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Darf man Huckepack mit dem Auto Benzin transportieren?
Jemand vom Zoll hier, der etwas Ahnung hat?

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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 12.01.2011 15:42:49    Titel: Darf man Huckepack mit dem Auto Benzin transportieren?
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Also, wie ist das:
ich fahr mit dem Auto und einem zweiten Auto zur Tankstelle und kauf dort ein.
Na sagen wir mal regelmässig.

Naja, das Ausland hat man ja vor der Haustür!

Ist das Schmuggel?

Was kann ich dafür, wenn das Zweitauto auf dem Hänger nen leeren Tank hat und zufällig auf dem Rückweg voll ist?

Ich wollt halt mal meinen Jeep richtig warmfahren und hab halt dazu nen Zweitwagen auf den Hänger gestellt.....!
Was kann ich dafür, dass der Zweitwagen 110 Liter Tankinhalt hat und nen Jaguar XJ oder so ist.

Ist doch denkbar oder?

Jetzt reichts mit den Preisen, jetzt müssmer halt mal sparen, der Zeitpunkt ist da!

Ich mein, das gesparte Geld steck ich ja in 10 Jahren wieder in ein neues Auto, also kommts der Wirtschaft zugute.
Wenn ich es nicht machen würde, muss ich halt das Auto 20 Jahre fahren .....

So wird hoffentlich der eine oder andere auch denken!
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flashman
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 15:54:31    Titel:
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:16:51    Titel:
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Wennse Dir nich draufkommen, passiert Dir nix, wennse Dir draufkommen, kriegst ne Anzeige, so einfach is das. Könnt allerdings auffallen, wennse Dich alle Woche mitm gleichen Auto aufm Hänger über die Grenze hin- und zurückschippern sehen...

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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:20:12    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Wennse Dir nich draufkommen, passiert Dir nix, wennse Dir draufkommen, kriegst ne Anzeige, so einfach is das. Könnt allerdings auffallen, wennse Dich alle Woche mitm gleichen Auto aufm Hänger über die Grenze hin- und zurückschippern sehen...


Na, er wollte ja net wissen, ob was passiert, sondern ob´s erlaubt ist (so hab ich die Frage jedenfalls verstanden).

Bin ja kein Zöllner, aber: Innerhalb der EU ist der Warenverkehr zollfrei. Warum sollte er also net unbegrenzte Mengen an Sprit zwischen EU-Ländern hin- und hertransportieren dürfen (zum Eigenverbrauch)?

Wenn ich mir 5 Oldies á 10.000€ = 50.000€ aus Holland, Polen oder Österreich hol, muss ich ja auch keinen Zoll dafür zahlen. Also wieso Zoll auf Benzin für 1000 oder 2000€?

@ GranyI6: Oder meinst du mit "Ausland" das einzige Nicht-EU-Nachbarland Deutschlands? Hier gilt ja, dass du alles verzollen musst (ab Überschreitung bestimmter Warenwertgrenzen), egal ob nun das ganze Auto oder nur den Tankinhalt!
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:24:36    Titel:
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grad mit dem zoll gesprochen:
er kann mir es nicht sagen, er meint nein.

aber "ich kann es ihnen nicht 100 % ig sagen" ist ne Aussage wie: ja oder nein.

Ich muss klagen, dann weis ich es genau.

Ja gut, was kann ich denn dafür, dass mein abgemeldetes Auto mal wieder ne Tankfüllung braucht und ich den Tank randvoll füllen muss, weil der Tank sonst rostet...., also musst ich es auf den Hänger stellen und zur Tankstelle ziehen.

Ist doch okay?!
Tröst

Er sagt: bei einer Prüfung wird keiner nach dem Tankinhalt fragen, eher, warum ich ein Auto auf dem Hänger dabei habe.
Es war noch nie so ein Fall vorhanden.....

Obskur
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:27:35    Titel:
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ne, ich mein schon unser "ausland" hier, nämlich die Tschechei.

wenn se mir blöd kommen, bau ich mir nen zusatztank ein und lass den vom tüv abnehmen und gut ist.

alles eingetragen und okay, dürfte mir keiner da blöd kommen.

die Gasfahrer werden doch auch steuerrechtlich bevorzugt, warum solln dann wir blöden Benzinfahrer jetzt zur Kasse gebeten werden.

Wer Zigaretten braucht, hat doch auch 4 mann an board und lässt für jeden ne Stange "mitfahren", ist doch auch zugelassen......

und ausserdem muss ich bei jedem ölwechsel vom ATG gute Betriebstemperaturen erreichen, die erreich ich eben nur, wenn Last am Haken ist....
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:37:43    Titel:
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Ja, tank doch im Ausland billiger, ist net verboten, machen doch alle, die nahe an der Grenze wohnen!

Bei uns is keine Grenze in der Nähe (nur die Luftgrenze, an der ich arbeite), aber wenn Billigbenzintag ist, dann nehm ich mir ein paar Stunden Zeit und tanke alle meine Kisten voll!

