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Zulässige Stützlast
Welche Zugfahrzeuge haben eine höhere Stützlast wie nur 150 kg

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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 18:30:21    Titel:
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das das nicht falsch verstanden wird:
ich glaub, ich hab nie gesagt, dass ich über 3,6 to Einzellast an einen Haken nehmen würde.

Dann natürlich auch nur an eine Natokupplung/Maulkupplung und Co.

Rockinger hat da ja gute Sachen im Programm.

Naja, so wie Christian AC stell ich mir das auch vor.
Max 3850 Kg an einen so kleinen GW, wie wir das so haben.
Was drüber ist, kommt bei mir nur noch an einen großen GW, der mit Uni anfängt und Mog aufhört, nicht dass hier einer denkt, ich möcht mehr wie 3,7 to auf der Welt rumziehen.

Ja, und das Gutachten von Chrysler,... ja, auf das wartmer halt. Ist Sache von meinem Händler, dem hab ich den Auftrag gegeben.

Und wenn Chrysler sagt, ich darf 200 kg stützlast dem Grand geben, dann bekommt er die auch, aus fertig!
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 18:34:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Christian AC:

doch noch eine Frage, weil ja ein Polizist bei uns hier behauptet, alles falsch, nur eine Chance hab ich:

LKW Zulassung.

Hast du den G als LKW zugelassen? - weil hinten keine Scheiben zugeschweisst sind?

Kannst du gute Quellen für Anbauplatten hinten Grand nennen, wo ich wechselweise Kugelkopf und Maulkupplung anbauen kann.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 01.05.2011 19:29:58    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
Kannst du gute Quellen für Anbauplatten hinten Grand nennen, wo ich wechselweise Kugelkopf und Maulkupplung anbauen kann.


Rockinger Variobloc, alles andere fliegt bei derartigen Anhängelasten auseinander.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 20:00:45    Titel:
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ChristianAC hat folgendes geschrieben:
Moin Moin

Kommen wir mal zur Praxis.

Dazu kommen dann noch die ganzen Bauteile. Einfach ein bischen Druckluft
ist es ja nicht, sondern da sind ja auch noch 4Kreisschutzventil usw. und die volle elektronische Integration in deine gesamte Bremsanlage
vom Indianer.
Für 460er G kannst du so etwas komplett käuflich erwerben, für den Indianer........?!?!?!?!

Gruß

Christian


Für den Hänger braucht es kein Vierkreisventil weil ja eh nur 1-Kreis da ist - der für den Hänger.
Und angesteuert wird das ganz einfach über ein proportional Ventil das den beiden hydraulischen Bremskreisen dazu geschaltet wird ohne dass diese deswegen ausfallgefährdet wären.
Und Elektronik ist da auch keine im Spiel, ist bis heute ein rein mechanisch -hydraulisch - pneumatisches System.

Kostet aber rund 7000.- SFr. zum nachrüsten inkl. Einbau.

Aber da in Deutschland sowas eh nicht zugelassen werden kann ist das alles für euch ja rein hypothetisch.

Der Granny WH hat so 8 Tonnen zulässige Anhängelast - ob sinnvoll oder nicht das muss jeder für sich selber entscheiden.


Grüessli Ozy

PS: Dein Bild ist richtig toll, ich brauche jetzt 5 Bildschirme und mein Scrollrad ist bereits arthritisch deswegen. Nee, oder?
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 20:34:29    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
Christian AC:

doch noch eine Frage, weil ja ein Polizist bei uns hier behauptet, alles falsch, nur eine Chance hab ich:

LKW Zulassung.

Hast du den G als LKW zugelassen? - weil hinten keine Scheiben zugeschweisst sind?

Kannst du gute Quellen für Anbauplatten hinten Grand nennen, wo ich wechselweise Kugelkopf und Maulkupplung anbauen kann.


Ähhhhhhh noch mal zur Klarstellung.

Das ist eine für 3500kg zugelassene PKW-AHK mit 150kg Stützlast.

Das ist ein für 3500kg zugelassener Anhänger mit 150kg Stützlast.


Es wird im privaten Bereich eine Überladung von max. 10% toleriert.
Das ist einfach gelebte Praxis. Das hat nix mit einer Eintragung zu tun.
Du wirst nirgendwo ein offizielles Papier finden, wo du dich auf die 3850kg beziehen kannst.

