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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.09.2011 07:29:07 Titel: |
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Das geht nicht, wegen fehlender Doppelpedalerie.
Mit dem eigenen Fahrzeug fahren geht ausschließlich bei Zweirädern. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Westerwald Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Delta Minicruiser 2. Daihatsu F20 |
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Verfasst am: 12.09.2011 10:07:50 Titel: |
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bei uns kostet er zwischen 600 und 700€ ich hab einige fahrschulen gefragt.
jetzt hab ich mir ein angebot für CE privat geholt die wollen 2400€, ich werd den machen dann hab ich ruhe und darf alles fahren.wobei man dabei ja mit einem 2 achser um die kurve muss,und ich weis von tracktorfahren das 2achser nicht ohne sind. | _________________ suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Günselsdorf/Baden/Österreich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM |
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Verfasst am: 12.09.2011 12:29:39 Titel: |
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E zu B kostet in Österreich 150 bis 250 €...als mögliche Option... | _________________ Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.
Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert
und einen 2015er Mazda3 |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Sonthofen
| Fahrzeuge 1. Santana PS10 2. Polaris Sportsmann 800 |
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Verfasst am: 12.09.2011 17:22:51 Titel: |
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wammy hat folgendes geschrieben: | bei uns kostet er zwischen 600 und 700€ ich hab einige fahrschulen gefragt.
jetzt hab ich mir ein angebot für CE privat geholt die wollen 2400€, ich werd den machen dann hab ich ruhe und darf alles fahren.wobei man dabei ja mit einem 2 achser um die kurve muss,und ich weis von tracktorfahren das 2achser nicht ohne sind. |
Hallo,
ist bei den 2400€ alles dabei? So mit LKW Miete usw.
Dann ist das ein sehr gutes Angebot!
Hab meinen vor 3 Jahren beim THW noch gemacht mit gestelltem LKW und 1200€ Zuschuß hat mich der trotzdem noch ca 1000€ gekostet!
Das mit dem 2 achser um die Kurfe ist gar nicht so schlimm! Hintere Ecke vom LKW auf die vordere Ecke vom Anhänger und du fährst locker nen Kreis!Ich fand da die 50m gerade zurück ums kennen schwieriger!
Gruß Markus | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Schortens Status: Verschollen
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Verfasst am: 13.09.2011 07:52:14 Titel: Re: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ? |
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Trooper hat folgendes geschrieben: | Moinsen
hab mich jetzt mal belesen und sehe das jetzt so :
wenn das Zgg des Anhängers das leergwewicht des zugfahrzeugs nicht überschreitet und das Zgg von beiden zusammen unter 3,5T bleibt geht es ....is das richtig so ????
würde in der Praxis heißen hinter meinem 1550kg leer und 1980 kg Zgg dürte ich nen anhänger mit 1500 kg Zgg hängen , oder ?
mein anhänger hat aber ein Zgg von 2000 kg ...nun überlege ich den auf 1500 kg Zgg abzulasten , geht das ? und was ist das für ein Aufwand ? was muss man beachten oder umbauen ?
) |
Es braucht kein Anhänger abgelastet zu werden. Damit würde sich gar nichts ändern.
Mit den 3,5 t ist das tatsächlichr Gesamtzuggewicht gemeint. Das heißt das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs und das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.
Wenn ich also ein Leergewicht des Zugfahrzeugs von 1500 kg habe darf ich maximal 1.500 kg dranhängen einschließlich Ladung. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt keine Rolle!
Bei einem Leergewicht von 1700 kg vom darf ich also 1700kg beladen ziehen. Das macht dann 3400 kg. Dann kann ich gerade noch 100 kg in das packen (Fahrer und Tankfüllung) und ich bin auf den maximalen 3500 kg oder schon drüber.
Wichtig ist jedenfalls daß es sich nicht um das zulässige Gesamtgewicht beim Anhänger handelt sondern immer um das tatsächliche Gewicht mit Ladung!
Ohne Taschenrechner geht da gar nichts mehr. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 13.09.2011 08:34:39 Titel: |
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Also darf ich mit 2 to Leergewicht ohne den Hänger Lappen echt 1.5 to ziehen?
Dann kann man ja sogar nen Pferde Hänger mit 1 Pferd dran hängen.
Oder gibt's da ne Beschränkung auf 1 achsig oder so?
Darf man so auch 100 fahren wenn der Hänger das darf?
Dann braucht das Stall Personal ja nicht unbedingt nen Hänger Lappen um im Notfall mit 1 Pferd zur Klinik zu düsen. | _________________
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007
| Fahrzeuge 1. Toyota HZJ 78 2. Toyota KDJ 120 3. Regal 2000 5,0 Merc. |
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Verfasst am: 13.09.2011 08:39:29 Titel: Re: Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ? |
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Mog9 hat folgendes geschrieben: |
Es braucht kein Anhänger abgelastet zu werden. Damit würde sich gar nichts ändern.
Mit den 3,5 t ist das tatsächlichr Gesamtzuggewicht gemeint. Das heißt das tatsächliche Gewicht des Zugfahrzeugs und das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.
Wenn ich also ein Leergewicht des Zugfahrzeugs von 1500 kg habe darf ich maximal 1.500 kg dranhängen einschließlich Ladung. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt keine Rolle!
Bei einem Leergewicht von 1700 kg vom darf ich also 1700kg beladen ziehen. Das macht dann 3400 kg. Dann kann ich gerade noch 100 kg in das packen (Fahrer und Tankfüllung) und ich bin auf den maximalen 3500 kg oder schon drüber.
