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TÜV Rückdatierung - wird das in Bayern noch gemacht ?
in Hessen, Saarland wurde das abgeschafft

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MarkusZ
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...und hat diesen Thread vor 5276 Tagen gestartet!


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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 14.03.2011 14:01:47    Titel: TÜV Rückdatierung - wird das in Bayern noch gemacht ?
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Hi,

weiss jemand wie derzeit in Bayern die Rückdatierungspraxis ist ? Laut meinen Infos gibts in Hessen und im Saarland inzwischen immer 24 Monate Tüv auf Auto / Hänger, egal wie lang man drüber war.

danke im Voraus

Markus

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Redneck
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1. Toyota Hilux XtraCab
2. Jeep Wrangler JK
BeitragVerfasst am: 14.03.2011 18:19:14    Titel:
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Servus Markus!

Also dieses Jahr im Frühjahr war´s noch so mit dem Rückdatieren... Unser Wohnwagen hätte im November zur HU gemußt, aber da hatte ich ihn schon eingewintert, also bin ich im Frühjahr gefahren. Und wurde Rückdatiert... Vertrau mir

Also, wenn das jetzt nicht mehr so ist, dann muß es ziemlich neu sein...

Gruß, Jürgen

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Blackzxr
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1. leider keinen Rocsta mehr
2. CBR900 SC 28 Streetfighter
BeitragVerfasst am: 14.03.2011 18:36:21    Titel:
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wird rückdatiert...zumindestens im herbst war es in München noch so...

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ja ok,ist kein echter Jeep....aber aus den Pressplatten eines Jeeps gemacht... und er war geil....
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HPF
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1. BJ 42 (verkauft :( )
2. Subaru Forster BJ 1998
BeitragVerfasst am: 14.03.2011 18:41:14    Titel:
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Markus, es würde mich sehr wundern wenn du da nicht eine Fehlinformation bekommen hast...

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http://www.landy-treff.de/
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.03.2011 18:41:32    Titel:
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Achtung, um welches Rückdatieren geht es denn hier genau?

- Um das HU-Rückdatieren bei ABGEMELDETEN Fahrzeugen? Antwort: Beim abgemeldeten Fahrzeug wird NICHT rückdatiert, d. h. es gibt nen neuen TÜV für die kompletten 2 Jahre
- Um das HU-Rückdatieren bei ANGEMELDETEN UND ÜBERZOGENEN Fahrzeugen? Antwort: Hier wird die neue HU-Laufzeit rückdatiert auf "2-Jahre-ab-letzter-HU-Fälligkeit"

Beispiel: Unser 1976er Volvo 264 (der übrigens demnächst zum Verkauf inseriert wird) hatte HU-Fälligkeit im Sommer 2010. Wenn ich ihn angemeldet gelassen hätte und jetzt neue HU bekäme, wäre die ab heute nur bis Sommer 2012 gültig.
Wenn ich aber das Fahrzeug abmelde und jetzt neue HU bekäme, dann hätte die ab heute volle 2 Jahre Gültigkeit!
(3x dürft ihr raten, welche der beiden Optionen ich gewählt habe!? Grins )

(Die Info ist von der Zulassungsstelle Freising)
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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 14.03.2011 19:10:34    Titel:
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Ich habs mir net aus der Nase gezogen:

Hier die offizielle Stellungnahme des Hessischen Verkehrsministeriums (fürs Saarland gilt das Selbe):

klick müsch :-)

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Henning
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BeitragVerfasst am: 14.03.2011 20:01:57    Titel:
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HPF hat folgendes geschrieben:
Markus, es würde mich sehr wundern wenn du da nicht eine Fehlinformation bekommen hast...


Im Januar beim TÜV in Hessen gewesen Ja

Termin regulär Nov/2010 Obskur

Plakette erteilt Jan /2013 YES

Manchmal isses recht angenehm im Dreiländereck zu wohnen Smile

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.03.2011 20:35:17    Titel:
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Das mit Hessen ist ja schon wieder ein uralter Hut (wir hatten das sogar hier im Forum schon mal, von dern Meldungen der Oldtimerfachpresse vor vielen Monaten schon einmal abgesehen) - glücklich, wer dort wohnt!

