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Stützlast Grand Cherokee - weis einer das Maximum?

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granyi6
Dyneema? Nur palettenweise!
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Mit dabei seit Anfang 2010
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 5243 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 03.04.2011 10:43:59    Titel:
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cactus hat folgendes geschrieben:
kerkermeister hat folgendes geschrieben:
granyi6 hat folgendes geschrieben:

ich muss wissen, ob ich 3650 oder gar 3700 kg ranhängen kann.


rotfl Der 1.4. ist vorbei ....

fahr doch mit dem ganzen zug beladen einfach zur Polizei oder TüV .... die sagen dir das mit sicherheit Vertrau mir


Noch genauer kriegst du es von deiner Versicherung , wenn du schuldhaft einen Unfall baust und die zahlen sollen,da wirst du aus dem staunen nicht mehr rauskommen!


der versicherung ist das wurscht, weil ich die 3,50 to bei Wägung net erreiche, also was solls.
und die nehmen nur, was die Polizei denen gibt.
Ausserdem würde dann der Gutachter die Statik der Versicherung erklären und mitteilen, dass ich ja net über die 3,5 gekommen bin, wenn der Zug im Graben liegt - hoffentlich doch nie!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 03.04.2011 20:06:13    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:


Ich dachte nur, hier wüsste das jemand oder hat die Max. - Stützlast schon "rausgeholt"

Thema erledigt.


Wozu sollte man das tun?

Mit über 150Kg ist der Granny nicht mehr zu fahren weil die Vorderachse kaum mehr Bodenkontakt bekommt.
Probiers doch einfach mal aus mit 300Kg und fahr ne Runde, dann stellst das gleiche fest. Ausgezeichnet
Der Anhängebock bricht dir deswegen nicht ab, die dynamische Last beim fahren ist weit höher als die statischen 150Kg.


Der 2007er ist ne ganze Ecke schwerer, klar kann der da mehr ab.
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nuna
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2010
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 03.04.2011 21:15:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ozymandias hat folgendes geschrieben:


Mit über 150Kg ist der Granny nicht mehr zu fahren weil die Vorderachse kaum mehr Bodenkontakt bekommt.
Probiers doch einfach mal aus mit 300Kg und fahr ne Runde, dann stellst das gleiche fest. Ausgezeichnet
Der Anhängebock bricht dir deswegen nicht ab, die dynamische Last beim fahren ist weit höher als die statischen 150Kg.


Der 2007er ist ne ganze Ecke schwerer, klar kann der da mehr ab.


Laut Werksangabe 140kg.

_________________
Liebe Grüße von Elke

=======================================


Ich lebe mein Leben heute, wer weiß was morgen ist.
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granyi6
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...und hat diesen Thread vor 5243 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 03.04.2011 21:32:40    Titel:
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danke, na dann ist ja alles klar.

mich hat nur mein tüv man drauf aufmerksam gemacht, dass durch andere federn evtl. noch mehr geht, deshalb frag ich ja.
dann wären reine einzellast 3700 kg drin. wuh, wahnsinn!

mehr wie 200 kg würd ich da auch net zutraun, weil dann irgendwann das blech nachgibt - äh, ich mein rahmen....
Smile
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granyi6
Dyneema? Nur palettenweise!
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...und hat diesen Thread vor 5243 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 03.04.2011 21:57:56    Titel:
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ha, grad ne firma gefunden, die ähnlich schreiben.
mal schaun, was die antworten, hab die grad angeschrieben.

genau wie mir es der tüv män sagte, evtl. durch tausch der hinterachsfedern, sind evtl. sogar 3700 kg möglich.

ich weis, warum er das sagte, ......
(er führ früher selbst den Grand!!!)


naja, schaumer mal.
per Einzelgutachten sind da bestimmt 200 kg stützlast möglich, wenn net noch mehr.

aber freiwillig höre ich bei 200 auf, mehr muss net.
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Alkesh
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1. PKW
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BeitragVerfasst am: 03.04.2011 22:23:24    Titel:
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man soll ja anhänger ziehen und nicht tragen. 200kg macht der locker. auch die 300 schaft er. nur obs fahrbar ist- darüber schweige ich mich aus...

um den rahmen hinten mach dir keine sorgen. der besteht aus 2mm st-52 stahl. das verträgt schon einiges.

_________________
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Mog9
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Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: Schortens
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BeitragVerfasst am: 05.04.2011 08:06:17    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:


na gut,
ich muss wissen, ob ich 3650 oder gar 3700 kg ranhängen kann.

