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Willkommen in Absurdistan
Zulassung, Steuer und Versicherung

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Frank-Josef Feykes
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...und hat diesen Thread vor 5168 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 26.05.2011 15:37:26    Titel: Willkommen in Absurdistan
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Moin Gemeinde,

mein Massif ist ein Wunderauto! Es ist PKW und LKW zugleich. ...... und auch wieder nicht!

Mein Massif ist als LKW zugelassen. Dies bestätigt eine deutsche Behörde.

Mein Massif wird als PKW besteuert. Dies bestätigt ebenfalls eine deutsche Behörde.

Mein Massif wird als PKW versichert. Dies bestätigt eine deutsche Versicherung.


Nach meinem Widerspruch gegen den KFZ-Steuerbescheid von vor einer Woche, wurde ich gestern aufgefordert, das Fahrzeug vorzuführen. Termin für heute morgen vereinbart, vorgeführt und gelernt, daß eine Behörde sich einen feuchten Kehricht um die Meinung einer anderen Behörde schert. Das Finanzamt bemängelte die verglasten Fenster im Frachtraum, die noch vorhandenen hinteren Sicherheitsgurte und die fehlende Trennung zwischen Führerhaus und Laderaum. Dies alles umzubauen wäre wohl teurer, als die zu erwartende Steuerersparnis, die etwa EUR 200,-- im Jahr betragen würde.
So jedenfalls rechnete mir der wirklich freundliche Herr Marquardt vom Finanzamt Duisburg - West vor. Außerdem würde der Umbau wohl auch im Falle des Wiederverkaufes negativ zu Buche schlagen.
Das leuchtete mir ein.
Aber ich hatte heute morgen ja noch einen Termin. Mein Versicherungsmakler wünschte mich dringend zu sehen.
Eine Versicherung des Massif als PkW komme nicht in Betracht, da es für dieses Fahrzeug als PKW keinen Schlüssel gäbe, nachdem die Prämie ausgerechnet wird. Beispielhaft haben wir dann zusammen anhand einiger anderer Kennzahlen (Gewicht, Leistung, Emission und Alter des Vorstandsvorsitzenden der Versicherung) ausgerechnet, daß mein Massif als PKW wie ein Dodge-Ram oder ein Porsche Cayenne beurteilt werden müsse. Als Prämie wären dann etwa 2.800,00 Euro jährlich fällig.

Darauf verzichtete ich dankend und fahre nun ein Auto, das als LKW zugelassen, als PKW versteuert und PKW versichert ist.

Dat gibbet nur hier in Deutschland


Gruß aus Duisburg

Frank-Josef Feykes

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BeitragVerfasst am: 26.05.2011 15:43:44    Titel:
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Ich will Dich nicht verunsichern, aber genau das schreiben ich und andere fast einmal wöchentlich in irgendwelchen Themen, weil in diesem Abstand jemand auf die Idee kommt, eine LKW Zulassung würde auch LKW Besteuerung bedeuten, was ja eben nicht der Fall ist. Ist also nichts neues, kein Geheimnis und auch schon lange nichts Absurdes mehr. Ja

Aber hast Du da einen Schreibfehler in der Versicherung? Mal schreibst Du "als PKW versichert", dann sast Du wieder, es gäbe keinen PKW Schlüssel und würde 2800 Euro kosten. Unsicher

Tja...Was nun? Unsicher

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Frank-Josef Feykes
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BeitragVerfasst am: 26.05.2011 15:53:23    Titel:
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Moin Flashi,

stimmt, jetzt bin ich selber schon ganz durcheinander. Hau mich, ich bin der Frühling

Versichert ist der Massif als LKW

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1. BJ 42 (verkauft :( )
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BeitragVerfasst am: 26.05.2011 17:02:29    Titel:
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Also die völlige Arschkarte...

Bei allem nur das Schlechte genommen, Fahrverbote mit Anhänger am Wochenende, hohe Steuer, teurere LKW-Versicherung...

Prost Mahlzeit...

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MichaS
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BeitragVerfasst am: 26.05.2011 19:36:50    Titel:
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Naja, das ist nun nichts wirklich neues. Betrifft auch jeden Doppelkabiner Pickup.
Nur das ein Pickup eigentlich noch mehr ein LKW ist als ein geschlossener Geländewagen.

Witzig wird es dann ,wenn es Dir so geht wie einem Bekannten mit einem L200. Zahlt natürlich fleißig und brav
seine PKW-Steuer, weil ja die Eintragung im Brief den Finanzbeamten nicht interessiert.
Weil der gute Mann ein Umweltfreund ist, rüstet er seinen L mit einem Partikelfilter nach. Gibts ja orignal von Mitsubishi.
Zuschuß vom Staat gabs damals ja auch noch.
Filter eingebaut und eingetragen.
Er dann den Zuschuß beantragt. Wurde allerdings vom Finanzbeamten abgelehnt, weil das Fahrzeug ja ein LKW ist und den Zuschuß gab es damals nur für PKWs.
Das ist für mich der oberste Kalauer zum Thema LKW-Zulassung und PKW-Steuer.