Wichtig ist jedenfalls daß es sich nicht um das zulässige Gesamtgewicht beim Anhänger handelt sondern immer um das tatsächliche Gewicht mit Ladung!
Ohne Taschenrechner geht da gar nichts mehr. |
Komisch dass der TÜV ( http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen ) und der Fahrlehrerverband ( http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm ) trotzdem vom zulässigen Gesamtgewicht schreiben
Sowohl beim Hänger als auch beim Gesamtzuggewicht.
Der Hohn an dieser Regelung ist ja, dass ich mit einem kleinen 1.500 Kg Leergewicht Auto einen 1.500 Kg Hänger ziehen darf. Mit einem leer 2.500 Kg wiegenden aber nur noch 1.000 Kg
Gruß
Martl | |
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Verfasst am: 13.09.2011 10:28:10 Titel: |
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@ Mog9: Bist du dir da wirklich sicher?!
Wäre ja schön wenn es so ist, ich würde es begrüßen, ohne irgendeine zuverlässige Quelle misstraue ich dem aber..
Überall wird von einem totalen zGG von max 3,5 Tonnen geredet, nicht von dem tatsächlichen Gewicht.
Sicher, dass du da nicht etwas verwechselst?
 | _________________ www.4x4-pics.com
"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 13.09.2011 11:13:02 Titel: |
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Ich hasse es wie die Pest, wenn Leute immer meinen irgendein Halbwissen postulieren zu müssen, und überhaupt keine Ahnung haben wovon sie eigentlich sprechen!!!
Selbstverständlich zählt das zulässige Gesamtgewicht lt. Fahrzeugschein, wie soll auch unterwegs ein so zusammengesetzter Zug mit B-Fahrer kontrolliert werden?? Zug trennen, beide Fahrzeuge verwiegen, ausrechnen etc.....so ein Blödsinn!
Zitat:
Mit der Klasse B dürffen mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger gezogen werden:
- Anhänger bis 750 kg zGG),
- Anhänger über 750 kg zGG),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Quelle: "Der Beck" Fahrerlaubnisrecht, Bouska & Laeverenz
Jetzt fehlt eigentlich nur noch grany6 und sein anhängerbauender Freund, der uns bis heute noch nicht erklärt hat, wie man einen 4to-Anhänger ohne Druckluftbremse hinter einem PKW ziehen darf  | |
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 Großer Diktator


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Göttingen Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05 2. Deutz D-4006 '71 3. Honda CB250RS '86 4. Yamaha SR500 '80 5. Fahrrad für viel Dreck 6. Fahrrad für weniger Dreck 7. Fahrrad für ohne Dreck 8. Ford Kuga Ecoboost '19 |
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Verfasst am: 13.09.2011 11:53:26 Titel: |
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Für den Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht, für die Anhängelast das tatsächliche. Das weiß ich sicher!
Der Vorteil vom BE Führerschein ist, dass man damit auch Minisattelzugmaschinen fahren darf, sprich einen Sprinter oder dergleichen (bis 3,5t) mit Auflieger. Damit gehen sogar über 10t Zuggesamtgewicht sodass man mehr Nutzlast als bei einem Fahrzeug hat.
Gruß  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 13.09.2011 12:34:44 Titel: |
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben: | Für den Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht, für die Anhängelast das tatsächliche. Das weiß ich sicher! |
Also darf ich Deiner Argumentation nach an einem Fahrzeug das 1.200kg Anhängelast hat einen 3.500kg Anhänger ziehen, wenn dieser leer ist (Leergewicht 900kg).
Rechtsgrundlage bitte!
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 Großer Diktator


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Göttingen Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05 2. Deutz D-4006 '71 3. Honda CB250RS '86 4. Yamaha SR500 '80 5. Fahrrad für viel Dreck 6. Fahrrad für weniger Dreck 7. Fahrrad für ohne Dreck 8. Ford Kuga Ecoboost '19 |
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Verfasst am: 13.09.2011 12:40:09 Titel: |
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Ja das darfst du, wenn du einen BE-Führerschein besitzt, andernfalls musst du den Anhänger, solange er unbeladen ist, ablasten.
Ich habe keinen Link zu einem Gesetzestext zur Hand, aber kümmere mich demnächst darum.
Gruß | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Westerwald Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Delta Minicruiser 2. Daihatsu F20 |
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Verfasst am: 13.09.2011 12:48:00 Titel: |
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da fehlen nur die unten aufgeführten sachen | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 13.09.2011 13:52:41 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Also darf ich Deiner Argumentation nach an einem Fahrzeug das 1.200kg Anhängelast hat einen 3.500kg Anhänger ziehen, wenn dieser leer ist (Leergewicht 900kg)
Rechtsgrundlage bitte!
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§42 StVZO nennt nur Anhängelast | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Wohnort: Westerwald Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Delta Minicruiser 2. Daihatsu F20 |
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Verfasst am: 13.09.2011 14:24:26 Titel: |
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ich hab 3 polizisten gefragt. was die dazu meinen, die erste antwort
gar kein hänger,darauf der zweite nee nee nur 750kg und ungebremst, und der dritte gute frage hab ich mir noch nie gedanken drüber gemacht muss ich mal auf der wache fragen.
als ich dann das mit dem leergewicht der autos sagte, und den gebremsten hängern, sagten alle noch nie gehört.
ich habs vor 10 jahren in der fahrschule gehört aber leider vergessen. | _________________ suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser |
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