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Wichtige Versicherungsfrage

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HPF
müder holznagel fetischist
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...und hat diesen Thread vor 7092 Tagen gestartet!


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1. BJ 42 (verkauft :( )
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 20:36:29    Titel: Wichtige Versicherungsfrage
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In einem anderen Forum trat gerade die Frage auf:

Auto gehört der Frau (sind nicht verheiratet), Freund fährt eine Beule rein. Zahlt das die Haftpflicht des Freundes oder muß er das aus eigener Tasche zahlen?


Ich meine selberzahlen

Gruß Holger

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flashman
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 20:39:14    Titel:
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Soweit ich weiss, zahlt das die Haftpflichtversicherung der Frau! Unsicher

Wenn Sie einen Ausschliesslichkeitsfahrervertrag auf sich hatte, gibts sicher Regress von der Versicherung. Aber ansonsten sollte das eindeutig sein - Die KFZ Haftpflicht ist in der Schuld. Winke Winke

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 20:39:26    Titel:
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Dafür kommt die Haftpflicht des Freundes nicht auf. Vertrau mir

Gruß
andreas
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flashman
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 20:40:21    Titel:
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Ich nehme alles zurück, hatte die Frage falsch verstanden Nee, oder?

Also der Freund fährt mit dem Auto der Freundin in selbiges Auto ne Beule, ohne dabei andere zu schädigen, ja?

Dann weiss ichs nicht Unsicher

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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 20:55:51    Titel:
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Muß er selber zahlen. Hatte mir mal von meinem Freund den Benz geborgt, und nun, sagen wir mal, eine größere Beule rein gefahren. Siehe



habsch gezahlt - schon der Freundschaft willen


vinzenz

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darkd
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1. Toyota | KDJ 125| D4D
BeitragVerfasst am: 13.03.2006 20:58:19    Titel:
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Hallo,
also da zahlt die Haftpflicht des Freundes nichts. In den Bedingungen der Privaten Haftpflicht sind schäden durch benutzung von Fahrzeugen anderer Personen ausgeschlossen.
Das wäre ja Praktisch: Mein Kumpel fährt sein Auto gegen den Baum. ich sag das ich es war und meine Haftpflicht zahlts. Mir wäre das ja egal da ja in der Privaten Haftpflicht keine Stufung im Schadenfall erfolgt.

Das zahlt aller höchstens die Vollkasko der Besitzerin. Und da muss man erstmal rechnen ob sich das lohnt. Ansonsten zahlts der Freund wenn sie das nicht will.

Die Haftpflicht des PKW zahlt nur durch selbiges verursachte Schäden an anderen Personen, Gütern, etc.

Hoffe geholfen zu haben
Gruss Daniel

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Summi
Vinzenz sein Anwalt...
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12. Ford Taunus
BeitragVerfasst am: 13.03.2006 21:12:03    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:




Und wie hast Du das mit der Hinterachse gemacht? Und der Beule im Kotflügel hinten? Oder hast Du mit dem Hänger hinten dran Kreisel gedreht?

ULI
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 21:52:50    Titel:
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Nun, war von der Sache ganz einfach. Leerkarosse auf dem Hänger. Gewicht auf der Kupplung, schwer anzuheben, nicht zu leicht, nicht zu schwer. Gefällestrecke ca 5%. Mit Motor gebremst (Geschwindigkeit ca 40 Km/h !) Hänger läuft auf - Zug kommt ins schlingern, Gas geben - null Wirkung (190D was soll da passieren !) Hänger kommt an linker Seite vorbei, lächelt mich an, zugmaschine dreht sich 90° nach rechts und Front in Leitplanke und ganzes Knäul steht. Zum Glück kein Gegenverkehr, also nur eigener Schaden. Kommentar vom Sohnemann auf´n Beifahrersitz "Sauber, Vater". Ergebnis: Benz Schrott, Hänger Zuggabel verzogen, Leerkarosse unbeschädigt.
Resultat. Untersuchung am Hänger vom TÜV, Auflaufbremse zog einseitig. Li 100% re 0% (Miethänger). Passiert vor 1 1/2 Jahren, Prozess läuft heute noch. Ursache nach Gutachten eindeutig Hänger.
Meinem Freund den Schaden ersetzt aus eigener Tasche, vielleicht muß der Vermieter für den Schaden aufkommen, dann bin ich raus. So kann´s kommen. Für sowas kommt keine Versicherung auf.

vinzenz

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MichaelZ
Der zur Hand sprechen lässt
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 21:59:33    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:
........Auflaufbremse zog einseitig. Li 100% re 0% (Miethänger).


Na super Obskur
Was lernen wir daraus, zum Miethänger abholen immer nen Bremsenprüfstand mitnehmen.
Naja, oder wenigstens eine Vollbremsung machen und Bremsspuren des Hängers begutachten.

Ich wünsch Dir mal viel Erfolg bei dem Rechtsstreit.

