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Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen
darf man oder nicht?

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imdek
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...und hat diesen Thread vor 5362 Tagen gestartet!


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1. LandCruiser 100
2. Suzuki Vitara Hummingbirg
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BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:29:35    Titel: Scheinwerfer ohne E-Prüfzeichen
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Hallo,

ich überlege mir ein Paar nette Scheinwerfer zu kaufen



(sind Wasserdicht, Bruchfest und relativ günstig)

Nur das Problem - die haben keine E-Prüfzeichen. Nur ein Paar russische Bezeichnungen :)

Es ist klar, ich werde die NIE auf der Strasse benutzen.
Darf ich die montieren, jedoch ohne Kabel & etc - sozusagen als Deko?
Anklemmen - erst wenn ich im Gelände bin, danach wieder die Kabel ab.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:31:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Darfst auch mit Kabel montieren, als Arbeitsscheinwerfer, welche lediglich seperat schaltbar sein müssen.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:36:34    Titel:
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Ja Ja Ja

Oder glaubst Du, irgendjemand hier würde sich bei Offroad-Beleuchtung um e-Zeichen kümmern? Grins

_________________
Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:45:18    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Ja Ja Ja

Oder glaubst Du, irgendjemand hier würde sich bei Offroad-Beleuchtung um e-Zeichen kümmern? Grins


ja ich, ich bin ein ordentlicher Bürger Supi


@imbek
wie die Jungs geschrieben haben, als Arbeitsscheinwerfer mit Extra Schalter nutzbar. Manche Prüfer möchten noch ne kleine Kennzeichnung. Is aber nicht gefordert. Hab bei meinem Russenmopped auch einen russischen Scheinwerfer am Beiwagen montiert.
Mit dieser komischen kirillischen Schrift, als Arbeitsscheinwerfer.. Supi TÜV will nur den Schalter sehn und das er funktioniert. Abdeckung brauchste keine. Zwinker
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imdek
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1. LandCruiser 100
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BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:47:39    Titel:
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Hau mich, ich bin der Frühling

Na ja, versuche ich. Mal schauen, ob die russische Panzer-Scheinwerfer mit Xenon als Arbeitsscheinwerfer gelten Smile
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:53:24    Titel:
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imdek hat folgendes geschrieben:
Hau mich, ich bin der Frühling

Na ja, versuche ich. Mal schauen, ob die russische Panzer-Scheinwerfer mit Xenon als Arbeitsscheinwerfer gelten Smile


du benutzt doch die Scheinwerfer nur um den entsprechenden Arbeitsbereich auszuleuchten. Abseits der öffentlichen Strasse, wo es kein Strom gibt. Supi Schau dir mal die mobilen tragbaren Scheinwerfer an Zwinker die haben alle kein E-Zeichen und können mobil wie auch fest installiert werden. Sag aber nie Suchscheinwerfer dazu, die dürfen nur 1x am Fahrzeug sein und max. 35 Watt haben. Zwinker
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imdek
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BeitragVerfasst am: 22.11.2010 13:55:34    Titel:
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Ok, gut zu wissen. Danke!
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schelbi
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2. Jeep Cherokee XJ von 1992
BeitragVerfasst am: 27.01.2011 10:16:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sandman hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Ja Ja Ja

Oder glaubst Du, irgendjemand hier würde sich bei Offroad-Beleuchtung um e-Zeichen kümmern? Grins


ja ich, ich bin ein ordentlicher Bürger Supi



Und das sollen wir dir glauben? Good joke Ätsch Supi
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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.01.2011 11:02:46    Titel:
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schelbi hat folgendes geschrieben:
Sandman hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
Ja Ja Ja

Oder glaubst Du, irgendjemand hier würde sich bei Offroad-Beleuchtung um e-Zeichen kümmern? Grins


ja ich, ich bin ein ordentlicher Bürger Supi



Und das sollen wir dir glauben? Good joke Ätsch Supi



Grins
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granyi6
Dyneema? Nur palettenweise!
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 27.01.2011 11:49:31    Titel:
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oh oh, na ich mal dazu, der e-zeichen verfolger!

Ganz klar, willst du damit im öffentlichen Strassenverkehr arbeiten ein klares nein!

wenn du zur HU musst, und der Prüfer merkt das, kannst gleich alles weitere vergessen.
Ich hab meine letztes Jahr auch erneuert und darauf geachtet, dass das E-Zeichen da war.

Hab ausführliches Gespräch mit Zoll und KBA hinter mir letztes Jahr, auch hier ein Thema eröffnet.

Es wird leider etwas zu locker die Sache betrachtet mit den E-zeichen.

Wenn du richtig betrachtet ein Fahrzeug mit verbauten Teilen ohne E-Zeichen hast, hast du eigentlich keine Betriebserlaubnis und die Versicherung könnte sich quer stellen beim Unfall!

Kein Schwein wird sich für Teile wie Heckklappendämpfer oder Auspuff oder weniger sicherheitsrelevanten Teilen interessieren, ob da ein E-zeichen drauf ist, aber bei Scheinwerfern, Bremssteilen allgemein oder so hast ein Problem wenns knallt oder der TÜV es sieht.

Hab das Thema letztes Jahr ausgiebig durchgemacht.

