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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 5330 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.12.2010 09:23:01 Titel: einfahrt zugeparkt |
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hallo zusammen, ich hab da ein problem, mein lieber nachbar parkt mir ständig meine einfahrt zu und ich bin es langsam leid ihn zu bitten sein auto wegzufahren. eine klingel hat der gute auch nicht so dass ich immer rufen, hupen oder klopfen muss. er fährt seine auto dann widerspruchslos weg, aber irgendwie komme ich mir vor wie ein bittsteller. er müsste seinen wagen eigentlich in einer anderen strasse parken, da meine einfahrt am ende einer schmalen sackgasse (ca.3,5m von hauswand zu hauswand) ist. wer weis rat ? ich möchte jetzt auch keinen streit vom zaun brechen. | _________________ gruß gisli |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.12.2010 09:27:27 Titel: |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 5330 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.12.2010 09:55:24 Titel: |
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na ja, das geht hier leider nicht da öffentlicher raum. es geht um das holztor.
 | _________________ gruß gisli |
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 3 Torx im Arsch


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Kaisersbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Cherokee 4,0 HO 2. Patrol 260 3. Patrol 160 |
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Verfasst am: 17.12.2010 10:06:16 Titel: |
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versuchs doch mal mit Feuerwehrzufahrt. Die Straße muss für Rettungsfahrzeuge immer 3 m breit sein!! | _________________ Gruß Andi
www.orcrmk.de |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 5330 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.12.2010 10:16:24 Titel: |
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der witz ist ja, deren hütte hat vor ein paar jahren gebrannt und hätte ich damals nicht meinen feuerlöscher geopfert hätte ich heute kein problem . da wo der wagen steht ist der hydrant drunter , weiter vorne etwa da von woaus das foto gemacht wurde ist die strasse nur 2,8m breit desshalb scheidet die sache mit der feuerwehrzufahrt leider aus. | _________________ gruß gisli |
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Verfasst am: 17.12.2010 10:17:30 Titel: |
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StVO
§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Es gab doch auch für normale Straßen so eine Regelung, dass man dort nur parken darf wenn die verbleibende Fahrbahnbreite >x ist. Also nicht nur für Rettungswege etc. Ob das allerdings bei so kleinen Sackgassen funktioniert, weiß ich nicht. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Weiden (Oberpfalz) Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux XtraCab 2. Jeep Wrangler JK |
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Verfasst am: 17.12.2010 10:19:06 Titel: |
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Servus Gisli!
Ich kenne dieses Problem zur Genüge, glaub mir! Früher hatten wir eine Disco gegenüber, und als ich abend nach Hause gekommen bin, standen eigentlich regelmäßig Autos direkt vor der Einfahrt. Also mußte ich hoch, die Leutz ausrufen lassen... die sind dann auch gekommen, haben widerwillig ihr Auto weggefahren und ich mußte mich mehr als einmal blöd anreden lassen!
Jetzt ist die Disco passé. Wir parken gegenüber auf einem Grundstück mit vielen verschiedenen Firmen und haben mit dem Besitzer des Grundes vereinbart, daß wir für die Parkplätze zahlen und unsere Parkplätze mit Nummernschilder kenntlich machen. Dort ist auch eine christliche Gemeinschaft untergebracht, die dort jeden Sonntag ihre Bibelstunde abhalten, im Stockwerk darüber ist eine Tanzschule, die es auch herzlich wenig interessiert, ob da ein paar Geländewagenfahrer aus oder in ihre Parklücke fahren wollen! Manchmal braucht man Nerven wie Drahtseile, das sag ich Dir! Ich mach das jetzt schon über 20 Jahre mit, dieses Chaos! Von jungen Tanzschülern, die gerne mein Auto polieren mit ihrern Klamotten, mag ich gar nichts sagen!
Aber ich bin in der Situation, froh sein zu können, daß ich dort überhaupt parken darf, wenn mir der Besitzer die Parkplätze wegnehmen würde, dann könnte ich mir gleich eine andere Wohnung suchen! Also was soll man tun? Er ist selbst in der christlichen Glaubensgemeinschaft, also kann ich nicht reingehen und dort rumbrüllen, daß sie ihre bescheuerten Kisten woanders parken sollen oder ich die Autos sonst plattwalze! Also möglichst höflich fragen, wem das und das Auto gehört und sie bitten, wegzufahren. Wenigstens sind es freundliche Leute und sie fahren auch sofort weg...