Bei der ganzen Preistreiberei hat man ja gar keine andere Wahl mehr, als auf den Pfennig zu gucken. Und es wird ja noch schlimmmer mit dem E10, da soll das normale Super ja "aus erzieherischen Gründen", wie´s heißt, nochmal teurer werden als es eh jetzt schon ist!

Also, innerhalb der EU is die Einfuhr von Benzin net verboten, und aus der Schweiz darf meines Wissens auch zumindest der fahrzeugeigene Tank voll sein (aber nur 1 oder 2 Reservekanister!).
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:39:21    Titel:
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Also zum einen ist Kraftstoff steuerabgabepflichtig! Auch in der EU! Ab mehr als 60 Liter bewegt sich (zum zwangsläufig folgenden Strafbefehl dazu) die Nachzahlungshöhe bei knappen 3 € pro angefangenen 5 Litern Überschreitung...

Zum anderen ist das (in diesem Fall) grenzüberschreitende mitführen von mehr als 60 Litern strafbar. Die 60 Liter-Grenze gilt auch für Gespanne! Auch wenn Du z.b. mit nem Boot aufm Hänger fährst, dürfen im zugfahrzeug und im Boot zusammen nicht mehr als 60 Liter Kraftstoff sein.

Sollen mehr als die 60 l befördert werden, liegt die Höchstgrenze bei 300 l Benzin oder 1000 l Diesel, ohne Kennzeichnung des Fahrzeugs als Gefahrguttransport. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Behälter müssen in vollem Umfang dem ADR entsprechen, geprüft und bauartzugelassen sein. Dazu kommen noch weitere Anforderungen an das Transportfahrzeug, der Fahrer muss besonders unterwiesen sein, und es sind Beförderungspapiere erforderlich. Außerdem ist bei Pkw und Kleinlastern darauf zu achten, dass die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Alle Reservekanister müssen den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Ein Gefahrenzettel für entzündbare, flüssige Stoffe muss auf jedem Kanister vorhanden sein, ebenso eine UN Nummer, die den Inhalt kennzeichnet. Zum Beispiel 1203 für Benzin und 1202 für Diesel. Das ermöglicht es Einsatzkräften, zum Beispiel bei einem Unfall, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Das jetzt nur mal als grober Überriss... wenn einer da genauer drauf eingehen will, möge er bitte einen gefahrgutversierten Kollegen oder TÜV/DEKRA fragen.

Kurz gesagt, Probleme mit der Gefahrgutverordnung, dem GüKG, der ADR, der KfzSteuerG, der AbgabenOrdnung und bestimmt noch was, was mir grad nich einfällt...

Alle Angaben ohne Gewähr, hab mich mit dem Gefahrgutrecht bisher nur oberflächlich beschäftigt und da ich mitten in Deutschland arbeite, komme ich auch mit dem Kraftstoffschmuggel eher selten in Kontakt... Ätsch

Ach ja Willi: Ich bin auch kein Zöllner, aber Polizist! Grins Hat Dich übrigens der Kollege gegrüßt, der letztens hier bei Bamberg nachn paar Lkw-Unfällen im Urlaub ewig im Stau stand? Hab mich mit dem gut unterhalten während ich abgesperrt hab... Ja

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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:45:03    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Also zum einen ist Kraftstoff steuerabgabepflichtig! Auch in der EU! Ab mehr als 60 Liter bewegt sich (zum zwangsläufig folgenden Strafbefehl dazu) die Nachzahlungshöhe bei knappen 3 € pro angefangenen 5 Litern Überschreitung...

Zum anderen ist das (in diesem Fall) grenzüberschreitende mitführen von mehr als 60 Litern strafbar.


Das kann so ja gar net stimmen! Nach deinen Aussagen (oder versteh ich da was falsch?) würde ja jeder BMW-/Mercedes-Fahrer mit 80-Liter-Tank zum Straftäter werden!?
Nee, oder?

Und den Paragrafen möchte ich sehen, der mir vorschreibt, ich müsse auf dem Nachhauseweg von ner Österreich/Schweiz/Polen/Tschechien-Urlaubstour von den 200 Litern in den (amtlich eingetragenen!) Tanks unseres Expeditionsmobils 140 Liter wieder ablassen, wie und wo soll das gehen, stellen die Behörden direkt an der Grenze Auspumpanlagen bereit oder wie? Hab ich noch nie gesehen!

Nee, oder?
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 16:52:04    Titel:
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Ja Willi, Du hast da was falsch verstanden!

Es geht um Mengen außerhalb des eingebauten Tanks des ziehenden Fahrzeuges! Und der Tank des Pkw oder Bootes aufm Hänger ist nunmal kein im zugfahrzeug eingebauter Tank...

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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 17:00:08    Titel:
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Donald!
so ganz nit richtig:

ich darf bis zu 400 Liter im vorschriftsmässig montierten Tank und dem geschäftlichen Sinn im Jeep z.B. Diesel befördern, z.B. zu mir nach Hause oder zur Kundschaft zu meinen Maschinen usw.

Frage bei den Kollegen in Hof nach oder allgemein. Da gibts irgendso ein Gesetz für die Gewerbetreibenden.

Aber das war nicht meine Frage, da ich das schon weis und praktiziere.