Aber geht´s hier net um Bayern?

Hier gilt leider die alte Regel (siehe mein obiges Posting) unverändert fort: Rückdatierung bei angemeldetem Auto, keine Rückdatierung bei abgemeldetem Auto.
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 15.03.2011 00:24:27    Titel:
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Vielleicht sollte man dem TÜV mal Nachhilfe geben
Zitat:
Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte.


wenns von ganz oben kommt, müsste es ja auch Bundesweit gelten
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MarkusZ
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1. Landcruiser J4, 5 und 6
BeitragVerfasst am: 15.03.2011 07:45:12    Titel:
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Ebent - das sollte eigentlich bundesweit einheitlich sein, gerade wenn die gestzliche Grundlage fraglich ist.

Sonst nutze ich die Gelegenheit einer der nächsten Fahrten und geh' echt in Hessen hin - samt Hänger, der ist schon wieder länger drüber weil er bloss rumsteht. Ist halt immer einiges dran zu reparieren wenn einem das zugfahrzeug zum 3,5t er abgeht und die Bremsen deshalb festgammeln.

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muddriver
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011 13:31:01    Titel:
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Nach meiner Info wird in Bayern nur 6 Monate zurückdatiert, über 6 Monate kann der Prüfer den Prüfzewitraum neu festlegen

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Beste Grüße von Klaus
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011 13:41:25    Titel:
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Darf ich mal in die Reihe der Spekulationen ein konkretes Beispiel einschieben? Grins

Porsche 944 S, HU-Fälligkeit 4/2010, HU bestanden (nach 2 Fehlversuchen Ätsch ) am 08.10.2010
=> nächste HU-Fälligkeit NICHT 10/2012, sondern 4/2012, also nur ziemlich genau 1 1/2 Jahre!!!

(Mittlerweile läuft er eh in Österreich und die deutsche HU-Fälligkeit wäre egal, ich sage WÄRE, wenn der neue Besitzer net immer noch auf unsere Zulassung fahren würde; und warum macht der Schlingel das? Na weil wir erst diese Woche endlich nach langem Suchen irgendwo in den Umzugskartons den Brief gefunden haben... Ätsch rotfl Supi )
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Forcierer
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011 15:47:23    Titel:
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muddriver hat folgendes geschrieben:
Nach meiner Info wird in Bayern nur 6 Monate zurückdatiert, über 6 Monate kann der Prüfer den Prüfzewitraum neu festlegen


das wäre auch blöd. Ich hab ein Motorrad, das ist angemeldet und seit 3 Jahren ist der TÜV abgelaufen. Wenn ich da neu TÜV mache, dann wäre der TÜV ja schon wieder 1 Jahr abgelaufen. Hau mich, ich bin der Frühling

PS: das Moped wird nur abseits bewegt.

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jeepgärtner
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011 19:37:26    Titel:
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hab ich in brandenburg bei nem hänger gehabt. drei jahre abgelaufen.
der 1. prüfer wollte zweimal tüv machen.

der näächste meinte bie hänger, warum auch immer, wär einmel genug, aber beim auto hätte er auch zweimal geld haben wollen. Nee, oder?
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011 23:19:45    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
hab ich in brandenburg bei nem hänger gehabt. drei jahre abgelaufen.
der 1. prüfer wollte zweimal tüv machen.

...aber beim auto hätte er auch zweimal geld haben wollen. Nee, oder?


Wenn das Auto durchgehend angemeldet war, dann ist das auch korrekt so (also zumindest amtlich-rechtlich, von Sinn und Unsinn wollen wir hier lieber nicht reden).

Durch diese Regelung sollte den HU-Frist-Schnorrern halt einfach ein Riegel vorgeschoben werden. Ist ja dadurch auch gelungen, HU-Frist überziehen lohnt sich seitdem nicht mehr - sehr schade, finde ich (bekennender HU-Fristen-Überzieher, bei immer so um die 10 Autos schaff ich das als Vollzeitberufstätiger ja gar net anders)
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