Das nur mal zu meiner Situation. Du siehst, Du bist mit dem Parkproblem gewiß nicht alleine! Klar, man möchte mit den Nachbarn keinen Ärger haben (möchte ich auch nicht), aber in Deinem Fall wären mal ein paar ernsthafte Worte schon angebracht! Keine solchen Worte , sondern eher solche , weil er sonst wahrscheinlich nur noch mehr auf stur machen würde.
Ich würde ihm sagen, ob er sich schon mal Gedanken gemacht hat, was passiert, wenn man mal dringend aus dem Haus muß, z.B. zum Arzt, ins Krankenhaus oder so, und er das aufgrund nicht vorhandener Klingel nicht hört, daß man raus will? Wenn er einigermaßen vernünftig ist, wird das sicher an seine Vernunft appellieren und er wird sich Gedanken machen. Wenn nicht, dann kannst Du immer noch einen Schritt weitergehen und mal bei der Polizei vorsprechen! Hast Du ein Schild an Deinem Tor "Einfahrt bitte freihalten" oder so? ist auch wichtig.... Rechtlich kannst Du ihm nur ans Bein pinkeln, wenn Du aus Deiner Einfahrt willst, aber nicht, wenn Du in Deine Einfahrt willst! So wurde es uns damals von der Polizei gesagt - man hat also keinerlei rechtliche Handhabe, jemanden abschleppen zu lassen, wenn Du in Deine eigene Einfahrt fahren willst! Nur wenn Du rausmußt...
Ich wünsch Dir viel Erfolg, kannst ja mal berichten, was es so gebracht hat...
Mitfühlende Grüße, Jürgen | _________________
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ausgeglichen!!! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.12.2010 10:35:02 Titel: |
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..ich würde erstmal nett und freundlich mit ihm reden. Schlussendlich is es deine Zufahrt. Er hat sich dran zu halten nicht du.
Sagt ja keiner was, wenn er zum ausladen sein Fahrzeug kurz da hinstellt, dann sein Auto wegfährt.
Wenn er uneinsichtig sein sollte, muss man es halt langsam steigern, dass man nicht möchte, dass vor der Aufahrt geparkt wird.
ich weiss is nicht einfach, aber anders geht es nicht.
bei einer Garage wo ich angemietet habe, is es ähnlich vom Platz her. Die Zufahrt is auch eng, aber ausreichend, wenn niemand dort direkt steht. Da stand auch immer so ein Garagenbesitzer mit seinem 2. Auto, weil er meinte er dürfe das. War bloss zu faul aussenrum zu laufen Irgendwann wurde mir das auch zuviel, weil man ständig den Kerl suchen musste. Da es eng war daran vorbei zu kommen. Mit Anhänger ging gar nichts an dieser Engstelle. Bei mir kam es zu einem handfesten Streit/Gespräch, aber muss ja net sein. Bei dem Kerl ging es aber nicht anders, da er nicht einsichtig war. Danach war aber Ruhe, als ich ihn auch mal morgens um 4.00 Uhr rausgeklingelt (Dauerklingeln) habe, weil er seine Kiste wieder da hinstellte.
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Berlingo HDI 90 (noch) |
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Verfasst am: 17.12.2010 11:03:25 Titel: |
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Morgens zwischen drei und vier aus dem Bett holen wenn er im Weg steht. Das ist ein sehr einprägsames Erlebnis
Seit dem steht vor meiner Firma keiner der mich umgebenden Mieter mehr
Du kanst ja evtl. auch mal dein Auto so parken das du ihn daran hinderst dir den Weg zu versperren, wenn das bei dir geht. Ansonsten hilft nur reden bzw. seehhr viel Geduld | _________________ Wer den Teich trocken legen will darf nicht die Frösche fragen |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 5330 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.12.2010 11:03:53 Titel: |
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nett und freundlich hatten wir schon mehrfach, die sache mit dem rettungwagen zieht nicht weil´s am ende einer sackgasse ist. ich empfinde diese ständige fragerei mittlerweile als nötigung, es würde mich halt interessieren ob man sowas hinnehmen muss oder ob es rechtliche mittel gibt - als diskussionsgrundlage. | _________________ gruß gisli |
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Verfasst am: 17.12.2010 11:38:37 Titel: |
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gisli hat folgendes geschrieben: | ...es würde mich halt interessieren ob man sowas hinnehmen muss oder ob es rechtliche mittel gibt - als diskussionsgrundlage. |
skitty hat folgendes geschrieben: | StVO
§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
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| _________________ --> Meins!, Meins!, Meins!, Meins! <--
Der-Letzte Besitzer dieses Fahrzeugs. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.12.2010 11:53:44 Titel: |
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gisli hat folgendes geschrieben: | nett und freundlich hatten wir schon mehrfach, die sache mit dem rettungwagen zieht nicht weil´s am ende einer sackgasse ist. ich empfinde diese ständige fragerei mittlerweile als nötigung, es würde mich halt interessieren ob man sowas hinnehmen muss oder ob es rechtliche mittel gibt - als diskussionsgrundlage. |
mal ne andere Frage..