Mir gehts darum:
warum darf ich nicht leer mit dem Anhängerfahrzeugtank zum Einkaufen ins benachbarte Ausland. Klaro, nen Zettel werd ich dann nicht dabei haben, bzw. nur die 110 Liter, die im Jeep sind.

Ach: ich darf nicht mehr als 60 Liter im Jeep befördern....?
Was Obskur
na dann stell dich mal mit deinen Kollegen an die Grenze und zähl die Jeeps, die im Ausland zum "Einkaufen" fahren.
Da hat jeder seine 120 Liter im Auto! (100 im Tank, 20 im Reservekanister)
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 17:03:06    Titel:
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Donald:
such doch mal das Schriftstück in der Arbeit raus oder gib mir nen Link, damit ich das schwarz auf weis habe, dass der Fahrzeugtank auf dem Anhänger leer sein muss!!!!!!

Dann hätte sich das Thema erledigt und jeder der in Grenznähe wohnt und hier mitliest ist damit aufgeklärt!!!

Dann aber bitte machst mit deinen Kollegen ne Großrazzia, weil viele Geschäftsleute im Nachbarausland Maschinen und teilweise so ihre Kanister auftanken. Von den Speditionen will ich gar nicht drandenken, die 1000 von Litern Diesel vor wenigen Jahren wöchentlich dort einkauften.
Aber das muss wohl jetzt wegen dem Dieselpreis nicht mehr lohnen.
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 12.01.2011 17:08:30    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Ja Willi, Du hast da was falsch verstanden!

Es geht um Mengen außerhalb des eingebauten Tanks des ziehenden Fahrzeuges! Und der Tank des Pkw oder Bootes aufm Hänger ist nunmal kein im zugfahrzeug eingebauter Tank...


dann müsste aber jeder der Fahrzeuge aus dem Ausland holt, egal welcher Abschlepper, welche Automobilclubs die Tanks der Fahrzeuge ablassen.....

Macht das einer?!

Was alleine hier bei uns über die Grenze auf dem Hänger zum benachbarten Lackierer geht, weils der günstiger macht, möcht ich net wissen. Das sind einige hundert Auto pro halbes Jahr.
Kein Schwein prüft da den Tank der Aussenprüfung vom Zoll!!!

Ich seh schon, da hab ich ein Thema gestartet, was wohl keiner beantworten kann!
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 17:29:20    Titel:
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grany: liesst Du Dir meine Postings mal ganz durch?

1. Nochmal: Es geht um Mengen außerhalb der fest montierten und abgenommenen Fahrzeugtanks! Wenn in Deinen Tank 100 Liter reingehen is ja gut. Aber zusätzlich eben nicht mehr als 60 Liter!

2. Bin ich kein Gefahrgutler. Und ich werd bestimmt nicht ewig Gesetze wälzen und rumsuchen... Ich hab oben geschrieben, wers wirklich genau wissen will, soll sich an entsprechende Stellen wenden. Also bitte mach das dann doch...

- okay, hab doch mal schnell nachgesehen:

Bitteschön: Auszug aus dem ADR:

[...]
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.

Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften. [...]

[...] Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln (wie Boote), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Absperrhähne zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Kraftstoffbehälter müssen während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt. Soweit erforderlich müssen die Fahrzeuge oder die anderen Beförderungsmittel aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden. [...]


Eine Beförderungseinheit im Sinne des ADR ist ein Fahrzeug bzw. eine Fahrzeugkombination (Gespann + Ladung). Das ADR steht logischerweise in Korrelation mit diversen anderen Gesetzen, is auch klar.

Wenn Du´s noch genauer willst, wirste Dich leider selber bemühen müssen.

3. Ich arbeite in Oberfranken! (wie schon erwähnt) Da is keine Grenze in unmittelbarer Nähe. Deshalb werde ich auch keine Großrazzien durchführen. Die Razzien, die ich durchführe beziehen sich in der Regel auf andere "Stoffe"...

4. Sondergenehmigungen für grenzüberschreitende Hilfeleistungen von z.b. Automobilclubs gibts bestimmt! Man kann nen Thema aber sicherlich auch totlabern... Grins

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BeitragVerfasst am: 12.01.2011 17:35:20    Titel:
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na dann darf ich das, wenn ich so den text überfliege....

werd mich schlauer machen, aber der zollmann konnte es auch nicht sagen, also wird es keiner sagen können.

ich sehe die problematik eher darin, dass sich keiner deiner kollegen die arbeit machen wird, ob der tank vom anhängerfahrzeug voll ist oder leer oder im ausland getankt wurde.

ich würde es eher so sehen, dass sie mir schmuggel nachweisen müssen, indem se mich wirklich beobachten, dass ich regelmässig es so mache und das werden die nicht können.

weiter wird es hier kein forenmitglied geben, der mich aufklären kann, wenn doch, dann bitte immer noch antworten.

auch für andere interessant, die es vorhaben werden.

wie gesagt: ich hab nicht gesagt, dass ich es jetzt mache..... nur um hitzige folgedebatten zu vermeiden....

war ja nur mal ne idee.......
Grins
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