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 Sexsymbol und Opinelabsauger


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Ötisheim
...und hat diesen Thread vor 5407 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. TD5 (Der Kurze) 2. C 63 (The Fast) |
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Verfasst am: 27.02.2011 19:05:27 Titel: Offroad (Schlaf)-Anhänger |
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Auf Grund eines neuen Projektes verkaufe ich den nachfolgend dargestellten und beschriebenen Anhänger:
Ziegler Feuerwehranhänger
BJ: 1978 / Umbau 2008
zul. Gesamtgewicht: 1000 Kg
Leergewicht: ca. 300 Kg
Länge: 3380 mm
Breite: 1800 mm
Höhe: 1950 mm
Fahrgestell:
T-förmiger Rohrrahmen gefedert
Handbremse, keine Auflaufbremse
verstellbare Deichsel Kugelkopf und Ringöse verfügbar
Stützrad, hinten zwei Stützen
Aufbau:
Vierkant/Rechteck Stahlrohrrahmen mit Blech verkleidet
Vorne und hinten jeweils zwei Flügeltüren
An den Seiten jeweils eine Klappe zum öffnen
Innenlänge 1900 mm
Innenbreite 1600 mm, zwischen den Radkästen 1300 mm
Innenhöhe 1400 mm
Der Umbau:
Beim Umbau im Jahr 2008 wurde der feuerwehrtechnische Einbau entfernt, innen und außen jeglicher Ansatz von Rost entfernt und der Anhänger mit der Rolle neu lackiert.
Das Ausmaß der Arbeiten ist auf den Bildern am besten zu sehen.
Als Dach war ein sehr dünnes Alu-Riffel-Blech verbaut. Dies wurde durch ein sehr starkes Alu-Riffel-Blech ausgetauscht und eine Dachlucke verbaut, über die ganze Dachlänge laufen zwei Airline-Schienen. Das Dach ist somit begehbar und kann auch schwere Lasten aufnehmen. So könnte auch ein Dachzelt auf dem Anhänger zum Einsatz kommen.
Der Aufbau wurde komplett mit 20 mm starken Extrem-Isolator gedämmt, der Boden ist mit 20 mm Hartschaumplatten gedämmt, darüber befindet sich grauer Laminat als Boden.
In die beiden hinteren Türen wurde jeweils ein Bullauge eingebaut. Im oberen Bereich ist die Isolation mit grauem Kunstleder überzogen. Im unteren Bereich fehlt die Verkleidung noch.
Zum einspeisen von Strom ist im hinteren Bereich ein Klappe mit CEE Stecker verbaut. Eine Elektroinstallation ist nicht vorhanden.
An den vorderen Türen ist über der Deichsel ein Träger für 2 Räder verbaut.
Als Schlaffläche ist eine neue (bisher nur einmal benutzte) 7 Zonen Kaltschaummatratze die speziell auf den Hänger zugeschnitten ist dabei. Für den stechmückenfreien Schlaf kann mittels Tenax-Knöpfen ein Moskitonetz eingehängt werden.
Im aktuellen Ausbauzustand haben wir bereits mehrere Reisen hinter uns, der Hänger hat gerade durch sein geringes Gewicht sehr gute Geländeeigenschaften, der Schlafkomfort ist dem eines Dachzeltes weit überlegen. Von Vorteil ist die Tatsache das keiner Vermutet, dass jemand diesen Hänger zum Schlafen nutzt.
VHB 3.500,00 €
Besichtigung im Raum Stuttgart
Bilder unter Hier gehts zu den Bildern
Fragen werden gerne hier oder per PN beantwortet. | |
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Verfasst am: 27.02.2011 20:15:36 Titel: |
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Hallo
wie soll das gehen???
| Zitat: | zul. Gesamtgewicht: 1000 Kg
Handbremse, keine Auflaufbremse |
Ohne Bremse ist bei 750 kg Schluß, auch bei LKW Anhängern | |
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 27.02.2011 20:42:52 Titel: |
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Nö,das ist nicht richtig.
Seit 1994? ist die ungebremste Anhängelast auf 750kg begrenzt.
Das zGg älterer Anhänger bleibt davon unberührt.
