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LKW Führerschein bei nichtgewerblicher Nutzung
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.07.2011 14:23:35    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Aber dein Privater ist doch bestimmt ein PKW.


Das ist unerheblich die einschlägigen Vorschriften sprechen von Kraftfahrzeugen!!
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 21.07.2011 18:45:38    Titel:
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Seit wann gibts ne Lenkzeitbeschränkung für PKW? Obskur

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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borsti
Schwerkranker Araber
Abenteurer


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Fahrzeuge
1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 21.07.2011 18:47:01    Titel:
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Und wie will man diese kontrollieren?

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.07.2011 19:04:15    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Seit wann gibts ne Lenkzeitbeschränkung für PKW? Obskur



Konbination also mit Anhänger, den @Terranoman erwähnt hat

borsti hat folgendes geschrieben:
Und wie will man diese kontrollieren?


Kombinationen über 3,5 To besteht die Pflicht für ein EG-Kontrollgerät.


Und warum ist ein gewerblich eingesetztes Fahrzeug Privat, wird auf das Absetzen der Kosten als Betriebsausgaben verzichtet?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.07.2011 19:29:27    Titel:
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123 hat folgendes geschrieben:
borsti hat folgendes geschrieben:
Seit wann gibts ne Lenkzeitbeschränkung für PKW? Obskur



Konbination also mit Anhänger, den @Terranoman erwähnt hat

borsti hat folgendes geschrieben:
Und wie will man diese kontrollieren?


Kombinationen über 3,5 To besteht die Pflicht für ein EG-Kontrollgerät.


Und warum ist ein gewerblich eingesetztes Fahrzeug Privat, wird auf das Absetzen der Kosten als Betriebsausgaben verzichtet?


Gewerblich oder Privat !? Privat braucht man garnichts. Die Sache hab ich schon mit der BAG (die haben keine Ahnung von nichts) vor Gericht geklärt (7,5t LKW mit 8t Anhänger).
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.07.2011 19:45:20    Titel:
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Glück gehabt!
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.07.2011 19:47:43    Titel:
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Glück gehabt!
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Terranoman
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1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi
2. Mercedes A-Klasse
BeitragVerfasst am: 21.07.2011 20:20:58    Titel:
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Ich fahre mit meinem privaten PKW für meine Firma und geb die Kilometer als Kosten an.
Da meine Firma kein eigenes Fahrzeug hat. Wieso, Weshalb und Warum steht hier nicht zur Diskusion.
Ich fahre häufig mit Anhänger und komme dann auch über 3,5 Tonnen.
Nur ich muß jetzt in mein Privatfahrzeug einen Fahrtenschreiber einbauen?
Nee, oder?

Thomas

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Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!

Alles ist möglich aber Nichts ist sicher!
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PatrolY61
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1. Dodge Ram 1500 Hemi Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Ford Mondeo Tunier Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 21.07.2011 20:59:33    Titel:
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@Thomas. Das würde ich mit den Behörden vorort genaustens klären, und bei einer Berfreiung vom Schreiberling dieses Schriftlich verlangen um dem Chaos in den einzelnen Bundesländern zu entgehen.
Ich würde sagen es ist Gewerblich da Du mit Auto und Anhänger Dein Geld verdienst. Ohne diese fahrbare Kombi hättest den Auftrag nicht. Die Gesetzte sind ein reines Gummiband was aber leider nicht vor Strafen schützt.

_________________
Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird
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PatrolY61
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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 21:03:15    Titel:
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Klingel hat folgendes geschrieben:


btw
in Haiger ?? am Shellkreuz Haiger - Burbach oder was ??

Ja beim alten Shell Autohof. Stehe meist oben auf dem Platz wo die Scania Werkstatt ist bzw Schenker.

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HPF
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1. BJ 42 (verkauft :( )
2. Subaru Forster BJ 1998
BeitragVerfasst am: 21.07.2011 21:52:56    Titel:
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Moment mal langsam...

Wenn ich mit dem Firmentransit unterwegs bin mit Anhänger und für andere Baustellen Klamotten noch mitnehme muß ich eigentlich einen Fahrtenschreiber haben?

Wenn ich nur für meine Baustellen Klamotten transportiere nicht?

