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Was hält ne Anhängekupplung an Max-Kräften aus?
nur mal so

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borsti
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 09:20:42    Titel:
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cactus hat folgendes geschrieben:
@grannyi6: Den Papst würde ich nichts fragen,der predigt den Leuten vertraut auf Gott und gurkt im gepanzerten Papamobil durch die Gegend!Dann lieber aus der Hand lesen lassen!


Hat das Papamobil überhaupt ne AHK? Ich muss weg

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 09:33:27    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:


(Ach Jungs, manchmal seit ihr schon schwierig...)


Unsicher echt ?
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 09:39:08    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
[]

Hat das Papamobil überhaupt ne AHK? Ich muss weg


Nöö http://www.focus.de/auto/autoaktuell/papa-mobil_did_10164.html
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borsti
Schwerkranker Araber
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 10:02:52    Titel:
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Dann braucht man den Papst auch nicht fragen.

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Stefan
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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 13:25:05    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Ich habs an anderer Stelle schonmal erwähnt: mit manchen Leuten hier braucht man nicht diskutieren, weils absolut zwecklos ist.

Fakt ist: jeder Anhänger >3.500kg zGG darf nur mit sog. durchgehender Bremsanlage (vulgo Druckluftbremse) gezogen werden.

EDIT: interessant finde ich auch das gepostete Abnahmegutachten der Dekra, wo eine Knott KFG35 (zugelassen bis 3,5to zGG) mal eben durch Handauflegen 3,85to zGG vertragen darf...

Das Dingens ist eben völlig daneben. In D ist an der Kugel bei 3,5to Schluss. Und dabei ist völlig egal wie die Last auf oder an der Kugel anliegt. Darüber gehts nur noch per Zugmaul und durchgehender Bremsanlage. Da kann auch ein Anhängerbauer nix dran ändern. Ist halt Wunschdenken.
Und was das Gutachten anbelangt, ALLE Einzelabnahmen werden beim KBA überprüft. So manches Gutachten wurde zurück gezogen weil fehlerhaft. Bleibt zu hoffen das den Jungs auch dieses Gutachten auffällt und es zurück gezogen wird. Denn die sowohl angegebene Knott ZHL35 als auch die Knott KFG35 dürfen eindeutig nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5to ziehen, und nicht 3,5to Achslast plus Stützlast.

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Gruß Rainer
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 13:52:54    Titel:
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rainer4x4 hat folgendes geschrieben:
Denn die sowohl angegebene Knott ZHL35 als auch die Knott KFG35 dürfen eindeutig nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5to ziehen, und nicht 3,5to Achslast plus Stützlast.


Richtig - deswegen hat der abnehmende Ingenieur Lange auch beides "nachgeprüft" und die aufgeführten TP-Prüfzeichen angebracht. Wie er diese Prüfungen durchgeführt hat, weiß wohl nur er selbst. Ich vermute durch Handauflegen oder Auswürfeln.

Weiterhin hat er in Anlage I dieses Gutachtens (das Gesamtgutachten über 3 Seiten liegt mir vor) bestätigt, dass das Fahrzeug bzw. die "Verbindungseinrichtungen" §43 StVZO entsprechen. Und das ist glatt falsch, denn auch da wird für Fahrzeuge >3,5to zGG eine "selbsttätig wirkende Anhängekupplung" gefordert - eine Maulkupplung. Und kein Kugelkopf.
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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 14:07:20    Titel:
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Ich gehe auch davon aus der der Anhänger-Hersteller demnächst ne Anzeige von seinen Mitbewerbern bekommt, da er sich anscheinend mit Falschangaben einen Wettbewerbsvorteil verschaffen möchte.

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Gruß Rainer
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otto1
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 18.03.2011 14:16:55    Titel:
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Na hoffentlich liest das hier keiner der Wettbewerber. Dann wird sich nämlich Herr Obermaier ganz herzlich bei Granyi6 bedanken. Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet

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Schönen Gruß

René


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Caruso
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 18:43:39    Titel:
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rainer4x4 hat folgendes geschrieben:

IdR reicht ein Blick in die fahrzeugpapiere auf die Angabe zum Gesamt Zuggewicht.


Wo finde ich denn diese Angabe?

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HPF
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 19:13:57    Titel:
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Steht nicht immer drin, ich habe das z.B. auch nicht. Da ist das Zuggewicht halt vom zulässigen Gesamtgewicht von zugmaschine und Anhänger abhängig. Wenn die zugmaschine nicht beides voll ausgenutzt verkraftet gibt es ein zulässiges Gesamtzuggewicht...

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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 19:21:46    Titel:
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Ach so,das wird dann unter Bemerkungen eingetragen?

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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 19:28:59    Titel:
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*kopfkratz* keine Ahnung mehr wo das stand, wir hatten mal einen Firmenwagen da stand das drin...

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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 19:31:09    Titel:
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Ich frag auch nur,weil ich kein Feld für "Gesamtzuggewicht" finde:

http://www.jena.de/fm/41/Zulassungsbescheinigung%20Teil%20I%20-%20Beschreibung.14109.pdf

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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 19:53:33    Titel:
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steht bei mir unter drunter:

amtl. Zul.ges.Masse d. Fz u. zugs sowie zul. achsl. nicht nach 97/27/eg ermittelt,
aber hab ich auch schon mit eintragung gesehen.

daher ja mein ständiger einwand: das Gesamtzuggewicht wird daraus resultieren, das die Stützlast von der Zuladung des Fahrzeugs abgeht.

liegt wahrscheinlich daran wann die Fahrzeuge typisiert wurden.
bei 13 / stützlast ist auch nur eine strich.

hab grad letzte woche vom Fahrzeugschein auf Zul.Besch.II umschreiben lassen.

interessanter weise gibt es ja gerade bei den Massen die techn. zulässige und die im MITGLIEDSSTAAt zulässige.
da ist Europa wohl doch nicht so gleich.
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 18.03.2011 20:49:21    Titel:
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Bei unserem T4 steht 4700 kg Zuggesamtgewicht in den Papieren aber wo genau kann ich jetzt auch nicht sagen.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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