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Licht-Frage
Standlicht vs. Tagfahrlicht

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Maverick
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...und hat diesen Thread vor 5286 Tagen gestartet!


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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 31.01.2011 19:37:20    Titel: Licht-Frage
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Winke Winke Tach die Herren Winke Winke

eine Frage oder zwei oder drei.
Sind standlichter am Auto vorschrift?

Tagfahrlichter gehen ja, wenn man den Schlüssel abzieht bzw die Zündung ausmacht, aus.
Stimmt es dass nur hinten Licht gehen muss? Also Standlicht vorne keine Pflicht?

DÜRFEN Standlicht betriebsfähig sein wenn Tagfahrlicht verbaut ist?

Danke euch schonmal Winke Winke

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Gruß Erik

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torsten66
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1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010
BeitragVerfasst am: 31.01.2011 20:02:03    Titel:
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das sind doch zwei ganz unterschidliche beleuchtungen
das eine hat doch nichts mit dem anderen zutun
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Jens
Terranosaurus Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 31.01.2011 20:40:59    Titel:
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Standlicht leuchtet nicht mit Tagfahrlicht, Standlicht ist vorn und hinten Pflicht.

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Terranosaurus Jens
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Henning
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 31.01.2011 20:42:16    Titel:
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http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

§51 ff solltest du dir mal ansehen Smile

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Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Jens
Terranosaurus Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 31.01.2011 20:49:17    Titel:
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Fragte Erick nach Begrenzungsleuchten? Sorry...

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Henning
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3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 31.01.2011 20:54:53    Titel:
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Jens hat folgendes geschrieben:
Fragte Erick nach Begrenzungsleuchten? Sorry...


Nö, aber ich schrieb auch §51 ff. Smile

Ab da beginnen die Vorschriften die Beleuchtung betreffend Ja

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Henning
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Jens
Terranosaurus Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 01.02.2011 00:13:03    Titel:
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Helf mir mal auf die Sprünge, ich habe jetzt dreimal 51 bis 55 durchgelesen. Aber irgendwie habe ich nichts über "Standlicht" und "Tagfahrlicht" gefunden. Mich würde nämlich explizit die Regelung mit dem Tagfahrlicht mal interessieren. Also bei uns ist das anschliessen der Leuchten ganz klar geregelt, ich sehe aber auch immer wieder abweichende Varianten. Bis dahin, das Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht missbraucht werden Hau mich, ich bin der Frühling

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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 01.02.2011 00:40:50    Titel:
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Jens hat folgendes geschrieben:
Also bei uns ist das anschliessen der Leuchten ganz klar geregelt, ich sehe aber auch immer wieder abweichende Varianten. Bis dahin, das Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht missbraucht werden Hau mich, ich bin der Frühling



Jau - und ich hab neulich irgendwo gelesen, dass das Tagfahrlicht gedimmt wird und dann ZUSÄTZLICH legal zu dem Abblendlicht mitleuchtet!! Obskur
Sind mir auch schon neue Fahrzeuge so entgegengekommen, also inzwischen kann wohl jeder machn wie er will Nee, oder?



edit nach kurzem googlen: Standlicht leuchtet immer mit Abblendlicht mit - und ein gedimmtes Tagfahrlicht (z.B. Audi) zählt als zusätzliches Standlicht / Begrenzungsleuchte Unsicher

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"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams
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nachtaktiv
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BeitragVerfasst am: 01.02.2011 01:11:38    Titel:
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das würde dann wohl heissen Begrenzugsleuchte=Standlicht
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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 01.02.2011 01:25:40    Titel:
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Ja, scheint so.. Und "Umrissleuchte" ist irgendwie auch sowas.. Hau mich, ich bin der Frühling

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Jens
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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 01.02.2011 07:42:14    Titel:
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Also mein Tagfahrlicht leuchtet ohne Standlicht oder alle anderen Leuchten. Wird Ablendlicht eingeschaltet, dimmt es automatisch auf Positionslicht herunter. Mein Tagfahrlicht schaltet sich auch nur mit der Zündung ein/aus. Standlicht hat weder etwas mit Positionslicht noch mit Begrenzungsleuchten zu Tun. Es dient nur zur Sicherung, wenn das Fahrzeug am unbeleuchteten Strassenrand abgestellt wird. Begrenzungsleuchten sollen zum einen die Fahrzeugabmasse für andere sichtbar machen und zum anderen, durch die Einteilung in rote und weisse Leuchtengläser, die Fahrtrichtung erkennbar machen. Deshalb die weissen Gläser nach vorn zeigend und die roten Gläser nach hinten strahlend. Gelbe Begrenzungsleuchten sollen die Seiten des FZ erkennbar machen. Gut bei Tiefladern und Sattelschleppern zu sehen. Also wenn eine Reihe gelber Lampen vor Euch auftauchen, nicht Gas geben und durchbrechen wollen...es ist keine Strassensperre der Polizei !!!

