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LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
Einschränkungen, Fortbildungen, Untersuchungen nötig?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 20.07.2011 15:02:56    Titel:
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jenzz hat folgendes geschrieben:
Unsicher
Und was bedeutet dein §2 Abs1 Satz2 jetzt konkret für mich?



Benutzungspflicht des Fahrtenschreiber, bei handelsüblichen Fahrzeugen ein sogenanntes EG-Kontrollgerät, bis EZ 2007 war das ein analoges Gerät mit Scheiben, aktuell ein digitales für das eine sogenannte Fahrerkarte benötigt wird, die Fahrerkarte gibts aber nur wenn man den Kartenführerschein hat, also grau/rosa Ausführungen des Führerscheins müssen getauscht werden.

Vereinfacht!!!: Lenkzeit am Tag 9 Stunden, nach 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens von 45 Minuten einzulegen.

Da gibt es natürlich noch ein paar Spielereien, wenn es Spass mach die Fundstellen hast Du ja. Oder befragt die anwesenden Kraftfaher @PatrolY61/MichaelG, also die Zwei sind mir defintiv als Kraftfahrer bekannt.


Zuletzt bearbeitet von am 20.07.2011 15:09, insgesamt einmal bearbeitet
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grafe
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BeitragVerfasst am: 20.07.2011 15:04:56    Titel:
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123 hat folgendes geschrieben:
Bis 7,5 to, auch bei Fahrzeugkombinationen(Mit Anhänger), müssen die Sozialvorschriften nicht eingehalten werden. darüber sind die Sozialvorschriften einzuhalten.


das heisst ich kann mit meinem iveco 5,2 tonnen plus hänger 3,5 tonnen nicht ohne scheibe im schreiber privat fahren? Unsicher

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 20.07.2011 15:10:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

grafe hat folgendes geschrieben:
123 hat folgendes geschrieben:
Bis 7,5 to, auch bei Fahrzeugkombinationen(Mit Anhänger), müssen die Sozialvorschriften nicht eingehalten werden. darüber sind die Sozialvorschriften einzuhalten.


das heisst ich kann mit meinem iveco 5,2 tonnen plus hänger 3,5 tonnen nicht ohne scheibe im schreiber privat fahren? Unsicher


so siehts aus
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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.07.2011 15:19:53    Titel:
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dann wurde ich echt falsch belehrt.

ich hatte mal gefragt wo ich so ne Karte herbekomme und da sagte man mir echt dass ich die eh nur brauch wenn ich gewerblich fahre.

was ist eigentlich mit den ganzen Miet-LKWs? haben die überhaupt ein Lesegerät bzw Schreiber?

was wenn mich heute ein Kumpel fragt ob ich ihm morgen beim Umzug helfe? dann darf ich ihm nicht mit nem LKW über 7,5t helfen obwohl ich den Führerschein habe?
es lohnt sich doh nicht wirklich wegen einmal brauchen so ne karte und ggf noch nen neuen Führerschein zu beantragen oder?

egal.. Feuerwehraudo derf ich ohne Kart un Scheibe fahre YES rotfl

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Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas Unsicher
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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 5114 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.07.2011 15:25:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

123 hat folgendes geschrieben:


Vereinfacht!!!: Lenkzeit am Tag 9 Stunden, nach 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens von 45 Minuten einzulegen.


Danke, na da komm ich doch mit klar. Also aktuell würde das für mich heissen, einsteigen, losfahren. Keine Fortbildungen, Untersuchungen oder sonstiges.

