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 Unser Pflegefall

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Hessdorf Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5186 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. HZJ 80 |
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Verfasst am: 11.05.2011 15:40:10 Titel: Eintragung von 235/85 16 und 7,50/16 |
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Eine Frage an das Forum, ich möchte für meinen HZJ 80 auch Reifen in der Größe 7,50 x 16 eintragen lassen.
235/8516 sind eingetragen, aber der freundliche Herr des TÜV möchte keine andere Eintragung vornehmen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Bin für jede Anregung, Info dankbar
haui, der sich schon mal bedankt | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010 |
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Verfasst am: 11.05.2011 17:37:50 Titel: |
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eintragungen nimmt der tüv ja auch nicht vor
der nimmt die rad reifen kombination ab und fertigt ein gutachten für die zulassungsstelle
du müßtest also dein fahrzeug mit den einzutragenen reifen beim tüv vorführen und wenn alles passt schreibt er dir ein gutachten mit dem du zur zulassungsstelle gehst und die tragen das dann ein
gruß torsten | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 11.05.2011 17:43:53 Titel: |
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7.50 R16 und 235/85 R16 haben den gleichen Abrollumfang. die 7.50er sind sogar etwas schmaler. Ein verstaendiger Pruefer ( der die Abnahme durchfuehren darf! ) sollte damit also keinerlei Probleme haben. | _________________
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 Guter Forengeist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Gelnhausen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)- 2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul) 3. Dacia Logan 4. 425er Quad von TGB verkauft..... |
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Verfasst am: 11.05.2011 18:03:26 Titel: |
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also bei meinem quad war folgender werdegang.....( egal ob quad oder auto..ist bei bei beiden gleich)
in meinen papieren waren nur ein metrisches reifenmass eingetragen.jetzt gibt der amerikanische reifemarkt mit den zoll massen mehr her....also habe ich einen reifen ausgesucht der das umgerechnete zollmass hat.....damit zum tüv..der sagte ich kann nicht, gehen sie zu den kollegen nach bayern die dürfen... ich nach bayern ( aschaffenburg ) gefahren, vorher termin mit dem sachverständigen gemacht...vorher die neuen reifen drauf gemacht und die alten mitgenommen...dort vorgefahren...der prüfer dann gerechnet obs stimmt, dann probegefahren obs schleift, dann gebremst obs bremst und dann habe ich ein schreiben bekommen in dem bestätigt wurde das das alles passt...das waren die ersten knapp 70 öcken.....das musste ich zur sog. übergeordenten kfz verständigen stelle schicken, für mich in hessen sitzen die in fulda.....die haben das vom sachverständigen bestätigt...das waren die zweiten 43 öcken....damit bin ich zur zulassungstelle und habe mir das eintragen lassen....das waren die dritten 11 euro...danach hatte ich das gewünschte mass mit den gewünschten ( hier die originalfelgen) in den papieren...machst du was anderes drauf was nicht geschrieben steht fährt du OHNE allgemeine betriebserlaubniss und damit ohne versicherungsschutz.......
und jetzt viel spass.... | _________________ „Man irrt immer, wenn man nicht die Augen schließt, um zu verzeihen oder um sich selbst zu erkennen.“
Maurice Maeterlinck, Pelléas et Mélisande |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010 |
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Verfasst am: 11.05.2011 18:14:41 Titel: |
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sog. übergeordenten kfz verständigen stelle
was ist den das in NRW gibt es sowas nicht
ich hab meine alufelgen mit den neuen reifen beim TÜV vorgeführt der hat die freigänigkeit geprüft und die größe der reifen mit denen in dem Gutachten vom Felgenhersteller verglichen und dann eingutachten für die zulassungsstelle angefertigt 50€ und damit bin ich zur Zulassungsstelle die haben sie dann in die ZUlassungsbescheinigung eingeragen 11,40€ und fertig | |
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 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
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Verfasst am: 11.05.2011 20:34:56 Titel: |
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Genauso. nach erfolgreicher Pruefung gibts nen Abnahmepapier mit dem man seine Fahrzeugpapiere ergaenzen laesst.
Und nochwas, falls jemand etwas Aktuelleres hat, her damit!
Früher haben uns besonders Versicherer gerne eingeredet, dass selbst der Einbau einer Zündkerze mit anderem Wärmewert die Betriebserlaubnis erlöschen lasse. Das ist wahrer Humbug.
In der Reifenfrage stellt sich der aktuelle Stand der Dinge wie folgt dar:
Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch bei Montage anderer als in den Fahrzeugpapieren eingetragener Reifengrößen.
BRV-Justitiar Dr. Wiemann nimmt Stellung zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Dieses weist in einer kürzlich bekanntgegebenen Entscheidung darauf hin, dass die Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres nach § 19 StVZO automatisch erlischt, wenn an einem Fahrzeug andere Teile, auch Reifen, als in den Papieren eingetragen, montiert sind. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln wurde damit aufgehoben.
Folgender Fall lag dem Urteil zugrunde: Bei einem Pkw waren Reifen der Größe 235/45 ZR 17 montiert, aber nicht im Kraftfahrzeugschein eingetragen. TÜV-Vorstellungen und -Eintragungen sollten nachgeholt werden, was unproblematisch war.
Die Rechtslage:
In § 19 Abs. 2 StVZO "ALT" hieß es: "Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, solange nicht Teile des Fahrzeuges verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann."
Maßgebend war das Wort “kann”; theoretisch "kann" immer eine Gefährdung anderer vorliegen.
§ 19 Abs. 2 StVZO "NEU" lautet jetzt: “Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird;
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.”
Es macht also einen Unterschied, ob eine Gefährdung eintreten kann oder ob sie zu "erwarten" ist.
Dazu das OLG Köln: "Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird."
Die Gerichtsentscheidung vor dem Hintergrund der Neuauffassung des Gesetzes dürfte unerfreuliche Tagesprobleme beseitigen.
Da hat sich in diesem Deutschland wirklich mal etwas zum Vernünftigen geändert.
Dennoch bleibt das Fahren eines nicht eingetragenen Reifens eine Ordnungswidrigkeit! | _________________
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