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Was hält ne Anhängekupplung an Max-Kräften aus?
nur mal so

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 16.03.2011 17:09:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

in den Nachbarstaaten gelten die selben vorschriften, sogar in der Schweiz die nicht EU ist

Granny, mach was Du willst, wir müssen die Strafe ja nicht zahlen

ich streite die Regeln ja auch nicht ab, das man die Stützlast unter bestimmten Umständen dazu rechnen darf ist ja ok

trotzdem bleibt es dabei, es gibt ja noch andere Regeln

ein Fahrzeug ab 3,8 t ist in der Regel ein LKW
mitm 3er darfst 7,5 t fahren plus Anhänger
Gesamtzuggewcht ist bis auf Ausnahmen 40t

und die maximal zulässige Anhängelast für Fahrzeuge mit Auflaufbremse ist 3,5t, (das wurde schon mehrfach zitiert) weil ab 3,5 t ist eine Druckluftbremse und Maulkupplung Pflicht, und der Hänger vom Obermeier hat 3,85 t also geht da nichts mehr mit Auflaufbremse, wenn der nur 3t Achslast hätte, kein Thema, aber so nicht

aber mach was Du willst, am besten rufts bei der Dekra an das die auch noch hier im Forum schreiben, aber ned jammern wenn der Schuß nach hinten losgeht

es gäbe noch eine Möglichkeit warum der SO ne Zulassung von der Dekra hat, ich hab mich nämlich schon die ganze Zeit über die TP Nummern gewundert, dann könnte das mit dem Gewicht passen, aber da ich den Hintergrund nur vermute, sag ich dazu mal nix, das kann ja Hr Obermeier machen wenn er will,

hilft nur auch nix, weils kein Auto dazu gibt das den so ziehen darf
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 16.03.2011 18:05:57    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
Caruso hat folgendes geschrieben:

Und wie gehen die Nachbarstaaten damit um?


die hängen 6 to an den Grand
Respekt






ABER NICHT MIT AUFLAUFBREMSE UND EINER KUGELKUPPLUNG DIE NUR FÜR 3500KG ZUGELASSEN IST.
UNABHÄNGIG VOM ANHÄNGER ODER DER STÜTZLAST. Ätsch
mit extrabremse (luft oder elektrisch) ist das was völlig anderes..............und warum will jemand permanent mit
anhängelasten von 3700kg durch die gegen gurken............... Hau mich, ich bin der Frühling der sollte sich einen klein-lkw kaufen,
ist einfacher und deutlich entspannter.............. Ja

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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granyi6
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...und hat diesen Thread vor 5283 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 16.03.2011 18:09:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
in den Nachbarstaaten gelten die selben vorschriften, sogar in der Schweiz die nicht EU ist

Granny, mach was Du willst, wir müssen die Strafe ja nicht zahlen

ich streite die Regeln ja auch nicht ab, das man die Stützlast unter bestimmten Umständen dazu rechnen darf ist ja ok

trotzdem bleibt es dabei, es gibt ja noch andere Regeln

ein Fahrzeug ab 3,8 t ist in der Regel ein LKW
mitm 3er darfst 7,5 t fahren plus Anhänger
Gesamtzuggewcht ist bis auf Ausnahmen 40t

und die maximal zulässige Anhängelast für Fahrzeuge mit Auflaufbremse ist 3,5t, (das wurde schon mehrfach zitiert) weil ab 3,5 t ist eine Druckluftbremse und Maulkupplung Pflicht, und der Hänger vom Obermeier hat 3,85 t also geht da nichts mehr mit Auflaufbremse, wenn der nur 3t Achslast hätte, kein Thema, aber so nicht

aber mach was Du willst, am besten rufts bei der Dekra an das die auch noch hier im Forum schreiben, aber ned jammern wenn der Schuß nach hinten losgeht

es gäbe noch eine Möglichkeit warum der SO ne Zulassung von der Dekra hat, ich hab mich nämlich schon die ganze Zeit über die TP Nummern gewundert, dann könnte das mit dem Gewicht passen, aber da ich den Hintergrund nur vermute, sag ich dazu mal nix, das kann ja Hr Obermeier machen wenn er will,

hilft nur auch nix, weils kein Auto dazu gibt das den so ziehen darf


mit dekra hab ich termin, sogar mit 2 unabhängigen leuten, mein schwiegervater ist da auch mit eingeschaltet.
schon mal gedanken gemacht, dass sich auch vorschriften ändern könnten, so wie mir es der polizist heute früh im telefonat gesagt hat - z.B. irgendwas ab 2003.
Umbauarbeiten am Jeep mach ich ganz bestimmt nicht, wie ne Druckergänzungsanlage und solche spielchen, nur wegen 150 kg die ich mehr bewegen will. Dann lieber ändere ich die Nutzlast am Fahrzeug oder so.
aber ich bleib dabei, was Herr Obermaier sagt stimmt.
Es gibt ja auch noch andere Leute, andere Hersteller usw.

Werd das auch mal mit meinen Leuten vom Kotschenreuther durchsprechen, die sind da auch sehr fit.

Herr Obermaier wird wissen was er sagt, ich nehm ihn net in Schutz, nur hat er mich freundlich darauf hingewiesen, was technisch alles so machbar ist.

Ich werd mir auch bestimmt jetzt keinen 2006 er Grand kaufen, nur weil der höhere Stützlasten evtl. hat - dazu ist mein alter noch viel zu gut.

