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Zulässige Stützlast
Welche Zugfahrzeuge haben eine höhere Stützlast wie nur 150 kg

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flashman
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 00:12:57    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:
350kg Stützlast würden auch ein Fahrzeug mit relativ extremer Federprogression bedeuten, denn die Niveau-Änderung zwischen Null und voller Stützlast darf einen bestimmten Rahmen ja nicht überschreiten. Mir fällt auf Anhieb leider auch keiner ein.


Das ist doch egal,ob ich nun 350kg in den Kofferraum lege
oder auf den Haken.
Achslast darf halt nicht überschritten werden.


Naja - Geometrisch gedacht, ist es bei der Zuladung im Kofferraum relativ egal, wie weit das Fahrzeug runter kommt, solange die Räder freigängig sind. Aber ein Anhänger würde dann ggf. sehr schräg stehen. Zudem (siehe Grafe) drückt er die Front des Fahrzeugs über die HA als Kipppunkt nach oben. Dahingehend ist das schon ein Unterschied.

Anders siehts bei LKWs, Klein-LKWs (Pinzi) und Zugmaschinen aus, die dafür ausgelegt sind und die anders als ein PKW, eine angepasste hintere Federung haben.

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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 10:29:24    Titel:
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Landrover 88 hatten bei uns auch 6 Tonnen Anhängelast, genauso wie Jeep CJs.
Da ging ohne Untersetzung auch nicht mehr viel am Berg.
Dodge RAM haben bis 12 Tonnen Anhängelast in der Schweiz.
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 13:58:57    Titel:
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hallo herr obermaier, interessant, dass es nun doch weitergeht.

also, ich warte ja noch auf die antwort von chrysler, berlin, was die mir eintragen.
ich bin momentan nur bei 100 kg, angeblich aber 140 oder 150 kg.

mein tüvler meint, da ist noch mehr drin, also sogar mit anderen federn und reifen evtl. 200 kg.

von einem anderen hersteller (anhängekupplungen) weis ich, dass er anhängeböcke produziert, die für den 2006 er grand ausreichen, also 350 kg stützlast.
ich vermute, dass der dann locker 200 oder mehr kg ranhängen darf.

der landrover hat einen noch massiveren rahmen, der kann bestimmt 200 oder mehr ranhängen...!

sind wir wohl jetzt doch bei dem Thema, was Sie mit dem Ministerium abklären, dass ich nun doch bald 3,7 to ranhängen darf?!

Schnell überlegen, die Konkurrenz baut superleichte Anhänger, wo ich das Thema fast nimmer im Köpfhen behalten muss, weil deren Anhänger einfach 100 - 150 kg leichter sind.

Aber Ihre Frage: sicherlich lässt sich jeder Geländewagen mit Herstelleranfragen um einiges erhöhen.
Ich bin auch grad am überlegen, - Kombination - Natokupplung in wechsel mit Kugelkopfkupplungen anzubauen.

Da erfährt man so einiges in Telefonaten mit den Herstellern/Vertreibern solcher Kombiplatten.
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 14:02:18    Titel:
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kerkermeister hat folgendes geschrieben:
user granny6i sein zj bald ........


na ich bin bald am überlegen, ob ich durchgehende bremsanlage Luft/Elektrokombination mache, Ummeldung auf LKW, dann darf ich irgendwann 5 to ranhängen...... Ätsch

Was will ich mit 3650 kg.... das fahren doch nur weicheier....
der Profi fährt am GW mit 5 to rum.....

rotfl
Knuddel
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 14:04:25    Titel:
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Ozymandias hat folgendes geschrieben:
Landrover 88 hatten bei uns auch 6 Tonnen Anhängelast, genauso wie Jeep CJs.
Da ging ohne Untersetzung auch nicht mehr viel am Berg.
Dodge RAM haben bis 12 Tonnen Anhängelast in der Schweiz.


was wie?
ohne durchgehende Bremsanlage und LKW - Zulassung....? Obskur

und ich überleg mir, ob ich bei 4 to aufhören soll.

es geht wirklich so viel bei euch da unten....

12 to am Ram?

äh, ich glaug ich meld meinen grany auf die Schweiz um......

Winke Winke
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 14:09:15    Titel: Re: Zulässige Stützlast
 Antworten mit Zitat  

Henning hat folgendes geschrieben:
tandem-experte hat folgendes geschrieben:
Gibt es auch ein zugfahrzeug das mehr kann?


Sattelzugmaschine Ja Heiligenschein


es gibt auch noch die möglichkeit, hinten auf den "normalen GW", die wir hier alle jetzt fast angesprochen haben, Sattelplatten draufzubauen.
also, Flex, Kofferraum ab, sofern es eh nicht schon ein Pick Up ist und dann die kleinen Sattelplatten drauf.

he, da geht dann was....!
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muddriver
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 14:28:48    Titel:
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Hallo Nachbar

Ich hab grad mal die Beiträge hier gelesen.

Die Stützlast zählt definitiv zum ziehenden Fahrzeug, sofoern damit das zul. Ges. Gew.desselben nicht überschritten wird. Wenn Du also 3,5 to Anhängelast hast und 200 kg Stützlast, darf der Hänger 3,7 to haben.
Das ist bei jedem 'Sattelauflieger mit 34 to oder auch anderen großen Tandemanhängern mit 23 to Ges. Gew. z. B. in der Landwirtschaft auch so. Achslast jeweils max. 10 to plus z. B. 3 to Stütz oder Aufliegelast

Mit durchgehender Bremsanlage ist max. das 1,5 fache des zul. Ges Gew plus Stützlast möglich.