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http://www.landy-treff.de/
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Mog9
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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 22:13:55    Titel:
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Bevor noch weiterer Unsinn verbreitet wird sollte man hier mal lesen:
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/tng_de/Ausnahmen.pdf

Das ist eine EU Regelung und gilt EU weit!
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Frankpropper
Meister Propper
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Mit dabei seit Anfang 2006
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 21.07.2011 23:09:45    Titel:
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Mog9 hat folgendes geschrieben:
Bevor noch weiterer Unsinn verbreitet wird sollte man hier mal lesen:
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/tng_de/Ausnahmen.pdf

Das ist eine EU Regelung und gilt EU weit!


jepp, nennt sich umgangssprachlich werksverkehr...
fahrtenschreiber brauch jeder handwerker mit Anhängerkupplung am lkw/transporter bei fahrten über 50 km...
jeder handwerker der gewerblich weiter wie 50 km mit anhänger fährt muss das am fahrtenschreiber einstellen...
unter 50 km ebenso, bei meinem steht dann "out"...
fahrerkarte muss immer drin sein, egal ob mit oder ohne hänger, unter oder über 50 km...
jeder der mit dem kfz fährt brauch ne fahrerkarte, haste keine darfste nich mal vom hof fahren...
auslesen aller x tage die fahrekarten und zusätzlich die unternehmerkarten...
daten müssen x jahre selbst gespeichert werden...
wahnsinns kosten und und zeitaufwand für einen wie mich der es im jahr 2-3 mal auf über 50 km mit anhänger bringt was dann aber auch nicht mehr wie 60/70 bei mir sind).... Nee, oder?
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nachtaktiv
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BeitragVerfasst am: 21.07.2011 23:54:48    Titel:
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ich weiss ja nicht wie das bei euch in D ist aber bei uns in der Schweiz ist
Kat. B bis 3.5t gesamt(inkl. Hänger mit max. 700kg) kein Fahrtenschreiber
Kat. BEbis 3.5t zugfahrzeug (exkl. Hänger max. auf was die Hängerkupplung zugelassen ist)kein Fahrtenschreiber
Kat. C1bis 7.5t gesamt (inkl. Hänger mit max. 700kg)kein Fahrtenschreiber
Kat. C1Ebis 7.5t zugfahrzeug (exkl. Hänger max. auf was die Hängerkupplung zugelassen ist)kein Fahrtenschreiber
Kat. Cbis (bin nicht ganz sicher) 30t (inkl. Hänger mit max. 700Kg)Fahrtenschreiber pflicht
Kat. CEbis (bin nicht ganz sicher) 30t (inkl. Hänger mit mehr als 700Kg)Fahrtenschreiber pflicht
Taxi, berufsmässiger Personentransport, etc. Fahrtenschreiber pflicht
Insgesamt 6 Einträge in der 3-spaltigen Tabelle.
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 24.07.2011 01:30:12    Titel:
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der Link von MOG ist gut

das was Frankenpropper gesagt hat stimmt auch

Für Thomas gilt eventuell die Handwerkerregelung

wenn Du Material/Werkzeug zur Baustelle fährst, auch mit Anhänger, und diese nicht weiter als 50 km (Luftlinie) weg ist, zählt das als Werksverkehr und ist wegen der geringen Entfernung vom Fahrtenschreiber befreit

ist die Baustelle aber weiter weg, brauchst Du ab 3,5t Gesamtzuggewicht einen Fahrtenschreiber, auch wenn dein privater PKW vorne drann hängt

Fährt ein Mitarbeiter von Dir, und arbeitet den ganzen Tag auf der Baustelle und fährt anschliessend wieder heim, gilt das gleiche

hast Du aber einen Fahrer, der nur den Mitarbeitern das Material zur Baustelle fährt, und dann zur nächsten usw, dann braucht er wieder nen Fahrtenschreiber

und ganz wichtig, angenommen ein Kunde bittet Dich, seinen alten Schrank mit zu nehmen und entsorgen, dann wäre das ein Transport der unter Spedition fällt und ist somit nicht mehr Werksverkehr, das darfst DU genau genommen also nicht machen und würde auch den Fahrtenschreiber zur Pflicht machen

unter Werksverkehr fällt nur das Werkzeug das Du zum arbeiten brauchst, bzw Material das Du dort brauchst und verarbeitest, oder auch Ware die DU bearbeitest, den oben genannten Schrank, dürftest du zum Restaurieren in deine Werkstatt transportieren, und auch wieder zurück fahren, aber eben nicht vom Kunden zum Entsorger

Sollten solche Fahrten zu Deiner Tätigkeit gehören, besorgst Du Dir am besten noch nen Gewerbeschein als Kleintransportunternehmer, dann darfst alles transportieren, unterliegst aber dann auch immer der Pflicht des Fahrtenschreibers, sobald nen Hänger drann hast und damit über 3,5t Gesamtzuggewicht kommst

die Seiten mancher IHK Stellen bieten hierzu teilweise auch viel Info Seiten an
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