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Anhänger ziehen mit Klasse B ...oder BE machen ?
was geht was nicht ....oder was kostets wenn ich erwischt werde?

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Patrick.Ghys
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1. VW T5.2 Seikel Camper
2. Honda MB 50
3. Yamaha XJ600N
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 15:13:17    Titel:
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Mal so dumm aus der Praxis.
Ich hab nur B.
Mein ZJ hat im Schein "Kombinationskraftfahrzeug" stehen, Anhängelast 5040 KG: Angemeldet aber als normaler PKW (3,5to AHL)

Letztens hab ich nem Kumpel n Gefallen getan, und ihm nen Bagger auf Hänger ca. 15km weit gefahren.
Der Bagger hatte 2,8 to Leer, der Hänger 1050Kg Leer, also zusammen 3,85 to am Haken.

Polizeikontrolle: "Ach, da haben Sie mit Ihrem SUV ja noch Luft nach oben. Hehe. Gute Weiterfahrt!"

Eigentlich wäre ich dran gewesen, oder? Alleine weil mein ZJ als PKW ja nur 3,5 ziehen darf.
Und ich mit B nur 1,9 to dranhängen darf, wenn ich 1600 leer wiege und alles richtig verstanden habe...
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.09.2011 15:48:25    Titel:
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Patrick.Ghys hat folgendes geschrieben:
Mein ZJ hat im Schein "Kombinationskraftfahrzeug" stehen, Anhängelast 5040 KG: Angemeldet aber als normaler PKW (3,5to AHL)


Geländewagen dürfen gem. §42 StVZO das 1,5fache Ihres zGG ziehen - allerdings ist bei einer Anhängelast >3,5to die durchgehende Bremsanlage Pflicht.

Jo, da hattest Du Glück und bist an einen unwissenden Polizisten geraten.
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allgäusantana
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1. Santana PS10
2. Polaris Sportsmann 800
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 16:02:59    Titel:
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Hallo

Ja Glück gehabt! aber wie Wammy schon geschrieben hat: die Polizisten wissen so was meist selbst nicht!

Nur aufpassen du darfst mit dem B-Schein nur max 1,6t anhängen wenn dein ZF nur 1,6t lehr hatt! Anhänger darf nicht schwerer als das ZF sein und im gesamten nicht über 3,5t!

Gruß Markus
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Trooper
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...und hat diesen Thread vor 5090 Tagen gestartet!


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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 16:08:50    Titel:
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so hab eben mal das erste angebot eingeholt ...


also 700 plus tüv plus landkreis also so fast 800 meinte der Hau mich, ich bin der Frühling

er meinte in 4- 6 wochen könnte man das schaffen Hau mich, ich bin der Frühling


ich weis fahrlehrer müssen auch leben - aber Hau mich, ich bin der Frühling und Hau mich, ich bin der Frühling und Hau mich, ich bin der Frühling und Nee, oder?
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Double
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1. Mitsubishi Colt Rallyeauto
2. ex Hyundai Galloper
3. Pajero V60 3,2
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 17:02:37    Titel:
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Trooper hat folgendes geschrieben:
so hab eben mal das erste angebot eingeholt ...


also 700 plus tüv plus landkreis also so fast 800 meinte der Hau mich, ich bin der Frühling

er meinte in 4- 6 wochen könnte man das schaffen Hau mich, ich bin der Frühling


ich weis fahrlehrer müssen auch leben - aber Hau mich, ich bin der Frühling und Hau mich, ich bin der Frühling und Hau mich, ich bin der Frühling und Nee, oder?


für 5 fahrstunden? 4-6 wochen??? riss im plätzchen???

_________________
mfg Sebastian
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wammy
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Wohnort: Westerwald
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1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 19:25:45    Titel:
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guck doch mal wie lange der ce dauert bei guter organisation

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 13.09.2011 19:44:24    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Patrick.Ghys hat folgendes geschrieben:
Mein ZJ hat im Schein "Kombinationskraftfahrzeug" stehen, Anhängelast 5040 KG: Angemeldet aber als normaler PKW (3,5to AHL)


Geländewagen dürfen gem. §42 StVZO das 1,5fache Ihres zGG ziehen - allerdings ist bei einer Anhängelast >3,5to die durchgehende Bremsanlage Pflicht.