Bei deiner Frage beziehst du dich auf eine offizielle Eintragung in deinen Papieren mit mehr als 3500kg.
Dazu wirst du eine LKW-Zulassung brauchen.

Also bitte die Dinge nicht so wild durch einander würfeln.


Gruß

Christian
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 20:39:04    Titel:
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ChristianAC hat folgendes geschrieben:


Bei deiner Frage beziehst du dich auf eine offizielle Eintragung in deinen Papieren mit mehr als 3500kg.
Dazu wirst du eine LKW-Zulassung brauchen.



Wie ich vorhin schon verlinkte,darf auch ein LKW nur das 1,5fache seines zGgs ziehen.
Wie hoch ist denn das zGg des Grannys?
Eine zugmaschine darf mehr,hab ich auch schonmal verlinkt.

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 20:41:48    Titel:
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@Caruso

Was beim G theorethisch 5,25t bei einem zGg von 3500kg bedeuten würde.

Gruß

Christian
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 20:45:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianAC hat folgendes geschrieben:
Bei deiner Frage beziehst du dich auf eine offizielle Eintragung in deinen Papieren mit mehr als 3500kg.
Dazu wirst du eine LKW-Zulassung brauchen.


Und ne durchgehende Bremsanlage...das wurde schon tausendmal gesagt, aber irgendwie überliest er es beharrlich.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 20:51:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianAC hat folgendes geschrieben:
@Caruso

Was beim G theorethisch 5,25t bei einem zGg von 3500kg bedeuten würde.



Und keinen Unterschied zum PKW-Geländewagen darstellen würde.

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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 22:07:15    Titel:
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wo stammt den diese Weisheit her?
Zitat:
Es wird im privaten Bereich eine Überladung von max. 10% toleriert.




teilweiser Auszug aus dem Bußgeldkatalog


Zitat:
Anhang zu den Nummern 198 und 199 (Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen)

Tabelle 3: Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen


a) bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro Punkte
198.1 für Inbetriebnahme
198.1.1 2 bis 5% 30 0
198.1.2 mehr als 5% 80 1
198.1.3 mehr als 10% 110 1



mittlerweile wurden die Tarife noch erhöht, nachzulesen beim KBA auf Seite 455
http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=public... [Link automatisch gekürzt]
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 22:22:40    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
wo stammt den diese Weisheit her?
Zitat:
Es wird im privaten Bereich eine Überladung von max. 10% toleriert.



Wie ich oben schon schrieb.

Von einer amtlichen Überprüfung incl. Nachwiegen auf einer öffentlichen Waage.

Dazu ein Kontrollzettel vom 25.02.2011 durch die Autobahnpolizei.

Wortlaut: Wägung des Anhängers (knapp 10% Überladung), Weiterfahrt wird NICHT untersagt; keine weiteren Maßnahmen.

Gruß

Christian
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 01.05.2011 22:26:43    Titel:
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hast halt Glück gehabt, auch die Grünen kennen sich ned alle aus

das kannst aber ned als Grundregel nehmen
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BeitragVerfasst am: 01.05.2011 22:56:59    Titel:
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@Glonntaler

Natürlich kann ich mich darauf nicht berufen. Ich sprach auch von gelebter Praxis. Es ist immer auch eine Frage wie man miteinander
umgeht.

MIttlerweile bin ich von den damalig gemessenen 3900kg (mit Rampen auf dem Anhänger) auch auf ca. 3700kg runter. Der BV202 ist
um alle losen Teile entrümpelt, wenn er transportiert wird. (Leere Tanks, Batterien ausgebaut. Sitzflächen, Abdeckungen usw.)

Sowie mein Mog wieder im Rennen ist, kann ich mir diese Entrümpelung auch sparen, da er dann auf einem anderen Anhänger transportiert
wird.

Da wird dann nur noch wegen Überhangs die Plaketen schlecht lesbar sein.

Gruß

Christian
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el Bodo
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BeitragVerfasst am: 02.05.2011 06:21:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
...
a) bei Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro Punkte
198.1 für Inbetriebnahme
198.1.1 2 bis 5% 30 0
198.1.2 mehr als 5% 80 1
198.1.3 mehr als 10% 110 1

...[/quote]

Respekt , Überladung ist Deutschland immer noch billiger als Österreich - bei uns gehts bei 70 Euro los Obskur

lg Bodo

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Wer immer mit der Herde läuft kann nur den Ärschen folgen.
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