Also alle diese Dinge kann ich ja recht gut auseinanderhalten, aber was sich mir nicht erklärt: Warum gibt es so viele zugelassene Möglichkeiten für Tagfahrlicht. Das Neufahrzeuge demnächst alle mit der Blackbox für Tagfahrlicht ausgerüste werden so wie in Skandinavien ist keine Neuigkeit. Und das Nachrüstsets nur die FZ-Front beleuchten müssen ist auch ein alter Hut. Aber mittlerweile habe ich schon soviel Varianten gesehen, das ich glaube das da gerade jeder machen kann wie er will.

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1. Toyota Landcruiser Prado 150
BeitragVerfasst am: 01.02.2011 07:55:27    Titel: Re: Licht-Frage
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@Erick
beinahe wäre Deine Ausgangsfrage untergegangen...


Maverick hat folgendes geschrieben:
Winke Winke Tach die Herren Winke Winke

eine Frage oder zwei oder drei.
Sind standlichter am Auto vorschrift? Ja
Tagfahrlichter gehen ja, wenn man den Schlüssel abzieht bzw die Zündung ausmacht, aus. Ja
Stimmt es dass nur hinten Licht gehen muss? Also Standlicht vorne keine Pflicht? Nein. Wenn Du so bei der HU vorfährst, gibt keine Plakette. Ist mir selber in Mannheim passiert, beide 5W Lämpchen kaputt und die Reservebox leer.
DÜRFEN Standlicht betriebsfähig sein wenn Tagfahrlicht verbaut ist? Weiss ich nicht, da es bei mir nicht so verschaltet ist.
Danke euch schonmal Winke Winke

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Terranosaurus Jens
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Henning
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BeitragVerfasst am: 01.02.2011 09:55:54    Titel:
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Jens hat folgendes geschrieben:
Helf mir mal auf die Sprünge, ich habe jetzt dreimal 51 bis 55 durchgelesen. Aber irgendwie habe ich nichts über "Standlicht" und "Tagfahrlicht" gefunden.


Zum Standlicht (im Behördendeutsch auch Begrenzungsleuchten):

Zitat:
51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein

Damit wären eigentlich schon 2 von Mavericks Fragen beantwortet.

Tagesfahrlicht wird, da in Deutschland noch nicht vorgeschrieben, nur am Rande in §49a erwähnt.
Hinweise und Links zu den europäischen Richtlinien findet man z.B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

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Gruß ........................
Henning
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BeitragVerfasst am: 01.02.2011 10:18:02    Titel:
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also so wie ihr das geschrieben habt habe ich es mir ja gedacht, Standlicht ist pflicht eben wegen unbeleuchteten Strassen z.b.

Es geht mal wieder um den Golf meines Freundes.
Er bekam in der Werkstatt Tagfahlicht (dimmt runter wenn Abblendlicht eingeschaltet wird) eingebaut und im gleichen zug bauten die die Standlichtbirnchen aus mit der Begründung: das dürfte dann nicht mehr sein und ein Auto müsse nur hinten beleuchtet sein wenn es irgendwo abgestellt wird.

ich kann das nicht nachvollziehen, deshalb hab ich hier mal gefragt.

Der zweite nachteil: die bauten die Lämpchen aus, durch die Fassung kam wasser rein und jetzt laufen die Scheibengläser an Hau mich, ich bin der Frühling

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Gruß Erik

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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 01.02.2011 13:14:25    Titel:
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Standlicht (gibt es eigentlich nicht) = Begrenzungsleuchten, müssen vorne wie hinten incl. Kennzeichenleuchte vorhanden sein; leuchten Bei eingeschaltetem Abblendlicht mit; Kennzeichen ist mit der fahrbahninneren Seite abgesichert;
´Umrissleuchte´ = orange Leuchten z.B. an diversen Transportern, Lkw & auch an einigen VOLVO-Modellen (V40?) (ohne amerikanischen Ursprung zu haben)

Zum Glück tut sich recht viel auf dem Kfz-Lichtmarkt, leider so viel, das es glaube ich kaum einen gibt, der sich da noch so wirklich auskennt. Siehe obiges Problem. Leuchtkörper ausbauen und durch nichts verschließen? dann steckt man die Fasung wieder rein und gut... aber gut.

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Grüße Colli
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