is das deine Zufahrt, also dein Grund u. Boden von vorne (Strasse) bis hinten an dein Tor?
hab gerade meinen Rechtsverdreher da gehabt.
er meinte, sollte es so sein, musst du nicht dulden, dass jemand ständig dein Grund und Boden betritt, schon gar nicht mit einem KFZ oder ähnlichem Gefährt. Dich dabei auch noch im Ein und Ausfahren ständig hindert. Du bist auch nicht verpflichtet, ständig nach Personen zu suchen um rausfahren zu können.
freundlich könnte man das so machen, dies mit fristsetzung zu unterlassn, dass man den Nachbarn dies über einen Flyer mitteilt, wenn reden nimmer wirkt.
Dann in weiteren späteren Schritten, dass ein kleines Tor vorne an der Strasse angebracht wird, seitlich entlang der Grundstücksgrenze in den nächsten Wochen...auch ein Zaun installiert wird.
weitere Frage wäre wo aufkommt, sind die (Garten-)zugänge ordnungsgemäss eingezeichnet, oder wurden die willkürlich nachträglich angebracht. So das sich die angrenzenden Grundstücksbesitzer einen vorteil verschafft haben. Jeder angrenzende Grundstücksbesitzer hat ja einen ordentlichen Zugang/Hauseingang auf der anderen Seite der anderen Strasse. Wo er sein Grundstück jederzeit betreten kann.
Sollte das so sein, musst du sowas nicht dulden.....
RA meinte auch, erstmal vernünftig mit den Leuten reden, wenn das nicht fruchtet, muss es halt so geklärt werden. Denn dein Grundstück würde auch im Wert gemindert werden, was du auch nicht dulden musst.
wenn es nicht dein Grund u. Boden sein sollte....
ansonsten kannst du noch zur Gemeinde, Stadt gehn, ob es da ein -Wegerecht- für die angrenzenden Grundstücksbeitzer geben sollte bei "dieser Sackgasse". Sollte diese Zufahrt dir nicht Grundstücksmässig gehören. Sollte da nichts vorhanden sein (du solltest die Gartenzugänge dann ansprechen, ob das so ok is ) muss man das auch nicht dulden.
Hier bei uns (weiss nicht wie es bei euch is) würde in so einem Fall auch die Polizei zuständig sein.., da du ständig am rausfahren gehindert wirst.
auch zu klären wäre, beim Verkehrsamt, is das eine öffentliche Strasse wo jeder reinfahren darf..oder wem gehört diese sackgasse, also grundstücksmässig.
in allen Beispielen gibt es Möglicheiten, es diesem angrenzenden Grundstücksbesitzer zu untersagen, ständig sein Fahrzeug dort zu parken.
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 Präzisionshacker


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Putzbrunn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110hcpu  2. Freelander II  3. Renault Twingo GT  4. GT Zaskar Race  5. Cannondale CAAD3  |
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Verfasst am: 17.12.2010 11:56:16 Titel: |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 5330 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.12.2010 14:12:35 Titel: |
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das ist ja quasi maßgeschneidert, vielen dank für den link . | _________________ gruß gisli |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 5330 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 17.12.2010 14:43:02 Titel: |
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mir ist gerade aufgefallen dass es sich in dem fall um eine privatstrasse handelt (da verstehe ich den aufwand nicht - abschleppen und gut), in meinem fall handelt es sich aber um eine öffentliche strasse wo bei ich hier keinen grossen unterschied sehe. juristen sehen das aber möglicherweise anders . | _________________ gruß gisli |
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