Viele Grüße
Micha

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BeitragVerfasst am: 26.05.2011 23:35:25    Titel: Re: Willkommen in Absurdistan
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Sorry wenn ich das so offen sage, aber mit diesen Gegebenheiten...

Frank-Josef Feykes hat folgendes geschrieben:
...die verglasten Fenster im Frachtraum, die noch vorhandenen hinteren Sicherheitsgurte und die fehlende Trennung zwischen Führerhaus und Laderaum...


...hast Du doch wohl nicht ernsthaft erwartet, als LKW besteuert zu werden??? Unsicher
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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 27.05.2011 09:20:41    Titel:
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@Sir Landy: gedacht habe ich das auch. DAS ist ja die Grundvorraussetzung um -wenn überhaupt- in den Genuß des Lieferwagenstatusses zu kommen. Wobei Du mit Glück nur eine halbhohe Trennwand benötigst

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Grüße Colli
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Frank-Josef Feykes
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BeitragVerfasst am: 27.05.2011 18:58:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@ Sir Landy

ich habe eigentlich gar nix erwartet. Im Neuwagenprospekt von Iveco wird die Zulassung als PKW wie ein Zubehör (ähnlich wie heizbare Heckscheibe, beleuchteter Aschenbecher oder Fahrspurassistent) erwähnt. Vertrau mir
Das heißt: Zulassung als PKW nur gegen Aufpreis. Wobei ich betonen möchte, daß "Aufpreis" nicht die Aufforderung eines bajuwarischen Bergführers an einen nordelbischen Klettergenossen zu verstehen ist, endlich den Aufstieg zu beginnen. Grins

Erst dadurch und durch meinen Steuerberater wollte ich den Massif durchgehend als LKW betrachtet sehen.

Gruß aus Duisburg

Frank-Josef Feykes

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The Thing
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1. 85er Chevy Blazer K5 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 27.05.2011 20:30:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hau mich, ich bin der Frühling So sind eben unsere Ämter! Das sind reine Machtspiele! Egal ob Zulassungsstelle, Finanzamt, etc.
Mein K5 hat auch LKW im Brief stehen und wurde auch als LKW versichert, beim Finanzamt wurde er auch als LKW versteuert- aber nur 2Wochen, dann kam der Schock! Neuberechnung als PKW- 2404 Euro!
Also zum Finanzamt, dem gutem Herren mein Wagen vorgezeigt, Scheiben dürfen hinten drinn bleiben, da Hardtop, Trennwand nicht erforderlich, da Versicherungssache.
Also wieder als LKW versteuert aber die Rückbuchung meiner 2404 Euro dauerte fast 2 Monate!

Noch was, das keiner verstehen kann!
Ein Bekannter hat nen neuen Ford F250, kleine Kabine, also LKW!
-denkste! Laut Finanzamt ist der Innenraum zu luxuriös!
Jeder neue Lkw ist mit Lder und Wurzelholz zu bestellen! Nee, oder?

Aber was will man machen? Die sitzen am längeren Hebel!
Armes Deutschland! Au man...

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BeitragVerfasst am: 29.05.2011 18:50:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

The Thing hat folgendes geschrieben:
Noch was, das keiner verstehen kann!
Ein Bekannter hat nen neuen Ford F250, kleine Kabine, also LKW!
-denkste! Laut Finanzamt ist der Innenraum zu luxuriös! Nee, oder?


Nein, das Problem beim F-250 ist, dass die Ladefläche zu klein ausfällt. 2/3 der Gesamtlänge von Pedelblock bis Innenseite Heckklappe sollen Ladefläche sein; das ist ein Punkt, den nahezu jedes Finanzamt fordert. Und der ist beim F-250 eben nicht gegeben.

Eine Ablehnung der Einstufung als LKW ist ganz sicherlich nicht mit "der Innenraum ist zu luxuriös" begründet worden ;) DAS würde keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten.

The Thing hat folgendes geschrieben:

Aber was will man machen? Die sitzen am längeren Hebel!
Armes Deutschland! Au man...


Auch gegen eine solche Ablehnung gibt es Rechtsmittel; diese einzulegen, steht jedermann frei.

