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Rechtsfrage Gewährleistung KFZ Ersatzteil


 
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Double
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...und hat diesen Thread vor 5130 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 01.08.2011 20:59:16    Titel: Rechtsfrage Gewährleistung KFZ Ersatzteil
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Folgender Sachverhalt:

im Oktober hab ich bei einer Firma einen neuen Umlenkhebel mit Garantie/Gewährleistung gekauft

nun ist das Ding ausgeklappert also den Händler angerufen und der meint zu mir: schick mir das Teil, wir schickens zum Hersteller und wenn der sagt is kaputt bekommste nen neuen

nun war mein Einwand: ich brauch mein Auto jeden Tag also brauch ich von euch einen neuen bevor ich euch meinen alten schick..

nun soll ich mir bei denen einen NEUEN Hebel KAUFEN, den alten auf meine Kosten zu den schicken, die dann zum Hersteller und wenn der dann sagt OK bekomm ich mein Geld für den neuen wieder... wenn der Hersteller sagt NÖ hab ich dann einen neuen und einen ausgeleierten da..



jetzt meine Frage: ist das so rechtens? oder muss der mir trotzdem ein Ersatzteil schicken



merci

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mfg Sebastian
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 02.08.2011 08:50:29    Titel: Re: Rechtsfrage Gewährleistung KFZ Ersatzteil
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Double hat folgendes geschrieben:
jetzt meine Frage: ist das so rechtens?


Ja, absolut.

Alles andere ist reine Kulanzleistung des Händlers. Anmerken möchte ich an dieser Stelle noch, dass das "schick mir das Teil, wir schickens zum Hersteller" typisch für Internet-Wohnzimmer-Verkäufer ist, die keinerlei Warenvorhalt geschweige denn Reklamationsabwicklung betreiben. Das nächste Mal besser 5 EUR mehr bezahlen und woanders kaufen.

Als nächstes werden die von Dir einen Beleg einer Fachwerkstatt verlangen, die den Hebel eingebaut hat. Ohne den wird Dein Garantieantrag ohnehin abgelehnt.

Man könnte nun versuchen, etwas Druck bei der Abwicklung zu machen, allerdings gesteht die überwiegende Rechtssprechung dem Händler für die Nachbesserung Zeiten zwischen 4 und 10 Wochen (!) zu...das ganze darf er zweimal machen, also im worst case 20 Wochen für Dich ohne Hebel.

Mein persönlicher Rat: kauf einen neuen und hak den "Garantiefall" ab.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.08.2011 09:02:46    Titel:
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Jepp Euer Wunsch sei mir Befehl

Die eigene Dringlichkeit kann kein Druckmittel gegenüber dem Händler sein. Denn einerseits kann das jeder sagen und andererseits geht den Händler ja nichts an, wie dringend Du Dein Fahrzeug brauchst. Das kann ja an tausend Stellen kaputt gehen und bei jeder müßtest Du jemand anderen finden, der die Dringlichkeit akzeptiert (mal einfach ausgedrückt).

Das ist das Gleiche wie bei Leuten, die ihrem Provider schreiben, sie brauchen dringend Internet, weil sie es beruflich nutzen. Das ist auch egal, denn der Vertrag zwischen Kunde und Anbieter sieht keine Haftung für gewerblichen Funktionsausfall vor.

Einfach gesagt: Wer sein Auto wirklich immer "dringend" braucht, muss selber für ein Backup sorgen. Ja

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Fr@nky
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BeitragVerfasst am: 02.08.2011 09:48:44    Titel: Re: Rechtsfrage Gewährleistung KFZ Ersatzteil
 Antworten mit Zitat  

Double hat folgendes geschrieben:
Folgender Sachverhalt:

im Oktober hab ich bei einer Firma einen neuen Umlenkhebel mit Garantie/Gewährleistung gekauft

nun ist das Ding ausgeklappert also den Händler angerufen und der meint zu mir: schick mir das Teil, wir schickens zum Hersteller und wenn der sagt is kaputt bekommste nen neuen

nun war mein Einwand: ich brauch mein Auto jeden Tag also brauch ich von euch einen neuen bevor ich euch meinen alten schick..

nun soll ich mir bei denen einen NEUEN Hebel KAUFEN, den alten auf meine Kosten zu den schicken, die dann zum Hersteller und wenn der dann sagt OK bekomm ich mein Geld für den neuen wieder... wenn der Hersteller sagt NÖ hab ich dann einen neuen und einen ausgeleierten da..



jetzt meine Frage: ist das so rechtens? oder muss der mir trotzdem ein Ersatzteil schicken




merci

Garantie oder Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Ich gehe davon aus, dass du "nur" die gesetzliche Gewährleistung hast.

Dann ist es eh "zu spät" für dich, da man als Verbraucher nur in den ersten sechs Monate eine echte Chance hat.
Nach sechs Monaten greift die Beweislastumkehr, d.h. du musst beweisen, dass das Teil bereits beim Kauf defekt war.
Dies ist für den Normalo absolut unmöglich.

Ich denke du musst/solltest erstmal in Vorleistung gehen und dir das Teil neu besorgen.
Später kannst du ja schauen was aus dem alten geworden ist und es evtl. in der Bucht verkaufen.

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Lieben Gruß
Fr@nky !


Mein 4,7er V8
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BeitragVerfasst am: 02.08.2011 23:02:12    Titel:
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Man kann nicht 3 Klasse bezahlen und erste Klasse reisen Smile Smile Smile Smile
kleinen Preis bezahlen und super Service verlangen geht halt nicht
Bisschen Schadenfreude kann ich mir als Internet Geschädigter nicht verkneifen Sorry Ätsch Ätsch Ätsch
Das nächste mal kaufst du was beim Händler um die "Ecke" den du Persönlich Ansprechen kannst dann schaut die Sache vieleicht etwas anderst aus

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Double
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BeitragVerfasst am: 03.08.2011 16:27:34    Titel:
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Erstmal danke für eure ANtworten

soo billig war der Umlenkhebel mit 90€ leider nicht.. und die Firma ist Offroad Stracke, laut deren AGBs habe ich 2 Jahre Gewährleistung auf Neuteile http://www.offroad-stracke.de/agb.html

nun ist halt das Ding wenn der Hersteller sagt NÖ hab ich für 180€ 2 Umlenkhebel da liegen und noch Versand bezahlt...
oder ich geh zu Mitsu und hol mir die Gummilager so neu..

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mfg Sebastian
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