Auch die Versicherung hat das Recht, Zahlungen zu verweigern, wenns knallt und du z.B. Scheinwerfer drin hattest ohne E-zeichen. Braucht der andere nur sagen, du hast ihn geblendet, schon hast ein Problem....
Kannst mit deiner Versicherung telefonisch abklären.

Allgemein zum Thema E-zeichen.

aber du sagtest ja, .... nicht im öffentlichen Strassenverkehr.....
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el Bodo
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1. Suzuki S-Cross allgrip
2. Citroen Jumper Dangel 4x4
BeitragVerfasst am: 28.01.2011 09:41:16    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
...
Wenn du richtig betrachtet ein Fahrzeug mit verbauten Teilen ohne E-Zeichen hast, hast du eigentlich keine Betriebserlaubnis und die Versicherung könnte sich quer stellen beim Unfall!
...


Wie kommst du zu dem Schluß, dass zusätzlich angebaute Scheinwerfer ohne E-Zeichen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen sollen?
Bei Hauptscheinwerfern mag dies stimmen, wir reden hier aber von Zusatzscheinwerfern.
Wie auch immer, die Versicherung hätte auch in diesem Fall zu zahlen - könnte sich aber dann im Regressweg am Versicherungsnehmer schadlos halten.

lg Bodo

_________________
Wer immer mit der Herde läuft kann nur den Ärschen folgen.
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BeitragVerfasst am: 28.01.2011 10:02:57    Titel:
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el Bodo hat folgendes geschrieben:
granyi6 hat folgendes geschrieben:
...
Wenn du richtig betrachtet ein Fahrzeug mit verbauten Teilen ohne E-Zeichen hast, hast du eigentlich keine Betriebserlaubnis und die Versicherung könnte sich quer stellen beim Unfall!
...


Wie kommst du zu dem Schluß, dass zusätzlich angebaute Scheinwerfer ohne E-Zeichen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen sollen?
Bei Hauptscheinwerfern mag dies stimmen, wir reden hier aber von Zusatzscheinwerfern.
Wie auch immer, die Versicherung hätte auch in diesem Fall zu zahlen - könnte sich aber dann im Regressweg am Versicherungsnehmer schadlos halten.

lg Bodo


Bodo.. Supi


@ granyi6
Arbeitsscheinwerfer bedürfen keinem E-Prüfzeichen und da kann ich mir "1000 St." aufs Dach nageln..wenn ich Platz hätte und es die LM packt..

paar Dinge muss ich aber beachten, sie müssen funktionieren und angeschlossen sein und einen extra Schalter haben, Bezeichnung und Babber`l bzw. Kennzeichnung am Schalter, obliegt dem jeweiligen Prüfer, der eine mag es haben, der andere nicht.. Supi Habe sogar ein meinem Moped-Gespann einen russischen (Arbeits-)scheinwerfer dran mit kirillischer Schrift. Kein Prüfer hat den je beanstandet bei der HU als er ihn anschaute. Nur den Schalter wollte der Prüfer sehn. Auch müssen Arbeitsscheinwerfer nicht abgedeckt sein, wie manche übereifrigen Prüfer immer "fordern".

und das mit der Versicherung kann man auch nicht pauschal sagen, lese mal aktuelle Urteile und die Versicherungsbedingungen.. Supi


bitte unterscheide etwas, es lesen auch Neulinge mit... Zwinker

- Standlicht und Hauptscheinwerfer (e-Nummer)
- Rückleuchten (e-Nummer)
- Blinker
- Suchscheinwerfer nur 1x erlaubt (max. 35 Watt)
- Arbeitsscheinwerfer ob für vorne oder hinten (bedarf keine E-Nummer)

ich hab bestimmt was vergessen Hau mich, ich bin der Frühling

Winke Winke
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BlueGerbil
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Mit dabei seit Ende 2005
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1. Taxi
2. Toyota LeihCruiser
BeitragVerfasst am: 28.01.2011 11:49:17    Titel:
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Ergänzend: Die Versicherung muss erstmal zahlen, kann sich dann aber am Versicherten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag schadlos halten - da habe ich Zahlen zwischen 5k und 25k EUR im Hinterkopf, das sollte euch aber euer Versicherungsspezi sagen können.

Ansonsten gilt: Zusatzscheinwerfer haben auf der Gass nix verloren in angeschaltetem Zustand. Die sind "off road use only" und beleuchten da den Arbeitsbereich der Winde, den Weg vor uns, den wir gerade zu Fuß erkunden wollten o.ä. Per definition - so, wie wir alle niemals zu schnell fahren (da das ja verboten ist) und niemals nicht einen verbotenen Waldweg befahren. Per definiton meint: Da brauchts keine ausufernde Diskussion darüber. Wollte ich nur angemerkt haben.

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Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!

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borsti
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BeitragVerfasst am: 28.01.2011 12:33:36    Titel:
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Aber die 400Watt am Dach machen die Gass scho schee hell................................ Ich muss weg

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 28.01.2011 13:27:44    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Aber die 400Watt am Dach machen die Gass scho schee hell................................ Ich muss weg


Das kann ich nicht beurteilen, eine solche Energieverschwendung betrieb ich nicht. Heiligenschein rotfl
Aber ich könnte mir vorstellen, das die bestellten 260W durchaus auch den Bereich direkt vor dem Fahrzeug ansatzweise ausreichend beleuchten werden.

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