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hab ja angetriebene Achsen zwei.
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 22:05:08    Titel:
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Hm, war denn der Hänger nicht versichert? Obskur

Gruß
andreas
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 22:13:22    Titel:
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Tip 1 geht praktisch nicht, Tip 2 sollte man schon machen. Was bei der ganzen Sache raus kommt - keine Ahnung. Mein Gutachten - Gegenseite hat Gutachten. Eigentlich ist das Kasperletheater. Zum Glück war der Schaden nicht ein hoher materieller, mehr ideeller, mein Freund "liebte" seinen Benz. Jetzt hat er einen schwarzen und sogar Besseren, und vor allen Dingen kein Gnatsch oder zerstritten oder so.

vinzenz

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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 22:19:05    Titel:
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Hänger ist versichert, aber jeder Schaden treibt die Prämie in die Höhe. Und das will der Vermieter ja vermeiden - also Haltung Stur und rum Motzen.Und das funktioniert offensichtlich. Schaden am Hänger 700 Euro. Eigentlich PillePalle.
lange hinziehen - aber nicht mit mir. Fahre jetzt fast 40 Jahre mit allen möglichen und unmöglichen fahrbaren Untersätzen mit und ohne Hänger und weis das auch zu händeln.

vinzenz

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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 22:32:07    Titel:
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vinzenz hat folgendes geschrieben:
Hänger ist versichert, ........

Dann ist die ganze Geschichte aber Sache der Versicherungen
untereinander, sprich Haftpflicht des Zugfahrzeugs und Haftpflicht des Hängers.

Seitwann kann ein Halter über Versicherungsansprüche bestimmen? Nee, oder?
Da stehen grundsätzlich erstmal die Versicherungen in der Pflicht. Vertrau mir
Also PKW-Schaden bei der Hängerversicherung melden. Vertrau mir

Gruß
andreas
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darkd
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BeitragVerfasst am: 13.03.2006 22:48:49    Titel:
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Die Haftpflicht des Hängers hat mit dem Ganzen Schaden leider nix zu tun. Diese gilt nur dann wenn der Hänger z.b. auf der Strasse Parkt und sich in Bewegung setzt und dabei z.b. ein anderes Fzg. beschädigt. Wenn der Hänger am zugfahrzeug hängt bzw. sich vom zugfahrzeug löst und nöch in Bewegung ist, ist bei einem auftretenden Schaden z.b. an einem anderen Fzg, die Haftpflicht des Zugfahrzeugs in der Pflicht. Deshalb sind die Hängerhaftpflicht Versicherungen so günstig, da es ja relativ selten passiert das sich der Hänger plötzlich von allein in Bewegung setzt.
Der beschriebene Fall ist kein Fall für die Haftpflicht Versicherungen. Der Schaden des Hängers für die evtl vorhandene Vollkasko, und für das zugfahrzeug dito.
Aber da sich das ja schon so lange hinzieht wird da keine Kasko vorhanden sein, oder es hat sich nicht gelohnt wegen der Schadenstufung beim Benz und beim Hänger war vielleicht eine hohe selbstbeteiligung.

Ich hoffe für dich das doch der Vermieter den Schaden zahlen muss oder vielleicht seine Betriebshaftpflicht. Er ist ja eigentlich dafür verantwortlich, das der Hänger in einwandfreiem technischen Zustand vermietet wird. aber bei der deutschen Rechtssprechung...
Viel Glück!

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 14.03.2006 08:07:57    Titel:
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Hallo Darkd, deine Darstellung entspricht vollkommen dem Istzustand. bei dem ganzen "Ereignis" ist Niemeand Außenstehender in (Gott sei Dank) in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Schaden am Hänger liegt im Rahmen der Selbstbeteiligung. Das Gutachten, daß ich Händen habe ist auch nur durch den Rat und aktiver Mithilfe eines befreundeten KFZ-Gutachters zustande gekommen. Und zwar unmittelbar nach dem Unfall zu einer TÜV-Station zum Bremsen prüfen. Der Vermieter wollte den Hänger ja sofort holen lassen. Wäre das passiert hätte ich gar nichts in der Hand. Nun habe ich ein Gutachten vom TÜV, die Gegenseite Gutachten vom TÜV und Hersteller das alles i.O. war, ich habe Zeugen die meine geringe Geschwindigkeit bestätigen (Nun ja erst die Steigung rauf (man beachte: ein 190D mit 1,5To im Schlepp und der Nachfolgende Verkehr mußte notgedrungen mit trödeln) Gegenseite behauptet Fahrfehler meinerseits usw. sind Ursache des Ganzen. Ergo wird das auf einen sogenannten Vergleich rauslaufen wo dann verrechnet wird wer wessen Kosten des Verfahrens zahlt. Dank Rechtsschutz wird mich das wohl hoffentlich nichts kosten. Ist ne blöde Geschichte, aber es passieren halt die blödesten Sachen.

vinzenz

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