..


Es sollte doch mittlerweile jedem klar sein daß die Stützlast nicht von der Anhängelast abgezogen werden kann.
Der Anhänger darf maximaql 3500kg wiegen dabei ist es vollkommen egal wieviel Stützlast ich habe.
3700 kg mit 200 kg Stützlast geht nicht! Vertrau mir wobei 200kg Stützlast bei 3500 kg Anhängergewicht schon sehr wenig sind um das Gespann schlingerfrei zu bewegen.
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Thorty
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Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Gütersloh
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1. Jeep Wrangler JK 2.8 CRD
BeitragVerfasst am: 05.04.2011 12:30:14    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
genau wie mir es der tüv män sagte, evtl. durch tausch der hinterachsfedern, sind evtl. sogar 3700 kg möglich.

ich weis, warum er das sagte, ......
(er führ früher selbst den Grand!!!)


na hoffentlich bedenkt der auch, dass man über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse des Anhängers (da ist die Stützlast schon mit drin!) eine durchgehende Bremse braucht, da ist nichts mehr mit Auflaufbremse...

_________________
JK 2.8 CRD Automatic
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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 05.04.2011 18:37:58    Titel:
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Ruhe Ruhe RUHE, genau das hatten wird doch letzte Woche schon diskutiert. Hau mich, ich bin der Frühling Argsssss Brrrr...ist das kalt. Irgendwie ist das...Schonend gesagt...KÄÄSSEE
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granyi6
Dyneema? Nur palettenweise!
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...und hat diesen Thread vor 5243 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 05.04.2011 21:09:24    Titel:
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Mog9 hat folgendes geschrieben:
granyi6 hat folgendes geschrieben:


na gut,
ich muss wissen, ob ich 3650 oder gar 3700 kg ranhängen kann.

..


Es sollte doch mittlerweile jedem klar sein daß die Stützlast nicht von der Anhängelast abgezogen werden kann.
Der Anhänger darf maximaql 3500kg wiegen dabei ist es vollkommen egal wieviel Stützlast ich habe.
3700 kg mit 200 kg Stützlast geht nicht! Vertrau mir wobei 200kg Stützlast bei 3500 kg Anhängergewicht schon sehr wenig sind um das Gespann schlingerfrei zu bewegen.


na dann erklärt das mal dem BAG, dem ADAC, dem KBA.....
die haben mich anders aufgeklärt.

Freud mich nun, das das Chaos total perfekt ist.
Wer sich immer noch am 42 er § aufhängt.....
es ist eine EG Verordnung, der 42 er ist da längst überholt, seit 2004...
so, mehr sag ich nicht mehr dazu, ich wollte die Stützlast wissen und net ob ich 3600 oder 3700 kg ranhängen darf.
...
dass kann ich dann selbst ausrechnen, wenn ich die stützlast hab.

nur ruhe, no stress.
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otto1
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Mit dabei seit Mitte 2006
Wohnort: Schäbisch Sibirien
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1. ja, hab ich
BeitragVerfasst am: 06.04.2011 07:14:03    Titel:
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Nur dass Du als einziger nicht kapierst, das auch in der EG- Verordnung steht, dass bei 3,5t mit der Kugelkupplung Schluß ist. Klar darfste mehr ziehen- aber dann mit einer anderen Kupplung. Aber mach Dein Ding, lande im Graben und lass uns dann aber bitte auch am Gutachter-/ Versicherungsstreit teilhaben. Ätsch

_________________
Schönen Gruß

René


Denken ist wie Googlen, nur krasser!
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granyi6
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...und hat diesen Thread vor 5243 Tagen gestartet!


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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 06.04.2011 20:24:20    Titel:
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otto1 hat folgendes geschrieben:
Nur dass Du als einziger nicht kapierst, das auch in der EG- Verordnung steht, dass bei 3,5t mit der Kugelkupplung Schluß ist. Klar darfste mehr ziehen- aber dann mit einer anderen Kupplung. Aber mach Dein Ding, lande im Graben und lass uns dann aber bitte auch am Gutachter-/ Versicherungsstreit teilhaben. Ätsch


dann müssten ja hunderte andere auch, die solche anhänger draussen ziehen, gesetzesbrecher sein, wenn se über den streitigen punkt kommen, den wir seit über 4 wochen diskutieren! (3500 kg)
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