 Offroader


Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Zwickau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Colt Rallyeauto 2. ex Hyundai Galloper 3. Pajero V60 3,2 |
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Verfasst am: 30.03.2011 16:51:51 Titel: |
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Heut mal meinen Tüv Prüfer gefragt, in Sachen gibts keine Rückdatierung, auch nicht nach 12 Monaten
Wer allerdings mehr wie 2 Jahre drüber ist muss nur einmal Tüv machen | _________________ mfg Sebastian |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Seebruck am Chiemsee Status: Verschollen
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Verfasst am: 30.03.2011 19:58:45 Titel: |
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Zitat: | Wilfired75
Mit 12 Monate HU-überzogen angemeldet? Respekt für so viel Tapferkeit vor dem Feind!
(Den familieninternen HU-Überziehungs-Rekord unserer Familie beendete schon nach 4 Monaten eine Mängelliste von der Polizei mit Vorführfrist!)
Aber interessant, dass nach 12 Monaten Überziehung (im angemeldeten Zustand) die HU-Frist wieder auf 24 Monate festgelegt wird. Schade, dass bei uns so viel Polizei rumfährt, dass es hier völlig unmöglich ist, mit nem 12 Monate überzogenen Auto überhaupt noch rumfahren zu können...
(Vom Szenario eines Unfalls mit einem Fahrzeug, an dem die HU-Plakette seit 12 Monaten überzogen ist, ganz zu schweigen) |
Okay Willi, hier also zur Erklärung, damit Du nachts wieder ruhig schlafen kannst
Bei dem Anhänger handelt es sich um einen Autotransportanhänger, Tandemachse, 2,5 to. Auf dem Teil wurde ein Auto (immer dasselbe) zu Veranstaltungen gekarrt. Aus verschiedenen Gründen (Jobwechsel, Hausumbau, blablablubb) fiel das jedoch ca. zwei Jahre flach und der Anhänger stand bei mir in (IN!) der Werkstatt und müllte immer mehr zu. Das Kennzeichen lag in einer Werkbank und wurde dort auch vergessen.
Da ich jetzt den Platz langsam mal sinnvoll nutzen möchte, habe ich den Anhänger komplett renoviert, der Rest ist Geschichte.
Any questions ?? | |
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