am Fahrzeug durchgeführte Veränderung mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lasse. Daß durch diese Regelung die Möglichkeiten der polizeilichen Überwachung der Fahrzeuge eingeschränkt worden sei, müsse im Hinblick auf die gravierenden Folgen eines Erlöschens der Betriebserlaubnis aus rein formalen Gründen im Interesse des Betroffenen hingenommen werden.
Selbstverständlich ist man nun aber nicht von der Verpflichtung entbunden, Fahrzeugänderungen eintragen zu lassen. Aber mit Zündkerzen können Sie experimentieren, bis ein Loch im Kolben ist ...

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 15:59:03    Titel:
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Danke für das Posting. Hatte ich damals im VMV schon mit Interesse gelesen und zwischenzeitlich auch mehrmals (auch in anderen Foren) darauf hingewiesen. Grins

Zitat:
Aber mit Zündkerzen können Sie experimentieren, bis ein Loch im Kolben ist ...


Echt? Wo doch die Zündis das heilige Abgasverhalten um bis zu 0.0003 Promille verändern können Vertrau mir

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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 19:39:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Henning hat folgendes geschrieben:
OLG Köln
Allgemeine Betriebserlaubnis erlöscht bei Umbauten nicht automatisch
2.9.98

Das ist im Prinziep richtig. Aber!!!!! Wie lange willst Du prozessieren wenn die Assekuranz anderer Auffassung ist als das urteilende Gericht?

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Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 20:03:18    Titel:
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@Rainer: Bei dem Urteil geht es nur um die Betriebserlaubnis. Die Assekuranz (Beispiel) unterliegt den Versicheurngsgesetzen und muss erstmal immer zahlen - Da brauchst Du nicht prozessieren. Ausnahme wie gesagt: Nur grobe Fahrlässigkeit bzw. direkter Vorsatz, also mit Wissen und Willen einen Unfall verursachen. Winke Winke

Beispiel 1: Du baust Dir ein selbstgeschweistes Fahrwerk ein. Damit verlierst Du die ABE auf jeden Fall. Baust dann bei Tempo 100 einen Unfall, weil die Naht gerissen ist und sich die Achse verabschiedet hat: Die Versicherung muss zahlen, wird sich aber von Dir Regress holen.

Beispiel 2: Du baust Dir gleiches Fahrwerk ein und fährst in einer Tempo 30 Zohne in ein parkendes Fahrzeug, weil Du gepennt hast. Der Gutachter sagt: Fahrer hat gepennt. Versicherung zahlt komplett (trotz erloschener ABE) und will auch kein Geld von Dir.

Beispiel 3: Du visierst einen Trabbi an, gibst Gas und rammst voll rein. Versicherung zahl nicht, da Vorsatz.

Flashi Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 20:08:31    Titel:
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bei beispiel 3 musst Du auch noch die Entsorgungskosten der Elasteplaste zahlen Ich muss weg
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 21:40:52    Titel:
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Wenn ich Kunden Teile einbaue,bestelle ich noch vor Abgabe des Fahrzeuges denTÜV od.DEKRA in die Werkstatt,damit es erst gar keine Probleme gibt und ich nicht den Schwarzen Peter zugeschoben bekomme.Denn alles schon vorgekommen.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 01.03.2006 21:44:31    Titel:
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Das ist natürlich grundätzlich die Ideallösung, die man auch bei privaten Umbauten empfielt (vorher mit der Prüforganisation absprechen). Machen wir beim Rallyeprojekt auch, sonst gäbs sicher keinen Stempel Ja

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