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PatrolY61
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1. Dodge Ram 1500 Hemi Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Ford Mondeo Tunier Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.07.2011 21:17:28    Titel:
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Alle die VOR `99 den zweier gemacht haben müssen ab dem 50zigsten Lebensjahr alle 5 Jahre ein Augenärztliches Gutachten und eins vom allgemein Arzt vorlegen(für den Hausdoc bekommt man das aus zufüllende Schriftstück bei der Führerscheinstelle). Das gildet für alle, ob Privat, Hilfsarbeiter(die meisten auf,n Bock) oder Berufskraftfahrer wie mich(bin der einzigste in unserer Firma mit Gesellenbrief sprich Arschmitunterschrift).
Alle die NACH ´99 den zweier bzw den C/CE gemacht haben müssen nach erhalt der Plastik"pappe" alle 5 Jahre die Gutachten unaufgefordert bei der Führerscheinstelle vorlegen zum erhalt der Klasse(gibt dann jedesmal eine neue "Pappe" wo das nächste zerfallsdatum drinn steht).
Zum fahren mit Scheibe oder Karte weiß ich nur beim Gewerblichen Transport das selbst der Dachdecker bei seinem VW Bulli ne Scheibe oder Karte braucht sobald nen Anhänger am Fahrzeug hängt.
Privat ist es meines Wissens nicht nötig. Nur wird einem nach einer Stunde der blinkende Kartentacho auf,n Puffer gehen bzw die rote LED beim alten Scheibentacho. Alleine für Auslandsfahrten würde ich schon ne Scheibe bzw die Karte einstecken. Die Karte kostet zwischen 42 und 52€ und ist für 5 Jahre gültig, ein Packet Scheiben für den alten Tacho hält sicher länger wie das alte Fahrzeug.

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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 20.07.2011 21:30:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
123 hat folgendes geschrieben:


Vereinfacht!!!: Lenkzeit am Tag 9 Stunden, nach 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens von 45 Minuten einzulegen.


Danke, na da komm ich doch mit klar. Also aktuell würde das für mich heissen, einsteigen, losfahren. Keine Fortbildungen, Untersuchungen oder sonstiges.

Schichtzeit nicht vergessen. Nach dem ersten bewegen des FHZ ist nach 13 Stunden schicht im Schacht. Dreimal die Woche darf man 15 Stunden Schichtzeit haben und auf 9 Stunden Pause verkürzen, zweimal dann 11 Stunden Pause im 24 Stunden Zeitraum. Zweimal die Woche darf man auch 10 Stunden fahren wenn man nach der 9ten Stunde nochmal 45min Pause macht(es muss aber alles noch in die 13 bzw 15 Stunden Schichtzeit passen). Nach 6 Tagen müssen 45 Stunden Wochenendruhezeit eingelegt werden. Die Doppelwoche darf nicht über 90 Stunden Fahrzeit kommen(setzt sich zusammen aus der vorher gehenden Woche und die die man jetzt fährt).

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BeitragVerfasst am: 20.07.2011 21:38:28    Titel:
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PatrolY61 hat folgendes geschrieben:
[
Schichtzeit nicht vergessen. Nach dem ersten bewegen des FHZ ist nach 13 Stunden schicht im Schacht. Dreimal die Woche darf man 15 Stunden Schichtzeit haben und auf 9 Stunden Pause verkürzen, zweimal dann 11 Stunden Pause im 24 Stunden Zeitraum. Zweimal die Woche darf man auch 10 Stunden fahren wenn man nach der 9ten Stunde nochmal 45min Pause macht(es muss aber alles noch in die 13 bzw 15 Stunden Schichtzeit passen). Nach 6 Tagen müssen 45 Stunden Wochenendruhezeit eingelegt werden. Die Doppelwoche darf nicht über 90 Stunden Fahrzeit kommen(setzt sich zusammen aus der vorher gehenden Woche und die die man jetzt fährt).



Wie schafft ihr das einzuhalten
So wegen Stau , Kunden und momentan auch noch Samsatgsfahrverbot
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MichaelG
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BeitragVerfasst am: 20.07.2011 21:55:09    Titel:
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Den Antworten von Torsten ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
Die Problematik mit den Schichtzeiten wird vielen, hauptsächlich "altgedienten" Fahrern zur Falle die ziemlich teuer wird.
Und dann gibt es noch die Sache mit dem "Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz" und den deswegen alle 5 Jahre benötigten 35 Stunden "Schulung". Da es hierbei aber um ursprünglich Privatfahrten geht brauch ich darauf zum Glück nicht eingehen da dies nur für gewerbliche Fahrten benötigt wird.