Jo, da hattest Du Glück und bist an einen unwissenden Polizisten geraten.


Den Paragraphen ganz lesen!!
Zitat:
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.



@Patrick.Ghys war dein GC mal Schweizer?
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 13.09.2011 23:12:41    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:
Für den Führerschein gilt das zulässige Gesamtgewicht, für die Anhängelast das tatsächliche. Das weiß ich sicher! Vertrau mir

Der Vorteil vom BE Führerschein ist, dass man damit auch Minisattelzugmaschinen fahren darf, sprich einen Sprinter oder dergleichen (bis 3,5t) mit Auflieger. Damit gehen sogar über 10t Zuggesamtgewicht sodass man mehr Nutzlast als bei einem C1 Fahrzeug hat.


Gruß Winke Winke





der vorteil beim ALTEN 3er ist das ich eine sattelzugmaschiene mit bis 7,5t und einen 11t
auflieger (das 1,5fache des gewichtes des zugfahrzeugs) ziehen darf......also 18,5t ........... Ja rotfl

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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myvatn
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1. LR 110 RHD
2. LR 1XX
3. Smart CDi
4. FFRR RHD
BeitragVerfasst am: 14.09.2011 07:27:20    Titel:
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um die Verwirrung auf die Spitze zu treiben, wie ist sowas einzuordnen?


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Trooper
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1. 88er W160 SD33T
2. Defender 130
BeitragVerfasst am: 14.09.2011 08:10:34    Titel:
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sowas is auch geil YES ...aber iwie bisschen groß für den alltag Hau mich, ich bin der Frühling



boa iwie wir das thema hänger ziehen doch größer als ich dachte ....


gestern abend mal überlegt wie ich die anhängerkuppllung von jeep so runtersetzen kann das ich auch tatsächlich was anhängen kann ohne das das heck des anhängers den boden pflügt ....

is nur nich so leicht weil meine AHK stolze 75cm in den himmel ragt Hau mich, ich bin der Frühling und wenn ich die tieferlege is der hangwinkel voll am arsch und mal abgesehen von den kosten ( oder der strafbarkeit wenn ich das selber bauen würde ...) das ding fast 30 cm tiefer zu bekommen ...


jetzt hab ich mir schon überlegt die Kugel wegzuflexxen und nen Rockinger dranzudübeln und dann nen Sankey oder sowas hier http://www.morlock-motors.de/index.php?car=6252 zu kaufen ...das wär genau das was ich haben will von der größe und von allem her Love it

aber leider stehen da keine preise .... die sankey sind ja übel teuer Hau mich, ich bin der Frühling
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nicolas-eric
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2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 14.09.2011 08:22:29    Titel:
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Schau mal bei Rameder. Die haben Universal AHKs und ganz tiefe Kupplungen die dann mit vier schrauben dran befestigt werden.

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BeitragVerfasst am: 14.09.2011 08:51:26    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:





der vorteil beim ALTEN 3er ist das ich eine sattelzugmaschiene mit bis 7,5t und einen 11t
auflieger (das 1,5fache des gewichtes des zugfahrzeugs) ziehen darf......also 18,5t ........... Ja rotfl



Falsch

Anhänger aber keine Sattelauflieger, das alte Recht hat da unterschieden!

zum Thema Minisattel
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.09.2011 08:53:08    Titel:
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myvatn hat folgendes geschrieben:
um die Verwirrung auf die Spitze zu treiben, wie ist sowas einzuordnen?




Mit BE oder C1E also das was man bei Umschreibung der alten Klasse 3 bekommt möglich.
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 14.09.2011 09:00:15    Titel:
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War da nicht auch noch was, dass man nach der Umschreibung vom 3er auf den neuen auf einmal auch echte 2 Achser fahren darf? Und ich glaub sogar mehr Gesamtgewicht des Zuges. Oder?

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.09.2011 09:17:12    Titel:
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ja und ja, zweiteres aber nicht für die 2 Achser sondern nur für die alte Regelung
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