Falls Du Interesse hast - Ich hab noch eine komplette Druckluftanlage mit elektrischem Kompressor von meinem Dodge Ram liegen. Hatte ich mal gekauft, aber nie eingebaut. Alee Teile sind aus 2005 und waren nur ein Jahr am Ram eines Kollegen verbaut. Die kann man auch ohne weiteres in jedes andere Auto einbauen

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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 14:36:52    Titel:
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muddriver hat folgendes geschrieben:
Hallo Nachbar

Ich hab grad mal die Beiträge hier gelesen.

Die Stützlast zählt definitiv zum ziehenden Fahrzeug, sofoern damit das zul. Ges. Gew.desselben nicht überschritten wird. Wenn Du also 3,5 to Anhängelast hast und 200 kg Stützlast, darf der Hänger 3,7 to haben.
Das ist bei jedem 'Sattelauflieger mit 34 to oder auch anderen großen Tandemanhängern mit 23 to Ges. Gew. z. B. in der Landwirtschaft auch so. Achslast jeweils max. 10 to plus z. B. 3 to Stütz oder Aufliegelast

Mit durchgehender Bremsanlage ist max. das 1,5 fache des zul. Ges Gew plus Stützlast möglich.

Falls Du Interesse hast - Ich hab noch eine komplette Druckluftanlage mit elektrischem Kompressor von meinem Dodge Ram liegen. Hatte ich mal gekauft, aber nie eingebaut. Alee Teile sind aus 2005 und waren nur ein Jahr am Ram eines Kollegen verbaut. Die kann man auch ohne weiteres in jedes andere Auto einbauen


Hallo Muddriver!
wir müssen uns dringend mal persönlich treffen, ich, Herr Obermaier und andere (BAG, ADAC, KBA usw.) stehen zu den Dingen, wie du sagst.
Nur einige andere Hier, im Forum, möchten das nicht, auch ein Polizist aus Hof hat was gegen die Aussage.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 15:05:19    Titel:
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muddriver hat folgendes geschrieben:
Wenn Du also 3,5 to Anhängelast hast und 200 kg Stützlast, darf der Hänger 3,7 to haben.


das haben wir hier alles schon durchgekaut
Bei einem 50mm Kugelkopf ist bei 3,5t Schluss
und zwar tatsächliches Anhängergewicht.
Für andere Sachen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung vom Verkehrsministerium.

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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 15:34:43    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:


na ich bin bald am überlegen, ob ich durchgehende bremsanlage Luft/Elektrokombination mache, Ummeldung auf LKW, dann darf ich irgendwann 5 to ranhängen...... Ätsch




"Die gezogene Anhängelast darf bei
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch...übersteigen."

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html

Und von dem ADAC warte ich immernoch auf einen belastbares Dokument.

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 17:02:15    Titel:
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Moin Moin

Kommen wir mal zur Praxis.



Diese Fuhre wurde amtlich von de Autobahnpolizei mit 3900 kg gewogen und damit für 50kg zu schwer befunden.

Gut sie hatten locker auf 5t gewettet und die Wette leider verloren.

Wie man sieht liegen noch die Auffahrrampen auf dem Anhänger, die danach auf den G umgeladen wurden.

Ich habe hier neben dem Wägebericht einen Kontrollzettel liegen, der eine leichte Überladung (innerhalb der 10% Toleranzgrenze)

3500kg +10% = 3850kg.

bescheinigt und eine Weiterfahrt ausdrücklich NICHT untersagt.

Ich muß allerdings dazu sagen, daß der Anhänger NICHT auf der Kugel hängt, sondern an einer 4000kg Rockinger, die beim G mit
3500kg eingetragen ist.

Die Kugel unter der Rockinger ist mit 2800kg parallel eingetragen.

An der Kugel würde ich den Anhänger NICHT haben wollen.

Mittlerweile hat der G zusätzlich hinten noch härtere Federn drin, damit er hinten nicht so eintaucht.

@granyi6

Das ist das Maximum was im privaten Sektor unter Ausnutzung aller Toleranzen geht.

Wenn du drüber nachdenkst in deinen Indianer eine durchgehende Bremsanlage nachzurüsten, hast du eindeutig zu viel Geld.
Ich glaube kaum, daß es die für den Indianer in Deutschland zugelassen je gegeben hat.

Alleine das Gutachten dafür dürfte dich grob 3-4000€ kosten. Dazu kommen dann noch die ganzen Bauteile. Einfach ein bischen Druckluft
ist es ja nicht, sondern da sind ja auch noch 4Kreisschutzventil usw. und die volle elektronische Integration in deine gesamte Bremsanlage
vom Indianer.
Für 460er G kannst du so etwas komplett käuflich erwerben, für den Indianer........?!?!?!?!

Gruß

Christian
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 18:14:58    Titel:
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darf ich rein aus privater interesse erfahren wie hoch damals deine stützlast war ?

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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 18:16:07    Titel:
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150kg

Gruß

Christian
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 18:23:32    Titel:
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genial !

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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 18:25:09    Titel:
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christian AC:
naja, wennst bissle Spass verstehen würdest, würdest das von mir nicht so ernst nehmen mit der Druckluftanlage......

natürlich kauf ich mir dann lieber was anderes, wo ich dann auch mal 20 to ziehen kann.

Also, natürlich kommt keine Druckluft in den Grand, keine Frage!
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