Die Diskussion von wegen mit oder ohne Karte bzw. Scheibe habe ich auch andauernd mit den Kollegen wenn es um Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen geht. Wenn man 5 Leute von der Polizei, BAG oder Gewerbeaufsichtsamt fragt bekommt man 6 gegensätzliche Antworten (ist beim Thema Ladungssicherung das gleiche).

Zudem kann es vor allem passieren dass etwas das hier in Deutschland erlaubt ist oder geduldet wird, im Ausland verboten ist und vor allem in Frankreich, Benelux und Spanien horrend hohe Geldstrafen bedeutet.

Abgesehen davon dass es mir nie in den Sinn kommen würde privat LKW zu fahren, wenn das Gerät als Wohnmobil zugelassen ist wäre das etwas anderes und würde die ganze Fahrtenschreiber-Problematik vereinfachen.

Genauso kommt natürlich wieder die Frage auf wie eine "Privatfahrt" definiert wird da kommt wider obige Sache mit den 5 Fragen auf.

@ Torsten
hat mich übrigens gefreut dich mal persönlich kennen zu lernen. Das nächste Mal dann hoffentlich mit weniger Zeitdruck und dann auch etwas entspannter.

Winke Winke

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Gruss

Michael
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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 20.07.2011 22:29:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mopic hat folgendes geschrieben:
PatrolY61 hat folgendes geschrieben:
[
Schichtzeit nicht vergessen. Nach dem ersten bewegen des FHZ ist nach 13 Stunden schicht im Schacht. Dreimal die Woche darf man 15 Stunden Schichtzeit haben und auf 9 Stunden Pause verkürzen, zweimal dann 11 Stunden Pause im 24 Stunden Zeitraum. Zweimal die Woche darf man auch 10 Stunden fahren wenn man nach der 9ten Stunde nochmal 45min Pause macht(es muss aber alles noch in die 13 bzw 15 Stunden Schichtzeit passen). Nach 6 Tagen müssen 45 Stunden Wochenendruhezeit eingelegt werden. Die Doppelwoche darf nicht über 90 Stunden Fahrzeit kommen(setzt sich zusammen aus der vorher gehenden Woche und die die man jetzt fährt).



Wie schafft ihr das einzuhalten
So wegen Stau , Kunden und momentan auch noch Samsatgsfahrverbot

In dem Du ständig am rechnen bist den Tag über, ständig am Gas hängst wenn kein Überholverbot ist, ständig die Leute bei der Ablade bzw Ladestelle freundlich nervst wann man den dran ist, sich abends im Bett schon die Tour für den nächsten Tag legt wenn man weiß das man zb um 7 Uhr nicht mehr durch Frankfurt kommt auf der A5 und man dann schon ein Umweg fährt über Hanau.
Samstagfahrverbot kann man nur auf der Bundes und Landstrasse umgehen. Für die Anwohner an solchen Strassen tut es mir leid, aber auf der Autobahn wird es ab 7 Uhr für mich teuer und kostet auch noch Punkte.
Wie Michael schon geschrieben hat, wo fängt Privat an und wo hört es auf. In Frankreich schlagen 30min Zeit Überschreitung schon mit 1500€ Strafe zu Buche, das wird sicher die Urlaubskasse sprengen.
@Michael. Ich hoffe auf das nächste Treffen. In Knüllwald oder Haiger, da ziehen einem die Getränkepreise zumindest nicht die Hose aus und die Stimmung passt dort.

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BeitragVerfasst am: 20.07.2011 22:53:16    Titel:
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PatrolY61 hat folgendes geschrieben:

Zum fahren mit Scheibe oder Karte weiß ich nur beim Gewerblichen Transport das selbst der Dachdecker bei seinem VW Bulli ne Scheibe oder Karte braucht sobald nen Anhänger am Fahrzeug hängt.


Nö...