Im Übrigen kann ich die Haltung der Finanzämter durchaus nachvollziehen, und begrüße sie sogar. Es kann nicht angehen, das der 5 Liter Diesel-ML, mit dem die Ehefrau sonntags ihr Pferdchen durch die Gegend kutschiert, als LKW besteuert wird. Wo hier die "Beförderung von Lasten" sein soll, kann ich nämlich nicht erkennen. Es sei denn, sie packt den Zossen in den Innenraum.

Wer einen "echten" LKW zum Arbeiten sucht, bekommt den auch jederzeit als LKW besteuert. Denn wenn es mir nur um die Transportkapazität geht, braucht es mich nicht zu interessieren, ob ich hinten Scheiben oder eine Trennwand im Innenraum habe.
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AntonSL
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BeitragVerfasst am: 29.05.2011 19:09:58    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:



Es kann nicht angehen, das der 5 Liter Diesel-ML, mit dem die Ehefrau sonntags ihr Pferdchen durch die Gegend kutschiert, als LKW besteuert wird. Wo hier die "Beförderung von Lasten" sein soll, kann ich nämlich nicht erkennen. Es sei denn, sie packt den Zossen in den Innenraum.



im konkreten fall shee ich da beförderung von lasten XD.

oder packen die lkw die ware auch ins führerhaus....


seid froh dass ihr ned in Ö seid. da ist es nochmal ne spur schlimmer bezüglich kfz und steuern.
als firma kann man nur von lkw bzw fiskal die vorsteuer abziehen. pkw kann man zwar abschreiben, vorsteuer muss man aber trotzdem zahlen. ab 40tsd euro überhaupt nicht mehr absetzbar und voll zu versteuern. allgemein muss man glück haben wenn man als gewerbetreibender sein auto mit mehr als 80% abschreiben kann.
anschaffungskosten sind noch viel absurder....

nur ein beispiel:
porsche cayenne turbo tiptronic kostet in D 120tsd und in Ö 150tsd.
setzt sich zusammen aus der co2 strafsteuer (ab 160g 25 euro je gramm) , der nova (16% vom neupreis), und der mwst 1% diferenz)

versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei
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BeitragVerfasst am: 29.05.2011 20:44:45    Titel:
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AntonSL hat folgendes geschrieben:

versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei


na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)

georg

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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 29.05.2011 20:49:21    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
The Thing hat folgendes geschrieben:
Noch was, das keiner verstehen kann!
Ein Bekannter hat nen neuen Ford F250, kleine Kabine, also LKW!
-denkste! Laut Finanzamt ist der Innenraum zu luxuriös! Nee, oder?


Nein, das Problem beim F-250 ist, dass die Ladefläche zu klein ausfällt. 2/3 der Gesamtlänge von Pedelblock bis Innenseite Heckklappe sollen Ladefläche sein; das ist ein Punkt, den nahezu jedes Finanzamt fordert. Und der ist beim F-250 eben nicht gegeben.

Eine Ablehnung der Einstufung als LKW ist ganz sicherlich nicht mit "der Innenraum ist zu luxuriös" begründet worden ;) DAS würde keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten.

The Thing hat folgendes geschrieben:

Aber was will man machen? Die sitzen am längeren Hebel!
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Auch gegen eine solche Ablehnung gibt es Rechtsmittel; diese einzulegen, steht jedermann frei.

Im Übrigen kann ich die Haltung der Finanzämter durchaus nachvollziehen, und begrüße sie sogar. Es kann nicht angehen, das der 5 Liter Diesel-ML, mit dem die Ehefrau sonntags ihr Pferdchen durch die Gegend kutschiert, als LKW besteuert wird. Wo hier die "Beförderung von Lasten" sein soll, kann ich nämlich nicht erkennen. Es sei denn, sie packt den Zossen in den Innenraum.

Wer einen "echten" LKW zum Arbeiten sucht, bekommt den auch jederzeit als LKW besteuert. Denn wenn es mir nur um die Transportkapazität geht, braucht es mich nicht zu interessieren, ob ich hinten Scheiben oder eine Trennwand im Innenraum habe.


Ääh, beim F250 ist das immer gegeben! Ausser du sägst die Ladefläche in der mitte durch !
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 29.05.2011 20:55:31    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:

2/3 der Gesamtlänge von Pedelblock bis Innenseite Heckklappe sollen Ladefläche sein;


das steht so aber nicht im KFZ-Steuergesetz.

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1. LAND ROVER 109D 2,5
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 29.05.2011 21:05:16    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:

2/3 der Gesamtlänge von Pedelblock bis Innenseite Heckklappe sollen Ladefläche sein;


das steht so aber nicht im KFZ-Steuergesetz.





steht da nicht was von ,,mehr als 50%,, ..............???? Unsicher

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

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mein teiledealer ?? natürlich
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