Wollt eigentlich nichts mehr zum Thema schreiben, aber irgendwie fordert ihr mich immer wieder heraus......!
Das gleiche Problem werden auch andere schwergewichte Hersteller wie Wohnmobile, Boote, Agreggate, Spezialaufbauten, Büro, Messecontainer usw. haben, die mit über 3500 kg hinkommen müssen, egal wie!!!

Nicht jeder kauft sich nen 7,5 to, nur weil er 3,6 oder 3,7 to bewegen muss.

Und mach dir mal führerscheinmässig keine Sorgen, da darf ich schon genug auf der Welt rumziehen...!

Natürlich prüf ich ausgiebig, aber der Hersteller hat mich schon überzeugt, warum soll ich dann noch zweifeln, ebenso
Tüv, Dekra, und ADAC- Aussagen. Wenn die es nicht wissen, vielleicht soll ich mal beim Papst nachfragen, der müsste noch mehr wissen..... Knuddel

Soll ich noch 50 weitere Leute fragen, und Herrn Obermaier prüfen lassen, ne- ist mir jetzt zu aufwändig!

Schönen Abend noch.
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cactus
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BeitragVerfasst am: 16.03.2011 18:38:12    Titel:
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@grannyi6: Den Papst würde ich nichts fragen,der predigt den Leuten vertraut auf Gott und gurkt im gepanzerten Papamobil durch die Gegend!Dann lieber aus der Hand lesen lassen!
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 16.03.2011 19:07:01    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:


mit dekra hab ich termin, sogar mit 2 unabhängigen leuten, mein schwiegervater ist da auch mit eingeschaltet.
schon mal gedanken gemacht, dass sich auch vorschriften ändern könnten, so wie mir es der polizist heute früh im telefonat gesagt hat - z.B. irgendwas ab 2003.


Dann bitte belastbare Textnachweise aushändigen lassen,ja?

_________________
autoteam-essen.de
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muzmuzadi
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1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 16.03.2011 19:31:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

cactus hat folgendes geschrieben:
Den Papst würde ich nichts fragen,der predigt den Leuten vertraut auf Gott und gurkt im gepanzerten Papamobil durch die Gegend!

Großes Lachen Großes Lachen Großes Lachen Geil!

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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rainer4x4
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1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 17.03.2011 11:05:06    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
Herr Obermaier wird wissen was [............] technisch alles so machbar ist.

Was technisch und gesetzlich machbar ist, ist zweierlei.

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
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granyi6
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...und hat diesen Thread vor 5283 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 17.03.2011 12:02:18    Titel:
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naja, jetzt hab ich alle durch.

auch BAG.

den papst werd ich dann mal später noch persönlich fragen.

Stützlast wird abgezogen, der Kreis schliesst sich und Herr Obermaier hat doch wieder recht.

Noch Fragen?

Winke Winke


(Ach Jungs, manchmal seit ihr schon schwierig...)
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DerGlonntaler
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 17.03.2011 12:11:37    Titel:
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na wunderbar

dann brauchst jetzt ja nur noch ne Sondergenehmigung damit auch 3850 kg ohne Druckluftbremse ziehen darfst
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granyi6
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...und hat diesen Thread vor 5283 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 17.03.2011 12:13:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
na wunderbar

dann brauchst jetzt ja nur noch ne Sondergenehmigung damit auch 3850 kg ohne Druckluftbremse ziehen darfst


ne, die brauch ich nur, wenn ich 10 to an meinen jeep hänge.

thema erledigt, ich antworte nicht mehr!
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 17.03.2011 12:25:53    Titel:
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war aber schön das wir mal darüber gesprochen haben
Winke Winke
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 17.03.2011 12:39:38    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
war aber schön das wir mal darüber gesprochen haben
Winke Winke


Ich habs an anderer Stelle schonmal erwähnt: mit manchen Leuten hier braucht man nicht diskutieren, weils absolut zwecklos ist.

Fakt ist: jeder Anhänger >3.500kg zGG darf nur mit sog. durchgehender Bremsanlage (vulgo Druckluftbremse) gezogen werden.

EDIT: interessant finde ich auch das gepostete Abnahmegutachten der Dekra, wo eine Knott KFG35 (zugelassen bis 3,5to zGG) mal eben durch Handauflegen 3,85to zGG vertragen darf...
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 17.03.2011 13:32:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

granyi6 hat folgendes geschrieben:
DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
na wunderbar

dann brauchst jetzt ja nur noch ne Sondergenehmigung damit auch 3850 kg ohne Druckluftbremse ziehen darfst


ne, die brauch ich nur, wenn ich 10 to an meinen jeep hänge.

thema erledigt, ich antworte nicht mehr!





ist das ein versprechen............??? Unsicher Obskur

_________________
SIGGI109

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mein teiledealer ?? natürlich
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roman
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 06:54:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ich hab das mal meinem tüv menschen, der mich seit 20 jahren prüft und berät vorgetragen.
gesetze und §§ habe ich mir nicht gemerkt, alzheimer. bei 3,5 to ist schluß, mehr geht nur mit
DIN öse und durchgehender bremsanlage und herstellerfreigabe für das zugfahrzeug.
@grany, was soll eigentliich transportiert werden, einmalig oder ständig?

roman
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cactus
Doggys 4th life :-)
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 08:40:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich glaube er möchte auf seinen Anhänger einen Jaguar mit eingebautem Riesentank packen und als transportmittel für billigen Sprit aus dem Ausland benutzen ,ist natürlich nur eine Vermutung von mir,da mir sein Benzintransportfred grad wieder einfällt!
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