Brauchen wir nicht, sind Handwerker... Wir haben eine andere Regelung weil wir nicht gewerbliche Frächter sind.

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roman
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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 06:26:40    Titel:
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@hpf
das stimmt so nicht. die sogenannte "handwerkerregel" ist sehr schwammig. wenn du die palette dachsteine selbst auf die dachlatten hängst, lässt man es oftmals gelten. hast du aber noch einen mörteleimer für eine andere baustelle auf der ladefläche bist du gewerblicher kraftfahrer und musst deine fahrten nachweisen.
im ausland gibt es keine hanwerkerregel, dort immer mit scheibe. in meiner umgebung haben schon viele handwerker 1500€+ bezahlt. "meine" werkstatt rüstet im durchschnitt 2 transporter pro woche mit eg kontrollgerät nach. im wohnmobil, 5to privat, habe ich fahrtenschreiber, im toyota, gewerblich, habe ich eg kontrollgerät und fahre mit scheibe. ist auch schon zigmal kontrolliert worden auf der straße. unabhängig von privat oder gewerblich, am 50. geburtstag musst du die plastekarte haben sonst ist das fahren ohne gültigen führerschein. ansonsten kann ich den fernfahrerstammtisch empfehlen. jeden ersten mitwoch im monat in ausgewählten raststätten. das ist die billigste weiterbildung und man bekommt alle fragen beantwortet.

roman
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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 06:57:16    Titel:
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MichaelG hat folgendes geschrieben:
Den Antworten von Torsten ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
Die Problematik mit den Schichtzeiten wird vielen, hauptsächlich "altgedienten" Fahrern zur Falle die ziemlich teuer wird.
Und dann gibt es noch die Sache mit dem "Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz" und den deswegen alle 5 Jahre benötigten 35 Stunden "Schulung". Da es hierbei aber um ursprünglich Privatfahrten geht brauch ich darauf zum Glück nicht eingehen da dies nur für gewerbliche Fahrten benötigt wird.

Die Diskussion von wegen mit oder ohne Karte bzw. Scheibe habe ich auch andauernd mit den Kollegen wenn es um Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen geht. Wenn man 5 Leute von der Polizei, BAG oder Gewerbeaufsichtsamt fragt bekommt man 6 gegensätzliche Antworten (ist beim Thema Ladungssicherung das gleiche).

Zudem kann es vor allem passieren dass etwas das hier in Deutschland erlaubt ist oder geduldet wird, im Ausland verboten ist und vor allem in Frankreich, Benelux und Spanien horrend hohe Geldstrafen bedeutet.

Abgesehen davon dass es mir nie in den Sinn kommen würde privat LKW zu fahren, wenn das Gerät als Wohnmobil zugelassen ist wäre das etwas anderes und würde die ganze Fahrtenschreiber-Problematik vereinfachen.Genauso kommt natürlich wieder die Frage auf wie eine "Privatfahrt" definiert wird da kommt wider obige Sache mit den 5 Fragen auf.

@ Torsten
hat mich übrigens gefreut dich mal persönlich kennen zu lernen. Das nächste Mal dann hoffentlich mit weniger Zeitdruck und dann auch etwas entspannter.

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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 07:39:32    Titel:
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HPF hat folgendes geschrieben:
PatrolY61 hat folgendes geschrieben:

Zum fahren mit Scheibe oder Karte weiß ich nur beim Gewerblichen Transport das selbst der Dachdecker bei seinem VW Bulli ne Scheibe oder Karte braucht sobald nen Anhänger am Fahrzeug hängt.


Nö...

Brauchen wir nicht, sind Handwerker... Wir haben eine andere Regelung weil wir nicht gewerbliche Frächter sind.


Wie ist das mit der Handwerkerregel genau?

Ich fahre als Handwerker mit Anhänger Material auf die Baustelle und zurück.
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Das Auto ist aber nur mein privat Wagen, der Gewerblich bei mir in der Firma genutzt wird.
Der Anhänger genau so.

Thomas

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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 12:49:51    Titel:
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Stefan
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