Da die Stützlast zur Ladung des Zugfahrzeugs addiert wird,
kann man eine Achslast von 750kg realisieren und,
je nach Kupplungshersteller,150kg Stützlast zusätzlich haben.
Bei neueren,ungebremsten Anhängern geht das leider nicht,
weil die nur noch ein zGg.von 750kg haben dürfen. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Sexsymbol und Opinelabsauger


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Ötisheim
...und hat diesen Thread vor 5407 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. TD5 (Der Kurze) 2. C 63 (The Fast) |
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Verfasst am: 27.02.2011 20:45:12 Titel: |
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| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Hallo
wie soll das gehen???
| Zitat: | zul. Gesamtgewicht: 1000 Kg
Handbremse, keine Auflaufbremse |
Ohne Bremse ist bei 750 kg Schluß, auch bei LKW Anhängern |
Zur rechtlichen Situation kann ich nichts sagen und nur wiedergeben was diesbezüglich in den Fahrzeugpapieren steht. | |
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 Sexsymbol und Opinelabsauger


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...und hat diesen Thread vor 5407 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2011 20:45:49 Titel: |
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| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Hallo
wie soll das gehen???
| Zitat: | zul. Gesamtgewicht: 1000 Kg
Handbremse, keine Auflaufbremse |
Ohne Bremse ist bei 750 kg Schluß, auch bei LKW Anhängern |
Zur rechtlichen Situation kann ich nichts sagen und nur wiedergeben was diesbezüglich in den Fahrzeugpapieren steht. | |
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Verfasst am: 27.02.2011 21:21:19 Titel: |
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| Zitat: | Seit 1994? ist die ungebremste Anhängelast auf 750kg begrenzt.
Das zGg älterer Anhänger bleibt davon unberührt.
Da die Stützlast zur Ladung des Zugfahrzeugs addiert wird,
kann man eine Achslast von 750kg realisieren und,
je nach Kupplungshersteller,150kg Stützlast zusätzlich haben. |
1994 ist schonmal falsch, das ist schon mindestens 20 Jahre länger so, außerdem wirst Du kein Auto finden das mehr wie 750 kg ungebremst anhängen darf
die Sache mit der Stützlast geht nur, wenn der Hänger laut Papiere als Zentralachsanhänger läuft, ist aber eher unwahrscheinlich, das macht man in der Regel nur bei LKW Anhängern
aber auch in dem Fall ist bei 750 Kg Schluß, es zählt das Gesamtgewicht, nicht die Achslast, wenn der Hänger 650 kg Achslast und 100 kg Stützlast hat, dann hat er 750 kg, mehr geht nicht
das steht auch im §42 StVZO
selbst wenn Du so nen alten Hänger findest der noch 850 Kg eingetragen hat, ich kenn so einen, dann darfst Du es nicht ausnutzen, 750 kg, inkl Stützlast, also das was der Hänger tatsächlich wiegt, nur das zählt
@Zebra
kannst Du mir ne Kopie vom Brief oder Schein schicken, würde mich interessieren was da genau eingetragen ist | |
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 27.02.2011 21:45:04 Titel: |
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| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
1994 ist schonmal falsch, das ist schon mindestens 20 Jahre länger so, außerdem wirst Du kein Auto finden das mehr wie 750 kg ungebremst anhängen darf |
Ich zitiere mal aus der "Was ist wie":
"Bei einachs- und zweiachsigen (Achsabstand < 1,0 m) Anh. keine eigene Bremsen
oder Bremse erforderlich, wenn Achslast <Leergewicht des ziehenden Fz
geteilt durch 2, jedoch ² 3,0 t und wenn Zug die für das ziehende Fz vorgeschriebene
Bremsverzögerung erreicht. Ab 1.1.1994 muss bei den erstm.
i. Verk. kommenden Anh. die Achslast < 0,75 t sein; ist jedoch die bbH
² 30 km/h darf die Achslast < 3,0 t betragen."
| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | | die Sache mit der Stützlast geht nur, wenn der Hänger laut Papiere als Zentralachsanhänger läuft, ist aber eher unwahrscheinlich, das macht man in der Regel nur bei LKW Anhängern |
Nö,das geht bei allen Einachsern und jeder PKW-Fahrer,der einen Pferdeanhänger ziehen will rechnet so.
| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | | aber auch in dem Fall ist bei 750 Kg Schluß, es zählt das Gesamtgewicht, nicht die Achslast, wenn der Hänger 650 kg Achslast und 100 kg Stützlast hat, dann hat er 750 kg, mehr geht nicht |
Ich dachte,ich hätte den Unterschied zwischen zul.Anhängelast und zGg.des Anhängers erklärt.
| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | | selbst wenn Du so nen alten Hänger findest der noch 850 Kg eingetragen hat, ich kenn so einen, dann darfst Du es nicht ausnutzen, 750 kg, inkl Stützlast, also das was der Hänger tatsächlich wiegt, nur das zählt |
Der Anhänger darf sein zGg. nicht überschreiten,Achslast plus Stützlast.
Die Anhängelast(und nur die steht im Schein des Zugfahrzeugs),
ist das zGg.minus der Stützlast. | _________________ autoteam-essen.de
Zuletzt bearbeitet von am 27.02.2011 21:48, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 27.02.2011 21:47:19 Titel: |
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wir haben in unserer Wehr den Zieglerhänger als Original noch im Einsatz, auch 1to zGg, gezogen wird er von unserem 6,5to Löschgruppenfahrzeug LF8, wenns ende dieses oder Anfang nächstes Jahr unser neues StLF10/6 gibt mit 7,5bzw 8to wird er von diesem gezogen  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Mückenfrei in Bremen Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. LR Defender 130CC  2. Sankey I  gerade verkauft 3. Sankey II  4. Sankey III  5. Kanu mit Tümmler  6. Fichtenmoped  |
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Verfasst am: 27.02.2011 21:56:04 Titel: |
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Du bekommst die Papiere sicherlich von Bernd zusammen mim Anhänger.
| Zitat: | Hallo zusammen,
es gibt ein Folgeprojekt ... deshalb steht der Anhänger zum Verkauf. Details kommen dieser Tage noch unter Verkäufe.
Preis 3.333.- €
Neu dabei ist jetzt noch eine unbenutzte 7 Zonen Kaltschaummatratze die genau für den Anhänger angepasst wurde.
Innen ist er noch nicht ganz fertig, es fehlen noch die Holzverkleidungen im unteren Bereich der Seitenwände. Die Türen wie auch der obere Bereich sind verkleidet. Einfach mal die Bilderhistorie ansehen.
Kontak per PM |
was ist letzte Preis?  | _________________ Tschüß
Kurt
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 27.02.2011 22:09:15 Titel: |
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Da hab ich was falsch geschrieben:
| Caruso hat folgendes geschrieben: |
Die Anhängelast(und nur die steht im Schein des Zugfahrzeugs),
ist das zGg.minus der Stützlast. |
Richtig ist:
Die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers,
minus der tatsächlichen Stützlast. | _________________ autoteam-essen.de |
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Verfasst am: 27.02.2011 22:32:57 Titel: |
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| Zitat: | Die Anhängelast(und nur die steht im Schein des Zugfahrzeugs),
ist das zGg.minus der Stützlast. |
nix minus Stützlast, die Stützlast hat damit nix zu tun, selbst zwei gleiche Autos können ne unterschiedliche Stützlast haben, fürn gibts Kupplungen mit 130 und 150 kg, das interessiert aber nicht für die Anhängelast, die darf ungebremst nur 750 kg sein, dein Beispiel oben mit den 3t ist ja nur bis 30 km/h, also hier nicht interessant
anderes Beispiel;
zulässige ungebremste Anhängelast vom Auto 750 kg zul Stützlast 100 kg
dann darf der Hänger 650 kg an der Achse wiegen und 100 kg Stützlast haben
oder 675 kg an der Achse und 75 kg Stützlast
oder auch 710 kg an der Achse und 40 kg Stützlast
aber egal wie, wenn Du in ne Kontrolle kommst und der Hänger hat Gesamt über 750 kg, bist Du drann
die einzige Konstellation bei der die Stützlast eingerechnet werden darf ist, wenn der Hänger beispielsweise 1300kg zG hat und das nur 1200 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast hat, dann darf der Hänger 1275 kg wiegen, das ist die einzige Kombination wo der jeweils niedrigere Wert, vom Auto oder Hänger dazu gerechnet werden darf, aber immer nur bis zu den gesetzlichen Grenzen
also bei 750 kg ist Schluß, genauso wie bei 3,5 t Schluß ist, mein Hänger darf auch nicht 3,65t wiegen, nur weil mein Auto 150 kg Stützlast haben darf
die Stützlast wird bei Hängern nur angegeben, weil diese sich halt auf die Bauteile wie Deichsel und Kupplung bzw Auflaufeinrichtung auswirkt, bzw beim Auto wird sie angegeben, weil sie die Hinterachse zusätzlich belastet, und da es beim Einachser ne beladungstechnische Größe ist, kann sie auch niemals im Schein stehen
ich empfehle Dir die STVZO zu studieren, da steht das alles richtig drinn, nicht irgendwelche "was ist wie" Seiten im Netz, wo jeder sein Halbwissen postet | |
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 27.02.2011 22:42:32 Titel: |
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Ich lach mich gleich tot.
"Was ist wie" ist ein riesiges Buch,sauteuer,da kann der Prüfingenieur
nachlesen,was Sache ist:
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/loseblatt/stvzo.htm
| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
aber egal wie, wenn Du in ne Kontrolle kommst und der Hänger hat Gesamt über 750 kg, bist Du drann
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Mit diesem Anhänger bist du nicht dran,weil er 1000kg wiegen darf.
| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
die einzige Konstellation bei der die Stützlast eingerechnet werden darf ist, wenn der Hänger beispielsweise 1300kg zG hat und das nur 1200 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast hat, dann darf der Hänger 1275 kg wiegen, das ist die einzige Kombination wo der jeweils niedrigere Wert, vom Auto oder Hänger dazu gerechnet werden darf, aber immer nur bis zu den gesetzlichen Grenzen
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Von nichts anderem Rede ich,von den gesetzlichen Grenzen. | _________________ autoteam-essen.de |
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Verfasst am: 27.02.2011 22:53:53 Titel: |
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Ich hab dein Zitat mal verfälscht,weil es so schön ist:
| DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
die einzige Konstellation bei der die Stützlast eingerechnet werden darf ist, wenn der Hänger,vor 1994 beispielsweise 1000kg zG hat und das nur 750 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast hat, dann darf der Hänger 825 kg wiegen, das ist die einzige Kombination wo der jeweils niedrigere Wert, vom Auto oder Hänger dazu gerechnet werden darf, aber immer nur bis zu den gesetzlichen Grenzen
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Und beim Landrover kann die Stützlast schonmal 150kg betragen. | _________________ autoteam-essen.de |
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Verfasst am: 27.02.2011 22:56:52 Titel: |
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Sorry, das "Was ist wie" sagte mir nichts, Morawia ist ok, das ist bekannt, dort kannst Du das ja nachlesen was ich sagte, §42 http://www.stvzo.de/ ist auch von Morawia die Seite
was willst mit Golf und Pferdeanhänger? das ist das was ich gerade beschrieben hab, hat aber nichts mit 750 KG ungebremst zu tun
aber glaub was Du willst, oder lies es bei "Was ist wie" nach, aber bitte was über 750 kg steht und was ungebremst erlaubt ist, ohne Beschränkung wie Höchstgeschwindigkeit, oder Landwirtschaft usw, ganz normales Auto mit Anhänger
und zu
| Zitat: | | Mit diesem Anhänger bist du nicht dran,weil er 1000kg wiegen darf. |
nochmal, es ist gesetzlich verboten über 750 kg ungebremst zu ziehen und auch nicht möglich, da Du kein Auto findest das mehr als 750 kg ziehen darf, somit sind 1000 kg zgg uninteressant | |
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Verfasst am: 27.02.2011 23:01:42 Titel: |
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Ist ja alles ganz schön kompliziert!
Aber was ist denn jetzt der letzte Preis?  | _________________ Tschüß
Kurt
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